PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietminderung Spezialfall ---> kein Strom


Blackpitty
2023-08-07, 08:22:10
Um die Sache nicht zu breit zu treten was die Hintergründe betrifft(da ich sonst ne Geschichte schreiben muss) in stichpunktartiger Kurzfassung.

Angemietete Halle/Großgarage mit Zweck Autos abstellen/schrauben/Hebebühne, Werkzeuge(230V + Starkstrom) usw. Kosten 300€/Monat plus 30€ Nebenkosten(Strom und Wasser(Klo/Waschbecken))

Parteien gibt es 5(jeder eigenen Raum) davon 4x Kumpels vom Vermieter.

alte Hallenelektrik an Anschlusswand(funktionierte 1a) zum Nachbarhaus. Dieses wurde renoviert und durch Baumängel konnte und jetzt noch immer Wasser die Wand runterlaufen und es gab vermehrt keinen Strom durch Wasser im Sicherungskasten und nur Probleme.

Gab Zeitweise vom Bauherren Nachbar nen Bauverteilerersatz für Strom beim ersten Komplettstromausfall.

Nun ist der Vermieter der Halle mit dem Nachbarn im Anwaltsstreit wer den Sachschaden zahlt usw. und nun hat es wieder gar keinen Strom seit letzter Woche weil trotz fertigen Nachbarhauses wieder Wasser rein kommt dirch Pfusch an der Dachtrennung.

Mein Vermieter sagt, solang das nicht geklärt ist macht er auch keine Elektrik neu(ist das rechtens?)

Für mich ist somit die Räumlichkeit unnutzbar bzw. kann ich so nichts arbeiten und brauche auch kein Wasser wenn ich nicht da bin.

Um wie viel Euro kann ich die Miete/Nebenkosten senken?

Es ist kein Gewerbe von mir, reine Eigennutzung. Ich restauriere aktuell unseren T3, hab mir extra einen zweiten Kompressor zum Strahlen ausgeliehen und kann nun nichts mehr tun.

IceKillFX57
2023-08-07, 08:45:58
Anspruch sollte definitiv vorliegen aber über den Umfang, wird dir wohl nur ein Anwalt helfen können. Im Netz findet man leider eher nur für Wohnungen in Verbindung Garagen Informationen, da ist halt die Frage, in wie weit man das übertragen könnte. Ist halt alles möglich. Bei dir liegt ja ein gezielter Zweck vor (je nachdem wie das Vermieter wurde).

Da nur ein Fahrzeug abzustellen ist ja weiterhin möglich, liegt aber nicht in deinem Interesse. Ich würde das ganze definitiv dokumentieren. Am besten irgendwo in einer Mail das Datum eintragen worauf hin der Vermieter reagiert und das Datum des beginnes nicht abstreitet, dann könnte man das zur Not auch rückwirkend regeln.

Rush
2023-08-07, 08:58:23
Der Schaden sollte unabhängig der Schuldfrage repariert werden. Diese kann danach noch geklärt werden. Wenn jedoch davon auszugehen ist, dass beim nächsten Regen wieder alles abraucht, macht das natürlich keinen Sinn.

Falls noch nicht geschehen, direkt schriftliche Mängelanzeige raushauen und volle Mietminderung.

Wichtig: Alles sauber dokumentieren und am besten bezeugen lassen (alle paar Tage mal die Frau/Freundin mitnehmen) bzw. kurzes Video machen, dass kein Licht bzw. Maschinen funktionieren. Falls du Zugang zum Sicherungskasten hast, diesen auch kurz mit aufnehmen.

dreas
2023-08-07, 09:04:45
Ich würde das Gespräch suchen und die Lage aus deiner Sicht erklären. Deutlich machen das auch du Aufwände hast und die Halle derzeit nicht nutzen kannst. Bis die Lösung des Streits mit dem Nachbarn gefunden ist, kann es ja noch ewig dauern. Ich würde klar machen das du im Falle weiteren fehlenden Stromes die Miete minderst.

Immer besser erst mal zu reden als Anwälten sofort Geld hinterher zu werfen.

Blackpitty
2023-08-07, 09:08:11
Vermietet extra zum Zweck aktiv mit Hebebühne zu schrauben statt Autos abzustellen.

An die Sicherungen/Kasten komme ich leider nicht ran weil diese in dem Abteil vom Vermieter untergebracht sind.

Mir ist es ja völlig egal durch was und warum kein Strom geht sondern nur das keiner da ist.

Nur wie rechnet man das dann, bei 30Tage/Monat und ich bin jedes Wochenende 2 Tage dort plus 1x halber Tag unter der Woche.

Zählen dann nur die Tage wo ich da wäre oder die vollen 30?

Ich mein ja eher die vollen 30 weil es ist ja mir überlassen wie oft ich die Mietsache nutze, da gibt es keine Vereinbarung im Vertrag.

