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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Ebay um 60€ geprellt, was jetzt?


00-Schneider
2018-05-12, 21:18:31
Moin,

ich wurde Ende letzten Jahres bei Ebay um 60€ geprellt. Ware gekauft, per Überweisung gezahlt, Ware nie erhalten. Hab dann nach einigen Wochen eine Anzeige bei der Polizei geschaltet und letzte Woche Post von der Staatsanwaltschaft erhalten:

http://abload.de/img/scan10025x6spr.jpg

-----------

Verfahren eingestellt, Geld weg? :freak:

Hab ihn auf Facebook gefunden. Ich könnte ihn ja freundlich fragen, ob er mir das Geld zurückgibt, und ggf. mit Gerichtsvollzieher drohen.

Den GV dann auch wirklich zu beauftragen macht bei der Summe eher keinen Sinn, oder was meint ihr?

blackbox
2018-05-13, 00:26:30
Hier gehts ja um das Strafrecht.

Wenn du dein Geld wieder haben willst, dann musst du zivilrechtlich an die Sache rangehen.

Heelix01
2018-05-13, 00:34:24
Wie Blackbox sagt, die Strafe für sein Fehlverhalten wird er wohl nicht bekommen.
Zivilklage wegen Betrug! Wobei der Streitwert so gering ist, das fast kein Aufwand lohnt.

Philipus II
2018-05-13, 01:09:12
Ich persönlich würde bei Bedarf das volle Programm fahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein jetzt noch Minderjähriger nicht innerhalb von 30 Jahren pfändbares Einkommen oder Vermögen erreicht ist recht gering. Und selbst wenn nichts pfändbar ist kann man Schuldner motivieren, zu zahlen, wenn sie innerhalb der Probezeit Ausbildungsplatz oder Arbeitsstelle verlieren, weil der Arbeitgeber oft keinen Bock auf auch ohne Erfolg viel Aufwand verursachende Lohnpfändungen hat. Sich für 60 Euro die Zukunft so zu verbauen ist nur bei absoluten Assis üblich. Kurz: Zahlungsaufforderung per Einschreiben, Mahnbescheid, bei Widerspruch Klage. Die anfallenden Kosten werden zur Hauptforderung addiert.

Haarmann
2018-05-13, 09:37:24
00-Schneider

Bei ebay schon nachgesehen, ob es uU kein Einzelfall war, sondern System hatte?

Könnte ja sein - dem Geld kannst wohl tschüss sagen.

Auch wenn es je bekämst - ist der Aufwand den Ertrag denn wert?

Rooter
2018-05-13, 10:26:48
Es wäre mir wert dem Typ eins reinzuwürgen. Denn wenn er merkt, dass er damit durchkommt, wird er ja immer so weiter machen.

MfG
Rooter

00-Schneider
2018-05-13, 10:37:23
Ich werde ihm erst mal auf Facebook schreiben und die möglichen Konsequenzen aufzählen, vielleicht bekommt er ja Schiss. Wenn nix zurückkommt, werde ich ihm erst mal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben zusenden.

Lowkey
2018-05-13, 11:38:05
"Keine finanziellen Mittel beim Täter feststellbar. Wollen sie wirklich das Geld wieder haben?"

Im Prinzip gibt es eine Art Täterschutz, denn es wird zunächst nur die eigene Tat betrachtet und nicht die Serie oder zusätzliche Fälle. Und das nervt.

blackbox
2018-05-13, 12:38:14
Normal darf man als Minderjähriger nichts auf Ebay verkaufen.
Was ist eigentlich mit dem Käuferschutz? Hast du ihn in Anspruch genommen?

00-Schneider
2018-05-13, 12:48:05
Normal darf man als Minderjähriger nichts auf Ebay verkaufen.
Was ist eigentlich mit dem Käuferschutz? Hast du ihn in Anspruch genommen?


Gibts nur per Paypal.

Corny
2018-05-13, 13:08:33
Nimms als sportliche Herausforderung, schick ihm ein paar Schreiben und schau was passiert. Bei dem Betrag würde ich mir aber den Anwalt usw. sparen, alleine die Rennerei die du hast ist die 60€ nicht annähernd wert.

CokeMan
2018-05-13, 13:18:34
Schick ihm gleich den Link zu diesem Thread...
Damit er weiß dass er im 3DC auf immer und ewig geächtet wäre.

Pinoccio
2018-05-13, 15:54:30
Verfahren eingestelltSteht dabei warum?

mfg

Daredevil
2018-05-13, 16:09:02
Ich werde ihm erst mal auf Facebook schreiben und die möglichen Konsequenzen aufzählen, vielleicht bekommt er ja Schiss. Wenn nix zurückkommt, werde ich ihm erst mal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben zusenden.
Wenn du ihm per Facebook eine Nachricht schreibst, wird er mit Sicherheit ganz genau merken, wie ernst du das ganze meinst.

Was ist eigentlich mit dem Käuferschutz? Hast du ihn in Anspruch genommen?
Käuferschutz kann es tatsächlich nicht nur bei Paypal gegen.Wir bei eBay möchten, dass Sie unbesorgt bei uns einkaufen können. Sollte es einmal vorkommen, dass Ihr bestellter Artikel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung entspricht, sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Wenn Sie bei eBay mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen, ist der volle Kaufpreis inklusive Versandkosten durch den eBay-Käuferschutz gedeckt – ein Service, angeboten von PayPal.

Für Angebote mit der „eBay-Garantie“-Auszeichnung gilt der eBay-Käuferschutz sogar unabhängig von der Zahlungsmethode, die Sie bei der eBay-Zahlungsabwicklung auswählen.

Der eBay-Käuferschutz wird von PayPal angeboten. Selbstverständlich werden Sie aber trotzdem vom eBay-Kundenservice betreut und benötigen bei Zahlungen mit Lastschrift oder Kreditkarte auch kein PayPal-Konto.

Alle Details finden Sie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.

00-Schneider
2018-05-13, 16:45:05
Steht dabei warum?

Das eingescannte Schreiben ist der ganze Text.


Wenn du ihm per Facebook eine Nachricht schreibst, wird er mit Sicherheit ganz genau merken, wie ernst du das ganze meinst.


