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Colin MacLaren
2020-05-04, 15:05:32
Ich habe zum 31.5. gekündigt und schriftlich, dass sie die Kündigung annehmen, mich aber erst zum 31.12. gehen lassen.
PatkIllA
2020-05-04, 15:14:24
Ich habe zum 31.5. gekündigt und schriftlich, dass sie die Kündigung annehmen, mich aber erst zum 31.12. gehen lassen.
Jetzt zurückziehen geht eh nicht.
Dumm ist halt, dass beim selbst kündigen 3 Monate kein Arbeitslosengeld gibt.
Hast du mal beim Anwalt nachgefragt, ob die Kündigungsfrist so rechtens ist?
Screemer
2020-05-04, 15:15:25
Und nicht vergessen sich jetzt schon beim Amt zu melden. Da sind die richtig spitz.
Zudem hat er jetzt auch den Druck sich zwingend was bis Januar was neues zu suchen, da er sonst ohne Einkommen da steht.
Gibt doch Arbeitslosengeld...
Dumm ist halt, dass beim selbst kündigen 3 Monate kein Arbeitslosengeld gibt.
Was ist dass denn für eine Verarsche?
Ja, dann bleibt wohl nur die Jimmy McGill Methode: scheiß denen die Klos zu ohne zu spülen...
Mega-Zord
2020-05-05, 10:07:47
Je nach Stelle würde ich schon wegen der Planlosigkeit den TE nicht mehr einstellen. Man wechselt doch einen Job nicht so arglos, wie eine Option im Handyvertrag.
Ich habe bei meinem Jobwechsel letztes Jahr auch gesagt, dass ich zwar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, aber ich auf keinen Fall so kurzfristig wechseln werde. Dafür habe ich auch heute noch ein sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsführung meines alten AGs. Man sieht sich halt immer zwei mal im Leben. Auch wenn das für den TE jetzt echt scheiße gelaufen ist, hat er hoffentlich wenigsten das mitgenommen.
Ich würde mit meinem jetzigen Chef über die Rücknahme der Kündigung sprechen. Wenn man in seiner jetzigen Firma auch nur halbwegs nützlich war und nicht nur noch verbrannte Erde hinterlassen hat, sollte es ja auch im Interesse des AGs sein, erfahrene Mitarbeiter zu behalten.
Erinnert mich alles so ein wenig an die Stromberg-Folge, wo er seinen Job wechseln wollte. ;D
maximum
2020-05-05, 10:36:29
Ich würde die Kündigung nicht zurücknehmen, sondern jetzt intensiv und aktiv (d.h. vorallem auch mit Initiativbewerbungen(!), geht ja heute alles via E-Mail) auf Jobsuche gehen und direkt immer den 01.01.2021 als Start kommunizieren. Begründen kann man den Jobwechsel mit beruflicher Weiterentwicklung, der angestrebten Übernahme neuer Aufgaben und Erweiterung der Bandbreite beruflicher Fähigkeiten. Ich würde auch nicht schreiben, dass schon alles gekündigt ist, sondern "unter Berücksichtigung meiner Kündigungsfrist, stehe ich Ihnen ab 01.01.2021 zur Verfügung".
PatkIllA
2020-05-05, 11:07:15
Je nach Stelle würde ich schon wegen der Planlosigkeit den TE nicht mehr einstellen. Man wechselt doch einen Job nicht so arglos, wie eine Option im Handyvertrag.Ohne Wechseln steigt man in der Regel aber nicht signifikant auf oder kann auch mal was neues machen.
Ich habe bei meinem Jobwechsel letztes Jahr auch gesagt, dass ich zwar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, aber ich auf keinen Fall so kurzfristig wechseln werde. Dafür habe ich auch heute noch ein sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsführung meines alten AGs. Man sieht sich halt immer zwei mal im Leben. Das jemand einem noch was reinwürgt ist ziemlich selten.
Mit der langen Kündigungsfrist ist der TE jetzt ein wenig gekniffen aber im Rahmen des Arbeitsvertrag zu kündigen ist doch völlig ok.
Der TE ist doch in der jetzigen Firma unzufrieden und wird doch bei ähnlicher Mannschaft nicht dahin zurückwechseln.
Wenn man grundsätzlich zufrieden ist kann man das neue Angebot ja auch nutzen, um beim alten Arbeitgeber nachzuverhandeln.
Ich würde mit meinem jetzigen Chef über die Rücknahme der Kündigung sprechen. Wenn man in seiner jetzigen Firma auch nur halbwegs nützlich war und nicht nur noch verbrannte Erde hinterlassen hat, sollte es ja auch im Interesse des AGs sein, erfahrene Mitarbeiter zu behalten. Jetzt den Schwanz einziehen lässt doch jeden Respekt schwinden.
Mega-Zord
2020-05-05, 11:09:58
Ich würde die Kündigung nicht zurücknehmen, sondern jetzt intensiv und aktiv (d.h. vorallem auch mit Initiativbewerbungen(!), geht ja heute alles via E-Mail) auf Jobsuche gehen und direkt immer den 01.01.2021 als Start kommunizieren. Begründen kann man den Jobwechsel mit beruflicher Weiterentwicklung, der angestrebten Übernahme neuer Aufgaben und Erweiterung der Bandbreite beruflicher Fähigkeiten. Ich würde auch nicht schreiben, dass schon alles gekündigt ist, sondern "unter Berücksichtigung meiner Kündigungsfrist, stehe ich Ihnen ab 01.01.2021 zur Verfügung".
Vor einem halben Jahr hätte ich dem voll zugestimmt. Nur ist es ja jetzt eher so, dass man aufgrund der mit Sicherheit kommenden Wirtschaftskriese nicht einfach so was neues findet. Es sei denn man ist irgend ein Super-Spezialist... aber das liest sich hier nicht so, als ob der TE das wäre. Daher sollte man einfach die nächsten Jahre die Arschbacken zusammenkneifen oder eben das Risiko der Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen.
Aber wenn man seinem Chef bereits auf den Schreibtisch geschissen hat, wird so etwas natürlich schwierig. Gut, wenn das Verhältnis besser wäre, hätte man auch um einen Aufhebungsvertrag bitten können. Imo gehören bei so einer verzwicketen Situation immer zwei Seiten dazu.
Ohne Wechseln steigt man in der Regel aber nicht signifikant auf oder kann auch mal was neues machen.
Schon... aber sorry, etwas Peil sollte man dann schon haben.
