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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verletzung Arbeitszeitgesetz | Vergütung Private Assistenz bei Krankenhausaufenthalt


Gast
2018-03-05, 02:41:34
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Arbeitszeitgesetz und zur Bezahlung als Privater Assistent wenn ich längere Zeit Krankenhaus bei der zu betreuenden Person bleiben muss.

folgende Situation:

Ich bin 31 Jahre alt, Student und habe 2 Nebenjobs. Ich bin privat bei einer jungen Frau, welche im Rollstuhl sitzt, angestellt als Private Assistenzkraft und arbeite meistens (1-3 mal die Woche) bei ihr in 7h Schichten.

Die restlichen Tage fülle ich dann teilweise (wie jetzt in den Semesterferien) mit einem Job in der Produktionsabteilung eines Süßigkeitenherstellers.

Bei Arbeit 1 (Assistenz) arbeite ich fast immer von 15 bis 22 Uhr und bei Arbeit 2 (Produktionshelfer) entweder in der Früh (6-14) oder Spätschicht (14-22 Uhr).
Obwohl es heißt man müsse zwischen zwei Arbeiten irgendwas um die 10-12h Pause/Feierabend haben, habe ich mir oft die Schichten direkt aneinander gelegt da Arbeit 1 (Assistenz) körperlich deutlich weniger anstrengend ist als bei Arbeit 2 am Fließband zu stehen und arbeite an manchen Tagen 2 Schichten (insgesamt 15h) an einem Tag, schlafe ~5-6h und fahre dann wieder auf Arbeit.
Teilweise habe ich dann gerade mal 1h Zeit um von Arbeit 1 zur Arbeit 2 zu kommen um dort weiterzuarbeiten.
Letzte Woche habe ich alleine 67h gearbeitet, obwohl ich erst Dienstag angefangen habe.

Beiden Arbeitgebern binde ich diesen Fakt nicht gerade auf die Nase. Der Personalabteilung von Arbeit 2 (Produktionshelfer) verschweige ich sogar das ich direkt zum anderen Arbeitsplatz fahre.

Welche Konsequenzen kann das genau für mich haben?

Jetzt hat sich für kommende Woche sogar folgende Situation ergeben: Mo, Mi,Do, Fr in der Spätschicht als Produktionshelfer (14-22 Uhr) und Dienstag war ich als Assistent (15-22 Uhr) eingeplant.
Leider geht es der jungen Dame, die ich betreue, nicht so gut und sie wird gerade im Krankenhaus untersucht. Ich soll nun Montag von 22 Uhr bis Mittwoch 15 Uhr (1,5 Tage bzw. 41h am Stück) bei ihr im Krankenhaus bleiben und dort also auch übernachten.

Frage 1: 41h am Stück Bereitschaftsdienst am Stück sind alleine ja schon eine Verletzung des Arbeitszeitgesetzes oder?
Frage 2: Normalerweise wird die Nachtschicht (22-6 Uhr) doch mit +25% Zulage vergütet, wie ist das beim Bereitschaftsdienst wenn man während der "Arbeitszeit"(?) auch schläft? Sie meinte vor Monaten nur mal so das in dem Falle nicht der volle Stundenlohn gezahlt wird bzw. oder nicht alle Stunden mitgerechnet werden? Ist das normal/korrekt?
Frage 3: Gibts bei solchen "mega-Schichten" extra Zulagen, laut Gesetz?

Wir hatten den Fall Krankenhaus und Nachtdienst noch nicht. Es ist auch nicht im Arbeitsvertrag festgelegt. Was sollte ich beachten und wissen bzw. worauf bestehen?

Greift das Arbeitszeitgesetz eigentlich bei solchen Notfällen? Müsste ich die Arbeit als Produktionshelfer am Montag absagen damit ich offiziell ab 22 Uhr im Krankenhaus anwesend sein darf?
Ich würde fragen ob ich eine halbe Stunde eher gehen darf und dann von 14-21:30 Uhr arbeiten und dann ins Krankenhaus fahren um dort die Aufsicht und Betreuung zu übernehmen. Wahrscheinlich würden wir uns dort eh kurz nach 22 Uhr ins Bett legen und pennen.

