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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Laufende eBay Auktionen diskutieren (Rechtsfrage)


Gohan
2018-11-20, 08:47:54
Hallo,

mal eine Rechtsfrage, ich erwarte keine juristisch Wasserdichte Antwort, aber vielleicht ein paar Ideen - ich bin zu doof das richtige zu googlen und finde einfach keine Grundlage.

Wie sieht es aus, wenn in einem Forum eine laufende Auktion auf eBay diskutiert wird? Angenommen, der Verkäufer hat einen defekt übersehen und dieser wird nun munter diskutiert (ohne das Angebotene absichtlich schlecht zu machen). Und nachdem die Auktion beendet ist, findet der Verkäufer den Thread und ärgert sich, dass er durch die Diskussion evtl. nicht so viel Gewinn aus der Auktion herausschlagen konnte wie gewünscht. Wie sieht hier die rechtlich Grundlage aus? Könnte der Verkäufer eine Chance mit einer Klage haben, oder ist das nur heiße Luft?

eBay ist ja eine öffentliche Plattform, ich sehe nicht, warum der Verkäufer das Recht hätte, eine öffentlich stattfindende Diskussion mundtot zu machen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn mit Absicht das Produkt schlecht gemacht wird, um den Preis zu drücken... da müsste wohl eine sachkundige Moderation hart durchgreifen, um sowas zu verhindern?

Gibt es im Internet Beispielfälle?

Vielen Dank und viele Grüße

Nichtexperte
2018-11-20, 09:35:53
Die Frage ist doch unsinnig. Jeder potentielle Käufer hat das Recht, sich über ein angebotenes Produkt zu informieren: Rezensionen, Testberichte, Gespräche mit Bekannten und auch Meinungen allgemein Unbekannter aus dem Netz etc. Die Art ist ihm selbst überlassen.
Der Verkäufer, der das Produkt in einer Auktion verkaufen will, geht bewusst das Risiko ein, den gewünschten Verkaufspreis nicht zu erzielen. Das Risiko wird von Ebay sogar noch verkäuferfreundlich gemildert, weil man als Verkäufer ein Mindestgebot sowie einen zu erzielenden Mindestpreis angeben kann. Der "Andi A8" soll eben nicht durch den Tippfehler für einen Euro den Besitzer wechseln. Ein Recht auf Gewinnmaximierung hat der Verkäufer hingegen nicht.

Milchkanne
2018-11-20, 15:24:02
Als Laie mit nach eigenen Aussagen gutem rechtsverständniss stimme ich dir zu. Sachliche Diskussionen über ein Angebot dürften keine Probleme machen. ("Das ist nur ein XBox Karton, keine Konsole", "würde ich nicht kaufen, hoher Stromverbrauch"). Etwas problematisch wird es bei Spekulationen ("Ist das da ein Kratzer?", "Das ist ne Miner Graka mit reduzierter Lebensdauer" ohne dass es im Angebot steht). Vor Gericht zählt dann auch, ob man mit der Spekulation Recht hatte oder nicht. Aber auch ob man z.B. systematisch die Produkte eines Herstellers/Händlers schlecht redet (bei jeder Pizza von Marke X "Die macht dick" dauzschreiben, bei anderen nicht).

Sobald der Händler selber in die Diskussion einsteigt, kann man in gewissem Maße davon ausgehen, dass er in eigenem Interesse alle falschen Behauptungen abstreiten wird. Wenn ich also drei potentielle Mängel aufzähle, er einen widerlegt und ich dann meinen Kommentar editiere, wird er später schwer auf Schadensersatz klagen können auch wenn die anderen beiden Mängel nicht zutrafen und seinen Gewinn geschmälert haben.

Wenn ich natürlich gezielt versuche eine Auktion zu sabotieren, mit falschen Behauptungen evtl. aber auch schon unbelegbare Behauptungen ("Federkernmatratzen verzerren das Erdmagnetfeld und sind schlecht für den Schlaf"), dann kann der Verkäufer auf Unterlassung und evtl. Schadensersatz klagen.

Foren/Plattformbetreiber sind wahrscheinlich ähnlich Haftbar, wie sie bei allem Haftbar sind. Wenn der Händler den Betreiber über rufschädigende Äußerungen informiert, sollte er die evtl. entfernen. Genauso mit besonders störenden Usern. In welcher Form Plattformbetreiber haftbar sein sollen, ist aber auch regelmäßig teil der politischen Diskussion und Rechtsprechung.