Alles Klar, dann mache ich sofort das Schreiben. ;)

Fliwatut
2018-05-13, 17:02:57
Kann doch echt nicht sein, dass das Gericht ihn nicht dazu verdonnert, den Schaden wieder gut zu machen :rolleyes:

Gast
2018-05-13, 17:07:06
Ich würde die Eltern anschreiben.

Mortalvision
2018-05-13, 17:24:13
Nein, das geht schon. Aber das ist dann ein zivilrechtliches Verfahren, dessen gesamte Kosten du vorstrecken musst. Bei 60€ eine ganz schlechte Idee!

00-Schneider
2018-05-13, 17:34:13
Nein, das geht schon. Aber das ist dann ein zivilrechtliches Verfahren, dessen gesamte Kosten du vorstrecken musst. Bei 60€ eine ganz schlechte Idee!


Bis zur Klage wird es nicht kommen. Soviel Zeit und Geld habe ich dann auch nicht. ;)

JaniC
2018-05-13, 17:45:27
Hinfahren, Faustrecht. ;)

00-Schneider
2018-05-13, 17:50:04
Hinfahren, Faustrecht. ;)


Adresse hätte ich ja. Handelt sich aber anscheinend um einen Türken. Da kämpfe ich dann gegen 20-30, anstatt gegen einen... :freak:

Fliwatut
2018-05-13, 19:13:58
Nein, das geht schon. Aber das ist dann ein zivilrechtliches Verfahren...
Ja, ich weiß, aber genau das ist doch der Schwachsinn an der Sache. Anstatt dass der Richter auf Schadenersatz urteilt (oder meinetwegen das Verfahren gegen diese Auflage einstellt), wird das Opfer alleine gelassen und darf sich nochmal damit auseinandersetzen und bekommt, wenn er Pech hat (Täter sowieso pleite), keinen Cent, von den auflaufenden Verfahrenskosten mal ganz zu schweigen. Das ist doch komplett für den Eimer.

gixe
2018-05-13, 19:37:22
Ja, ich weiß, aber genau das ist doch der Schwachsinn an der Sache. Anstatt dass der Richter auf Schadenersatz urteilt (oder meinetwegen das Verfahren gegen diese Auflage einstellt), wird das Opfer alleine gelassen und darf sich nochmal damit auseinandersetzen und bekommt, wenn er Pech hat (Täter sowieso pleite), keinen Cent, von den auflaufenden Verfahrenskosten mal ganz zu schweigen. Das ist doch komplett für den Eimer.

Im Schreiben bezieht man sich auf § 45 (1), heißt der Staatsanwalt stellt das verfahren ohne Richter ein, wegen Geringfügigkeit.
Scheint so als will der Staatsanwalt ohne viel Arbeit die Quote erfüllen.

JaniC
2018-05-13, 20:00:16
Im Schreiben bezieht man sich auf § 45 (1), heißt der Staatsanwalt stellt das verfahren ohne Richter ein, wegen Geringfügigkeit.
Scheint so als will der Staatsanwalt ohne viel Arbeit die Quote erfüllen.

Quote erfüllen?

Vielleicht hat er auch einfach keinen Bock, wegen € 60,- 'n Fass aufzumachen?
Kaum zu glauben, dass man wegen sowas überhaupt die Behörden einschaltet.

Aber, was wundert es mich hier, die Polizei ist ja schließlich auch nur noch eine "Lachpille" und die AfD eine wählbare Partei...

Wolfram
2018-05-13, 21:07:32
Ja, ich weiß, aber genau das ist doch der Schwachsinn an der Sache. Anstatt dass der Richter auf Schadenersatz urteilt (oder meinetwegen das Verfahren gegen diese Auflage einstellt), wird das Opfer alleine gelassen und darf sich nochmal damit auseinandersetzen und bekommt, wenn er Pech hat (Täter sowieso pleite), keinen Cent, von den auflaufenden Verfahrenskosten mal ganz zu schweigen. Das ist doch komplett für den Eimer.

Ja. Wäre in einem Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht auch anders. Da dürftest Du nicht auf Milde hoffen, wenn Du nicht zumindest den Schaden ausgeglichen hättest.

Im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke. Da könnte man allerdings auch mal über andere Erziehungsmethoden nachdenken und so ein Betrügergesindel in der Freizeit arbeiten schicken.

GSXR-1000
2018-05-13, 21:21:21
Im Schreiben bezieht man sich auf § 45 (1), heißt der Staatsanwalt stellt das verfahren ohne Richter ein, wegen Geringfügigkeit.
Scheint so als will der Staatsanwalt ohne viel Arbeit die Quote erfüllen.
So ein BS schon wieder hier. Ein STRAFprozess (und nur darum ging es hier) wird geführt, wenn ein !öffentliches Interesse! an der STRAFverfolgung besteht. Da es sich hier offensichtlich weder um einen Serientäter (laut Schreiben gibt es keine Vorstrafen) noch um eine besonders relevante Straftat (60 EUR) geht, zudem der Täter wohl noch minderjährig ist, ist dieses öffentliche Interesse zu verneinen. Auch weil es unverhältnismaessig viel ressourcen kosten würde (nicht nur geld, sondern vor allem Arbeitszeit, die im chronisch überlasteten Justizsystem eh ein knappes gut ist). Somit ist die einstellung des STRAFverfahrens im absoluten öffentlichen Interesse.