Wenn die 1,5 Tage rum sind und ich Mittwoch, 15 Uhr abgelöst werde, würde ich am liebsten zum anderen Job fahren und dort noch knapp 6,5h in der Schicht arbeiten, weil dort Viele zur Zeit krank sind und dort dringend Aushilfen benötigt werden.

Eventuell habe ich demnächst noch einen dritten, guten bezahlten Job für 1-2 mal Arbeiten am Wochenende.

Kann ich da irgendwie Ärger von der Krankenkasse bekommen, wenn ich in den Ferien mal ein paar Wochen bzw. 1-2 Monate lang mal 70-80h pro Woche arbeite, auch wenn ein Teil der Jobs nicht sehr anstrengend ist?

Ich weiß es ist etwas skurril und keine Angst, ich werde nicht dauerhaft so viel arbeiten.

Danke fürs Durchlesen und eventuelle Ratschläge.

LG

derpinguin
2018-03-05, 03:00:34
Warum sollst du bei ihr im Krankenhaus bleiben? Da ist rund um die Uhr jemand für sie da und übernimmt alle notwendigen Tätigkeiten, pflegerisch wie auch assistiv.

Gast
2018-03-05, 03:19:55
Ich arbeite "erst" seit 7 Monaten bei ihr und bisher kam es noch nicht zu diesem Vorfall.
Bisher war es aber immer so das sie von einem ihrer Assistenten ins Krankenhaus gefahren wurde und dieser mit dort bei ihr blieb.

Sie kann alleine weder auf Toilette, noch sich alleine ins Bett legen, sich anziehen/ausziehen und richtig alleine essen, je nachdem was es zu essen gibt.

Wir hätten dann im Krankenhaus ein Zimmer für uns und ich wäre da, sobald sie Hilfe braucht, auch wenn es nur das Zudecken ist.

derpinguin
2018-03-05, 03:55:57
Das, was du da auflistest ist genau der Job der Pflege. Ich sehe keine Notwendigkeit, dass du da vor Ort bist.

drdope
2018-03-05, 07:33:13
Warum sollst du bei ihr im Krankenhaus bleiben? Da ist rund um die Uhr jemand für sie da und übernimmt alle notwendigen Tätigkeiten, pflegerisch wie auch assistiv.

Ich würde auch gern dort arbeiten, wo du arbeitest!
Impliziert "Rund um die Uhr" nicht eine stets vorhandene 1:1 Betreuung?
Bei (für Deutschland) guten bis sehr guten Verhältnissen betreut eine Pflegekraft nachts nur 15-20 Patienten auf einer peripheren Station.
Das sind bei theoretischen 10h ND ca. 20-30min pro Patient, die man zur Verfügung hat.
Überspitzt formuliert (und so erlebt):
Da ist dann ein(e) bettflüchtige(r), demente(r) Omi/Opi bei, der gerade mit seinen Exkrementen den orientierten Bettnachbar beschmiert und dann wars das mit zeitnaher Reaktion auf "Klingeln"...
;)

Das, was du da auflistest ist genau der Job der Pflege. Ich sehe keine Notwendigkeit, dass du da vor Ort bist.

Grundsätzlich hast du recht, bzw. wäre es schön, wenn "die Pflege" überall adequate Rahmenbedingungen hätte, um ihren Job nach besten Wissen und Gewissen ohne größeren Zeitdruck ausüben zu können.

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis meist größer als in der Theorie!
--> http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-pflegekraefte-in-krankenhaeusern-kaempfen-mit-streiks-fuer-mehr-personal-a-1191190.html

Ich wüßte zumindest für meine Region, in welchen KHs (eigentlich Fachabteilungen; gibt kaum Krankenhäuser die homogen gut/schlecht sind) ich behandelt werden wollte und in welchen nicht bzw. wo ich meine Angehörigen alleine liegen lassen würde und wo nicht... traurig aber durchaus real.

