Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorfahrt TG
Spasstiger
2018-10-31, 01:43:30
Wer hat in einer Tiefgarage auf einer einspurigen um 180 Grad abbiegenden Rampe Vorfahrt, wenn die Rampe von beiden Seiten gleichzeitig befahren wird? Aufgrund der Enge ist nur eine Rampenbiegung von ca. 90 Grad einsehbar. Eine vorhandene Ampelanlage ist außer Betrieb. Die Rampe mündet oben in eine einspurige, ca. 25 m lange Zufahrt, die wiederum in eine Stellplatzfläche mit Ausweichmöglichkeit und in die Straße mündet.
Die Fahrzeugsituation ist so, dass ich einen Transporter fahre und der Entgegenkommende typischerweise einen mittleren oder kompakten PKW fährt. Das Rückwärtsfahren auf der engen Rampe mit dem Transporter empfinde ich als unangenehm. Eine Einweisung ist beim rückwärts hinab Fahren angemessen, um Gefährdungen durch Ausparkende neben der Rampe auszuschließen.
Wer hat Vorfahrt? Der bergauf Fahrende, der bergab Fahrende, der mit dem wendigeren und übersichtlicheren Fahrzeug oder der, der hupt und gestikuliert?
Mosher
2018-10-31, 02:20:05
Menschenverstand sollte Vorrang haben. Danach der Baseballschläger.
Spasstiger
2018-10-31, 02:23:45
Geht statt dem Baseballschläger auch ein Spanngurt mit Ratsche, der in elegant anmutender Schleuderbewegung geführt wird?
Reaping_Ant
2018-10-31, 05:41:34
Google spuckt das aus (https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/01/engpass-bergstrasse-wer-hat-vorfahrt.aspx).
In Deutschland und Österreich gibt es für Bergstraßen keine ausdrückliche Regelung. Als Bergauffahrender dürfen Sie also nicht meinen, ohne Wenn und Aber weiterfahren zu dürfen. Anhalten beziehungsweise zurücksetzen muss derjenige, dem es an der Stelle leichter fällt. Sinnvoll kann es aber beispielsweise bei Glätte sein, dem hinauffahrenden Auto den Vorrang zu gewähren. Und auch in diesen Alpenländern haben leichtere, beweglichere Fahrzeuge immer den Vorrang schwererer Fahrzeuge zu beachten.
Zwar eigentlich im Bezug auf Bergstrassen, klingt aber auch fuer andere enge/steile Stellen sinnvoll.
Mosher
2018-10-31, 06:16:09
Geht statt dem Baseballschläger auch ein Spanngurt mit Ratsche, der in elegant anmutender Schleuderbewegung geführt wird?
Klingt wirkungsvoll, also ja.
Ernsthaft :
Ich wohne bei einer steilen Auffahrt, die nur breit genug für ein Fahrzeug und nicht komplett einsehbar ist. Oft genug kommt mir beim Ein- oder Ausfahren ein Transporter, Traktor mit Anhänger o.ä entgegen.
Ich hab mir nie so recht Gedanken gemacht, was die StVO dazu sagt, bin aber in solchen Fällen immer ausgewichen, da es mir mit meiner Karre wohl deutlich weniger Schwierigkeiten bereitet hätte, als dem Transporter. Bergauf, bergab, egal.
Hätte selbiges jetzt auch auf die TG übertragen. Natürlich kann man mal unterschiedlicher Auffassung sein, dann "gewinnt" halt der, der das Recht für sich beansprucht. §1 sollte eigentlich klar sein.
Korfox
2018-10-31, 07:28:16
Sehe ich wie Mosher...
§1 führt zu:
Der, der mit weniger Aufwand Platz machen kann hat Vorfahrt (ergo: wenn einer nur 50cm zurücksetzen muss... sollte ich sich verpissen... wer rückwärts runterrollen kann darf gerne auch Platz machen - wobei hier das gerne zitierte Bergverkehr hat Vorrang entgegenspricht - und wer die 'beweglichere' übersichtlichere Karre hat darf erstrecht Platz machen).
