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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nvidia 3090 Fe NBB und Weiterverkäufer


SoDoM-XP
2020-12-22, 12:22:14
Servus,

ich sehe noch und nöcher Angebote, in Foren und EBay, die die 3090 FE weiterverkaufen.
Im Garantiefall/Gewährleistung würde NBB es ja an NV weitergeben, die sagen aber:

FÜR WIE LANGE?
Für drei (3) Jahre ab dem Kaufdatum Ihres neuen Gewährleistungsprodukts( die „Gewährleistungsfrist“).

EINSCHRÄNKUNGEN DER GEWÄHRLEISTUNG
Diese Gewährleistung gilt nur für Erstkäufer eines Gewährleistungsprodukts bei einem von NVIDIA autorisierten Dritten oder auf der NVIDIA-Website . Diese Gewährleistung gilt nicht für Personen, die das Gewährleistungsprodukt gebraucht kaufen.
-->Also könnte man höchsten die Garantiezeit bei NNB als 2. Käufer in Anspruch nehmen, dann ist es vorbei, keine Gewährleistungszeit?

Dazu: Die Herstellergarantie wird automatisch übertragen, wenn das Produkt an eine andere Person verkauft wird. Dies gilt auch bei Verkäufen über Ebay und sonstigen Plattformen. Damit der neue Käufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, benötigt er allerdings die Garantieunterlagen.
--> NNB müsste ja die Garantie wenigstens übernehmen.
NV kann dann aber bei der weiteren Gewährleistung "Nein" sagen?

Erfahrungen?

Achill
2020-12-22, 16:50:16
Keine Erfahrung aber (da von dir noch nicht genannt) unbedingt Wichtig ist eine sogenannte Abtretungserklärung, die der Verkäufer für den Käufer ausfüllen muss.

NBB hat sogar eine Mustervorlage (https://support.notebooksbilliger.de/hc/de/articles/115001528185-Abtretungserkl%C3%A4rung) für Produkte die im eigenen Shop gekauft wurden.

Kriegsgeier
2020-12-22, 17:23:52
Einfach: wie viele NVIDIA Grafikkarten sind schon gestorben? Extrem wenige. Also die Wahrscheinlichkeit, dass man überhaupt die Garantie in Anspruch nehmen wird ist so was von gering: 0,5%?!

Daredevil
2020-12-22, 17:49:03
Imho meinte der8auer mal, das so ne handelsübliche Reklamationsrate bei 2-3% liegt?
Vielleicht täuscht mich aber auch die Erinnerung, da ging es um die 2080ti bei Start, wo ja die ein oder andere Karte ausgefallen ist.

bnoob
2020-12-22, 20:09:48
Einfach: wie viele NVIDIA Grafikkarten sind schon gestorben? Extrem wenige. Also die Wahrscheinlichkeit, dass man überhaupt die Garantie in Anspruch nehmen wird ist so was von gering: 0,5%?!
Die Pascals sind je nach Charge nach ~2 Jahren gestorben wie Fliegen, das liegt je nachdem durchaus noch im Zeitraum einer üblichen Herstellergarantie

SoDoM-XP
2020-12-23, 08:45:23
Ich hatte auch noch keine kaputte GraKa, aber auch erste eine für 1200 und die als Erstkäufer.
Aber 1500-2000 € und wenn es nur 1% sind, wenn es dann ein trifft, hat man den Salat.
NNB Abtritt hin oder her, auf der NV steht ja nur der Erstkäufer hat ein Recht auf 3 Jahre Gewährleistung. Wenn die dann nein sagen, hilft nur ein Anwalt? 3 Jahre sind wohl eine freiwillige Leistung, oder?

Es gibt auch deutsche Shops, die meinten nur eine Garantie für den Erstkäufer zu geben, und dann im Falle? Mit Anwalt drohen? Zu viel Aufwand, oder?

Es geht hierbei aber nicht darum, wie viele % Chance auf einen Defekt besteht sondern um die Sicherheit einer Garantie, später Gewährleistung.

Danke für die NBB Info.

[MK2]Mythos
2020-12-23, 10:21:28
Ohje, hier wird ja so oft Gewährleistung mit Garantie durcheinander geschmissen, dass mir ganz schwindelig ist.
Garantie: Freiwillig vom Hersteller, durchaus auch an Bedingungen knüpfbar bzw einschränkba.
Gewährleistung: Vom Gesetzgeber bestimmter Zeitraum, in dem der Händler für die Funktion der Sache einstehen muss.

Lowkey
2020-12-23, 10:30:07
Janein, die Händler haben Verträge mit den Herstellern und vermischen Garantie und Gewährleistung. Es kann in dem Fall sein, dass die Gewährleistung von NBB abgelehnt wird, aber wegen der Garantie solle man sich an Nvidia wenden, die auf den Vertrag mit NBB pochen. Das mit der Abtrittserklärung betrifft im Prinzip nur die ersten Monate und sollte reichen. Wobei NBB und Nvidia jederzeit ihre Verträge kündigen könnten (oder ändern).

Das andere Problem mit der 3090 FE ist das Spulenfiepen, dass der Verkäufer angeben muss, aber NBB eben nicht. Es ist wie mit Pixelfehlern: der Händler kontrolliert das nicht, der private Verkäufer muss es kontrollieren, außer er verkauft die Karte ungeöffnet.

Grmbl-Na-Gut
2020-12-23, 11:40:41
Das sollte etwas helfen

Gewährleistungszeit kürzer als 2 Jahre?