Je nachdem welche Erfahrungen die Angehörigen des jungen Mädchens bisher machen durften, kann ich nachvollziehen, warum sie sie mit einer zusätzlichen 1:1 Betreuung ins KH schicken wollen.
;(

@Threadstarter
Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, der Fall ist relativ speziell.
Falls du jemanden kennst, der in einer Personalabteilung arbeitet, könnte der dir einige deiner Fragen imho auch beantworten.
Wenn du Angst hast, daß deine KK dir "Ärger" machen könnte, könntest du dort auch mal aktiv nachfragen, was aber auch die Gefahr birgt, schlafende Hunde zu wecken.
;)

Ich hab' hin und wieder auch ein grenzwertiges Wochenstundenaufkommen, aber bei mir ist das ein Mix aus Festanstellung (Pflege/Nachtdienst/22x 7ND je 10,25h pro Jahr) und selbstständiger EDV-Tätigkeit (da darf man sich selbst ausbeuten, wie man mag und kann).
Ich hab das irgendwann vor ca. 15 Jahren mal meinem Arbeitgeber mitgeteilt und selbigen schriftlich versichert, daß meine Nebentätigkeit, keine negativen Auswirkungen auf den Angestelltenjob hat.

Beiden Arbeitgebern binde ich diesen Fakt nicht gerade auf die Nase. Der Personalabteilung von Arbeit 2 (Produktionshelfer) verschweige ich sogar das ich direkt zum anderen Arbeitsplatz fahre.

Welche Konsequenzen kann das genau für mich haben?

Das ist der Casus Knacktus.
Kann ja auch ganz doof laufen -> schwerer Unfall auf dem Weg von Job A zu Job B -> du wirst für den Rest deines Lebens zum Vollpflegefall.
Dummerweise ist das nur ein Arbeitsunfall (BG zahlt), wenn selbiger auf direkten Weg vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle stattfindet.
Du sparts dir aber die fiktiven 20km Umweg (JobA -> Home -> JobB), wo dann lediglich deine gesetzliche KK/PV/RV zahlt.

derpinguin
2018-03-05, 07:55:06
Grundsätzlich hast du recht, bzw. wäre es schön, wenn "die Pflege" überall adequate Rahmenbedingungen hätte, um ihren Job nach besten Wissen und Gewissen ohne größeren Zeitdruck ausüben zu können.


Je nachdem welche Erfahrungen die Angehörigen des jungen Mädchens bisher machen durften, kann ich nachvollziehen, warum sie sie mit einer zusätzlichen 1:1 Betreuung ins KH schicken wollen.
;(


Ich kenne die Zustände in Krankenhäusern. Dennoch bleibe ich dabei: das, was er aufzählt ist der Job der Pflege und es gibt keine zwingende Notwendigkeit dass er da hin geht, vor allem im Hinblick auf seine rechtliche Situation und Gesundheit.
Zusätzlich möchte ich behaupten, dass für die genannten Tätigkeiten eine Krankenpflege(hilfs)kraft qualifizierter ist als ein Student, der sonst eine alltagsassistenz stellt.

Korfox
2018-03-05, 08:28:25
Wenn du in keinem der Jobs unter der Bemessungsgrenze (450€/Monat) bleibst musst du eh davon ausgehen, dass deine Arbeitgeber voneinander wissen.

Ansonsten sollte das hier deine Fragen beantworten können, denke ich:
http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/maximale-arbeitszeit.html

Trotzdem würde auch ich mich an deiner Stelle beraten lassen (Anwaltsgespräche kosten nicht die Welt).

Weiterhin:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/mehrfachbeschaeftigung-3-arbeitszeitgesetz_idesk_PI10413_HI663362.html

Verantwortlich für einen Verstoß gegen die Arbeitszeitvorschriften ist jeder Arbeitgeber des mehrfach beschäftigten Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer darf nur beschäftigt werden, wenn die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Die Tatsache eines Doppelarbeitsverhältnisses kann aus der Lohnsteuerkarte entnommen werden. Wird keine Lohnsteuerkarte vorgelegt, muss der Arbeitgeber sich nach weiteren Arbeitsverhältnissen erkundigen. Jedoch ist ein Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt und daher sozialversicherungsfrei ist und sodann eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnimmt, verpflichtet, dies seinem ersten Arbeitgeber mitzuteilen. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig; zum Schaden gehören aber nicht die nachzuentrichtenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

(Zwar nicht die Sozialversicherung aber wahrscheinlich sehr wohl das zu entrichtende Bußgeld...)

drdope
2018-03-05, 08:39:14
Ich kenne die Zustände in Krankenhäusern. Dennoch bleibe ich dabei: das, was er aufzählt ist der Job der Pflege und es gibt keine zwingende Notwendigkeit dass er da hin geht, vor allem im Hinblick auf seine rechtliche Situation und Gesundheit.
Zusätzlich möchte ich behaupten, dass für die genannten Tätigkeiten eine Krankenpflege(hilfs)kraft qualifizierter ist als ein Student, der sonst eine alltagsassistenz stellt.

