Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verdienste - derzeit Arbeitslos
msilver
2020-01-24, 10:39:57
hi,
ich habe nun monatlich folgende einnahmen:
200€ netto
klar, kann das ja zum ALG1 anrechnen lassen, bis 165€ ohne abzug.
nun habe ich aber 2 Seiten gebaut, eine für 600 und eine für 800€.
kann ich da einfach ne quittung ausstellen? angeblich sollen bis 2400€ im jahr, als privatperson, quittungen passen und man bekommt kein ärger.
ich immer mit meinen fragen :D
Leonidas
2020-01-27, 09:33:09
Politik-Forum? War sicher falsch.
Mortalvision
2020-01-27, 12:16:22
Melde dich mit einem Kleingewerbe an, sonst musst du Mehrwertsteuer abführen!
Monkey
2020-01-27, 12:35:29
Soweit ich weiß sind maximal 400€/Jahr als Privatperson erlaubt aber da würde ich lieber Mal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.
Florida Man
2020-01-27, 12:52:53
Brauchst Du einen Job? Was kannste?
Stormtrooper
2020-01-27, 13:09:21
Melde dich mit einem Kleingewerbe an, sonst musst du Mehrwertsteuer abführen!
1. Heißt das nicht Mehrwertsteuer sondern Umsatzsteuer und
2. Führt jeder Gewerbetreibende Umsatzsteuer ab.
Mortalvision
2020-01-27, 13:44:08
Nein, wenn er Kleinunternehmerregel hat, dann nicht!
Stormtrooper
2020-01-27, 15:29:09
Nein, wenn er Kleinunternehmerregel hat, dann nicht!
Was du meinst hat nichts mit der Kleinunternehmernehmerregel zu tun.
Ein Kleinunternehmer kann sich bis zu einem bestimmten Umsatz aussuchen ob wie er mit der Umsatzsteuer verfahren will.
Er kann bis 17.5000€ im Jahr div. Erleichterungen in Anspruch nehmen, darf die MwSt aber dann nicht in den Rechnungen ausweisen, erhält für Betriebsausausgaben keine MwSt. zurück, braucht dafür aber auch keine Umsatzvoranmeldungen machen etc.
Aber nochmal, der Kleinunternehmer ist genauso dazu verpflichtet, kann aber wenn er bestimmte Dinge erfüllt sich davon befreien lassen.
Mortalvision
2020-01-27, 15:39:39
Ja, ud das ist exakt das, was dem TE hier helfen kann! Für seine Preise braucht er nix aufschlagen und hat weniger Stress mit dem Finanzamt. B2B fällt die USt zwar flach, weil sie zurückgeholt wird, aber das ist doch wohl zu seinem Schutz!
Monkey
2020-01-27, 15:59:19
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Selbst wenn er MwSt ausweist entstehen ihm keine Nachteile da bei Einzelpersonen eine IST Versteuerung angewandt wird was doch bedeuten sollte das er die USt erst abführen muss wenn das Geld eingegangen ist. Hat aber den Vorteil selber die Vorsteuer geltend zu machen und da wohl die wenigsten Privatleute ne Rechnung für ne Website haben wollen geschweige denn überhaupt eine in Auftrag geben denke ich daß er wohl primär für kleinere Unternehmen oder Vereine arbeitet.
Aber davon ab, ein Gewerbe sollte schnellstmöglich angemeldet werden und das geht auch einige Zeit rückwirkend.
Philipus II
2020-01-27, 20:19:49
Beachte bitte auch die Stundengrenze beim Arbeitslosengeld.
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