Die Gewährleistung für eine neue Ware kann von einem Händler gegenüber einem Verbraucher in AGB nicht gekürzt werden. Bei gebrauchten Waren kann ein Händler die Gewährleistungszeit, also die Zeit, innerhalb der die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren, auf ein Jahr in seinem Kleingedruckten (AGB) beschränken. Kürzere Verjährungszeiten sind in AGB nicht möglich und daher unwirksam. Das gilt auch für Bastlerware oder Ähnliches. Anders sieht es im Bereich B2B (Business to Business) aus, wenn also auf beiden Seiten der Vertragspartner Unternehmer handeln. Nur in dieser Konstellation sind sogar Beschränkung der Gewährleistungszeit selbst in AGB auch für Neuwaren möglich, aber auch nicht grenzenlos. Verbraucher können da ruhig schlafen. Das Gesetz verbietet zu seinen Lasten abweichende Vereinbarungen in § 475 BGB.
Garantien können beschränkt sein

Derjenige, der eine Garantie verspricht kann die Regeln dafür, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen er Rechte gewähren will, sehr frei bestimmen. So sind Garantien häufig nur auf konkrete Bauteile oder Funktionen beschränkt. Manchmal werden Rechte nur für den Fall eingeräumt, dass der Kunde sich in einer bestimmten Art und Weise verhält. Es gibt keine Mindestlaufzeiten für Garantien, aber es sind auch Garantiezeiten von 30 Jahren denkbar. Eine Garantie kann durchaus neben der gesetzlichen Gewährleistung versprochen werden und kürzer laufen. Das ist sogar häufig der Fall. Was in diesen Fällen gilt, lesen Sie unter „Garantie und Gewährleistung nebeneinander“. Es gibt auch Garantieversprechen, die sich nicht auf den Gegenstand richten, sondern z.B. auf den Preis oder die „Zufriedenheit“. Das hat grundsätzlich mit Mängeln weniger zu tun. Bei der Preisgarantie verspricht der Verkäufer meist eine Preisreduktion oder Gutschrift, wenn die Ware in einem bestimmten Zeitraum nach dem Kauf für den Käufer günstiger erworben werden kann. Zufriedenheitsgarantien räumen meist nach einer kurzen Probezeit ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Käufer ein, welches dieser häufig ohne Begründung ausüben kann. Das ist wiederum nicht mit dem gesetzlichen Recht des Käufers zu verwechseln, eine Bestellung zu einer Ware, die z.B. im Rahmen eines Haustürgeschäftes, Abzahlungsgeschäftes oder im Fernabsatz per Telefon, Katalog/Prospekt oder Internet gekauft wurde, innerhalb einer Frist von meist 14 Tagen zu widerrufen (Widerrufsrecht).


Nvidia wird das auch so meinen.

Der erste Käufer hat den vollen Zeitraum. Der Gebrauchtkäufer hat nur das Anrecht auf den Restzeitraum.

Die Gewährleistung von 3 Jahren läuft ab Erhalt der Ware des erst Käufers. Dieser verkauft die Karte nun nach 7 Monaten weiter.
Der Zweitkäufer hat somit keinen Anspruch auf die 36 Monate.
Der Zweitkäufer kann aber die restlichen 29 Monate in Anspruch nehmen.
In Endsumme also wieder 3 Jahre.

Es ist vollkommen egal was dort in den AGBs steht.
Einzig das, was der Gesetzgeber vorschreibt, ist für den Kunden von Interesse.

SoDoM-XP
2020-12-23, 18:01:25
Ja, das mit dem Zeitraum ist klar, Gesetzgeber auch, Garantie und Gewährleitung auch. War halt etwas coopy and paste.
Nur schreibt Nvidia extra, wie ich es im Startpost geschrieben habe.
Gesetzt hin oder her. Aber dann kann man NV ja wenigsten auf die gesetzliche Gewährleistung festnageln.

Und sollte sich NV also querstellen, kann man es dann nur auf dem Rechtsweg versuchen.

Lowkey
2020-12-23, 18:23:47
Gewährleistung übernimmt NBB nach deren Grundsätzen.
Garantie übernimmt Nvidia. Nivida bietet die Garantie auch direkt ohne NBB an. Das ist freiwillig. Sie können ja sagen oder ablehnen - jederzeit.

Selbiges galt für Seasonic, die nun doch beim Weiterverkauf die Garantie übertragen lassen.

Wenn ich es nun so eine teure Karte verkaufe würde, dann mit Abtrittserklärung, Kopie der Rechnung und genauer Beschreibung + Fotos. Nach meiner Erfahrung hört man dann nie wieder etwas vom Käufer.


PS: Nvidia verkauft über Nvidia und auch über NBB. Der Text am Anfang bezieht sich auf den Direktkauf von Nvidia und nicht auf NBB. Ich denke dort liegt das Mißverständnis.

Rampage 2
2021-02-09, 00:32:02
PS: Nvidia verkauft über Nvidia und auch über NBB. Der Text am Anfang bezieht sich auf den Direktkauf von Nvidia und nicht auf NBB. Ich denke dort liegt das Mißverständnis.

Genau das wollte ich fragen:

Wie sieht es bei Produkten aus, die AUSSCHLIEßLICH im Nvidia-Shop erwerbbar sind (z.B. Titan) und nicht bei Dritthändlern wie NBB oder für Produkte, die direkt im Nvidia-Shop gekauft wurden? (z.B. 1080 Founder's Edition oder jetzt die 3090 FE)

Was wird aus der Herstellergarantie beim Weiterverkauf? (Nvidia ist in dem Fall ja nicht nur Hersteller, sondern Händler + Hersteller zugleich...)

R2