Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtkauf, Paket verloren - was nun?
Hallo,
es wurde in einem Forum ein gebrauchter Artikel von einem privaten Verkäufer erworben. Es wurde wie üblich im voraus bezahlt und der Artikel als DHL Paket versandt. Nun hat DHL das Paket auf dem Transportweg verloren. Soweit bekannt trägt bei einem privaten Verkäufer der Käufer das Risiko eines Verlustes. Was könnte der Käufer in den folgenden Fällen tun um seinen Schaden zu regulieren?
Fall 1
Der Verkäufer weigert sich einen Nachforschungsauftrag bei DHL zu veranlassen, der Käufer hingegen kann es nicht weil er keine DHL Belege hat.
Fall 2
Der Verkäufer stellt einen Nachforschungsauftrag und bekommt den Schaden ersetzt aber er zahlt das Geld nicht an den Käufer aus, d.h. er kassiert doppelt ab.
Danke
MiamiNice
2018-05-23, 15:56:22
Die DHL ersetzt bis 500€ wenn keine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
Nach der Nachforschung und Schuldeingeständnis - verlangen die eine Netto Rechnung über den Warenwert vom Versender. Diese Rechnung wird dann beglichen. Wenn der Verkäufer keine Rechnung ausstellen kann - weiß ich ehrlich gesagt nicht wie es läuft.
Falls mit Paypal gezahlt würde ich einen Fall aufmachen.
Falls per Überweisung -> Lehrgeld!
Grüße
Ist doch eher offtopic als soziales, oder?
Und warum sollte ein Verkäufer keine Sendungssuche machen? Genau dafür macht man doch versicherten Versand. Wenn Du das nachweisen kannst, das DHL das Paket verloren hat, sprich Zustellung nicht erfolgt, kannst Du das sehr wohl erfolgreich beim Versender einklagen.
Ist doch eher offtopic als soziales, oder?
Und warum sollte ein Verkäufer keine Sendungssuche machen? Genau dafür macht man doch versicherten Versand. Wenn Du das nachweisen kannst, das DHL das Paket verloren hat, sprich Zustellung nicht erfolgt, kannst Du das sehr wohl erfolgreich beim Versender einklagen.
Entschuldigung für das falsche Forum.
DHL hat es eindeutig verloren. Was genau kann der Käufer beim Verkäufer einklagen? Kann er Käufer auf einem Nachforschungsauftrag bestehen oder kann er die daraus resultierende Summe einklagen? Wie erfährt der Käufer welche Summe DHL dem Verkäufer erstattet hat?
Semmel
2018-05-23, 18:12:07
Achtung, für Verlustmeldungen gibt es auch Fristen, die einzuhalten sind.
Die Verlustmeldung sollte schnellstmöglich gemacht werden.
Ich hatte so einen Fall auch schon als Verkäufer. Die Meldung musste ich machen, da ich als Absender der Auftraggeber für DHL bin.
Mega-Zord
2018-05-23, 19:47:51
In den meisten Foren gibt es für so etwas Unterforen, wo man seinen Fall darlegen kann. Auch bekommt man in den meisten Foren dann so dumme Antworten, wie "Lehrgeld gezahlt".
Du solltest dich einfach so kooperativ und freundlich wie möglich bei der ganzen Sache äußern. Wenn es um wenig Geld geht, würde ich dann recht schnell eine negative Bewertung geben und gegen eine eventuelle Rachebewertung vorgehen.
Wenn es um viel Geld geht, dann kommst du bei einem unkooperativen Versender wohl nciht um den Rechtsweg herum. Deswegen, schon den Schriftverkehr archivieren. Am günstigsten für dich ist das ganze, wenn das Handeln des Verkäufers unter das Strafrecht fällt. Dann gehst du nämlich einfach zur Polizei und erstattest Anzeige ganz ohne Anwalt und dem ganzen Schnickschnack, dann geht nämlich Vater Staat gegen den Betrüger (ich meine wirklich Betrug im strafrechtlichen Sinne und nicht, dass was viele Leute in Foren für Betrug halten) vor. Aber das ist in einem solchen Fall wohl nur schwer nachweisbar. Plan B wäre dann der Gang zum Anwalt.