Es ist auch nicht die primäre Sache des Strafrechts, zivilrechtlich Ansprüche zu realisieren.
Die Strafbare Handlung ist doch amtlich festgestellt, somit gibt es doch garkein Problem und das ganze "Nimm Anwalt Alter!!!" geblubber mal wieder so daneben und nicht zielführend.
Du machst (sofern du es denn willst) ganz einfach: Du stellst einen Mahnbescheid (kannst du online machen oder aber du kaufst einen Block vordrucke für kleines Geld im Schreibwarenhandel deiner Wahl).
Diesen reichst du beim Gericht ein, er wird dem Schuldner zugestellt. Dieser bekommt eine Frist zur reaktion, reagiert er nicht (was fast anzunehmen ist) ergeht ein Vollstreckungsbescheid, auch hier wieder eine rechtsfrist, lässt er diese verstreichen hast du einen vollstreckbaren Titel. Und kannst, sofern du möchtest, vollstrecken lassen. Kostet bis hierhin alles nicht die Welt, ist keine Raketenwissenschaft und kein Mensch braucht dazu einen Anwalt. Die kosten sind übrigens in diesem Falle ebenfalls teil des Vollstreckbaren Titels, werden also von ihm getragen.
Legt er gegen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid widerspruch ein, geht es automatisch ins strittige Verfahren über, in dem Fall zuerst ins schriftliche Verfahren. Hier schilderst du einfach den Fall, dokumentierst deine Ansprüche und legst das Schreiben der Staatsanwaltschaft bei, in der letztlich der Sachverhalt amtlich dokumentiert ist, dein Anspruch begründet und sein schuldhaftes Verhalten sogar amtlich bestätigt. Danach wird automatisch zu deinen Gunsten entschieden und es ergeht in diesem Fall zu deinen Gunsten ein vollstreckbarer Titel. Kein Richter wird in diesem Fall bei der Sachlage (Staatsanwaltsschreiben) ein mündliches Verfahren eröffnen.
In maximal 3-4 Monaten hast du einen vollstreckbaren Titel.
Niemand braucht dazu einen Anwalt. Und wenns dich glücklich macht, ziehs durch. Verlieren kannste dabei so gut wie nix. Gewinnen zwar auch nicht, aber wenns deinem Seelenheil dient, mach das. Rechtlich steht dir das frei.

Aber hoert doch mal auf mit dem rumwinseln nach Anwälten und diese ständige unwissende Meckerei auf Behörden, weil sie schlicht das tun, was ihre aufgabe ist und nicht das, was ihr gerne möchtet was ihr tut. Lernt endlich mal was zuständigkeit bedeutet.

Ein Mahnschreiben bedarf es eigentlich zur Fristsetzung rechtlich übrigens nicht, bzw der Schuldner befindet sich bereits anerkannter weise im Verzug was auch durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft dokumentiert wird, ich würde ihn der guten Form halber aber trotzdem mit kurzer Fristsetzung (10 Tage Zahlungseingang) anschreiben, einfach um guten Willen zu dokumentieren und vor allem sicherzustellen, das er eine Rückzahladresse (Bankverbindung) hat. So musst du mit ihm nicht diskutieren, das er die nicht mehr gehabt haette oder sonstiges blabla.

GSXR-1000
2018-05-13, 21:24:54
Ja. Wäre in einem Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht auch anders. Da dürftest Du nicht auf Milde hoffen, wenn Du nicht zumindest den Schaden ausgeglichen hättest.

Im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke. Da könnte man allerdings auch mal über andere Erziehungsmethoden nachdenken und so ein Betrügergesindel in der Freizeit arbeiten schicken.


Das ist natuerlich quatsch.
Auch im Erwachsenbereich unterscheidet man genauso zwischen STRAF- und ZIVILrecht. Und das eine ist nicht die unmittelbare Folge der entscheidung im anderen Bereich.

Wieviel unwissen sich hier Bahn bricht ist ziemlich ernüchternd.
Auch im Falle eines (nicht vorbestraften) erwachsenen würde hier das öffentliche Interesse der STRAFverfolgung verneint und zum Interessenausgleich auf das Zivilrecht verwiesen.

Wolfram
2018-05-13, 21:34:29
In maximal 3-4 Monaten hast du einen vollstreckbaren Titel.
Niemand braucht dazu einen Anwalt. Und wenns dich glücklich macht, ziehs durch. Verlieren kannste dabei so gut wie nix.

Der Titel bringt Dir nur etwas, wenn er auch tatsächlich vollstreckbar ist. In sozialen Verhältnissen, bei denen man davon ausgehen kann, hätten wohl längst die Eltern des Täters die Schuld beglichen.

So musst Du aber damit rechnen, dass es kein pfändbares Konto gibt und dass zB beim Eintreffen des Gerichtsvollziehers an der Meldeadresse kein Klingelschild mit dem entsprechenden Namen zu finden ist. Dann geht der Gerichtsvollzieher nach Hause und vermeldet "unzustellbar".

Das ist natuerlich quatsch.
Auch im Erwachsenbereich unterscheidet man genauso zwischen STRAF- und ZIVILrecht. Und das eine ist nicht die unmittelbare Folge der entscheidung im anderen Bereich.

Wieviel unwissen sich hier Bahn bricht ist ziemlich ernüchternd.
Auch im Falle eines (nicht vorbestraften) erwachsenen würde hier das öffentliche Interesse der STRAFverfolgung verneint und zum Interessenausgleich auf das Zivilrecht verwiesen.

Du hast es nicht verstanden. Rein praktisch wird im Strafprozess der Richter fragen, ob die Schuld beglichen ist und die Strafe auch danach bemessen. Und der Verteidiger wird entsprechend auf den Angeklagten einwirken.

Blediator16
2018-05-13, 21:36:02
Quote erfüllen?

Vielleicht hat er auch einfach keinen Bock, wegen € 60,- 'n Fass aufzumachen?
Kaum zu glauben, dass man wegen sowas überhaupt die Behörden einschaltet.

Aber, was wundert es mich hier, die Polizei ist ja schließlich auch nur noch eine "Lachpille" und die AfD eine wählbare Partei...

Sag das mal dem Angestellten im Aldi, wenn du eine Tafel Schokolade mitgehen lässt und du erwischt wirst :freak:

Filp
2018-05-13, 22:11:55
Sag das mal dem Angestellten im Aldi, wenn du eine Tafel Schokolade mitgehen lässt und du erwischt wirst :freak:
Strafrechtlich wird das auch fast immer fallen gelassen, haben meine Jugendlichen schon fast alle mal gemacht.

Rooter
2018-05-13, 22:15:19
Der Titel bringt Dir nur etwas, wenn er auch tatsächlich vollstreckbar ist. In sozialen Verhältnissen, bei denen man davon ausgehen kann, hätten wohl längst die Eltern des Täters die Schuld beglichen.

So musst Du aber damit rechnen, dass es kein pfändbares Konto gibtSo ein Titel gilt für mindestens 30 Jahre, irgendwann wird da schon was zu holen sein.