Bin ich zu 100% bei dir, aber die Rahmenbedingungen geben das imho momentan leider nur noch sehr selten her.
:(

Wer kann sich schon privat 24h eine qualifizierte Fachkraft leisten?
--> https://www.google.de/search?client=safari&rls=en&q=24h+pflege&ie=UTF-8&oe=UTF-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=4_CcWtvNKMuKgAb28LDwDw

Ich sag mal ganz böse, wenn man keine 1500€/Monat für eine qualifizierte 24h-Rundumbetrueung ausgeben möchte (was ich persönlich nahe der Sklaverei betrachte), dann kann man halt auch nicht all zu viel Qualität erwarten...
Der Klassiker >= 4 Tage nicht abgeführt; epigastrische Schmerzen/Übelkeit/Erbrechen; Sonntag Abends um 23:30 mit RTW in der NA aufgeschlagen... klassischer Subileus
Laxans-Supp; Klistier; HSE; ggf. digital ausräumen; Patient geht es besser und man hat als Pflegekraft jetzt noch zusätzlich eine 1h Schreibkram an der Backe...
Das hätte man sich auch alles komplett sparen können...

derpinguin
2018-03-05, 09:36:32
Wer eine qualifizierte 24h Rundumbetreuung braucht hat einen (Intensiv-)Pflegedienst daheim. Wer mit einer studentischen Alltagsassistenz auskommt, der wird auch auf einer normalen Station ausreichend versorgt, sonst gibts eben eine Aufnahme auf der ITS. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was der TE in einem Krankenhaus leisten soll, was von der Pflege nicht abgedeckt wird. Wenn man Angst hat, dass das Essen nicht klappt reicht ja ein Besuch zu den Mahlzeiten. Bei uns im Haus schafft es aber auch die Pflege das Essen anzureichen, wenn es nicht selbstständig geht.

Korfox
2018-03-05, 09:59:56
Bei uns im Haus schafft es aber auch die Pflege das Essen anzureichen, wenn es nicht selbstständig geht.
Bei euch im Haus war man aber auch sehr erfreut, dass quasi täglich Angehörige da waren, die das Essen angereicht haben und allgemein stark bei Mobilisierung, Toilettengang, usw. usf. unterstützt haben.
Zumindest wurde uns das die Monate vermittelt, die mein Vater da lag...

Cerise
2018-03-05, 10:14:24
Ganz unabhängig davon ob die Pflege im Krankenhaus jetzt auf Unterstützung durch Angehörige angewiesen ist oder nicht kann diese Frage des TE doch eindeutig beantwortet werden: 41h am Stück geht natürlich nicht, nach zehn Stunden ist Schluss und das trifft meines Wissens auch auf Bereitschaftsdienst zu, sofern nicht anders durch Tarifvertrag geregelt (was hier ja nicht der Fall ist). Und danach müssen 11h Ruhepause eingehalten werden.

drdope
2018-03-05, 10:14:49
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was der TE in einem Krankenhaus leisten soll, was von der Pflege nicht abgedeckt wird.

Z.B. zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung von einem bekannten Gesicht in fremder Umgebung (wäre z.B. für Demenzkranke im KH eine sehr, sehr tolle Sache).

Du machst (imho) den Fehler deine/unsere professionelle Perspektive (Pat. medizinisch/pflegerisch ausreichend versorgt) auf die (nicht professionelle) Gefühlsebene der Angehörigen zu projizieren, die aus welchen Motiven auch immer wollen, das Rund-um-die-Uhr jemand immer sofort für Person xy da ist.

Dabei spielt die zeitnahe Verfügbarkeit einer Bezugsperson eine höhere Rolle, als deren fachliche Kompetenz.

