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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zugewinngemeinschaft - Fragen.


Blase
2018-01-05, 11:33:42
Hallo in die Runde,

ich beschäftige mich grade mit diesem Thema (;D). Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ja im Grunde nicht so schwer:

Es wird das "Anfangsvermögen" beider Ehepartner einzeln zum Zeitpunkt der Eheschließung betrachtet. Gleiches wird dann zum Zeitpunkt des Eingangs der Scheidung getan. Schließlich wird die Differenz beider Summen miteinander verglichen und wenn der eine mehr "Vermögen" während der Ehe angehäuft hat als der andere, steht demjenigen, der eben weniger erwirtschaftet hat von der Differenz zum Betrag des anderen die Hälfte zu.

Beispielrechnung

Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung Vermögen von 5.000 Euro - und bei Eingang der Scheidung 55.000 Euro.

Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung Vermögen von 5.000 Euro - und bei Eingang der Scheidung immer noch 5.000 Euro.

Differenz also 50.000 Euro, demnach steht der Frau im Zuge der Zugewinngemeinschaft davon 25.000 Euro zu.

Habe ich das bis hier hin noch richtig verstanden?

Ab hier habe ich aber ein paar Fragen.

Ich nehme an, dass das Prinzip auch dann noch angewendet wird, wenn die Beträge sich nicht positiv verändern, sondern negativ?

Selbe Beispiel wie oben, nur dass der Mann nun am Ende +/- 0 auf dem Konto hat. Dann ist die Differenz also 5.000 Euro und die Frau muss dem Mann 2.500 geben?

Auch noch richtig?

Was ist denn, wenn der eine zwar "Minus" macht, aber der andere schlichtweg nichts hat, um das zu kompensieren?

Also Mann geht mit 0 rein und kommt mit 0 wieder raus. Frau ging mit 10.000 rein und geht mit 5.000 wieder raus. Pech für die Frau? Oder muss er ihr dann tatsächlich 2.500 Euro geben?

Spielt die Dauer der Ehe hier überhaupt eine Rolle? Also wenn sie zB nur wenige Monate hielt (Fragt nicht! :freak:)?

Freue mich über Feedback.

MfG Blase

Simon Moon
2018-01-05, 12:47:33
Formal vielleicht richtig - Wenns aber hart auf hart kommt, greifen sich die Anwält den Gewinn... und das Vermögen und deine Seele und die deiner Nachkommen bis zur 7. Generation... oder so. Sprich, vor Gericht wird da dann trotzdem wieder alles auf den Kopf gestellt.

Blase
2018-01-05, 13:09:07
Du klingst, als hättest du diesbezüglich schon (negative) Erfahrung gesammelt :wink:

Für den Moment reicht es mir vollkommen aus, "formal" das Thema soweit wie angefragt zu verstehen. Kannst du zum letzten Absatz was sagen?

Kundschafter
2018-01-05, 13:35:21
Letzter Absatz:

Du musst keine 2500 bezahlen.

Und ja..ich bin schon einmal geschieden worden. Gütlich. Ohne Streit. Nach 16 Jahren.
"Teuer" wird nur kann auch der Versorgungsausgleich werden , wenn du wesentlich mehr verdienst als deine Frau und viele viele Jahre verheiratet warst.

Palpatin
2018-01-05, 13:58:56
Hallo in die Runde,

ich beschäftige mich grade mit diesem Thema (;D). Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ja im Grunde nicht so schwer:

Ich nehme an, dass das Prinzip auch dann noch angewendet wird, wenn die Beträge sich nicht positiv verändern, sondern negativ?




Nope so ganz richtig verstanden hast du es nicht. Es gilt nur bei Zugewinn. Hat man am Ende weniger Vermögen als am Anfang ist der Zugewinn gleich 0 und nicht Negativ.
Kompliziert wird das ganze auch noch wenn Erbschaften und Schnekungen dazu kommen. Deswegen gehen ja viele zum Anwalt.

Simon Moon
2018-01-05, 14:04:49
Du klingst, als hättest du diesbezüglich schon (negative) Erfahrung gesammelt :wink:

Nicht persönlich, aber im näheren Umfeld. Mit ein Grund, wieso ich eine Heirat für mich als äusserst unwahrscheinlich sehe.

Für den Moment reicht es mir vollkommen aus, "formal" das Thema soweit wie angefragt zu verstehen. Kannst du zum letzten Absatz was sagen?

Am besten fragst du da wirklich einen Anwalt. Zumal die Ehe auch sehr kulturell geprägt ist und ich aus der Schweiz komme, sind hier wohl schon ziemliche Unterschiede in der Handhabung durch die Gerichte. Ich würd sogar vermuten, selbst wenn man z.b. Berlin oder Bayern vergleicht, wird man da Unterschiede in der Rechtsauslegung finden.

Ich würde nun aber vermuten, da es sich bei der Zugewinngemeinschaft um eine Form der Gütertrennung handelt, ist prinzipiell mal jeder selber verantwortlich für sein Vermögen und kann da nicht den Partner für eigene Verluste haftbar machen.

"Teuer" wird nur kann auch der Versorgungsausgleich werden , wenn du wesentlich mehr verdienst als deine Frau und viele viele Jahre verheiratet warst.

Ohja, aus bekanntem Umfeld: die Rente wurde 50:50 geteilt, der Partner danach auf das Existenzminimum budgetiert, den Rest musste er für 5 Jahre oder so abgeben und nun noch den Rest seines Arbeitslebens einen höheren dreistelligen Betrag pro Monat abdrücken.

Blase
2018-01-05, 15:29:02
Nope so ganz richtig verstanden hast du es nicht. Es gilt nur bei Zugewinn. Hat man am Ende weniger Vermögen als am Anfang ist der Zugewinn gleich 0 und nicht Negativ.
Kompliziert wird das ganze auch noch wenn Erbschaften und Schenkungen dazu kommen. Deswegen gehen ja viele zum Anwalt.

Stimmt, wenn du das so sagst, habe ich es tatsächlich noch nicht verstanden ;D

Aber das Bild wird klarer diesbezüglich :up:

Bezüglich Erbschaften und Schenkungen habe ich beim Überliegen gelesen, dass diese, wenn die halt an einen der beiden Ehepartner gehen, zum Ausgangsvermögen und Endvermögen desjenigen dazu addiert wird. Also in Summe der Zugewinn trotzdem unabhängig von der Erbschaft gleich ist. Doch nicht so?

Grundsätzlich ist das hier meine Neugierde. Es betrifft jemanden in meinem nächsten Verwandtenkreis, aber nicht mich persönlich. Und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt "schmutzig" wird. Aber wer weiß...

Palpatin
2018-01-05, 15:45:41
Bezüglich Erbschaften und Schenkungen habe ich beim Überliegen gelesen, dass diese, wenn die halt an einen der beiden Ehepartner gehen, zum Ausgangsvermögen und Endvermögen desjenigen dazu addiert wird. Also in Summe der Zugewinn trotzdem unabhängig von der Erbschaft gleich ist. Doch nicht so?

In der Regel ist das so, es gibt aber Ausnahmen, wie z.B. Hochzeitsgeschenke oder Geschenke der Schwiegereltern und natürlich die Schenkung der Eheleute untereinander. Nach alter Rechtssprechung war z.B. die Schenkung untereinander nicht Ausgleichspflichtig, jetzt bekommt man z.B. die Hälfte der Halskette die man seiner Frau zu Weihnachten geschenkt hat wieder zurück.