MfG
Rooter

Wolfram
2018-05-13, 22:34:03
So ein Titel gilt für mindestens 30 Jahre, irgendwann wird da schon was zu holen sein.


Klar, aber auch später müsstest Du denjenigen wieder ausfindig machen. Wenn das klappt und er irgendwann mal arbeiten geht und ein Konto hat: Gut. Ich hab nur immer die Befürchtung: Krumme Hunde bleiben krumme Hunde. Und Betrüger sind die Schlimmsten, weil sie ja eben das soziale Gefüge ausnutzen.

PHuV
2018-05-13, 22:51:39
Nur mal so, darf man überhaupt bei Ebay handeln, wenn man noch nicht volljährig ist? :confused:

GSXR-1000
2018-05-13, 22:59:16
Der Titel bringt Dir nur etwas, wenn er auch tatsächlich vollstreckbar ist. In sozialen Verhältnissen, bei denen man davon ausgehen kann, hätten wohl längst die Eltern des Täters die Schuld beglichen.

So musst Du aber damit rechnen, dass es kein pfändbares Konto gibt und dass zB beim Eintreffen des Gerichtsvollziehers an der Meldeadresse kein Klingelschild mit dem entsprechenden Namen zu finden ist. Dann geht der Gerichtsvollzieher nach Hause und vermeldet "unzustellbar"..


Irgendwie redest du wirr.
Du hast schon verstanden über welche Summe wir reden?
Forderung sind 60 EUR. Nimm die Kosten des Mahnverfahrens und die Vollstreckungskosten dazu sind wir bei 150 etwa.
Sorry, ich kenne wirklich keinen, der für 150 EUR eine EV abgibt. Abgesehen davon würde auch kein GV sowas annehmen. Man würde also entweder eine Ratenzahlungsvereinbarung von 10 EUR treffen oder der GV würde pfänden. Denn Werte in diesem Rahmen findest du pfändbar eigentlich in jeder Bude.
Unzustellbar und der andere Kram den du unterstellst, du hast schon gelesen das es sich nicht um einen Gewohnheitskriminellen handelt sondern um einen offenbar Jugendlichen ohne irgendwelche Vorstrafen? Leicht vorurteilsbehaftet bist du nicht? Vielleicht mal weniger "Hartz aber Herzlich" und andere "reallife soaps" schauen und mal im wahren Leben ankommen? Da schüttelts einen ja.
Und selbst wenns so wär, die 30 EUR um da alle 3 Jahre die EV abnehmen zu lassen, die wären mir der spass dann auch wert. Das macht keiner auf die Dauer mit. Gerade nicht in dem Alter.
Du scheinst dich wirklich im Wahren leben und den realen prozessualen Abläufen wenig auszukennen.
Das ist absolut easy und kostet recht wenig Geld und nerven.



Du hast es nicht verstanden. Rein praktisch wird im Strafprozess der Richter fragen, ob die Schuld beglichen ist und die Strafe auch danach bemessen. Und der Verteidiger wird entsprechend auf den Angeklagten einwirken.

Und wieder verstehst du die prozessualen Abläufe nicht? Es GIBT garkeinen Strafprozess, gab es nie, wird es nie geben, da der Staatsanwalt das verfahren vorher eingestellt hat wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Was genau verstehst du daran nicht? Der Staat hat das öffentliche Interesse überhaupt einen Prozess zu führen vorher schon verneint! Meine Güte.
Somit GIBT es keinen RICHTER und auch keinen VERTEIDIGER die irgendwas in irgendeiner Richtung tun könnten. Denn die wären Teil eines Strafprozesses, den es aber garnicht gibt. Und auch bei einem erwachsenen in der Konstellation ebenso nicht gegeben haette. Weil auch dort ÖFFENTLICHES INTERESSE gefehlt hätte.

Also wirklich, ich frag mich wie manche bei sowenig Verständnis für simple prozessuale Abläufe und Zusammenhänge durchs Leben kommen? Muss man das aufmalen?

Wolfram
2018-05-13, 23:04:41
Du scheinst dich wirklich im Wahren leben und den realen prozessualen Abläufen wenig auszukennen.
Das ist absolut easy und kostet recht wenig Geld und nerven.

Nein. Rechtspraxis.


Somit GIBT es keinen RICHTER und auch keinen VERTEIDIGER die irgendwas in irgendeiner Richtung tun könnten. Denn die wären Teil eines Strafprozesses, den es aber garnicht gibt. Und auch bei einem erwachsenen in der Konstellation ebenso nicht gegeben haette. Weil auch dort ÖFFENTLICHES INTERESSE gefehlt hätte.

Steile These. Von Sachkenntnis ungetrübt.

Wolfram
2018-05-13, 23:05:18
Nur mal so, darf man überhaupt bei Ebay handeln, wenn man noch nicht volljährig ist? :confused:

Nein. Aber das ändert für den TS ja nichts.

GSXR-1000
2018-05-13, 23:42:04
Nein. Rechtspraxis..

Welche? Wieviele Fälle kannst du nennen, bei denen bei einer Forderung in dieser Höhe EV von minderjährigen abgenommen wurde (was die prozessuale Folge wäre wenn deine Aussage richtig wäre)?
Von welcher gelebten Rechtspraxis sprichst du?



Steile These. Von Sachkenntnis ungetrübt.
Netter Spruch. Nur leider albern.
Sag mir doch bitte, an welcher Stelle genau in besagtem Fall Richter oder Verteidiger eine Rolle spielen, wenn der Staatsanwalt das Verfahren bereits vor einem Strafprozess aufgrund mangelndem öffentlichen Interesse einstellt?
Denn deine Aussage war exakt jene:
"Du hast es nicht verstanden. Rein praktisch wird im Strafprozess der Richter fragen, ob die Schuld beglichen ist und die Strafe auch danach bemessen. Und der Verteidiger wird entsprechend auf den Angeklagten einwirken."

Es gibt in jenem besagten Fall KEINE dieser Personen/Sachverhalte. Es gibt keinen Zuständigen Richter, keinen Strafprozess, keinen Verteidiger und keinen Angeklagten (zum Zeitpunkt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist man Beschuldigter. Nicht Angeklagter). Somit ist wirklich jedes 3. Wort das du verwendet hast Mumpitz und auf besagten Sachverhalt nullkommanull anwendbar.
Die Personen KÖNNEN garnicht so handeln, wie du kolportierst, weil es sie schlicht in diesem Fall NICHT gibt. Meine Güte.