@dreas

Problem ist das der Vermieter in letzter Zeit nicht in Redelaune ist und man kein normales Gespräch führen kann. Ich habe ihn schon informiert das alle Parteien unzufrieden sind(weil er sich nicht drum kümmert) und er doch bitte einen Termin machen soll wo man drüber redet bevor sich Monatelang Frust aufbaut.

Passiert nichts

dreas
2023-08-07, 09:13:29
@dreas

Problem ist das der Vermieter in letzter Zeit nicht in Redelaune ist und man kein normales Gespräch führen kann. Ich habe ihn schon informiert das alle Parteien unzufrieden sind(weil er sich nicht drum kümmert) und er doch bitte einen Termin machen soll wo man drüber redet bevor sich Monatelang Frust aufbaut.

Passiert nichts

Ok, dann Frist setzen, dokumentieren das Redeversuche abgelehnt wurden. Mindern.
Wie lange du nutzen willst, spielt dabei keine Rolle, nur wie lange du nicht nutzen kannst.

Argo Zero
2023-08-07, 09:26:54
Klingt so als würde ich da direkt wieder verschwinden.
Du kannst jetzt schon nicht mit ihm reden und nach einer Mietminderung wird das Verhältnis völlig fürn arsch sein. Unterm Strich haste dann immer noch kein Strom.

dreas
2023-08-07, 09:30:59
Hab ich auch gedacht. Allerdings wird es solche Mietobjekte nicht wie Sand am Meer geben.
Von daher sowieso schwierig.

Mortalvision
2023-08-07, 09:43:08
Wieso tiefe Gefühle zum Vermieter pfflegen? Pacta sunt servanda -> Frist setzen (am besten per Einschreiben/Rückschein) und dann wie angedroht fristlos zum Monatsende, also 30.09. vermutlich, kündigen.

Du kannst ja gleichzeitig signalisieren, dass du bei Reparatur die Mietsache gerne fortführen möchtest.

#44
2023-08-07, 09:47:23
am besten per Einschreiben/Rückschein
Am besten wirft man es persönlich mit Zeugen in den Briefkasten. Nur wenn das zu umständlich ist, würde ich zum Einschreiben greifen.

Wenn der VM nicht zuhause ist, bekommt er eine Benachrichtigung. Und wenn er entsprechend drauf ist, holt er das Einschreiben nicht ab.
Dann geht's 14 Tage später zurück an den Absender und man kann sich erst einmal drum streiten, ob die Frist nun gilt oder nicht.

Wer Angst hat, die Gegenseite spielt nicht Fair, sichert sich mit einem Einschreiben auch nicht völlig ab.

Selbst wenn er zuhause ist, ist nur der Empfang dokumentiert. Nicht der Inhalt. Also auch hier Eintüten und Versand mit Zeugen.

Heelix01
2023-08-07, 10:10:07
Wenn dem Mieter etwas an dem Objekt liegt weil wie er schreibt sowas sonst nicht findet sollte er eine mietminderung ohne Rücksprache tunlichst unterlassen.

Die ganze Mieterschutz scheisse gibt es explizit nur für Wohnobjekte. Gewerbemietverträge erhält er die Kündigung und ist in einigen Wochen einfach weg inkl. Geräumt werden.

Im Zweifel Generator rein stellen … zumindest alles was 230V betrifft bekommt er abgedeckt.

anddill
2023-08-07, 10:58:17
Die pragmatische Lösung wäre die Elektrik IP54 oder besser nachzurüsten. Ist sowieso sinnvoll in einer Nicht-Wohn-Umgebung. Sprich in einer feuchtkalten Halle.

Ein zweireihiger IP65 Wandverteiler kostet gerade mal ~100€

E39Driver
2023-08-07, 11:22:14
Wenn die Halle ohne Stromanschluss für den gedachten Einsatzzweck nicht brauchbar ist, würde ich direkt mit voller Einbehaltung der Miete starten. Natürlich aber zuerst das Gespräch mit dem Vermieter suchen, sachlich und freundlich. Ist dieser nicht gesprächsbereit kannst du dir die Kosten für einen Anwalt auch sparen. Dann eben direkt schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, die Miete bis dahin komplett einhalten und ohne Nachbesserung dann Kündigung zum nächst möglichen Termin aussprechen und ohne Strom natürlich weiterhin keine Miete zahlen. Auch dein Vermieter wird im Gegenzug für so einen Kleinkram vermutlich nicht vor Gericht gehen aber ggf. deine Kaution einbehalten

Mortalvision
2023-08-07, 11:28:00
Am besten wirft man es persönlich mit Zeugen in den Briefkasten. Nur wenn das zu umständlich ist, würde ich zum Einschreiben greifen. …
Selbst wenn er zuhause ist, ist nur der Empfang dokumentiert. Nicht der Inhalt. Also auch hier Eintüten und Versand mit Zeugen.

Natürlich alles korrekt, was Du schreibst. Es geht mir eher um den psychologischen Eindruck, den ein Einschreiben/Rückschein erwecken soll.

Persönlich unter Zeugen übergeben ist allerdings auch anfechtbar, weil die Zeugen meist deine Freunde sind.