Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuernachzahlung 2022 ohne echte Gründe?
Duran05
2023-03-09, 19:29:22
Ich habe die Steuererklärung 2022 eingereicht und den Bescheid bekommen.
Es fällt eine saftige Nachzahlung in Höhe von mehreren hundert Euro an.
Abgesetzt wurden die Pauschale über 1200 Euro wie der Auflistung zu entnehmen ist.
Allerdings wurden auch wie gehabt stetig Lohnsteuern abgeführt. Die Summen zwischen Finanzamt und Ausdruck 2022 der Firma unterscheiden sich ein paar tausend Euro (1.1 - 31.12 laut Meldenachweis).
Die Energiepauschale von 300 Euro gab es natürlich. Die ist laut Netz nicht steuerfrei. Aber mir würden nun knapp 500 Euro abgezogen.
Wie ist das zu erklären?
Ein Einspruch entbindet leider nicht von der Zahlung... unter welchem Punkt stehen dort Fahrtkosten oder Arbeitskleidung? KFZ Versicherung ließe sich eventuell auch noch einreichen.
sw0rdfish
2023-03-09, 19:39:22
Wie ist das zu erklären?
Ein Einspruch entbindet leider nicht von der Zahlung... unter welchem Punkt stehen dort Fahrtkosten oder Arbeitskleidung? KFZ Versicherung ließe sich eventuell auch noch einreichen.
Wird wohl was mit deiner Steuerklasse zu tun haben, die ist welche? Fahrtkosten und Arbeitskleidung sind Werbungskosten, KFZ- Versicherung kann man imho nicht absetzen.
Duran05
2023-03-09, 19:42:25
Die schlechteste natürlich. 1. ;)
Also sind Fahrtkosten in den 1200 Werbungskosten enthalten oder kommen die noch dazu? Weil die 1200 erhält ja jeder abgezogen.
Mir scheint der ganze Bescheid nicht stimmig zu sein, warum nehmen die andere Werte als der Arbeitgeber meldete.
PatkIllA
2023-03-09, 19:48:28
Mir scheint der ganze Bescheid nicht stimmig zu sein, warum nehmen die andere Werte als der Arbeitgeber meldete.
Hast du die vorausgefüllte Steuererklärung aktiviert?
Da kannst du dann direkt abrufen was der Arbeitgeber gemeldet hat. Da kann auch Müll oder was zusätzlich gemeldet sein.
Ansonsten kann man da auch den Bearbeiter anrufen und sich das erklären lassen. Bei mir war auch schon mal falsch deklariert.
Und der bei der letzten habe ich irgendwie eine Anlage vergessen. Das ELSTER Formular hatte mir aber die erwartete Erstattung angezeigt.
Ungard
2023-03-09, 19:49:44
Wie soll man denn in 1 was nachzahlen?
Hast du irgendwelche Freibeträge eintragen lassen?
Duran05
2023-03-09, 19:52:57
Nein, nichts eintragen lassen.
Wurde auf Papier eingereicht und wie üblich alles wichtige abgesetzt. Daher scheinen mir die Werte nicht stimmig zu sein.
Gezahlt wurde definitiv Lohnsteuer in den einzelnen Abrechnungen und auch nach Meldebescheinigung. Wie kommen die zu einer erhöhten Summe bei Lohn und Abgaben?
Beim Einspruch würde ich ja noch versuchen weitere Ausgaben ansetzen zu lassen. ;) Aber die Summe erscheint fast so als wurden 13 oder 14 Gehälter zusammengerechnet.
Palpatin
2023-03-09, 20:39:40
Wie soll man denn in 1 was nachzahlen?
Stichwort Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.
Maorga
2023-03-09, 20:52:45
Zeig doch einfach dein Schrieb vom Finanzamt, schwärze deine Adresse und dann kann man mehr sagen.
Duran05
2023-03-09, 22:04:52
Krankengeld und Progression gabs bei mir nicht. Und teilweise war noch Teilzeitarbeit angesagt, daher scheint mir die Summe viel zu hoch.
Vorallem da schon die ersten 10k Steuerfrei bleiben.
Hätte eher mit einer Rückerstattung gerechnet aber das kam überraschend. Zum Glück gibts noch Papiernachweise aber der Aufwand ist mal wieder hoch.