Übrigens weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die DHL Nachforschung recht lange dauern kann (4 bis 8 Wochen). Als Beleg bei privaten Verkäufen sollte ein Kontoauszug reichen.
Was genau kann der Käufer beim Verkäufer einklagen? Kann er Käufer auf einem Nachforschungsauftrag bestehen oder kann er die daraus resultierende Summe einklagen?
https://www.activatec.de/blog/versand-gesetze-haftung/post-paket-verloren-haftung/
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305349-paket-verloren--wer-haftet-wann---was-tun
Der Versender kann alle Rechte an Dich abtreten. Daher einfach beim Verkäufer nach dieser Abtretung nachfragen.
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tagesonline-shoppingwer-haftet-bei-paketverlust-27546/
Kauf von einem Privatverkäufer
Anders liegt der Fall, wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist, sondern als Privatperson verkauft, beispielsweise auf eBay. In diesem Fall muss der Käufer die Gefahr der Versendung tragen sobald der Verkäufer die Ware bei einem Transportunternehmen abgeliefert hat (§ 447 BGB). Im Falle eines Verlustes ist ein privater Verkäufer daher nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Der Käufer sollte sich allerdings dennoch an den Verkäufer wenden und sich dessen Ersatzansprüche gegen den Paketdienstleister abtreten lassen (sog. Drittschadensliquidation). Nach der Abtretung kann der Käufer sich dann an den Paketdienstleister wenden und Schadensersatz verlangen.
Gleiches gilt, wenn das von privat gekaufte Paket bei einem Nachbarn abgegeben und dort beschädigt wird. Beruft sich der Paketdienstleister auf eine Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach er berechtigt ist, Pakete auch bei Nachbarn abzugeben, so ist diese nach einer Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahre 2011 unwirksam (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az: 6 U 165/10). Der Paketdienstleister muss dem Kunden daher den Schaden ersetzen, der durch den Verlust des Paketes eingetreten ist.
Wie erfährt der Käufer welche Summe DHL dem Verkäufer erstattet hat?
Gar nicht, wieso auch? Dich sollte dann nur interessieren, daß Du Deine Kaufsumme + VK zurück bekommst. Der Verkäufer muß sowieso angeben, wieviel die Sache wert war, was er versendete, sprich, was Du ohne VK bezahlt hattest. Er bekommt jetzt nicht pauschaul 500 € zurück (steht ja auch bei DHL dort, bis zu 500 €), wenn Du darauf hinaus wolltest. Wie gesagt, es spielt keine Rolle, was er als Wert angeben würde, da nur das gilt, was er als Gegenwert bekommen hatte. Ansonsten macht er sich des Betruges schuldig.
Was liegt den nun konkret an, weil Du fragst? Weigert sich der Verkäufer, die Sendnungssuche in Auftrag zu geben, oder wo ist nun Dein Problem? Um welche Summe handelt es sich genau? Mir ist das auch schon passiert, und bisher war jeder Verkäufer hier kooperativ. Daher verstehe ich dann eine eventuelle Weigerung nicht so ganz.
Semmel
2018-05-23, 21:13:53
Übrigens weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die DHL Nachforschung recht lange dauern kann (4 bis 8 Wochen). Als Beleg bei privaten Verkäufen sollte ein Kontoauszug reichen.
Das kann ich auch bestätigen. Bei mir warens fast 2 Monate. Aber das Geld ist zuverlässig von DHL erstattet worden inkl. Versandkosten. Das Geld habe ich dann an den Käufer weitergeleitet.
Dicker Igel
2018-05-23, 21:31:57
6 Wochen sind es i.d.R., bei größeren Shops geht das mitunter schneller, weil die das vorschießen(Amazon bspw).
Wie erwähnt muss der Nachforschungsauftrag zeitnah bei DHL eingehen, um die 10 Tage sollte aber vermutlich noch passen.
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