Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Spanngurten STVO
Shaft
2021-09-10, 23:05:52
Runde diskutiert heut, nun die Frage, sind gurte ohne Tüv Siegel, GS und Din ISO STVO Tauglich?
Etwas recherchiert und nicht wirklich schlauer.
Es handelt sich um diese Gurte. Einzige Angabe bis zu 150 KG Belastbar, kein daN Angabe und sonstiges. Frage insbesondere, wenn ich schwere Möbel mit offener Anhänger transportieren möcfhte.
https://www.roller.de/werkzeugzubehoer/cleverpick-spanngurt-set-rot-schwarz-250-cm/1015171100/
Rooter
2021-09-10, 23:23:26
STVO TauglichWerden solche Dinger denn irgendwo in der StVO erwähnt?
MfG
Rooter
Shaft
2021-09-11, 00:02:21
Ich verstehe deine Frage nicht.
Rooter
2021-09-11, 00:18:28
Du willst wissen, ob derartige Gurte ohne GS StVO-tauglich sind. Wenn es dafür lt. StVO Einschränkungen gäbe, würden sie in der StVO Erwähnung finden.
MfG
Rooter
Shaft
2021-09-11, 00:43:42
Nun da es keine erwähnung gibt, sollten die oben genannten gurte keine zulassung haben.
Allerdings habe ich auch kein ausdrückliches Verbot finden können, da sie eben such nicht erwähnt wurden, nicht deutlich für mich.
Mein Verstand sagt mir finger weg von diesen gurten.
Bringst du da genauere kenntnisse mit?
Ladungssicherung ist ein heikles Thema...
https://www.ladungssicherung.eu/ratgeber/praxis-grundlagen/
https://www.bussgeldkatalog.org/ladungssicherung/
Gibt auch, neben den total idiots, auf youtube ein paar sachdienliche Hinweise....
Rooter
2021-09-11, 01:57:21
Bringst du da genauere kenntnisse mit?Zu GS an sich schon, muss mich leider beruflich mit dem Mist rumschlagen. X-D
Trotzdem kann ich deine Frage zu den Gurten nicht zu 100% beantworten. Aber, dass in einem Gesetz ein GS-Zertifikat ausdrücklich verlangt wird, habe ich noch nie gehört. Auch, dass jemand ein Strick daraus gedreht wird, dass ein Artikel kein GS hat, wäre mir neu.
MfG
Rooter
Stormtrooper
2021-09-11, 06:42:02
Ein GS ist nicht nötig.
Dennoch darfst du nur zugelassene Ladungssicherungsmittel verwenden und dieser Gurt ist definitiv nicht nach DIN EN 12195.
Da die VDI 2700 im Straßenverkehr rechtlich bindend ist, zählt dieser Gurt nicht und es wäre so als ob du gar keine Ladungssicherung durchgeführt hast.
Auf deutsch, Finger weg von dem Gurt, sofern du ihn zur Ladungssicherung im Straßenverkehr verwenden willst.
Shaft
2021-09-12, 15:14:18
Hintergrund ist, eine Kunde wollte Ware (Großmöbel) auf seinen Anhänger damit Transportieren.
Kollege hatte ihnen unsere Gurte Empfohlen, was ich ablehnte. Gründe habe ich ja genannt.
Muss schon sagen, wenn dann noch ein Marktleiter erbost an getapst kommt und mich anweist, so ein scheiss noch den Kunden zu verkaufen, mit den Worten, was passieren könnte interessiert uns nicht, da bin ich auf 180, noch lasse ich mich da nötigen.
Danke
Stormtrooper
2021-09-12, 19:23:43
Hintergrund ist, eine Kunde wollte Ware (Großmöbel) auf seinen Anhänger damit Transportieren.
Ach du arbeitest da?
Dann wirds noch schlimmer, dann bist du als Verkäufer mit im Boot und der Marktleiter auch.
Und bevor jetzt jemand kommt.
Diese bescheuerten Schilder bei den Märkten, der Fahrer ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich ist Unsinn.
Mit so einem Schild kann sich der Laden nicht "freikaufen".
ilPatrino
2021-09-12, 21:07:56
die kategorie gurte dürfen - soweit ich das in erinnerung hab - nicht zur ladungssicherung benutzt werden. spanngurte mit ratsche werden aber soweit ich weiß akzeptiert, egal ob mit oder ohne gütesiegel
Shaft
2021-09-12, 21:29:58
Ach du arbeitest da?