Gut gemeint ist häufig auch das Gegenteil von gut gemacht...
Und zwischen ausreichend und gut versorgt gibst es auch noch Unterschiede.
:wink:

derpinguin
2018-03-05, 10:53:29
Bei euch im Haus war man aber auch sehr erfreut, dass quasi täglich Angehörige da waren, die das Essen angereicht haben und allgemein stark bei Mobilisierung, Toilettengang, usw. usf. unterstützt haben.
Zumindest wurde uns das die Monate vermittelt, die mein Vater da lag...
Das trifft wohl auf jedes Krankenhaus zu. Natürlich freut sich die Pflege, wenn Arbeit abgenommen wird. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass das nicht gemacht würde, wenn keine Bezugsperson anwesend ist.

Z.B. zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung von einem bekannten Gesicht in fremder Umgebung (wäre z.B. für Demenzkranke im KH eine sehr, sehr tolle Sache).


Bei der jungen Dame hier ist das wohl nicht der Fall, sondern ein reines Luxusproblem.

Korfox
2018-03-05, 11:04:33
Das trifft wohl auf jedes Krankenhaus zu. Natürlich freut sich die Pflege, wenn Arbeit abgenommen wird. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass das nicht gemacht würde, wenn keine Bezugsperson anwesend ist.

Das ist natürlich irgendwo korrekt. Natürlich ist davon auszugehen, dass die Pflege nicht völlig menschenunwürdig ist.
Man kann aber auch (und trotzdem) in Frage stellen, ob der Stellenschlüssel noch adäquat ist. Die Schwestern auf den Stationen haben durch unsere Unterstützung dann auch nicht untätig rumgesessen, sondern pro weiterem Patient halt 4-5 Minuten mehr Zeit gehabt.
Und das war ja noch, bevor die Dokumentation so ausgebaut wurde.
Der Artikel aus 2010 greift es doch eigentlich durchaus auf:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/krankenschwestern-viereinhalb-minuten-pro-patient-1.828134
Bei euch ist der Stellenschlüssel marginal besser. Aber ob es jetzt 4 oder 8 oder 12 Minuten sind, die man pro Patient hat, ist eigentlich unerheblich. Wenn wir über 30 oder 60 Minuten und mehr diskutieren würden, wäre es wohl wirklich interessant.
Zumal jeder wirklich aufwändige Patient - der ggf. noch im Isolierzimmer liegt - die Zeit bei den anderen Patienten "klaut". Vor allem zu Zeiten, wie aktuell, wo nicht mal eben Betten gesperrt werden können, da viele Krankenhäuser gerade recht voll sind.

Dass das nicht zwingend notwendig wäre - da stimme ich zu. Dass es für alle beteiligten (außer denen, die dann unter den Folgen der 40h-Schichten leiden) angenehmer ist, wenn die Pflege auch im KH übernommen wird, dürfte aber auch nicht wirklich zu diskutieren sein.

schokofan
2018-03-05, 12:46:51
41h am Stück geht natürlich nicht, nach zehn Stunden ist Schluss und das trifft meines Wissens auch auf Bereitschaftsdienst zu, sofern nicht anders durch Tarifvertrag geregelt (was hier ja nicht der Fall ist). Und danach müssen 11h Ruhepause eingehalten werden.

Also mein Zivildienst war individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, das waren dann 4 Tage a 24h, also inklusive Übernachten in deren Wohnung, anschließend 8 Tage frei. Anders ist das auch gar nicht möglich. Keine Ahnung wie die rechtlichen Bedingungen da sind, aber 1 Freund von mir macht das bis heute.

Maorga
2018-03-05, 13:26:18
Wenn du in keinem der Jobs unter der Bemessungsgrenze.....
(Zwar nicht die Sozialversicherung aber wahrscheinlich sehr wohl das zu entrichtende Bußgeld...)

Na die Infos sind aber sehr alt. Wer nutzt/hat heute noch 'ne Lohnsteuerkarte? Und ja, die Arbeitgeber bekommen dies zum neuen Jahr definitiv mit, da ein Ausgleich dann von den Sozialversicherungen stattfindet. Kann dann sein das Arbeitgeber A oder B noch Beiträge zurück erhält und dann sind diese unter Zugzwang und müssen die 'normalerweise' fristlos kündigen, denn du bist verpflichtet es den Arbeitgebern mitzuteilen und diese müssen dem auch zustimmen, was bei dir keiner machen darf.