Im Steitfall wird es 50:50 sein - das ist eh das Verhältnis, das Versicherungen am meisten lieben.
sun-man
2018-10-31, 10:12:30
Die TG ist evtl KEINE öffentliche Straße, also Privatgelände - ebenso wie Großparkplätze vor div. Supermärkten. Das bedeutet das keine StvO gilt
Plutos
2018-10-31, 13:55:43
IMHO gilt auf den allermeisten Parkplätzen die StVO, das ist recht unumstritten.
Die praktikabelste Lösung wäre sicher, die Ampelanlage wieder in Betrieb zu nehmen. Alternativ würde ich (ganz im Ernst) die, ich nenne sie mal, "italienische Vorfahrtsregelung" praktizieren: zwei Mal kurz hupen und dann fahren, alle anderen sind dann ausweichpflichtig.
THEaaron
2018-10-31, 14:05:29
Ich hab erst vor kurzem den Führerschein gemacht (srs :usad:) und der gesunde Menschenverstand gekoppelt mit vorausschauendem Fahren sagt dass man auch nicht immer auf seine Vorfahrt pochen muss. Wer also das Manöver mit weniger Gefährdung durchführen kann sollte es tun.
Btw: die StVO gilt auch in Tiefgaragen.
Wer einen Unfall in einer TG verursacht wird nach den Regeln der StVO geurteilt, selbst wenn kein Bezug darauf genommen wird.
sun-man
2018-10-31, 14:14:09
IMHO gilt auf den allermeisten Parkplätzen die StVO, das ist recht unumstritten.
Unwahr, und auch wieder nicht. Öffentliche Parkplätze sind Strassen.
Auf nem Reweparkplatz, Metro, Baumarkt......das ist alles Privatgelände. Keine StVO, auch unumstritten. Es ist keine Strasse im Sinne der StvO. Da zähl nur §1 StvO. So isses.
Korfox
2018-10-31, 14:19:46
Echt jetzt?
Hier wird sich bisher ausschließlich auf §1 StVO bezogen, daraufhin wird eine Diskussion angefangen, wo denn nun die StVO anzuwenden ist (bzw. haben viele nicht-öffentlichen Gelände ein Schild, auf welchem steht, dass die StVO gilt), um zu dem Schluss zu kommen, dass §1 eh gilt?
Plutos
2018-10-31, 15:17:51
Unwahr, und auch wieder nicht. Öffentliche Parkplätze sind Strassen.
Auf nem Reweparkplatz, Metro, Baumarkt......das ist alles Privatgelände. Keine StVO, auch unumstritten. Es ist keine Strasse im Sinne der StvO. Da zähl nur §1 StvO. So isses.
Das mag Privatgelände sein, aber trotzdem öffentlicher Verkehrsraum, daher StVO gültig. Straßen sind diese Parkplätze aber wenn dann nur höchst selten (daher gilt z.B. trotz StVO kein Rechts vor Links).
[MK2]Mythos
2018-10-31, 16:00:34
Rechts vor links gilt auf Parkplätzen generell eher nicht. Ich finde den Passus gerade nicht, aber diese Erläuterung erklärt es ganz gut, denk ich:
Auf den Parkplätzen vieler Baumärkte, Einkaufszentren oder Möbel*häuser steht das Schild "Hier gilt die StVO!" "Tatsächlich gilt die Straßenverkehrsordnung auf den Parkflächen von Unternehmen aber gerade nicht", sagt Verkehrsanwalt Volker Lempp. Die Fahrspuren auf Parkplätzen sind in aller Regel keine Straßen. Vielmehr handelt es sich um Rangierflächen. Wo keine Straßen sind, kann daher auch die StVO keine Gültigkeit haben. "So gilt das Rechts-vor-links-Gebot hier nicht", erläutert Lempp. Ein Hinweisschild: "Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme", wäre seiner Meinung nach besser. Nur wenn Fahrbahnen auf einem Parkplatzgelände dem fließenden Verkehr dienen, also beispielsweise um ein Gebäude herumführen, wird ihnen Straßencharakter zugebilligt. Und nur wenn diese an einer Kreuzung zusammentreffen, gilt auf dem Parkplatz wieder das Rechts-vor-links-Gebot, wie das Kammergericht in Berlin (Az.: 12 U 233/08) entschieden hat.
Ich denke das kann man auf Parkhäuser oder Tiefgaragen ganz gut übertragen.