Das jemand einem noch was reinwürgt ist ziemlich selten.
Mit der langen Kündigungsfrist ist der TE jetzt ein wenig gekniffen aber im Rahmen des Arbeitsvertrag zu kündigen ist doch völlig ok.
Der TE ist doch in der jetzigen Firma unzufrieden und wird doch bei ähnlicher Mannschaft nicht dahin zurückwechseln.
Ja, so etwas guckt man sich genau an, bevor man neue Zusagen macht. Ggf. kann man sich so etwas jetzt aber nicht mehr aussuche, wenn man weiter ein regelmäßiges Gehalt bekommen möchte.
Jetzt den Schwanz einziehen lässt doch jeden Respekt schwinden.
Testosteron-Problem? Ich denke mal, dass falscher Stolz nicht angesagt ist. Ich würde es eher als Option sehen. Es hindert ihn ja nicht daran, sich trotzdem woanders zu bewerben. Ich denke aber mal, dass es noch keinen Nachfolger oder überhaupt eine neue Stellenausschreibung gibt. Solange diese Tür noch nicht wirklich zugeschlagen ist, würde ich mir über meinen Job Gedanken machen und nicht über die Länge meines Piephahns.
[dzp]Viper
2020-05-05, 11:10:06
Ich habe zum 31.5. gekündigt und schriftlich, dass sie die Kündigung annehmen, mich aber erst zum 31.12. gehen lassen.
Was steht im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigungsfrist? Das kommt mir schon sehr lang vor... sehr sehr lang. Selbst 3 Monate zum Quartalsende wären nicht so lange
maximum
2020-05-05, 11:13:27
Vor einem halben Jahr hätte ich dem voll zugestimmt. Nur ist es ja jetzt eher so, dass man aufgrund der mit Sicherheit kommenden Wirtschaftskriese nicht einfach so was neues findet. Es sei denn man ist irgend ein Super-Spezialist... aber das liest sich hier nicht so, als ob der TE das wäre. Daher sollte man einfach die nächsten Jahre die Arschbacken zusammenkneifen oder eben das Risiko der Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen.
Aber wenn man seinem Chef bereits auf den Schreibtisch geschissen hat, wird so etwas natürlich schwierig. Gut, wenn das Verhältnis besser wäre, hätte man auch um einen Aufhebungsvertrag bitten können. Imo gehören bei so einer verzwicketen Situation immer zwei Seiten dazu.
das Verhältnis ist doch jetzt sowieso schon im Eimer. Und vorher lief es mit dem Kollegen nicht rund. Die Firma wo er jetzt hätte anfangen können, stellt ja auch ein. Ich finde 7 Monaten kann man durchaus was finden, auch wenn es aktuell gerade schwieirger ist als sonst. Zwischenzeugnis beantragen nicht vergessen.
Mega-Zord
2020-05-05, 11:20:35
Vielleicht sollte der TE auch wirklich einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren und nicht in einem Computer-Forum nach Tipps fragen. Hier hat sicher jeder schon Erfahrungen gemacht in solchen Situationen, aber es sind dann eben nur Erfahrungen.
Colin MacLaren
2020-05-05, 11:20:39
Je nach Stelle würde ich schon wegen der Planlosigkeit den TE nicht mehr einstellen. Man wechselt doch einen Job nicht so arglos, wie eine Option im Handyvertrag.
Ich habe bei meinem Jobwechsel letztes Jahr auch gesagt, dass ich zwar nur einen Monat Kündigungsfrist habe, aber ich auf keinen Fall so kurzfristig wechseln werde. Dafür habe ich auch heute noch ein sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsführung meines alten AGs. Man sieht sich halt immer zwei mal im Leben. Auch wenn das für den TE jetzt echt scheiße gelaufen ist, hat er hoffentlich wenigsten das mitgenommen.
Ich würde mit meinem jetzigen Chef über die Rücknahme der Kündigung sprechen. Wenn man in seiner jetzigen Firma auch nur halbwegs nützlich war und nicht nur noch verbrannte Erde hinterlassen hat, sollte es ja auch im Interesse des AGs sein, erfahrene Mitarbeiter zu behalten.
Erinnert mich alles so ein wenig an die Stromberg-Folge, wo er seinen Job wechseln wollte. ;D
Ich habe nicht arg- und planlos gekündigt, sondern bin seit Oktober auf Jobsuche und hatte allein fünf Vorstellungsgespräche + 1 Tag Probearbeiten :freak:
Viper;12299749']Was steht im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigungsfrist? Das kommt mir schon sehr lang vor... sehr sehr lang. Selbst 3 Monate zum Quartalsende wären nicht so lange
6 Monate zum Halbjahr, das ist ja das Problem.
Das Gespräch mit dem Chef gab, dass er gar keinen Weg sieht mich auch nur einen Monat eher gehen zu lassen. Dafür sind Weihnachtsgeld und Jahresbonus auch schon mal weg dieses Jahr, muss er mir folglich 5.000 brutto weniger zahlen und ist mich los. Der neue Arbeitgeber will aber maximal bis 01.10. warten.
Mega-Zord
2020-05-05, 11:25:16
Ich habe nicht arg- und planlos gekündigt, sondern bin seit Oktober auf Jobsuche und hatte allein fünf Vorstellungsgespräche + 1 Tag Probearbeiten :freak:
Und zum lesen deines aktuellen Arbeitsvertrages hat es dann nicht gereicht? Das ist imo arg- und planlos. Probearbeiten klingt etwas eigenartig für einen Mitdreißiger, der schon zig Jahre Berufserfahrung hat. Aber es hilft ja nun auch nichts, auf einem armen Schwein rumzuhacken. Such dir schnellstens einen Arbeitsrechtler und lasse eine vorzeitige Auflösung aushandeln.
Ansonsten noch ein typischer 3DC-Pro-Tipp:
Verklickere deinem Chef, dass du ja auch bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen ausfallen könntest und dann ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehst. Einen Doc Holiday gibt es ja sicher auch in Karl-Marx-Stadt.
Colin MacLaren
2020-05-05, 11:33:45
Probearbeiten im Sinne von Firmenrundgang und Team kennenlernen.
Das habe ich bereits und der Chef will sich auf keinen Monat eher einlassen und es im Zweifel vor dem Arbeitsgericht ausstreiten. Dann hätte ich die andere Stelle ja auch nicht, da die nicht zum 01.01.2021 suchen.