Sumpfmolch
2023-03-09, 22:23:14
Klär als erstes mal das Thema, warum du eine Abweichung zwischen Lohn und Angaben im Steuerbescheid zu sehen glaubst.
Denn die Lohndaten schickt der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt. Da kann eigentlich keine Abweichung auftauchen.
Du solltest selbst die Jahresübersicht auch vom Arbeitgeber bekommen haben und müsstest die Werte dort im Steuerbescheid finden:
https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2021/11/Elektronische-Lohnsteuerbescheinigung-2021.png
Ungard
2023-03-09, 22:25:32
Stichwort Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.
Das müsste ja dem TE dann auffallen.
Aber bei normalem 0815 Lohn wird man SK1 keine Nachzahlung fällig.
@TE
Für wirklich aussagekräftige Antworten stell doch mal die Unterlagen geschwärzt rein
maximum
2023-03-09, 22:30:52
Wieso macht man überhaupt bei Stk.1 eine Steuererklärung, wenn man nicht muss und nicht mit Werbungskosten/Fahrtkosten/Homeofficepauschale über 1200€ kommt? Ja das zählt leider alles in die 1200€ mit rein und ist nicht zusätzlich absetzbar.
Duran05
2023-03-09, 23:28:14
Denn die Lohndaten schickt der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt. Da kann eigentlich keine Abweichung auftauchen.
Ja, den Zettel habe ich auch. Die Werte stimmen nicht überein.
Das einzige was übereinstimmt sind die Kirchensteuern und die abgeführte Lohnsteuer.
Aber nicht das Einkommen, das ist beim Finanzamt höher. Das wüsste ich aber wenn ich so viel mehr erhalten hätte. Und die Pauschale stand ja auch auf dem Lohnzettel mit drauf.
Da ja alles elektronisch übermittelt wird darf so ein Fehler eigentlich nicht vorkommen.
Nichtzahlung kommst nur in weitere Schwierigkeiten aber ich würde es fast drauf ankommen lassen, der Pfändungsbetrag ist eh hoch genug. Was wollen sie holen wenn sie einen ärmer machen.
Wieso macht man überhaupt bei Stk.1 eine Steuererklärung, wenn man nicht muss und nicht mit Werbungskosten/Fahrtkosten/Homeofficepauschale über 1200€ kommt? Ja das zählt leider alles in die 1200€ mit rein und ist nicht zusätzlich absetzbar.
Warum nicht, du kannst auch noch weitere Dinge absetzen. Arbeitskleidung als Beispiel!
Und die Kirchensteuer. Da wär ich nun raus. Diese Summe passt leider. ;)
nairune
2023-03-10, 01:04:37
Ich musste auch mal nachzahlen, seitdem mache ich keine Steuererklärung mehr. Über die Pauschalen komme ich eh nicht, also Unsinn.
Hat sich der Steuerberater des Arbeitgebers halt bisschen verrechnet oder so...
Mortalvision
2023-03-10, 05:58:20
Nö, alles cut. Nimmst aktuellen Bescheid vom AG mit und lässt es fixen. Hatte mal einen ähnlichen Fall, weil ich dank fat finger syndrome ca. 100000 statt 10000 Krankengeld angegeben hatte. Die Nachzahlung habe ich geleistet, die Rückzahlung kam binnen vier Wochen.
thomasius
2023-03-10, 07:05:50
Genau deswegen bin ich in einem Lohnsteuerhilfeverein, da machen das ausgebildee Fachkräfte für mich. Die Kosten werden anhand des Jahresbrutto berechnet und sind, finde ich, sehr moderat, zusätzlich übernehmen sie die ganze Kommunikation mit dem Finanzamt, wenn mal irgendwas ist.
Ich kann es nur empfehlen.
In deinem konkreten Fall kann keiner etwas sagen, ohne die genauen Zahlen usw zu kenne ;) und was hast du wo und wie angekreuzt...
Kundschafter
2023-03-10, 09:17:39
Gratis Testversion von Wiso-Steuer downloaden, alles ausfüllen, vergleichen, fertig.
Ist ganz einfach.