Desweiteren, nur nochmal ein kleiner Hinweis am Rande, Betrug wie im Geschilderten Fall ist ein Vergehen, keine Straftat. Und hier gilt eben bei der Strafverfolgung das Opportunitätsprinzip.

downforze
2018-05-18, 13:21:57
Vergehen sind minderschwere Straftaten. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, daß das Strafmaß geringer ist. Siehe §12 StGB. Zuständig ist der Strafrichter im Amtsgericht.
Betrug ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft wird bei einem Anfangsverdacht tätig. Bei einem "geringen" Schaden wird der Verdacht nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen Antrag stellt. Es gibt keine übereinstimmende Meinung der Gerichte, was "gering" (oft 30-50€) bedeutet. 60€ ist überwiegender Meinung nach kein geringer Schaden mehr.
Opportunitätsprinzip bedeutet eben gerade nicht, daß das Verfahren ohne Folgen eingestellt wird, sondern an eine Auflage gebunden ist. In diesem Fall Geld oder Ware liefern.
Öffentliches Interesse ist zudem keine Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Die Voraussetzung ist der Strafantrag. Öffentliches Interesse führt lediglich dazu, daß ohne Strafantrag ermittelt werden kann.

Wenn man sich so hochnäsig und weitgehend falsch gegenüber Wolfram äußert, sollte man zumindest die Basics kennen.

x-force
2018-05-18, 14:09:02
betrug auf einer öff handelsplattform fordert also kein öff interesse?

bekommt der täter jetzt vielleicht noch ein kostenloses extra ebaykonto vom staat subventioniert, weil er auf seinem jetzt eine schlechte bewertung hat und man das den kleingeistigen nicht zumuten kann?

klingt nach failed state

GSXR-1000
2018-05-18, 16:54:18
Vergehen sind minderschwere Straftaten. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, daß das Strafmaß geringer ist. Siehe §12 StGB. Zuständig ist der Strafrichter im Amtsgericht.
Betrug ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft wird bei einem Anfangsverdacht tätig. Bei einem "geringen" Schaden wird der Verdacht nur verfolgt, wenn der Geschädigte einen Antrag stellt. Es gibt keine übereinstimmende Meinung der Gerichte, was "gering" (oft 30-50€) bedeutet. 60€ ist überwiegender Meinung nach kein geringer Schaden mehr.
Opportunitätsprinzip bedeutet eben gerade nicht, daß das Verfahren ohne Folgen eingestellt wird, sondern an eine Auflage gebunden ist. In diesem Fall Geld oder Ware liefern.
Öffentliches Interesse ist zudem keine Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Die Voraussetzung ist der Strafantrag. Öffentliches Interesse führt lediglich dazu, daß ohne Strafantrag ermittelt werden kann.

Wenn man sich so hochnäsig und weitgehend falsch gegenüber Wolfram äußert, sollte man zumindest die Basics kennen.


Ich setz das mal gleich voran:
"Wenn man sich so hochnäsig und weitgehend falsch gegenüber Wolfram äußert, sollte man zumindest die Basics kennen"

Die Hinweis auf Vergehen statt Straftat hatte einen sehr entscheidenden Grund, den du offensichtlich nicht kennst, obwohl es basics sind. Nur bei Vergehen besteht die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses oder wegen beispielsweise Geringfügigkeit. Bei Straftaten besteht diese Möglichkeit schon rechtlich nicht.
Mund etwas zu voll genommen, gelle?
Die von dir genannte Bagatellgrenze von 50EUR ist fliessend und nicht im Gesetz festgeschrieben. Genau das bedeuted eben Opportunitätsprinzip. Es ist eine Abwägung und damit Einzelfallentscheidung. In diesem Falle der Staatsanwaltschaft.
Das Geld oder die Ware zu liefern, wäre nebenbei niemals eine "Auflage". Nochmal: Die Klärung der Schuldverhältnisse ist Sache des Zivilgerichts, nicht der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts. Eine Auflage wären echte "Strafen", sprich Sozialstunden, Geldauflage an solziale Einrichtungen etc.

"Öffentliches Interesse ist zudem keine Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Die Voraussetzung ist der Strafantrag. Öffentliches Interesse führt lediglich dazu, daß ohne Strafantrag ermittelt werden kann."
Ein Brüller angesichts deines letzten Satzes:

1. Bei einem Offizialdelikt bedarf es keines Antrages, es MUSS bei Kenntnis ermittelt werden. Genau das unterscheidet ein Offizialdelikt von einem Antragsdelikt.
2. Sowohl Antragsdelikt als auch Offizialdelikt können bei mangeldem öffentlichen Interesse mit oder ohne Auflage durch Staatsanwalt oder Richter eingestellt werden. So wird ein Schuh draus.

Meintest du den letzten Satz eigentlich ernst oder war das selbstsatire?

downforze
2018-05-18, 21:04:12
Die Hinweis auf Vergehen statt Straftat hatte einen sehr entscheidenden Grund, den du offensichtlich nicht kennst, obwohl es basics sind. Nur bei Vergehen besteht die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses oder wegen beispielsweise Geringfügigkeit. Bei Straftaten besteht diese Möglichkeit schon rechtlich nicht.
Vergehen sind Straftaten. Herrgott, lies den Paragraphen im StGB nach.


Die von dir genannte Bagatellgrenze von 50EUR ist fliessend und nicht im Gesetz festgeschrieben. Genau das bedeuted eben Opportunitätsprinzip. Es ist eine Abwägung und damit Einzelfallentscheidung. In diesem Falle der Staatsanwaltschaft.
Weil es keinen festen Schwellenwert gibt, aber 60€ definitiv darüber liegen, kannst du das Opportunitätsprinzip nicht als gesetzt sehen. Manche Gerichte sehen 30€ als Schmerzgrenze, manche 50€.