Mega-Zord
2020-05-05, 11:40:07
Naja, du findest hier sicher noch jemanden, der eine Antwort postet, die dir passt. :)
Iscaran
2020-05-05, 11:46:01
Ansonsten noch ein typischer 3DC-Pro-Tipp:
Verklickere deinem Chef, dass du ja auch bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen ausfallen könntest und dann ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehst. Einen Doc Holiday gibt es ja sicher auch in Karl-Marx-Stadt.
Das ist aber durchaus gefährlich. Denn WENN er gesundheitlich ausfällt, aber während dessen bei nem anderen AG arbeitet und sein bisheriger Chef dies rausfindet, könnte das zu einem unangenehmen Gerichtsfall werden.
Entweder er ist "krank" und entsprechend nicht arbeitsfähig - oder eben nicht.
Screemer
2020-05-05, 12:01:09
natürlich darf man in der zeit nicht wo anders arbeiten. das ist schlicht als hebel für die 6 wochen zu sehen bis die kasse einspringt.
[dzp]Viper
2020-05-05, 12:18:03
Der neue Arbeitgeber will aber maximal bis 01.10. warten.
Dann gibt es nur noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Das solltest du aber mit einem Anwalt bereden da dies nur Gefahrlos möglich ist wenn man keinen eigenen Kundenstamm hat bzw. dadurch keine großen Projekte für den aktuellen Arbeitgeber wegbrechen!
Ich musste das auch schon einmal machen. Hatte ein Jobangebot ohne Schichtarbeit, ohne 100km Pendeln und mehr Gehalt. Einem Aufhebungsvertrag hat mein damaliger Chef nicht zugestimmt und ich hätte noch knapp 6 Monate in der Firma bleiben müssen. So lange hätte die neue Firma aber nicht gewartet.
Also habe ich Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten und ihm die Situation erklärt. Für mich war eine fristlose Kündigung ohne Gefahr möglich. Man muss sich aber zu 100% klar sein, dass es dann kein "zurück" mehr gibt. Die Kontakte die man da zurücklässt sind für immer "verloren". Das muss also gut überlegt und besprochen sein.
Ansonsten noch ein typischer 3DC-Pro-Tipp:
Verklickere deinem Chef, dass du ja auch bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen ausfallen könntest und dann ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehst. Einen Doc Holiday gibt es ja sicher auch in Karl-Marx-Stadt.
Ich hoffe das war ironisch gemeint. So ein vorgehen geht vielleicht für einen Monat. Aber nicht für ein halbes Jahr. Da wird dich der Arbeitgeber zum Betriebsarzt schicken und der entscheidet in solchen Fällen oftmals "pro-Arbeitgeber". Das kann sehr böse ausgehen.
maximum
2020-05-05, 12:26:30
Viper;12299850']Dann gibt es nur noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Das solltest du aber mit einem Anwalt bereden da dies nur Gefahrlos möglich ist wenn man keinen eigenen Kundenstamm hat bzw. dadurch keine großen Projekte für den aktuellen Arbeitgeber wegbrechen!
Dafür muss aber ein (sehr) wichtiger Grund vorgelegen haben, ansonsten ist so eine Kündigung normalerweise ungültig. Welcher war das bei dir?
[dzp]Viper
2020-05-05, 12:31:08
Dafür muss aber ein (sehr) wichtiger Grund vorgelegen haben, ansonsten ist so eine Kündigung normalerweise ungültig. Welcher war das bei dir?
Nein ist sie nicht. Der Arbeitgeber kann dich aber auf Schadensersatz verklagen. Wenn z.B. deswegen Kunden abspringen (und damit Aufträge wegbrechen) oder Projekte nicht mehr fortsetzbar sind und der Firma nachweisbar Gewinn wegbricht.
Das muss ein Arbeitgeber aber gegenüber dem Gericht haarklein Nachweisen und das ist für einen Arbeitgeber gar nicht so einfach außer es treten eben die von mir oben genannten Fälle ein.
Ist man nur ein "kleines" Zahnrad in einem großen Getriebe, dann ist dieser Nachweis für eine Firma nicht möglich bzw so aufwending, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Außerdem wird auch das Gehalt, was die Firma einspart, gegengerechnet.
In den meisten Fällen wo es eine Firma hat drauf ankommen lassen, gibt es am Ende einen Vergleich wo es am Ende doch auf einen Aufhebungsvertrag hinaus läuft.
Aber wie gesagt, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, würde ich das nicht machen. Da sollte man sich vorher absichern und man sollte vorher definitiv schriftlich nach einem Aufhebungsvertrag gefragt haben (und eine schriftliche Ablehnung erhalten haben). Und natürlich sollte man immer freundlich sein. Wer schriftlich pampig oder unfreundlich wird, der hat auch im schlimmsten Falle vor dem Arbeitsgericht schlechtere Karten.
00-Schneider
2020-05-05, 12:31:57
Der neue Arbeitgeber will aber maximal bis 01.10. warten.
Such deine Eier in deiner Hose und mach Stunk. Sag deinem neuen AG, dass du zum 01.10 dort einsteigen kannst. Du hast mehr als vier Monate Zeit, deinem aktuellen AG zu zeigen, dass es keinen Sinn mehr macht dich weiterzubeschäftigen. Das dümmste, was du machen kannst ist jetzt einfach so weiter arbeiten. Gelbe Scheine + totale Unproduktivität + dauerhaft schlechte Laune sind jetzt deine Freunde.
maximum
2020-05-05, 12:37:32
Viper;12299867']Nein ist sie nicht. Der Arbeitgeber kann dich aber auf Schadensersatz verklagen. Wenn z.B. deswegen Kunden abspringen (und damit Aufträge wegbrechen) oder Projekte nicht mehr fortsetzbar sind und der Firma nachweisbar Gewinn wegbricht.
Das sagt BGB § 626 Abs. 1 aber was anderes. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
PatkIllA
2020-05-05, 12:42:20
Viper;12299867']Nein ist sie nicht. Der Arbeitgeber kann dich aber auf Schadensersatz verklagen. Wenn z.B. deswegen Kunden abspringen (und damit Aufträge wegbrechen) oder Projekte nicht mehr fortsetzbar sind und der Firma nachweisbar Gewinn wegbricht.
Hier ist ja der Fall ich bin unzufrieden und habe was besseres.
Dann wäre die Kündigungsfrist doch komplett bedeutungslos. Gibt es da Urteile zu?