Duran05
2023-03-11, 09:15:12
Ich habe praktisch nur die ersten 2 Seiten und ein paar Sonderausgaben eingereicht. Da kann man nichts falsch machen weil nichts anzukreuzen.
Die Jahressummen entnehmen Sie den Übermittlungen. Die Sonderkosten sind eingetragen aus den eigenen Kosten die angefallen sind.
Kirchensteuer müsste definitiv zurück kommen weil die kann abgesetzt werden. Das hat die Jahre davor auch funktioniert.
Mir ist es noch immer ein Rätsel warum Jahresbescheinigung 2022 und deren Berechnung nicht zusammen passen. Das kann bloß ein Fehler sein aus meiner Sicht. Die Finanzbeamten sind auch überlastet wegen der Grundsteuer.
Es wird Widerspruch eingelegt. Ich verweigere auch die erste Zahlung, dadurch hätte ich zwei Monate Zeit. Die wenigen Zinsen sind immer noch besser als die Vorleistung. ;)
Desweiteren werde ich noch Ausgaben ergänzen, das könnte eine fällige Zahlung eventuell weiter drücken.
Bei mir ebenfalls:
Via Belegabruf und Wiso "blanko" angelegt, kommt erstmal eine Nachzahlung von rund 400EUR. Die müsste ich erstmal aufholen, also bis dato auf eine Steuererklärung verzichtet (Steuerklasse I)
Letztes Jahr geheiratet (III / V), nun zur Steuererklärung verpflichtet, starten wir ebenfalls mit einer Nachzahlung von rund 400EUR. Ich kann es mir nur erklären, dass mein Arbeitgeber zu wenig Steuern abführt und ich erstmal in den Miesen stehe. Keine Ahnung.
Duran05
2023-03-12, 15:48:17
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro (Steuerjahr 2023: 10.908 Euro). Für das Steuerjahr 2022 wurde der Grundfreibetrag im Rahmen des Steuerentlastungspakets I noch einmal rückwirkend von ursprünglich 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht
Also noch ein Betroffener? Es ist natürlich möglich das der Arbeitgeber zu wenig abgeführt hat. Aber seltsam finde ich es, gerade in diesem Fall.
Der Steuerfreibetrag wurde offenbar sogar rückwirkend erhöht was dann gegen so hohe Nachzahlungen spricht.
Bei mir kommt hinzu, ich habe ~ein Quartal Teilzeit in Anspruch genommen, der Gesamtbetrag /12 wäre so hoch wie 12 Monate Vollzeit, was eben nicht möglich ist weil das EK dieses eine Quartal deutlich niedriger war.
Korfox
2023-03-12, 16:25:32
Wenn ich meine Steuer machen möchte kommt in Elster der Hinweis, dass noch nicht alle Gesetzesänderungen berücksichtigt sind. Oder ist das für nächstes Jahr? Kann es daran liegen?
Duran05
2023-03-12, 19:29:05
Ich habe jetzt Einspruch eingelegt. Wie sichere ich mich ab, das die das nicht verlegen? :smile:
Für alle die das ebenfalls betrifft habe ich eine kleine Vorlage geschrieben, so ungefähr wird sie dann zugestellt.
Die Werte sind leicht geändert, entsprechen aber genau dem Fall was bei mir zutreffend ist.
Ich finde die Abweichung von fast ~2000-3000 brutto schon sehr hoch zwischen gemeldet und abgerechnet. Da kann doch nur wer gepennt haben.
Und um noch ein bisschen zu mindern im Fall der Fälle, kommen noch Nachweise dazu.
Mortalvision
2023-03-12, 19:43:02
Nur die Hälfte des kfz Schutzbriefs ist absetzbar ;)
Duran05
2023-03-12, 19:44:55
Das können die dann ja ausrechnen mit dem Nachweis.
Wo steht das so? Haftpflicht scheint mir schlüssig zu sein, Kasko ist eben Freizeitvergnügen. ;)
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2022/419/wie_kann_ich_die_beitraege_fuer_meine_kfz-versicherung_absetzen
https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/kfz-versicherung-steuererklaerung-ratgeber/
Auf jeden Fall trickse ich auch wenn die sich um ein paar tausender verrechnen!