Nur bei Vergehen besteht die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses oder wegen beispielsweise Geringfügigkeit. Bei Straftaten besteht diese Möglichkeit schon rechtlich nicht.
Unglaublich, aber genau das habe ich geschrieben. Schade, daß du es nicht verstanden hast. Denn im Strafrecht schränkt das Opportunitätsprinzip das, dort geltende, Legalitätsprinzip ein: Einstellung gegen Auflagen. Zu den Voraussetzungen für die Einstellung habe ich nichts geschrieben.

Das Geld oder die Ware zu liefern, wäre nebenbei niemals eine "Auflage".
Falsch. Das wird häufig genau so gemacht.

Nochmal: Die Klärung der Schuldverhältnisse ist Sache des Zivilgerichts, nicht der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts. Eine Auflage wären echte "Strafen", sprich Sozialstunden, Geldauflage an solziale Einrichtungen etc.
Habe ich hier was vom Zivilrecht geschrieben? Auflagen gibt es auch im Strafrecht. Dient dem Schutz der Gerichte vor Überflutung mit minderschweren Fällen. Glaub es oder lass es.


"Öffentliches Interesse ist zudem keine Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Die Voraussetzung ist der Strafantrag. Öffentliches Interesse führt lediglich dazu, daß ohne Strafantrag ermittelt werden kann."
Ein Brüller angesichts deines letzten Satzes:
Mega fail denerseits.

Strafverfolgungsvoraussetzungen

prozessuale Voraussetzungen der Verfolgung von Straftaten
— Strafantrag gem. §§ 77 ff. StGB,
— die Bejahung eines besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses bei relativen Antragsdelikten (z. B. §§ 230, 248 a, 303 c StGB), falls der Antrag nicht gestellt wurde


1. Bei einem Offizialdelikt bedarf es keines Antrages, es MUSS bei Kenntnis ermittelt werden. Genau das unterscheidet ein Offizialdelikt von einem Antragsdelikt.
2. Sowohl Antragsdelikt als auch Offizialdelikt können bei mangeldem öffentlichen Interesse mit oder ohne Auflage durch Staatsanwalt oder Richter eingestellt werden. So wird ein Schuh draus.
Schöner versuch meine eigene Berichtigung deines ersten Beitrages als deinen auszugeben. Stimmt logischerweise.

Meintest du den letzten Satz eigentlich ernst oder war das selbstsatire?
Die Satire überlasse ich lieber dir.

Dicker Igel
2018-05-18, 21:40:22
Adresse hätte ich ja. Handelt sich aber anscheinend um einen Türken. Da kämpfe ich dann gegen 20-30, anstatt gegen einen... :freak:
Klischees. Check das halt vorher aus. Musst den ja nicht gleich umhauen, einfach zur Rede stellen, Auge in Auge. Hätte aber schon lange passieren müssen ... Jetzt kannste die Kohle als Lehrgeld verbuchen und den rechtlichen Kram würde ich mir nicht antun - unterm Strich haste damit mehr Kino als der, der Dich beschissen hat. Ich denke och nicht, dass dem Typen irgendwelche gelben Briefe interessieren werden.

Es gibt keine übereinstimmende Meinung der Gerichte, was "gering" (oft 30-50€) bedeutet. 60€ ist überwiegender Meinung nach kein geringer Schaden mehr.
Für 'nen ALGII-Empfänger wären selbst 20 EURO fatal. Checken die das Gehalt/die Leistungsbezüge nicht?

GSXR-1000
2018-05-18, 22:04:32
Vergehen sind Straftaten. Herrgott, lies den Paragraphen im StGB nach.
.

Richtig. Vergehen sind minderschwere Straftaten und somit keine Verbrechen. Und damit anders als andere Straftaten mit der möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens. Das ist der Unterschied um den es ging.



Weil es keinen festen Schwellenwert gibt, aber 60€ definitiv darüber liegen, kannst du das Opportunitätsprinzip nicht als gesetzt sehen. Manche Gerichte sehen 30€ als Schmerzgrenze, manche 50€..

...und andere auch mehr. Es ist eine Einzelfallentscheidung und genau deshalb gibt es keine gesetzlich oder durch Rechtsprechung definierte harte Grenze. Das genau ist dem Opportunitätsprinzip inherent.



Falsch. Das wird häufig genau so gemacht.€..

Aehem nein. Wieder verwechselst du Ursache und Wirkung. Oftmals ist es in der Entscheidung zur Einstellung relevant ob der verursachte Schaden bereits selbstständig ausgeglichen wurde. Das kann eine Ursache fuer Einstellung sein. Aber keine Auflage.

Habe ich hier was vom Zivilrecht geschrieben? Auflagen gibt es auch im Strafrecht. Dient dem Schutz der Gerichte vor Überflutung mit minderschweren Fällen. Glaub es oder lass es. .€..

Auflagen ja. Zivilrechtlichen Ausgleich nein. Damit hat das Strafverfahren nichts zu tun. Ausser in der bemessung der Strafe oder als GRUND einer Einstellung. s.o.



Mega fail denerseits.

Strafverfolgungsvoraussetzungen

prozessuale Voraussetzungen der Verfolgung von Straftaten
— Strafantrag gem. §§ 77 ff. StGB,
— die Bejahung eines besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses bei relativen Antragsdelikten (z. B. §§ 230, 248 a, 303 c StGB), falls der Antrag nicht gestellt wurde
.

Es ist ziemlich Banane, erst zu betonen das besagter Sachverhalt (Betrug) ein Offizialdelikt sei (welches per Definition keinen Antrag zur Strafverfolgung bedarf, genau das macht es zu einem Offizialdelikt) und zitierst dann Sachverhalte, die eines Strafantrages bedürfen (Körperverletzung, Unterschlagung geringwertiger Güter und Sachbeschädigung) um dann zu sagen, das es hierfür eines besonderen öffentlichen Interesses Bedarf, FALLS dieser jener Antrag nicht gestellt wäre. Das macht im Zusammenhang um den es geht einfach NULL sinn.
Denn es handelt sich um ein Offizialdelikt, bei dem sich diese Fragestellung einfach nicht stellt. Was also soll so eine Nonsens Aussage? Nebelkerze?

downforze
2018-05-18, 22:24:58
Bei Betrug gibt es eine Unterscheidung zwischen Offizialdelikt oder nicht, da der Schaden entscheidend ist. Je nachdem ist ein Antrag notwendig oder nicht. Bei 60€ kann es sich in die ein oder andere Richtung bewegen. Betrug mit 5€ ist KEIN Offizialdelikt.