Semmel
2020-05-05, 12:47:12
Der neue Arbeitgeber will aber maximal bis 01.10. warten.
Mal noch eine ganz andere Idee, auch wenn es schwierig ist.
Wie wäre es mit einer Doppelbeschäftigung?
Überschneidungen sind rechtlich durchaus machbar.
Klar kannst du keine zwei Vollzeitjobs parallel meistern, schon garnicht mit Kind.
Aber evtl. kannst du jetzt im Job Überstunden aufbauen und Urlaub aufsparen und dann die letzten 3 Monate damit freischaufeln?
Weitere Idee:
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit.
Wie wäre es, wenn du beim alten Arbeitgeber auf Teilzeit bestehst?
So könntest du die Überstunden schneller erreichen, um Ende September "fertig" zu sein.
Wie die rechtlichen Details sind, klärst du am besten mit deinem Anwalt.
Semmel
2020-05-05, 13:04:28
Ganz ehrlich ich glaub du bist in der Hinsicht stark altersparanoid. 500€ (+400€ von deiner Frau) für die (vermutlich) gemeinsame Rente ZUSÄTZLICH zu dem riesen Batzen den du eh in die staatliche einträgst.
Das ist aburder Overkill. Willst du erst als Rentner leben ? Oder lieber jetzt und dann evtl. im Rentenalter wirklich ein wenig "zurückfahren" den Konsum und das eigene Reiseverhalten.
Ich selbst habe bis zum Hausbau 200€/Monat gespart (+156€/Monat Riester) und empfand das schon als eher viel. Nach dem Hausbau habe ich das auf 156€ Riester +50€ zurückgefahren. Denn so wie ich das sehe ist so ein Haus die beste Vorsorge die man hat. Und selbst wenn man es in 30-40 Jahren mit "Verlust" verkauft - hat man immer noch einen Riesenbatzen Geld mit dem man sich dann die 20 Jahre Miete leisten kann.
Du hängst in alten Denkmustern fest.
Die Rente interessiert mich einen Dreck. Mit ca. 45 werde ich schätzungsweise mit der Arbeit aufhören, für immer.
500€/Monat sparen soll Overkill sein? :freak:
Ich spare i.d.R. über 2k€/Monat in Aktien.
[dzp]Viper
2020-05-05, 13:20:33
Das sagt BGB § 626 Abs. 1 aber was anderes. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
Tja was ist ein wichtiger Grund. Das wird nicht genau definiert weil es Situationsabhängig ist. Für den Arbeitnehmer kann ein wichtiger Grund vieles sein. Das kann private Gründe haben aber auch finanzielle oder unpassende Bedingungen beim Arbeitgeber. (Mobbing, sehr schlechtes Betriebklima, Überlastung, Burnout, ..)
Hier ist ja der Fall ich bin unzufrieden und habe was besseres.
Dann wäre die Kündigungsfrist doch komplett bedeutungslos. Gibt es da Urteile zu?
Gerichtsverfahren gab es dazu schon oft (laut meinem Anwalt). Die meisten enden eben in einem Vergleich wo z.b. der Arbeitnehmer dann auf die ihm zustehende Bonuszahlung verzichtet und der Arbeitnehmer dafür aber einen Aufhebungsvertrag zustimmt. In den meisten Fällen wo es Arbeitgeber aber ankommen lassen, entscheidet das Gericht komplett für den Arbeitnehmer da die meisten Firmen den Ausfall eines Mitarbeiters ohne große Probleme für einen gewissen Zeitraum kompensieren können.
Das gilt natürlich nicht für sehr kleine Betriebe wo du alleine oder nur zu zweit in einem Bereich bist. Wobei es auch dort wieder Fälle gab, wo der Arbeitnehmer es versäumt hat z.b. eine bereits bestehende Überarbeitung des Arbeitnehmers zu verhindern. Da kannst du auch fristlos kündigen, meist aber mit der Begründung "Burnout" oder eben Überlastung über Monate/Jahre hinweg.
Laut meinem Anwalt ist die Kündigungsfrist nicht komplett bedeutungslos aber sie ist eben auch nicht so "fest" wie es den Anschein hat. Mir war das damals auch neu.
Bei mir war es am Ende so, dass die Firma mich bis zum Termin beurlaubt hat und mir 4 Tage, bevor ich beim neuen Arbeitgeber angefangen habe, aufeinmal doch einen Aufhebungsvertrag gegeben hat.
Mein Anwalt hat nach der Beurlaubung auch gleich gesagt, dass das für mich von Vorteil ist da der Arbeitgeber damit klar macht, dass er auch auf mich verzichten kann. Somit würde jeder Richter den Arbeitgeber dann fragen wieso er den Arbeitnehmer beurlaubt hat, aber keinem Aufhebungsvertrag zugestimmt hat. Das ist nämlich unlogisch.
[dzp]Viper
2020-05-05, 13:25:20
500€/Monat sparen soll Overkill sein? :freak:
Ich spare i.d.R. über 2k€/Monat in Aktien.
Ja du bist ein toller Hecht :massa:
:rolleyes:
Iscaran
2020-05-05, 13:58:18
Du hängst in alten Denkmustern fest.
Die Rente interessiert mich einen Dreck. Mit ca. 45 werde ich schätzungsweise mit der Arbeit aufhören, für immer.
500€/Monat sparen soll Overkill sein? :freak:
Ich spare i.d.R. über 2k€/Monat in Aktien.
Schön für dich. Und was machst du dann mit 45+ ?
Meine Arbeit macht mir Spaß - ich würde sie auch machen wenn ich nicht dafür bezahlt würde. Aber dann wüsste ich nicht von was ich mein Haus etc. bezahlen sollte.
Warum sollte ich also mit 45 aufhören zu Arbeiten ?
Ich glaube nicht, daß ich in alten Denkmustern stecke. Ich glaube nur du hast die falsche Arbeit (für dich).
Screemer
2020-05-05, 14:15:56
Er lebt von den Dividenden. Nicht so schwer zu erraten. Da kommt bei 20-25 Vollerwerb und seiner Sparquote schon was zusammen.
Scrypt0n
2020-05-05, 14:39:43
Viper;12299850']Dann gibt es nur noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.Nein, die gibt es nicht.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/fristlose-kuendigung-arbeitnehmer/11/
Es benötigt einen wichtigen(!) Kündigungsgrund - und welche das auch immer sein könnten, die man sich da zusammen spinnen kann: Es muss sich um regelmäßige(!) Versäumnisse hinsichtlich der Pflichten des Arbeitsgebers handeln (Ausfall der Lohnzahlung, Ehrverletzungen usw...).