GSXR-1000
2023-03-12, 19:50:41
Ich habe jetzt Einspruch eingelegt. Wie sichere ich mich ab, das die das nicht verlegen? :smile:
Für alle die das ebenfalls betrifft habe ich eine kleine Vorlage geschrieben, so ungefähr wird sie dann zugestellt.
Die Werte sind leicht geändert, entsprechen aber genau dem Fall was bei mir zutreffend ist.
Ich finde die Abweichung von fast ~2000-3000 brutto schon sehr hoch zwischen gemeldet und abgerechnet. Da kann doch nur wer gepennt haben.
Und um noch ein bisschen zu mindern im Fall der Fälle, kommen noch Nachweise dazu.
Den Absatz zu den Werbungskosten hättest du dir sparen können. Da du damit unter dem Werbungskostenpauschbetrag liegst, ist das völlig ohne Belang.
Duran05
2023-03-12, 19:53:35
Genau deswegen geb ich die meistens nicht an, es reicht pauschal meist aus statt viel mehr abzusetzen.
Aber du kennst noch nicht alles, da gabs auch noch Standortwechsel in der Zeit. Eventuell reichts doch aus.
Ohnehin, die 1200 EUR Abzüge müssten daher für eine immense Rückzahlung sorgen, da laut Internetrechner auch die LSt bereits beglichen ist bei dem EK was mir vorliegt.
Mark3Dfx
2023-03-12, 19:53:49
Du kannst doch Deine Steuererklärung einfach zurückrufen.
https://taxfix.de/ratgeber/dokumente-fristen/einspruch-gegen-den-steuerbescheid/#:~:text=Deinen%20Einspruch%20kannst%20du%20formlos,Ein%20Telefonat%20reicht%20n icht%20aus.
Lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und ziehe gleichzeitig deinen Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurück.
Deine Steuererklärung gilt damit als nicht abgegeben und die Nachzahlung musst du nicht tätigen.
Ganz sicher gehst du, wenn du in deinem Einspruch zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragst.
Auch hierfür gilt die Monatsfrist.
Duran05
2023-03-12, 19:57:40
Das ist auch eine klasse Idee, das mache ich dann in 3 Wochen kurz vor Ablauf der Frist.
Frage ist nur ob sich die Bearbeitenden richtig damit auskennen. :biggrin:
Mark3Dfx
2023-03-12, 19:59:50
Kann Dir egal sein, solange du die Frist einhälst und das ganze Nachweisbar dokumentierst.
- Schreiben unter Zeugen in den Umschlag eintüten
- Einschreiben + Rückschein oder persönlich beim FA einwerfen
GSXR-1000
2023-03-12, 20:05:52
Genau deswegen geb ich die meistens nicht an, es reicht pauschal meist aus statt viel mehr abzusetzen.
Aber du kennst noch nicht alles, da gabs auch noch Standortwechsel in der Zeit. Eventuell reichts doch aus.
Ohnehin, die 1200 EUR Abzüge müssten daher für eine immense Rückzahlung sorgen, da laut Internetrechner auch die LSt bereits beglichen ist bei dem EK was mir vorliegt.
Ich weiss nicht wovon du redest. Der Abzug des Pauschbetrages erfolgt bei nichtselbsständiger Tätigkeit automatisiert.
Duran05
2023-03-12, 20:09:43
Die LSt 2022 ist bezahlt laut Internetrechner und die ist recht akkurat (stimmt sogar bei der Kirchensteuer bis auf den Euro).
Pauschbetrag ist ja abgezogen aber nicht vom richtigen EK. Das will ich korrigieren lassen. Durch das höhere angesetzte EK ist der Steuersatz höher als er sein dürfte.
Und die Energiepauschale hat der AG auch ausgewiesen auf der Abrechnung, da habe ich sogar nachgesehen wie er das gemacht und gerechnet hat.
Es erklärt keine Rückforderung die höher ist als das. Die muss darunter liegen.
Für euch eventuell relevant, bei mir nicht zutreffend:
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. „Arbeitslosengeld II”) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen (auch) nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind.
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) an weniger einkommensstarke Mitbürger auf Antrag ein Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Dieses Wohngeld nach dem WoGG ist nach § 3 Nr. 58 EStG steuerfrei.
