boxleitnerb
2019-03-12, 14:22:10
Hallo zusammen,
eine Frage, vielleicht hat sich jemand von euch damit schon beschäftigt:
Wenn man an einem Sonntag arbeiten muss (z.B. weil man im Rahmen einer Dienstreise nur eine bestimmte Zeit vor Ort ist und ortsgebundene Tätigkeiten durchführt), wie ist der §11 auszulegen?
Ich schreibe mir die am Sonntag/Feiertag geleisteten Stunden auf, die wandern auf mein Gleitzeitkonto. Den kommenden Samstag/Sonntag habe ich eh frei.
Sind damit alle Ansprüche im Rahmen von §11 (Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen) abgegolten?
Damit gäbe es aber keinen Unterschied, ob ich an einem Sonntag 8h oder Mo-Do je 2h Überstunden mache. Der besondere Status des Sonntags ist damit quasi hinfällig...
Letztendlich ist meine Frage, ob ich mir die Stunden vom gearbeiteten Sonntag aufschreiben darf und zusätzlich noch den Ausgleichstag bekomme? Klingt für mich erstmal unlogisch und zu "arbeitnehmerfreundlich", kann ich mir so nicht vorstellen...
eine Frage, vielleicht hat sich jemand von euch damit schon beschäftigt:
Wenn man an einem Sonntag arbeiten muss (z.B. weil man im Rahmen einer Dienstreise nur eine bestimmte Zeit vor Ort ist und ortsgebundene Tätigkeiten durchführt), wie ist der §11 auszulegen?
Ich schreibe mir die am Sonntag/Feiertag geleisteten Stunden auf, die wandern auf mein Gleitzeitkonto. Den kommenden Samstag/Sonntag habe ich eh frei.
Sind damit alle Ansprüche im Rahmen von §11 (Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen) abgegolten?
Damit gäbe es aber keinen Unterschied, ob ich an einem Sonntag 8h oder Mo-Do je 2h Überstunden mache. Der besondere Status des Sonntags ist damit quasi hinfällig...
Letztendlich ist meine Frage, ob ich mir die Stunden vom gearbeiteten Sonntag aufschreiben darf und zusätzlich noch den Ausgleichstag bekomme? Klingt für mich erstmal unlogisch und zu "arbeitnehmerfreundlich", kann ich mir so nicht vorstellen...