Ohne eingetretene Störungen im Arbeitsverhältnis, die es nachzuweisen gilt, gibt es jedoch keinerlei "wichtigen Kündigungsgründe". Einige dieser wichtigen Gründe (ausbleibender Lohn z.B.) bedarf gar erst einer Abmahnung/Fristsetzung, ehe damit eine fristlose Kündigung zu begründen wäre.
Und selbst... wenn es solche "wichtigen Gründe" gibt hat man nur zwei Wochen Zeit, diese auch als Kündigungsgrund zu verwerten.
Viper;12299850']Also habe ich Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten und ihm die Situation erklärt. Für mich war eine fristlose Kündigung ohne Gefahr möglich.Ah ja.
Du wurdest zwar bereits gefragt, doch eine Antwort fehlt - darum:
Welche Gründe hast du denn für die Begründung herangezogen? ;0)
Iscaran
2020-05-05, 14:42:33
Er lebt von den Dividenden. Nicht so schwer zu erraten. Da kommt bei 20-25 Vollerwerb und seiner Sparquote schon was zusammen.
Mir ging es nicht um das Geld - sondern um die Zeit.
[dzp]Viper
2020-05-05, 14:55:40
Nein, die gibt es nicht.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/fristlose-kuendigung-arbeitnehmer/11/
Es benötigt einen wichtigen(!) Kündigungsgrund - und welche das auch immer sein könnten, die man sich da zusammen spinnen kann: Es muss sich um regelmäßige(!) Versäumnisse hinsichtlich der Pflichten des Arbeitsgebers handeln (Ausfall der Lohnzahlung, Ehrverletzungen usw...).
Ja wenn man diesen Weg geht.
Was passiert wenn ein Arbeitnehmer fristlos kündigt und dann zu dem Termin einfach nicht mehr zur Arbeit kommt. Was passiert denn dann?
Dann hat der Arbeitgeber folgende Möglichkeiten:
1. Den Mitarbeiter nachträglich kündigen und auf Schadensersatz verklagen (dabei muss aber haarklein nachgewiesen werden, dass auch wirklich Schaden durch das Fernbleiben entstanden ist welcher größer ist als der eingesparte Lohn ist)
2. Dem Mitarbeiter weiterhin den Lohn zahlen obwohl er nicht mehr kommt
3. Den Mitarbeiter ziehen lassen und nachträglich einen Aufhebungsvertrag ausstellen
Für den Arbeitgeber gibt es nur diese Möglichkeiten. Klar könnte der Arbeitgeber den kleinen Mitarbeiter mit einer Klage eines auswischen. Bleibt trotzdem der Aufwand und die Zeit die dazu in keinen Verhältnis stehen.
So lange du "nur" ein kleines Zahnrad in der Firma bist und nicht gerade ein Chef, Manager oder Projektleiter, bringt das der Firma Null, absolut Null eine Klage einzureichen. Es kostet nur Resourcen und am Ende läuft es auf einen Vergleich hinaus. Somit sind die Kosten, die der Firma durch die Klage entstanden sind viel zu hoch.
Sicher ist eine fristlose Kündigung nicht das gelbe vom Ei und absolut nicht "sauber". Aber es führt zum Ziel.
Es gibt einfach zu viele Firmen die unverschämte Kündigungsfristen haben und dazu nicht bereit sind Aufhebungsverträge auszustellen obwohl es für sie kein Problem wäre.
Ah ja.
Du wurdest zwar bereits gefragt, doch eine Antwort fehlt - darum:
Welche Gründe hast du denn für die Begründung herangezogen? ;0)
- Familienplanung (Frau war Schwanger)
- Nicht mehr zumutbare Arbeitszeiten und Arbeitsweg im Vergleich zur anderen Arbeitsstelle
- mehrere Gespräche zur Behebung der Missstände sind im Sande verlaufen ohne, dass der Arbeitgeber gewollt war mir entgegen zu kommen
- mehrmalige Ablehnung eines Aufhebungsvertrages trotz Verhandeln
Diese Argumente gingen alle in die Verhandlungen mit dem alten Arbeitgeber ein. Der hat sich aber nicht einen Milimeter bewegt.
Ergo.. ich bin das Risiko, dass mich der Arbeitgeber verklagt, eingegangen. Es wäre da um 4-5 Monatesgehälter gegangen. Selbst wenn der Arbeitgeber mich verklagt hätte und ich ihm die 4-5 Netto-Monatsgehälter geschuldet hätte, wäre mir der neue Job das wert gewesen.
Der alte Arbeitgeber hat sogar zu mir gesagt, dass sie das mit deren Anwalt abklären müssen. Da sie mir dann aber doch einen Aufhebungsvertrag angeboten haben, hat der Anwalt denen wohl auch erklärt, dass das nichts bringt (so wie es mein Anwalt auch gesagt hat).
Wie gesagt, die Sache sieht ganz anders aus wenn du eine höhere Position hast.
Scrypt0n
2020-05-05, 15:10:25
Viper;12300022']Ja wenn man diesen Weg geht.Eben; und um diesen Weg ging es.
Viper;12300022']Was passiert wenn ein Arbeitnehmer fristlos kündigt und dann zu dem Termin einfach nicht mehr zur Arbeit kommt. Was passiert denn dann?In der Regel eine Klage vor dem Arbeitsgericht....
Viper;12300022']Für den Arbeitgeber gibt es nur diese Möglichkeiten.Ähm... nö.
In mittlerweile vielen Arbeitsverträgen ist eine Vertragsstrafe enthalten - eben für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Ist das fair und transparent formuliert ist das auch absolut zulässig.
Viper;12300022']Für den Arbeitgeber gibt es nur diese Möglichkeiten. Klar könnte der Arbeitgeber den kleinen Mitarbeiter mit einer Klage eines auswischen. Bleibt trotzdem der Aufwand und die Zeit die dazu in keinen Verhältnis steht.Quark; Aufwand und Zeit regelt der Anwalt des Unternehmers - und diese Kosten werden bei Erfolg vor Gericht einfach dem kleinen Mitarbeiter aufgedrückt, der diese zu zahlen hat.