Wohngeld zählt nicht zu Einkommensersatzleistungen und muss nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Zu den Leistungen, die nicht versteuert werden müssen, gehören unter anderem:
Wohngeld
Streikgeld
Lohn für einen Ein-Euro-Job
Taschengeld aus dem Jugendfreiwilligendienst
Henroldus
2023-03-13, 08:13:07
Genau deswegen bin ich in einem Lohnsteuerhilfeverein, da machen das ausgebildee Fachkräfte für mich. Die Kosten werden anhand des Jahresbrutto berechnet und sind, finde ich, sehr moderat, zusätzlich übernehmen sie die ganze Kommunikation mit dem Finanzamt, wenn mal irgendwas ist.
Ich kann es nur empfehlen.
In deinem konkreten Fall kann keiner etwas sagen, ohne die genauen Zahlen usw zu kenne ;) und was hast du wo und wie angekreuzt...
Ich hab genau die gegenteilige Erfahrung:
300€ abdrücken müssen. Null Beratung/Tips/Hinweise. es wurden einfach nur die ausgehändigten Unterlagen in deren Programm gehackt.
Seitdem mach ich das wieder selbst.
sun-man
2023-03-13, 09:34:37
Bei mir ebenfalls:
Via Belegabruf und Wiso "blanko" angelegt, kommt erstmal eine Nachzahlung von rund 400EUR. Die müsste ich erstmal aufholen, also bis dato auf eine Steuererklärung verzichtet (Steuerklasse I)
Letztes Jahr geheiratet (III / V), nun zur Steuererklärung verpflichtet, starten wir ebenfalls mit einer Nachzahlung von rund 400EUR. Ich kann es mir nur erklären, dass mein Arbeitgeber zu wenig Steuern abführt und ich erstmal in den Miesen stehe. Keine Ahnung.
Mehr oder weniger Normal. Wir haben ab dem ersten Jahr der Heirat immer so >1500€ Nachzahlen müssen.
Viel Lohn (Klasse 3) bei wenig Abgaben - Klasse 5 wenig Lohn und wenig Abgaben. Am Ende fällt bei Zusammenverlangung alles in einen Topf und der Rest ist Steuerprogression.
Im Internet suchen. Gesamtbrutto ausrechnen und dann steht da wie viele Steuern da grundsätzlich fällig sind.
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/splittingtabelle/2022
Steuerhilfeverein....lag vor 10 Jahren schon bei 200€/Jahr (oder so) und hat auch nur alles ausgefüllt was ich heute auch kann. Wir haben nichts was besonders absetzbar wäre. Der Weg zu Arbeit meiner Frau ist unter 1km, ich hab nen FW mit Wechseltätigkeit. Am Ende holen die 19,95 mehr raus, kosten aber 200€/Jahr. Ich halte zwar viel von denen, aber bei unseren einfachen Steuersachen ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
_Slayer_
2023-03-13, 10:42:08
Servus,
bin vom Fach.
Könnte sein, dass da was bei deinem Arbeitgeber falsch abgerechnet wurde. bzw. die Lohnsteuerbescheinigung die er dir gegeben hat ist falsch bzw. da wurde nochmal was nachgebucht.
Kannst du dir die Lohnsteuerbescheinigung nochmal von deinem Arbeitgeber geben lassen?
Falls hier keine Änderung drauf ist, dann diesen neuen Ausdruck zum Einspruch geben.
Sogar im digitalen Zeitalter kann es mal zu einer falschen Übermittlung kommen. ;)
Ach ja, nicht unbedingt bis kurz vor der Einspruchsfrist warten, weil auf die Nachzahlung gibts gleich Säumniszuschlag etc. Wenn dann die Bearbeitung dauert gibts bloß unnötig stress sich des wieder zurückzuholen.
Servus,
bin vom Fach.
Könnte sein, dass da was bei deinem Arbeitgeber falsch abgerechnet wurde. bzw. die Lohnsteuerbescheinigung die er dir gegeben hat ist falsch bzw. da wurde nochmal was nachgebucht.
Kannst du dir die Lohnsteuerbescheinigung nochmal von deinem Arbeitgeber geben lassen?