Aehem nein. Wieder verwechselst du Ursache und Wirkung. Oftmals ist es in der Entscheidung zur Einstellung relevant ob der verursachte Schaden bereits selbstständig ausgeglichen wurde. Das kann eine Ursache fuer Einstellung sein. Aber keine Auflage.
Das ist eben nicht so. Es heißt nicht umsonst Einstellung gegen Auflagen.
Eine Auflage kann auch die Beseitigung eines Schadens sein. Der Standardfall ist eine Zahlung an die Justizkasse. In Betracht kommt aber auch eine Zahlung an den Geschädigten oder eine gemeinnützige Organisation.

SKYNET
2018-05-19, 11:52:14
Adresse hätte ich ja. Handelt sich aber anscheinend um einen Türken. Da kämpfe ich dann gegen 20-30, anstatt gegen einen... :freak:

da würd ich dann mit den eltern reden, zumindest bei den türken die ich kenne, passiert da ganz schnell was wenn die kids scheisse bauen, dann gibts grad von papa eins, und zwar ordentlich.

Gent Leman
2018-12-31, 16:50:04
Ähnliches Problem ca. 120€

@TS - Wie hast du das denn damals angefangen? Von dem Kackladen "ebay" bekommt man ja null Hilfe.

Erst Fristen abwarten. Dann durch einen Klickjungle, bis man das evtl. findet:
Ebay Kundenservice - Ebay einschalten - Fall nochmal geschildert.
Beim Abschicken der Kontaktnachricht: "Leider gab es ein technisches Problem" ;D
Kontakinformationen abrufen über Verkäufernamen und Tranksaktionsnummer wurde durch ebay deaktiviert.;D
Die ganzen "Kontaktieren sie uns" enden in einer FAQ-Spirale.
Bei der Kaufübersicht kann ich nichtmal dem Verkäufer eine Bewertung geben, weil ebay wohl selber was bei dem Typen aufgefallen ist, aber er immer noch nicht gesperrt ist. Ach ja, zum Zeitkaufpunkt hatte der eine 100% Bewertung und dann brauchte er wohl Weihnachtsgeld. Hat später noch mehrfach die gleichen Dinge verkauft.

Was nun tun? Einfach das bissl von ebay, was man über den Kauf hat ausdrucken, Überweisungskopie und damit zu den cops? Das Weitere wurde ja hier recht gut beschrieben, ich zieh es auf jeden Fall durch.

registrierter Gast
2018-12-31, 16:58:38
Was nun tun? Einfach das bissl von ebay, was man über den Kauf hat ausdrucken, Überweisungskopie und damit zu den cops? Das Weitere wurde ja hier recht gut beschrieben, ich zieh es auf jeden Fall durch.
Daraus lernen und zukünftig nur noch mit PayPal bezahlen.

00-Schneider
2018-12-31, 17:05:14
Was nun tun? Einfach das bissl von ebay, was man über den Kauf hat ausdrucken, Überweisungskopie und damit zu den cops? Das Weitere wurde ja hier recht gut beschrieben, ich zieh es auf jeden Fall durch.


Jup.

Habs damals aber nach der Anzeige nicht mehr weiterverfolgt. Da mir 60€ bei meinem aktuellen Verdienst den Aufwand in meiner spärlichen Freizeit nicht wert sind/waren.

Gast
2018-12-31, 17:18:42
Es lohnt leider nicht den fall weiter zu verfolgen. Wenn er nicht strafrechtlich belangt wird, passiert fast nichts mehr außer erhöhte Kosten...

Mahnverfahren kostet je nach Streitwert schonmal Geld (20-35€), allein dafür das die sich bei dem Typen melden. Gerichtsvollzieher kann bis zu 160€ kosten und wenn er nichts hat unterschreibt er und ihr steht wieder leer da. Ich habe das alles schonmal gemacht und Erfolg war null.
Auch wenn die Summen mit der Zeit steigen und nach 20jahren bei über tausenden von Euros liegen können du gehst immer in Vorkasse und bist also der Depp. z.B. Herausfinden der Wohnadresse. Dann hat er vielleicht Kinder und eine höhere Grenze, kann also wieder nicht gepfändet werden. Einfach Scheiße so etwas. Die Pfändungsgrenze 1140€ netto ist verdammt hoch, 1 Kind und bis 1790 ist nichts zu holen.

Ausnahmen: Ihr könnt direkt vorbeifahren. Dann Druck machen. Selbst der Brief (Einschreiben) kostet Geld.

Fazit: Überweisung bei ebay immer Finger weg ab 15,00€. Auch PC Spiele werden hin und wieder gefaked.

Gent Leman
2019-01-01, 10:15:03
Jup.

Habs damals aber nach der Anzeige nicht mehr weiterverfolgt. Da mir 60€ bei meinem aktuellen Verdienst den Aufwand in meiner spärlichen Freizeit nicht wert sind/waren.

Da ebay weiterhin "Technische Probleme" beim "ebay einschalten" hat, drucke ich also den Kaufvorgang und die Überweisungskopie aus, schreibe was dazu und gebe das bei der örtlichen Polizei ab. O.K. Danke. (Wenn das alle Bestohlenen machen, dürften 5-8 Personen bei einem Wert um die 1.000€ sein und wenn es keiner macht, wird es auch nicht aktenkundig und der macht das zu seinem Job.)

@gast

Ich brauch nur die Adresse. Den Gegenwert bekomme ich schon. Zur Not nehme ich den Fernseher mit.

Konsequenz: Man kann wirklich nur vor Ebay warnen, bei Käufen per Überweisung. Bei Problemen hilft dir Ebay kein Stück. Die stellen sich taub und dumm, du findest kaum einen link, um denen das Problem überhaupt zu schildern und der einzige funktioniert dauerhaft nicht einmal. In meinem Fall kann ich also weder ebay noch in einer Kaufbewertung andere pot. Käufer vor dem Verkäufer warnen.