Viper;12300022']- Familienplanung (Frau war Schwanger)
- Nicht mehr zumutbare Arbeitszeiten und Arbeitsweg im Vergleich zur anderen Arbeitsstelle
- mehrere Gespräche zur Behebung der Missstände sind im Sande verlaufen ohne, dass der Arbeitgeber gewollt war mir entgegen zu kommen
- mehrmalige Ablehnung eines Aufhebungsvertrages trotz VerhandelnNun... das sind aber alles(!) keine wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nicht mal im Ansatz.
Colin MacLaren
2020-05-05, 15:23:50
Eben; und um diesen Weg ging es.
In der Regel eine Klage vor dem Arbeitsgericht....
Ähm... nö.
In mittlerweile vielen Arbeitsverträgen ist eine Vertragsstrafe enthalten - eben für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Ist das fair und transparent formuliert ist das auch absolut zulässig.
Quark; Aufwand und Zeit regelt der Anwalt des Unternehmers - und diese Kosten werden bei Erfolg vor Gericht einfach dem kleinen Mitarbeiter aufgedrückt, der diese zu zahlen hat.
Nun... das sind aber alles(!) keine wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nicht mal im Ansatz.
- Es gibt keine Klausel zur Vertragsstrafe.
- Das Unternehmen hat keinen eigenen Anwalt und beim Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten in der ersten Instanz selbst.
- Er müsste vorm Arbeitsgericht zunächst nachweisen, dass seine Kündigungsfrist überhaupt gültig ist und dann noch einen konkreten Schaden.
Screemer
2020-05-05, 15:25:21
deswegen geh zu nem fachanwalt für arbeitsrecht, wie dir schon vor "wochen" geraten wurde ;)
Vor einem halben Jahr hätte ich dem voll zugestimmt. Nur ist es ja jetzt eher so, dass man aufgrund der mit Sicherheit kommenden Wirtschaftskriese nicht einfach so was neues findet. Es sei denn man ist irgend ein Superspezialist.
Die sind in der Krise doch am meisten gekniffen... in Krisenzeiten will man Allrounder und Macher, keine Nerds...
das Verhältnis ist doch jetzt sowieso schon im Eimer. Und vorher lief es mit dem Kollegen nicht rund. Die Firma wo er jetzt hätte anfangen können, stellt ja auch ein. Ich finde 7 Monaten kann man durchaus was finden, auch wenn es aktuell gerade schwieirger ist als sonst. Zwischenzeugnis beantragen nicht vergessen.
"SCHWIERIGER als sonst"... gute Untertreibung. Überall Einstellungsstopp, Kurzarbeit und die Dienstleister setzen gerade alle ihre Leute frei... O_o
Wir sind zurück in den 90ern was MINT Arbeitsmarkt angeht.
Colin MacLaren
2020-05-05, 15:32:52
deswegen geh zu nem fachanwalt für arbeitsrecht, wie dir schon vor "wochen" geraten wurde ;)
War ich doch schon. Der meinte, es sei halt etwas wackelig, weil die Klausel im Vertrag so oder so ausgelegt werden könne und ich solle zunächst versuchen, mich gütlich zu einigen. Das war ja nicht drin.
Du hängst in alten Denkmustern fest.
Die Rente interessiert mich einen Dreck. Mit ca. 45 werde ich schätzungsweise mit der Arbeit aufhören, für immer.
500€/Monat sparen soll Overkill sein? :freak:
Ich spare i.d.R. über 2k€/Monat in Aktien.
Nicht jeder verdient Sechsstellig...
Krümelmonster
2020-05-05, 15:37:45
Wie schon gesagt: Ruf unbedingt sofort! zu einem Fachanwalt an, notfalls auch zwei.
Du hast Anfang April? Gekündigt und möchtest bis zum 30.09.20 austreten? Das sind 6 Monate! Damit bist du deinem jetzigen Arbeitgeber schon sehr entgegen gekommen.
Wenn du kein hohes Tier mit entsprechenden Sonderklauseln und hohem Gehalt etc. bist, dann wirst du da auch rauskommen bzw. wird der Arbeitgeber einen sehr schweren Stand mit dem Arbeitsvertrag vor jedem Gericht haben.
Schau unbedingt, dass du die neue Stelle sicher hast (aber das wird dir dein Anwalt auch entsprechend raten).
*edit: Dann frag deinen Anwalt mal wie es zum Stand 1.10 ausschaut. Das eine gütige Einigung immer zu bevorzugen ist, liegt denke ich auf der Hand. Würde mich echt wundern, wenn deine Chancen schlecht stehen.
Lass dir auf keinen Fall deinen neuen Job durch die Lappen gehen. Das wäre echt am Ende der worst case :/
[dzp]Viper
2020-05-05, 15:40:12
In der Regel eine Klage vor dem Arbeitsgericht....
Nein eben nicht, außer du hattest eine höhere Position mit viel Verantwortung (wo auch dann im Arbeitsvertrag auch gerne mal größere Vertragsstrafen definiert werden).
Für den Otto-Normal-Arbeitnehmer ist das aber in den meisten Fällen nicht der Fall.
Ähm... nö.
In mittlerweile vielen Arbeitsverträgen ist eine Vertragsstrafe enthalten - eben für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Ist das fair und transparent formuliert ist das auch absolut zulässig.
In den meisten Fällen hast du keine Vertragsstrafen drin. Und wenn doch ist in den meisten Fällen der Gewinnausfall als Vertragsstrafe drin und der muss der Arbeitgeber erstmal haarklein, auf den Euro genau, nachweisen.
Quark; Aufwand und Zeit regelt der Anwalt des Unternehmers - und diese Kosten werden bei Erfolg vor Gericht einfach dem kleinen Mitarbeiter aufgedrückt, der diese zu zahlen hat.
Ein Vergleich ist aber kein Erfolg für den Arbeitgeber. Bei einem Vergleich bleiben beide Seiten auf den Anwaltskosten sitzen, die aber in der ersten Instanz sehr, sehr übersichtlich bleiben und du trotzdem als Arbeitnehmer dein Ziel erreichst.
Hast du als Arbeitnehmer keine Rechtsschutz, dann ist das blöd.. definitiv.
Nun... das sind aber alles(!) keine wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nicht mal im Ansatz.
Korrekt. Es sind aber Gründe, die menschlich sind.