Falls hier keine Änderung drauf ist, dann diesen neuen Ausdruck zum Einspruch geben.
Sogar im digitalen Zeitalter kann es mal zu einer falschen Übermittlung kommen. ;)
Ach ja, nicht unbedingt bis kurz vor der Einspruchsfrist warten, weil auf die Nachzahlung gibts gleich Säumniszuschlag etc. Wenn dann die Bearbeitung dauert gibts bloß unnötig stress sich des wieder zurückzuholen.
Dann eine Frage an den Fachmann:
Wurde in meinem Fall (siehe S. 1) lediglich zu wenig abgeführt wodurch es zur Nachzahlung kommt (sprich die logische Konsequenz) oder liegt tendenziell ein Fehler vor, wodurch mir ein Nachteil entsteht?
Sprich, wenn ich unterjährig meine Benefits erhalte, durch die Steuererklärung aber kein Erfolgserlebnis erlebe ist es mir eigentlich egal.
_Slayer_
2023-03-13, 16:33:32
Dann eine Frage an den Fachmann:
Wurde in meinem Fall (siehe S. 1) lediglich zu wenig abgeführt wodurch es zur Nachzahlung kommt (sprich die logische Konsequenz) oder liegt tendenziell ein Fehler vor, wodurch mir ein Nachteil entsteht?
Sprich, wenn ich unterjährig meine Benefits erhalte, durch die Steuererklärung aber kein Erfolgserlebnis erlebe ist es mir eigentlich egal.
Servus,
ja das kann sein, dass dein AG zu wenig abführt. (wenn du nur ein Gehalt bekommst sollte das nicht sein)
Das kommt bei stark schwankendem Arbeitslohn öfter vor.
Bekommst du evtl. einen Fahrtkostenzuschuss? Zeile 17 oder 18 der Lohnsteuerbescheinigung?
Dann musst du trotzdem in der Anlage N die Fahrtkosten in den Betrieb eintragen, sonst wird dieser Betrag automatisch wieder aufs Brutto gerechnet.
Servus,
ja das kann sein, dass dein AG zu wenig abführt. (wenn du nur ein Gehalt bekommst sollte das nicht sein)
Das kommt bei stark schwankendem Arbeitslohn öfter vor.
Bekommst du evtl. einen Fahrtkostenzuschuss? Zeile 17 oder 18 der Lohnsteuerbescheinigung?
Dann musst du trotzdem in der Anlage N die Fahrtkosten in den Betrieb eintragen, sonst wird dieser Betrag automatisch wieder aufs Brutto gerechnet.
Tatsächlich, das kann sein. Aufgrund von DUZ (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-EZulVHAV12P3) schwankt mein Lohn recht deutlich. Nur, wieso kann das nicht adhoc korrekt abgerechnet werden?
Zeilen 17 und 18 sind leer.
Vielen Dank!
_Slayer_
2023-03-14, 10:23:44
Tatsächlich, das kann sein. Aufgrund von DUZ (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-EZulVHAV12P3) schwankt mein Lohn recht deutlich. Nur, wieso kann das nicht adhoc korrekt abgerechnet werden?
Zeilen 17 und 18 sind leer.
Vielen Dank!
Das liegt wahrscheinlich an der Lohnsteuertabelle.
Wenn du in einem Monat 3.500,- € brutto hast rechnet das Programm wie wenn du das ganze Jahr über 3.500,- € bekommst.
Wenn du nun im nächsten Monat 2.500,- € bekommst rechnet das Programm wieder die 2.500,- fürs ganze Jahr.
d. h. einmal zu viel abgezogen und einmal zu wenig.
Bei der Lohnsteuertabelle gibts zwei unterschiedliche
Monatlich oder Jährlich
Die Jährliche nimmt man z. B. bei Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
Hier gäbe es die Möglichkeit, dass der AG einen Lohnsteuerjahresausgleich macht, dann wirds vom AG wieder geglättet. (Das macht man als AG normalerweise nicht bzw. nicht mehr)
Gabs früher, deshalb spricht man auch umgangssprachlich bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung vom LSt-Jahresausgleich (was eigentlich rechtlich falsch ist)
nairune
2023-03-14, 15:51:50
Das liegt wahrscheinlich an der Lohnsteuertabelle.