Frage 1:
Zu der Bereitschaft, dass ist kein Bereitschaftsdienst, da davon ausgegangen werden kann, dass definitiv immer Arbeit anfällt. Außerdem musst du trotzdem deine 11 h Ruhezeit (bzw. 9) einhalten und dafür muss der Arbeitgeber sorgen. Es ist also Sittenwidrig was von dir verlangt wird.

Frage 2:
Ich weiß ja nicht, was in deinem Arbeitsvertrag niedergeschrieben ist. Ja Nachtschichten werden extra vergütet und sind auch noch teilweise steuerfrei. Es ist normal und korrekt, dass nicht der volle Stundenlohn bei Bereitschaft gezahlt wird, ich kenne Leute, die bekommen 1 € die Stunde für die Rufbereitschaft. Wenn ich aber Bereitschaft leiste, weil ein Kollege ausfällt. Bin ich zu Hause oder Unterwegs, denn wir müssen halt nur innerhalb einer Stunde am Arbeitsplatz sein - bei uns stirbt niemand. Wir bekommen aber diese Bereitschaftszeit als Gutstunden geschrieben und zwar die volle Arbeitszeit.

Frage 3:
Nein gibt es natürlich nicht, weil der Gesetzgeber verbietet dies ja!


Die Krankenkasse macht dir keinen Ärger, nur wirst du definitiv zu hohe Beiträge zahlen und bekommst diese zurück. Ebenso deine Arbeitgeber. Dann hast du natürlich auch das Finanzamt beschissen was viel schlimmer ist als Mord. Da kann es dann passieren, dass du nen Bußgeld aufgebrummt bekommst obwohl du wahrscheinlich eh die komplette Steuer zurück erhältst. Aber Gesetze und Verordnungen müssen halt eingehalten werden.


Ich kann nur hoffen, dass dir nichts passiert. Nicht, dass auf einmal bei der Fließbandarbeit Finger fehlen oder sonst irgendetwas dummes passiert. Weil dann wird sowohl die BG als auch dein Arbeitgeber nicht zahlen wollen. Kann also passieren, dass du arbeitest und dann keine Entschädigung erhältst und ein Lebtag lang gebrandmarkt bist.

Aber anscheinend hast du das Geld sehr nötig, trotzdem würde ich sagen, dass du das Regeln musst mit deinen 2 Arbeitgebern.

RLZ
2018-03-05, 13:39:51
Bei uns im Haus schafft es aber auch die Pflege das Essen anzureichen, wenn es nicht selbstständig geht.
Bei uns im Haus schafft es aber auch die Pflege das Essen anzureichen, wenn es nicht selbstständig geht.
Dann habt ihr wirklich Glück.
Meine Erfahrung in mehreren Krankenhäusern und sogar Altenheimen ist, dass das Essen hingestellt wird und nach einer Stunde wird wird es wieder abgeräumt. Wenn man sich dann beschwert, heißt es "Sie wollte nichts essen". Das geht dann solange bis man künstlich ernähren muss.

derpinguin
2018-03-05, 13:44:23
Bei euch ist der Stellenschlüssel marginal besser.
Unser Stellenschlüssel ist genau so niedrig wie an jedem anderen normalen Krankenhaus auch. Gesetzliche Mindestanforderungen halt. Irgendwo muss ja gespart werden.

Dann habt ihr wirklich Glück.
Meine Erfahrung in mehreren Krankenhäusern und sogar Altenheimen ist, dass das Essen hingestellt wird und nach einer Stunde wird wird es wieder abgeräumt. Wenn man sich dann beschwert, heißt es "Sie wollte nichts essen". Das geht dann solange bis man künstlich ernähren muss.
Wenn sie das nicht machen würden, würde das auch nicht bei der Berechnung des durchschnittlichen Pflegeaufwandes berücksichtigt werden und sie würden sich damit selbst die Stellen streichen. Daher ist man in der Regel bemüht möglichst viele relevante Tätigkeiten durchzuführen, damit der Stellenschlüssel sich ggf. verbessert, aber definitiv nicht verschlechtert.