Vor einem Arbeitsgericht werden auch menschliche Gründe mit einbezogen und wenn der Arbeitgeber trotz diverse menschlicher Gründe dem Arbeitnehmer nicht entgegen gekommen ist und auch nicht auf einen Aufhebungsvertrag eingeht, dann sind Richter im Arbeitsgericht im Schnitt "Pro-Arbeitnehmer" und es läuft eben auf einen Vergleich hinaus, was am Ende doch auf einen Aufhebungsvertrag hinausläuft und das ist den Arbeitgebern in den meisten Fällen auch bewusst.
Das ist auch der Grund wieso die meisten Arbeitgeber ohne Probleme Aufhebungsverträgen zustimmen.
Wie gesagt, fristlos in der Kündigungsfrist zu kündigen ist ein gewisses Risiko. Das habe ich auch mehrmals geschrieben!
Man geht das Risiko ein Verklagt zu werden und man geht das Risiko ein niemals zurück zu können. Es muss sehr, sehr gut überlegt sein und sollte nicht aus einer Laune heraus gemacht werden!
Scrypt0n
2020-05-05, 15:53:05
Viper;12300087']Nein eben nicht, außer du hattest eine höhere Position mit viel VerantwortungKann man pauschal nicht so sagen.
Es reicht ja bereits, wenn als Ersatz eine neue(!) Arbeitskraft eingestellt wird, deren Gehalt höher ist. Die Differenz dazu ist leicht nachzuweisen. Schwieriger siehts freilich bei der finanziellen Bezifferung von dadurch entstehenden Aufwandskosten (z.B. Personalsuche) aus, aber im Grunde lassen sich sämtliche aufgrund des Fernbleibens anfallenden (Un-)Kosten auf den Arbeitnehmer abwälzen, die dann nur noch summiert mit dessen Gehalt gegen gerechnet werden.
Viper;12300087']Korrekt. Es sind aber Gründe, die menschlich sind.Menschliche Gründe sind aber keine wichtigen Gründe im Arbeitsrecht. Und zwar ganz unabhängig davon, ob Arbeitsgerichte in der Regel eher auf Seiten der Arbeitnehmer sind - es sind schlicht keine Gründe, die als rechtfertigend gelten.
Zumal auch kein Gericht der Welt einen Vergleich anordnen kann - Vergleiche sind stets freiwillige Zugeständnisse von beiden Seiten.
Viper;12300087']Das ist auch der Grund wieso die meisten Arbeitgeber ohne Probleme Aufhebungsverträgen zustimmen.Klar, aber viele tun es eben nicht. Und wenn sich das Unternehmen dagegen stellt, wird es auch später keinen Vergleich geben der selbigen entspricht.
Hier geht es ja nun um einen Betrieb, der einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt - ergo?
[dzp]Viper
2020-05-05, 16:01:27
Kann man pauschal nicht so sagen.
Es reicht ja bereits, wenn als Ersatz eine neue(!) Arbeitskraft eingestellt wird, deren Gehalt höher ist. Die Differenz dazu ist leicht nachzuweisen. Schwieriger siehts freilich bei der finanziellen Bezifferung von dadurch entstehenden Aufwandskosten (z.B. Personalsuche) aus, aber im Grunde lassen sich sämtliche aufgrund des Fernbleibens anfallenden (Un-)Kosten auf den Arbeitnehmer abwälzen, die dann nur noch summiert mit dessen Gehalt gegen gerechnet werden.
Das stimmt auch. Ich hatte die gleichen Gedanken damals bei meinem Anwalt (jetzt wo du es geschrieben hast ist es mir wieder eingefallen. Ist ja schon gut 7 Jahre her).
Er meinte damals, dass das in der Theorie so stimmt, aber in der Praxis, bei den Berechnungen wohl nicht so einfach verrechnet werden kann. Genau kann ich mich da nicht mehr dran erinnern. Das ganze Verfahren zur Berechnung ist aber eben doch nicht nur ein einfaches 1+1 sondern deutlich komplexer.
Menschliche Gründe sind aber keine wichtigen Gründe im Arbeitsrecht. Und zwar ganz unabhängig davon, ob Arbeitsgerichte in der Regel eher auf Seiten der Arbeitnehmer sind - es sind schlicht keine Gründe, die als rechtfertigend gelten.
Zumal auch kein Gericht der Welt einen Vergleich anordnen kann - Vergleiche sind stets freiwillige Zugeständnisse von beiden Seiten.
Ja auch das stimmt. Ändert aber nichts daran, dass es meist auf einen Vergleich hinaus läuft wo dann beide Seiten eben was gewinnen.
z.B. verzichtet der Arbeitnehmer auf den Bonus oder einen Teil vom Bonus und der Arbeitgeber verzichtet dafür auf eine weitere Klage.
Das sind aber alles Dinge, die der Arbeitgeber auch schon vorher hätte in einen Aufhebungsvertrag schreiben können.. dann hätte man sich das alles sparen können. Der Richter legt beiden Parteien ja einen Vergleich nahe weil der Richter damit auch andeutet, dass es für beide Parteien keine 100% Gewinnchance gibt. Ein Richter im Arbeitsgericht ist oftmals nur ein "Vermittler" zwischen den Parteien um festgefahrene Fronten zu erweichen und doch eine Lösung zu finden die beide Parteien grundsätzlich zufrieden macht.
Scrypt0n
2020-05-05, 16:14:39
So lasse ich deinen Beitrag mal unkommentiert stehen.
Stimmt ja im Grunde alles... was wir da zusammen brabbeln... irgendwie und irgendwo... :D
Philipus II
2020-05-05, 17:41:51
In mittlerweile vielen Arbeitsverträgen ist eine Vertragsstrafe enthalten - eben für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Ist das fair und transparent formuliert ist das auch absolut zulässig.
Die Klausel ist dann erstaunlich oft falsch formuliert (unzureichende Berücksichtigung der Probezeit) und dann als ganzes nichtig. Genau wegen solchen Details sollte man anwaltlichen Rat einholen und nicht wild drauf los machen.
Scrypt0n
2020-05-05, 18:43:33
Die Klausel ist dann erstaunlich oft falsch formuliert (unzureichende Berücksichtigung der Probezeit)Mhh... nö - im Normalfall lassen Unternehmen, die solche Klauseln anwenden, selbige durch einen ihrer Anwälte ausformulieren. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.
Zumal... hinsichtlich dazu die Probezeit auch als solche schlichtweg nicht berücksichtigt werden muss, denn: Innerhalb der Probezeit sind die Kündigungsfristen gesetzlich ohnehin festgelegt und würden sich selbst im gegenseitigen Einverständnis nicht ändern lassen.