Wenn du in einem Monat 3.500,- € brutto hast rechnet das Programm wie wenn du das ganze Jahr über 3.500,- € bekommst.
Wenn du nun im nächsten Monat 2.500,- € bekommst rechnet das Programm wieder die 2.500,- fürs ganze Jahr.
d. h. einmal zu viel abgezogen und einmal zu wenig.
Ne, so funktioniert das nicht (oder das "Programm" ist Müll).
Ich habe extreme Schwankungen durch ein Prämiensystem, in manchen Jahren bekam ich in einem Monat ca. 4x vom normalen Brutto, dann noch zweimal ca. 1,5-faches Brutto.
Am Ende des Jahres mit einem einfachen online Brutto-Netto-Rechner auf das ganze Jahr bezogen kontrolliert und die abgeführten Steuern stimmten *exakt*.
Das kann IMO nur passieren, wenn das bei verschiedenen Arbeitgebern stattfindet oder so.
Ungard
2023-03-14, 16:03:28
Man kann nicht zu wenig Steuern zahlen (in SK1/4)
Bei mir gibt es mehrere Sonderzahlungen und dafür wird der höhere Steuersatz angesetzt als ob ich das 12x im Jahr hätte.
So funktioniert das halt.
Man kann aber nicht zu wenig zahlen.
Das einzige was sein kann, man hat sich Freibeträge eintragen lassen
Der AG hat Müll übertragen
_Slayer_
2023-03-14, 16:24:19
Ne, so funktioniert das nicht (oder das "Programm" ist Müll).
Ich habe extreme Schwankungen durch ein Prämiensystem, in manchen Jahren bekam ich in einem Monat ca. 4x vom normalen Brutto, dann noch zweimal ca. 1,5-faches Brutto.
Am Ende des Jahres mit einem einfachen online Brutto-Netto-Rechner auf das ganze Jahr bezogen kontrolliert und die abgeführten Steuern stimmten *exakt*.
Das kann IMO nur passieren, wenn das bei verschiedenen Arbeitgebern stattfindet oder so.
Doch das stimmt schon. Dein Prämiensystem wird nach der Jahrestabelle berechnet. Also Einmalbezug
Schwankendes monatliches Einkommen wird nach der monatlichen Tabelle Berechnet. Laufender Bezug
Kommt mir ja fast so vor wie am Stammtisch ;D
GSXR-1000
2023-03-15, 12:52:13
Man kann nicht zu wenig Steuern zahlen (in SK1/4)
Falsch.
Stichwort Progressionsvorbehalt.
Duran05
2023-03-26, 20:20:41
Mein Einspruch war erfolgreich. Die haben jetzt den Bescheid geändert und einen neuen zugesandt.
Das Arbeitseinkommen fällt rund 3000 EUR niedriger aus, dadurch kommt jetzt eine Rückerstattung zustande in Höhe von knapp 210 EUR.
(Steuersatz niedriger als zuvor)
Ich habe auch jegliche Sonderkosten angegeben, bei der Entfernung wurde zwar berechnet die gesamte Strecke über ein Jahr aber die 1200 EUR waren höher wie in der Zwischenrechnung steht.
Der Bescheid ist aber sehr kompliziert geschrieben.
Unter anderem stehen da jetzt Summen wie "anzurechnen sind -192,00" und am Ende kommt was raus mit "zuviel bezahlt ~210 EUR". Auf dem Nachtragsblatt steht dann aber, dieser Bescheid ändert den vorherigen von Datum X.
Zwar hätte ich mit mehr Rückerstattung gerechnet da einige Aufwendungen angefallen sind aber alles ist besser als eine fette Nachzahlung. Die Mobilitätskosten allein wären schon für rund 900 EUR verantwortlich.
Auch dieses Jahr wird interessant, wegen der Aufhebung der Kirchensteuer dürfen sie erneut nachrechnen. :smile:
Eingereicht wurde das Nachweisblatt des Arbeitgebers, wie das Finanzamt andere Informationen haben kann erschließt sich noch nicht. Vielleicht haben sie Leistungen angerechnet die eigentlich frei waren.
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