Korfox
2018-03-05, 14:00:08
Ich denke, die mir bekannten Stellenschlüssel bei euch sind 2:24 rum und nicht 2:40 (wobei das eh stationsabhängig ist). Ich kann aber gerne nochmal meine Frau fragen, die da ja recht dicht dran ist.

derpinguin
2018-03-05, 14:30:29
Ich denke, die mir bekannten Stellenschlüssel bei euch sind 2:24 rum und nicht 2:40 (wobei das eh stationsabhängig ist). Ich kann aber gerne nochmal meine Frau fragen, die da ja recht dicht dran ist.
Ich bin nicht an einer Universitätsklinik.

schokofan
2018-03-05, 14:33:35
So interessant die Stellenschlüssel auch sein mögen...

Ich habe jetzt noch mal geguckt und was mein Zivi Job war wird heute modern 24 Stunden Assistenz genannt. Das ist kein Intensivpflegedienst, und wird trotzdem auch im Krankenhaus bezahlt, ist jedenfalls schon zu meiner Zeit regelmäßig vor Gericht gelandet. Ich würde allerdings sagen dass ich es für nicht sinnvoll halte das Arbeitsverhältnis bezüglich der Assistenz aufrecht zu erhalten wenn man versucht auf einer rein gesetzlichen Ebene die Zeiten zu reduzieren. Keine Ahnung auf welcher Seite da der Fehler liegt, aber so wird das nicht funktionieren, solche Arbeitsverhältnisse gehen schon wegen viel nichtiger Gründe zu Ende. Man bewegt sich dort ständig im intimst möglichen Bereich der Leute, da mit gesetzlich zugesicherten Ruhezeiten zu kommen...gut, kann man machen.

Korfox
2018-03-05, 14:41:29
Ich bin nicht an einer Universitätsklinik.
Oh.

Ist das Uniklinikum dann kein "normales Krankenhaus", oder wie versteht man den Satz?

derpinguin
2018-03-05, 15:05:55
Unikliniken haben andere Stellenschlüssel als Nichtunikliniken.

Gast
2018-03-08, 01:38:14
Danke erstmal für euren Input!

So mein Dienst ist vorbei und ich habe Feierabend.

Ich war Montag von 14 bis 21:30 Uhr bei Arbeit 2 (Produktionshelfer) und bin dann direkt zum Krankenhaus gefahren, wo ich 22 Uhr meine Kollegin abgelöst habe.
Wir sind dann am selben Abend gegen 23:30 Uhr ins Bett gegangen und ich habe so mittelmäßig bis schlecht bis 6:30 Uhr geschlafen, bis wir vom Pflege-Personal geweckt wurden.
Nach ein paar Untersuchungen am Dienstag Vormittag war recht schnell klar das wir am heutigen Mittwoch entlassen werden, zumal es ihr auch wieder gut ging.
Wir haben dann am Nachmittag nochmal eine Runde gepennt (~2h) und dann halt die zweite Nacht und wurden heute morgen entlassen.
Da wir entlassen wurden konnte ich auch 13 Uhr gehen um 14 Uhr püntlich bei Arbeit 2 noch eine Schicht einzulegen (wieder von 14 bis 22 Uhr).

Die 39h im Krankenhaus haben sich halt nicht wirklich wie Arbeit angefühlt, obwohl natürlich Toilettengänge, Waschen, Füttern usw alles dazugehört hat. Ich musste halt nicht selber kochen und die Wohnung putzen oder einkaufen gehen.

Ich hatte aber auch keine Lust sie in der Situation nochmal auf die Bezahlung in so einem Fall anzusprechen. Arbeitsvertrag muss ich morgen erstmal raussuchen.

(Nach Milchmächenrechnung habe ich mit beiden Jobs bis Mittwoch Abend schon 55h gearbeitet)


Die Krankenkasse macht dir keinen Ärger, nur wirst du definitiv zu hohe Beiträge zahlen und bekommst diese zurück. Ebenso deine Arbeitgeber. Dann hast du natürlich auch das Finanzamt beschissen was viel schlimmer ist als Mord. Da kann es dann passieren, dass du nen Bußgeld aufgebrummt bekommst obwohl du wahrscheinlich eh die komplette Steuer zurück erhältst. Aber Gesetze und Verordnungen müssen halt eingehalten werden.

Kannst du mir das erläutern? Wieso soll ich das Finanzamt beschissen haben?