Und:
https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/hier-gilt-die-stvo-regeln-auf-parkplaetzen-und-parkhaeusern-52772/
THEaaron
2018-10-31, 16:23:54
Bei den Meldungen die ich recherchiert habe scheint man wohl gegenseite Rücknahmepflicht mit StVO durcheinanderzuwerfen. Beziehen sich aber auch auf den gleichen Fall.
https://ra-klopsch.de/tiefgarage-stvo/
https://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/recht-aktuell-auch-in-der-tiefgarage-gilt-die-stvo/8658628.html?ticket=ST-1570698-O5lgSFYFcPkz3l2vdyES-ap2
Mosher
2018-10-31, 16:55:22
Echt jetzt?
Hier wird sich bisher ausschließlich auf §1 StVO bezogen, daraufhin wird eine Diskussion angefangen, wo denn nun die StVO anzuwenden ist (bzw. haben viele nicht-öffentlichen Gelände ein Schild, auf welchem steht, dass die StVO gilt), um zu dem Schluss zu kommen, dass §1 eh gilt?
Habe ich mir auch gedacht :D
...und der gesunde Menschenverstand gekoppelt mit vorausschauendem Fahren...
Ach bitte, gesunder Menschenverstand, das ich nicht lache. Viele haben den direkt nach der Prüfung verloren, weil man selbst der beste, klügste und beste Fahrer weit und breit ist.
Erst gestern konnte ich wieder bewundern, wie ein Hausfrauenpanzer mit einem überforderten Fahrer auf sein recht pochen wollte. Ich (Aygo, Firmenfahrzeug) fahre in eine enge Straße, wo selten zwei Autos nebeneinander passen, bin beinahe durch, da fährt dieser Hausfrauenpanzer rein und meint, ich (ca. 200m) solle zurückfahren, anstatt das er selbst (30m) zurückfährt. Erst als hinter mir ein SuperduperHausfrauenpanzer in extra breit auftaucht, macht er Platz, aber nicht, ohne mich anzumeckern, warum ich kein Auto fahren könne.
Oder neulich auf dem beschilderten McD Parkplatz, der regelt, wie man auf diesen Parkplatz fahren soll. Es geht eigentlich nur eine Richtung, aber denoch hat sie geschafft, entgegengesetzt aufzufahren, so das sie der Verursacher von einem mittleren Verkehrschaos war. Aber sie war nicht schuld, der Begleiter wollte schon prügeln, nachdem man ihm aber mal kurz gezeigt hat, was seine BK (Bline Kuh) verzapft hat, wollte er im Boden versinken. Uneinsichtig war sie denoch, denn sie war sich keiner Schuld bewusst.
Also, bitte hör auf mit gesunden Menschenverstand, den gibt es kaum noch.
Dazu passend, als mein Fahrlehrer damals meinte, das, ich dummer als der dümmste Autofahrer denken und sein müsste, meine frage darauf, wie dumm das denn sein müsste, beantwortete er mit dem Satz, du darfst kein Auto fahren. Alles klar soweit :freak:
Ash-Zayr
2018-11-02, 09:15:08
Schlimmer als andere Autos auf Parkplätzen sind Fussgänger, die meistens nicht raffen, dass der Parkplatz in erster Linie eine befahrene Fläche ist und KFZ dient.
Da wird schön komplett konträr zum Grundsatz "die kürzeste Entfermnung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade" quasi auf den Fahrflächen getrödelt, geeiert, maximale Diagonale vom Supermarkt zum Auto angepeilt, und nicht erstmal runter von den Zu- und abfahrtsstreifen schnell auf die andere Seite....und was mich am meisten ärgert...die dumm-blöde-dreiste Ignoranz, mit der manche ohne zu gucken eben ihren Eiermarsch absolvieren...ich muss über einen Marktparkplatz fahren, um zu meinem Haus zu kommen...ich könnte jeden Tag 4-5 Leute überfahren, die alle nur noch weiterleben, weil ICH statt derer auf den Verkehr auf dem Parkplatz achte und aufmerksam gucke, während die Blick stur geradeaus richten oder aber nach links, wobei neue Autos stetig von rechts kommen, die auf den Parkplatz rollen und das auch schnell müssen, damit die Hauptstraße nicht staut (kein eigener Abbieger). Gehen die auch so über Strassen? Dann ist es nur eine Frage der Wahrscheinlichkeit, dass die bald selbstverschuldet überollt werden.
Ash
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