Dann wirds noch schlimmer, dann bist du als Verkäufer mit im Boot und der Marktleiter auch.
Und bevor jetzt jemand kommt.
Diese bescheuerten Schilder bei den Märkten, der Fahrer ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich ist Unsinn.
Mit so einem Schild kann sich der Laden nicht "freikaufen".
Nicht mehr lange, war nicht das erste und nicht auch das letzte inkompetent Gespräch.
cartman5214
2021-09-13, 07:58:01
die kategorie gurte dürfen - soweit ich das in erinnerung hab - nicht zur ladungssicherung benutzt werden. spanngurte mit ratsche werden aber soweit ich weiß akzeptiert, egal ob mit oder ohne gütesiegel
Das hat nichts mit einer Ratsche zu tun. Auch die normalen Gurte zum Einfädeln mit Klemme können zugelassene Hilfsmittel zur Ladungssicherung sein. Wichtig ist das Etikett mit den Pflichtangaben. Das muss dranhängen. Und lesbar sein. Falls nicht ist der Gurt einfach nur Luft.
cartman5214
2021-09-13, 08:01:35
Nachtlektüre: https://www.lasiportal.de/ladungssicherung/fragen-antworten-tipps/ladungssicherung-beim-einkauf-im-baumarkt/
Korfox
2021-09-13, 08:13:19
Ach du arbeitest da?
Dann wirds noch schlimmer, dann bist du als Verkäufer mit im Boot und der Marktleiter auch.
Und bevor jetzt jemand kommt.
Diese bescheuerten Schilder bei den Märkten, der Fahrer ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich ist Unsinn.
Mit so einem Schild kann sich der Laden nicht "freikaufen".
Verantwortlich für Ladungssicherung sind Verlader, Fahrzeugführer und -halter.
Genau deswegen stellt eine vernünftige Werkstatt dir z.B. die neuen Reifen an die Kofferraumkante, lädt sie aber nicht ein.
Wenn der Käufer und Fahrer die Ware selbst verlädt ist der Verkäufer auch nicht mit im Boot, wenn es um die Ladungssicherung geht.
EDIT: Und der Verkäufer der Gurte ist freilich auch raus, wenn er nicht Verlader, Lenker oder Halter ist.
Stormtrooper
2021-09-13, 12:55:03
Verantwortlich für Ladungssicherung sind Verlader, Fahrzeugführer und -halter.
Genau deswegen stellt eine vernünftige Werkstatt dir z.B. die neuen Reifen an die Kofferraumkante, lädt sie aber nicht ein.
Wenn der Käufer und Fahrer die Ware selbst verlädt ist der Verkäufer auch nicht mit im Boot, wenn es um die Ladungssicherung geht.
EDIT: Und der Verkäufer der Gurte ist freilich auch raus, wenn er nicht Verlader, Lenker oder Halter ist.
So einfach wie du das schilderst ist es aber nicht.
Denn der Versender ist genauso mit im Boot.
Sofern der Kunde im Baumarkt spazieren geht und füllt den Einkaufswagen geb ich dir recht.
Sollte es aber zu einer Warenausgabe kommen, wie deine Reifen oder das angegebene Beispiel mit dem großen Möbelstück sieht die Sache schon wieder anders aus.
Korfox
2021-09-13, 14:16:08
Sollte es aber zu einer Warenausgabe kommen, wie deine Reifen oder das angegebene Beispiel mit dem großen Möbelstück sieht die Sache schon wieder anders aus.
Kläre mich bitte auf. Ich kenne bisher nur Belader, Kfz-Führer, Kfz-Halter. Gibt es zu deiner Aussage eine halbwegs belastbare Quelle oder einen Artikel?
Wenn der Kunde explizit zum Verkäufer sagt, er möchte seine Ladung sichern und dieser ihm ein unzugelassenes Produkt verkauft... da kann ich mir vorstellen, dass das Konsequenzen für den Verkäufer hat (allerdings nicht unmittelbar wegen der Ladungssicherung, sondern privatrechtlich oder wegen "Betrugs"), wobei ich sogar da unsicher wäre, weil der Verkäufer nicht zwingend alle gültigen Normen kennen muss. Er ist ja kein Anwalt für Verkehrsrecht.
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