GSXR-1000
2019-01-02, 21:34:55
@gast

Ich brauch nur die Adresse. Den Gegenwert bekomme ich schon. Zur Not nehme ich den Fernseher mit.

.
Interessanter Punkt. Magst du der geneigten Forenleserschaft auch noch verraten wie du derlei anzustellen gedenkst?
1. Ob und was gepfaendet wird entscheidet ausschliesslich der gerichtsvollzieher.
2. Die gegenstaende fliessen !in keinem fall! deinem eigentum zu. Sie sind erstmal nur pfand un koennen ausgeloest werden innerhalb frist. Andernfalls werden sie verwertet, sprich versteigert. Der erloes fliesst (nach abzug der gerichts- und verwertungskosten) dir in hoehe deiner forderung zu, etwaig weiterer ueberhang geht an den schuldner.
3. Fuer pfaendung gelten rechtsvorschriften. Sprich der einzige fernseher eines haushaltes wird selten bis nie gepfaendet werden duerfen (wenn es nicht gerade eine kinoleinwand ist)

Wenn du wegen berechtigter oder unberechtigter forderungen bei mir auftauchen wuerdest und mir erklaeren wuerdest, du naemst meinen fernseher jetzt mit, wuerde genau nur eins passieren, ich wuerde dich massiv auslachen. Solltest du dann auch nur den ansatz einer drohung machen, wuerden sofort die gruenen (bzw inzwischen blauen) gerufen. Denn dann hast du ein weitaus groesseres problem als ich. Was schnell auch deutlich teurer werden kann.

Simon Moon
2019-01-03, 01:16:21
Interessanter Punkt. Magst du der geneigten Forenleserschaft auch noch verraten wie du derlei anzustellen gedenkst?


http://www.moskau-inkasso.com/


Gibt natürlich mittlerweile andere, die weniger im Rampenlicht stehen und entsprechend freier agieren können.

Haarmann
2019-01-03, 06:53:14
Wenn genug sich melden, dann gilts dann mit etwas Glück als gewerbsmässig - dann nehmens ev den Finger ausm Allerwertesten.

MiamiNice
2019-01-03, 15:40:29
http://www.moskau-inkasso.com/


Gibt natürlich mittlerweile andere, die weniger im Rampenlicht stehen und entsprechend freier agieren können.

Haben wir mal in der Firma versucht um den ein oder anderem nicht Zahler beizukommen. Um ehrlich zu sein kannst Du die alle vergessen. Der geneigte Deutsche gibt den Jungs Hausverbot bzw. Geländeverbot und ruft die blauen und zeigt die Jungs wegen Belästigung an. Der gemeine Deutsche lässt sich i.d.R. von solchen Jungs nicht einschüchtern. Im Gegenteil wird das auflaufen dieser Bande noch gegen Dich gerichtet. Ob sich nun im Netz darüber ausgelassen wird das Firma XYZ Moskau Inkasso beschäftigt oder die Jungs sich beim Stammtisch treffen und darüber reden -> es ist immer schlecht für den Ruf und damit für die Firma.

DrumDub
2019-01-03, 16:45:50
hatte auch vor kurzem so ne geschichte bei ebay. gab ne 256 GB microsd für 15,99 eur .. kam mir zwar schon komsich vor, aber ein kumpel hatte auch bestellt. ware nie erhalten, geld wiederbekommen nach einspruch. alles easy.

Cherry79
2019-01-03, 19:05:32
hatte auch vor kurzem so ne geschichte bei ebay. gab ne 256 GB microsd für 15,99 eur .. kam mir zwar schon komsich vor, aber ein kumpel hatte auch bestellt. ware nie erhalten, geld wiederbekommen nach einspruch. alles easy.
Sei froh, daß da nix gekommen ist. Schlimmer wärs doch, wenn du eine der zu erwartenden Fälschungen erhalten hättest (so wie ein Kollege von mir, der saustolz auf seinen "2 TB USB-Stick" für 12 Euro war...) Ich meine, daß man für 16 Euro keine 256 microSDXC bekommt hätte ein kurzer Blick auf jeden beliebigen Preisvergleich gezeigt, das wäre ja sogar für ne 128er Karte grenzwertig billig gewesen.

Lawmachine79
2019-01-04, 02:58:15
Haben wir mal in der Firma versucht um den ein oder anderem nicht Zahler beizukommen. Um ehrlich zu sein kannst Du die alle vergessen. Der geneigte Deutsche gibt den Jungs Hausverbot bzw. Geländeverbot und ruft die blauen und zeigt die Jungs wegen Belästigung an. Der gemeine Deutsche lässt sich i.d.R. von solchen Jungs nicht einschüchtern. Im Gegenteil wird das auflaufen dieser Bande noch gegen Dich gerichtet. Ob sich nun im Netz darüber ausgelassen wird das Firma XYZ Moskau Inkasso beschäftigt oder die Jungs sich beim Stammtisch treffen und darüber reden -> es ist immer schlecht für den Ruf und damit für die Firma.
Ja, wenn es darum geht, Schulden nicht bezahlen zu müssen, funktioniert unser Rechtsstaat noch ;). Das ist jetzt kein Ratschlag - aber wirklich etwas unbedingt haben will, sollte bereit sein sich komplett außerhalb des Rechts zu bewegen. Leider tun das aber auch die Leute, die etwas verlangen, was ihnen nicht zusteht. Traurig, wie der Staat sich selbst zum Krüppel macht. Das hat zur Folge, dass man einen Ebay-Betrüger auf dem gleichen Weg zur Strecke bringen muss wie einen nicht bezahlten Kokaindeal...

Popeljoe
2019-01-04, 09:44:33
Also bei Kleinbeträgen von unter 30€ kann ich ja verstehen, dass man da ohne zögern das Geld direkt überweist. Aber bei Beträgen von über 50€ würde ich grundsätzlich sehr gut überlegen, ob ich das Risiko eingehe. Sollte der Vertragspartner über 500 positive Bewertungen erhalten haben, dann würde ich es mir zumindest überlegen. Aber oftmals ist es die eigene Gier nach einem Mega Deal, der einen alle Vorsicht fahren lässt. Ich nenne das den "Relotius Effekt": das Angebot ist zu gut, um wahr zu sein und trotzdem fallen viele Leute immer wieder drauf rein.