Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Allianz Direktversicherung Klassik kündigen?
boxleitnerb
2024-01-08, 19:33:59
Hallo zusammen,
ich habe über meinen früheren Arbeitgeber eine steuerlich geförderte Altersversorgung abgeschlossen. Diese konnte ich beim Wechsel auf meinen aktuellen Arbeitgeber nicht mitnehmen, daher ruht diese nun beitragsfrei.
Ich weiß, dass man da normalerweise nicht rauskommt - hat es jemand evtl. doch geschafft und wenn ja, wie?
Beiträge habe ich ca. 6 Jahre lang gezahlt, im Monat ca. 150 EUR, müsste ich mal nachsehen.
fake1955
2024-01-08, 22:37:08
1. wieso willst du kündigen?
2. wieso sollte man nicht rauskommen?
3. alter Vertrag? Hoher Garantiezins? -> laufen lassen
4. Besteht die Möglichkeit eines Teilrückkaufs?
boxleitnerb
2024-01-09, 19:31:33
1. wieso willst du kündigen?
2. wieso sollte man nicht rauskommen?
3. alter Vertrag? Hoher Garantiezins? -> laufen lassen
4. Besteht die Möglichkeit eines Teilrückkaufs?
1. Meine Frau hat eine kapitalbildende Lebensversicherung. Habe mit den Einzahlungen und dem garantierten Auszahlungsbetrag einen mittleren Zinssatz von 1,7% p.a. errechnet. Bei meiner Versicherung muss ich die Zahlen nochmal prüfen, scheint mir aber nicht signifikant höher zu sein. Selbst mit einem 4-5% ETF wäre ich wahrscheinlich bis 2050 besser - trotz Verluste durch vorzeitige Kündigung.
Es ist aktuell nur eine Überlegung
2. Weil der Gesetzgeber bei steuerlich begünstigten Verträgen das wohl so vorsieht, siehe:
https://www.db-anwaelte.de/versicherungsrecht/lebensversicherung/kuendigen/allianz/#:~:text=Die%20Allianz%20Direktversicherung%20ist%20eine,ist%20nur%20in%20Ausnah mefällen%20kündbar.
Die Allianz Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und wird vom Arbeitgeber für die Angestellten abgeschlossen. Diese ist nur in Ausnahmefällen kündbar. Das bedeutet, dass im Unterschied zu gängigen Lebensversicherungsmodellen, ein vorzeitiger Ausstieg häufig gar nicht ohne weiteres möglich ist.
Ob sich das rechnet - keine Ahnung, versuche seit Tagen jemanden bei der Hotline an die Strippe zu bekommen, hänge aber nur in der Warteschleife.
Was mich wundert: Es wird in den jährlichen Info-Unterlagen von einem Rückkaufswert bei Kündigung zum x.x.xxxx gesprochen. Warum sollte das so sein, wenn eine Kündigung nicht möglich wäre? Muss mal die AGBs im Originalvertrag sichten.
3. Zinssatz muss ich noch ausrechnen
4. Muss ich mit der Hotline klären, s.o.
NiCoSt
2024-01-09, 20:08:01
Bei der BAV geht es aber weniger um Rendite sondern eher um Sicherheit. Das Geld ist ja absichtlich vor dir aber auch vor den Ämtern geschützt als Schonvermögen. Wenn's Mal 1-2 Jahre blöd läuft ist das Geld sonst weg...
boxleitnerb
2024-01-09, 20:10:30
Ja das ist richtig. Ich hab allerdings genug Sicherheit, ich werde im Alter höchstwahrscheinlich nicht arm sein. Ist jetzt zwar nicht so, dass ich das Geld jetzt brauche, aber durch anstehenden Hauskauf und Kind würde ich die Kohle schon gerne besser anlegen. So gesehen war der Abschluss damals wahrscheinlich ein Fehler. Weil die Allianz verdient natürlich mit, da hab ich wenig von.
E39Driver
2024-01-12, 12:26:01
Ich würde es mir auszahlen lassen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Auch wenn du jetzt in Summe etwas Verlust machst. Bei solchen Produkten verdient immer die Versicherungsgesellschaft das meiste. Besser die Vorsorge durch ETFs und Aktien in die eigene Hand nehmen. Und das Argument der Sicherheit würde ich auch nicht gelten lassen. Zum einen hast du als FallBack immer noch Bürgergeld als letztes Seil. Und zum anderen würde ich auch wenig Vertrauen darauf legen, dass der Staat über die nächsten Jahrzehnte nicht willkürlich Gesetze ändern wird und die Besteuerung oder den Bestandsschutz solcher Versicherungsverträge anpassen wird
Ich stand vor einigen Jahren vor einer ähnliche Entscheidung. Hatte mir damals als Berufseinsteiger auch eine private Altersvorsorge andrehen lassen. Das Ding hat über fast 10 Jahre nie seine versprochene Rendite erreicht. Habe es dann erst Ruhen lassen und am Ende besser auszahlen lassen, da Inflation höher war als die Rendite. In Summe hab ich rund 1500€ Verlust in Vergleich zu den einbezahlten Beiträgen damit gemacht
NiCoSt
2024-01-12, 13:29:24
Beim Bürgergeld hast du aber nur ein schonvermögen und bist im ungünstigsten falls gezwungen deine etfs und co zu verkaufen und hast gar nichts davon gehabt. Wer sagt dass man 40 Jahre durchgehend Arbeit hat?
BAV ist genau deshalb eine gute Beimischung.
Quadral
2024-01-12, 13:34:54
Ein neuer AG muss die BaV übrigens übernehmen (auch wenn manche davon erstmal nichts wissen wollen :D ). Hatte das Thema Ende 2022 auch.