Alleine, aber das wissen Unternehmer (eigentlich :D) auch ohne Anwalt: Es muss entschieden sein, ob und welche Klauseln während der Probezeit greifen und welche danach.
Daher wurden alle solche Klauseln in jenen Verträgen, die ich bisher kennen lernen musste oder durfte und eben solche Vertragsstrafen enthielten, auch erst zum Zeitpunkt der überstandenen Probezeit gültig; abgesehen von separaten Verschwiegenheitserklärungen natürlich.
Spätestens dann nämlich, wenn ein Arbeitgeber das erste Mal aufgrund unwirksamer Formulierungen vor Gericht auf die Fresse fliegt, darfste davon ausgehen, dass zukünftige Arbeitsverträge sicherlich von nem Anwalt abgeklopft wurden.
Semmel
2020-05-05, 20:04:51
Nicht jeder verdient Sechsstellig...
Ja und ich auch nicht.
Meine Sparquote ist vor allem das Ergebnis von Spardisziplin, sehr frühem Anfang (seit 16 in Arbeit) und Zinseszinseffekt.
Ja und ich auch nicht.
Meine Sparquote ist vor allem das Ergebnis von Spardisziplin, sehr frühem Anfang (seit 16 in Arbeit) und Zinseszinseffekt.
Hast geerbt?
Screemer
2020-05-05, 20:54:49
War ich doch schon. Der meinte, es sei halt etwas wackelig, weil die Klausel im Vertrag so oder so ausgelegt werden könne und ich solle zunächst versuchen, mich gütlich zu einigen. Das war ja nicht drin.
ah. das hatte ich nicht mitbekommen. sorry.
Mir ging es nicht um das Geld - sondern um die Zeit.
War für mich leider nicht ersichtlich. Müsste ich meine Zeit nicht mehr für Lohnarbeit opfern, dann wüsste ich da sicherlich was damit anzufangen. Soll jetzt nicht heißen, dass ich den Job dann schmeißen würde wenn er taugt. Die Bedingungen waren dann aber andere.
Colin MacLaren
2020-05-06, 11:47:10
Ich habe mich jetzt mit meinem Anwalt und dem neuen Arbeitgeber auf eine Strategie geeinigt, die ziehe ich auch durch und hat wenig bis kein Risiko für mich. Auf die Gefahr hin dass jemand Falsches mitleist, werde ich dir hier aber nicht darlegen.
Fakt ist aber es passt jetzt alles und ich werde dort anfangen.
00-Schneider
2020-05-06, 12:07:42
Freut mich, dass du nicht aufgegeben hast.
Sebuste
2020-05-06, 12:45:28
Ich habe 2000 mit Informatik angefangen. Damals Schwerpunkt Netzwerk-Administration für heterogene Netze. Linux, Novell, Windows
Seit 2010 arbeite ich als Erzieher in einer Kita und habe es bis heute nicht bereut. 😀
Semmel
2020-05-06, 12:49:05
Ich habe mich jetzt mit meinem Anwalt und dem neuen Arbeitgeber auf eine Strategie geeinigt, die ziehe ich auch durch und hat wenig bis kein Risiko für mich. Auf die Gefahr hin dass jemand Falsches mitleist, werde ich dir hier aber nicht darlegen.
Fakt ist aber es passt jetzt alles und ich werde dort anfangen.
:up:
Colin MacLaren
2020-05-06, 12:52:12
Nee lass mal mir reicht meine eigene Brut. :biggrin:
Screemer
2020-05-06, 13:39:25
sehr schön. glückwunsch!
rokko
2020-05-06, 13:40:39
Fakt ist aber es passt jetzt alles und ich werde dort anfangen.
Na besser gehts ja nun echt nicht mehr. :up:
Ich habe 2000 mit Informatik angefangen. Damals Schwerpunkt Netzwerk-Administration für heterogene Netze. Linux, Novell, Windows
Seit 2010 arbeite ich als Erzieher in einer Kita und habe es bis heute nicht bereut. 😀
Wie kam es?
Kenny1702
2020-05-06, 22:10:18
Ich habe mich jetzt mit meinem Anwalt und dem neuen Arbeitgeber auf eine Strategie geeinigt, die ziehe ich auch durch und hat wenig bis kein Risiko für mich. Auf die Gefahr hin dass jemand Falsches mitleist, werde ich dir hier aber nicht darlegen.
Fakt ist aber es passt jetzt alles und ich werde dort anfangen.
Freut mich! Und das liest sich viel besser als vor 1-2 Wochen.
Colin MacLaren
2020-07-07, 10:54:58
Arbeitsvertrag ist unterschieben. In der Zielentgeltstufe sind es Mitte nächsten Jahres dann doch noch 60k und damit ca 18% mehr als jetzt. In meiner Firma hingegen tritt alles ein wie befürchtet und das Arbeitsklima geht den Bach herunter. Hat sich also alles gelohnt.
Muc-ster
2020-07-07, 11:07:32
Glückwunsch. Manchmal braucht man eben einfach Eier ;-)
registrierter Gast
2020-07-07, 11:19:57
Wann fängst du nun dort an?
00-Schneider
2020-07-07, 11:42:20
Wann fängst du nun dort an?
Und ist mit deinem alten/aktuellen AG alles geregelt?
Colin MacLaren
2020-07-07, 12:08:08
Ja, alles geklärt. Fange im Oktober an.
Watson007
2020-07-07, 12:22:47
Gratuliere.
Mal hoffen dass alles glatt geht - selbstverständlich ist das nicht, im Herbst kommen wegen Corona sicher haufenweise Insolvenzen und da könnte es noch zu Kettenreaktionen kommen die jetzt nicht vorhersehbar sind.
(die Insolvenzantragspflicht ist derzeit ausgesetzt)
Ungünstiger Zeitpunkt für Wechsel...
Muc-ster
2020-07-07, 12:36:05
Ist ja öD, die sind vom freien Markt ausgenommen ;)
Ist ja öD, die sind vom freien Markt ausgenommen ;)
Ich dachte sein neuer Arbeitgeber sei nicht ÖD. Ich weiß, das er ÖD in Erwägung gezogen hatte, aber sich dagegen entschied...
Diese reudige Betriebsrente hat mich im ÖD immer genervt
hatte ~60.000 Brutto in EG13/4 aber nur ~2700€ netto aufm Konto
Ok den Sommer habe ich am See verbracht ;D
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