E39Driver
2024-01-12, 13:47:58
Beim Bürgergeld hast du aber nur ein schonvermögen und bist im ungünstigsten falls gezwungen deine etfs und co zu verkaufen und hast gar nichts davon gehabt. Wer sagt dass man 40 Jahre durchgehend Arbeit hat?
BAV ist genau deshalb eine gute Beimischung.
In der Theorie richtig. In der Praxis sieht es aber so aus wer im heutigen Arbeitsmarkt und erst recht unter der in den nächsten Jahren weiter anziehenden demographischen Entwicklung, es nicht schafft innerhalb weniger Tage einen neuen Job zu finden, der will auch schlichtweg nicht arbeiten. Und dann hat er auch erstmal ein Jahr Schonzeit sein Vermögen in anonyme Sachwerte einzutauschen. Ist doch quasi die Standardausrede am Amt... alles Vermögen ist weg wegen Koks und Nutten und der bösen bösen Spielsucht ;)
NiCoSt
2024-01-12, 14:19:32
Gold kannst du aber auch nurnoch bis 2k€/d anonym kaufen, oder an welche Sachwerte denkst du?
Der Arbeitsmarkt derzeit ist gut, aber das ist jetzt. Sowas schwankt ständig und keiner weiß, wie sich alles insgesamt entwickelt. Wenn ich an die 90iger denke im tiefsten Osten...es gab Arbeitslosenquoten von 20% in manchen Vierteln
E39Driver
2024-01-12, 15:05:25
Gold kannst du aber auch nurnoch bis 2k€/d anonym kaufen, oder an welche Sachwerte denkst du?
Der Arbeitsmarkt derzeit ist gut, aber das ist jetzt. Sowas schwankt ständig und keiner weiß, wie sich alles insgesamt entwickelt. Wenn ich an die 90iger denke im tiefsten Osten...es gab Arbeitslosenquoten von 20% in manchen Vierteln
Das wird jetzt sehr OT, deshalb nur kurz abschließend meine Ansicht dazu. Ja richtig der Arbeitsmarkt war immer schwankend und ich selbst kenne auch noch ganz andere Zeiten. Aktuell haben wir wieder einen Arbeitnehmermarkt mit dem fehlenden Angebot von (qualifizierten) Arbeitskräften. Und wenn man einen Blick auf die weitere demographische Entwicklung wirft, sogar nur mittelfristig auf die nächsten 5 bis 10 Jahre bezogen, kommt hier eine Lawine auf uns zu die bisher die wenigsten auf dem Schirm haben. Bis dahin wird die geburtenstarke Boomer-Generation komplett in Rente gegangen sein. Die jetzt von den Schulen nachrückende Gen-Z ist deutlich kleiner in ihrer Anzahl. Das heißt der Arbeitsmarkt wird sich noch deutlich mehr zuspitzen und viele Stellen können nicht nachbesetzt werden. Vom Rentensystem will ich gar nicht erst anfangen. Und die Demographie ist leider auch nichts, was sich kurzfristig drehen lässt. Es wird also auf Jahrzehnte so weitergehen, selbst wenn es eine wie auch immer aussehende Politik schaffen sollte, die Geburtenrate wieder anzukurbeln.
Und zum anderen Thema: Ich denke das jemand der sein Vermögen am staatlichen Zugriff vorbei sichern will und dafür ein Jahr Zeit hat und zudem noch 60k Schonvermögen auch nach diesem einen Jahr hat, Wege und Mittel finden wird dies zu tun. Was man so hört sei es durch tägliche Gänge zur Degussa mit 2k anonymen Goldkauf, den Cryptos auf einer Cold-Wallet oder eben einfach der Bargeld-Auszahlung im Koffer
Horst Schimanski
2024-01-13, 17:38:09
Hallo zusammen,
ich habe über meinen früheren Arbeitgeber eine steuerlich geförderte Altersversorgung abgeschlossen. Diese konnte ich beim Wechsel auf meinen aktuellen Arbeitgeber nicht mitnehmen, daher ruht diese nun beitragsfrei.
Ich weiß, dass man da normalerweise nicht rauskommt - hat es jemand evtl. doch geschafft und wenn ja, wie?
Beiträge habe ich ca. 6 Jahre lang gezahlt, im Monat ca. 150 EUR, müsste ich mal nachsehen.
Einen rechtlichen Anspruch hat man bei Verträgen ab 2005, die können grundsätzlich binnen einen Jahres zum neuen Arbeitgeber übertragen werden, Versicherungsnehmerwechsel, AG ist VN, Du versicherte Person.
Waruim kann der neue AG nicht übernehmen? Das sollte er klar begründen können. Es gibt ein paar Ausnahmen...
Grundsätzlich: die betriebliche Altersvorsorge darf man nicht nach Kapitalrendite betrachten.
Der Beitrag wird aud dem Bruttoeinkommen gezahlt. Mit AG-Anteil liegst Du so ca bei 50% des Sparbeitrags. Bei 150,- Beitrag hast Du 75,- netto gezahlt. Hast Du netto 150,- gezahlt gingen 300,- in die LV.
Es geht um die steuerliche Vergünstigung. Die paar % anderswo holst Du damit nicht auf. Das eine schliesst das andere natürlich nicht aus.
Und wer kann 3, 4, 5 etc % für einen Vertrag garantieren, der 40+ Jahre läuft? Das ist unmöglich. Rendite sollte man bei 0% sehen, ein paar Überschussanteile kommen noch dazu. Nur der steuerliche Aspekt zählt neben der Sicherheit der Anlage.
Also was sagt der neue AG? Ist Berufsunfähigkeit enthalten, Risikoleben usw.
Allianz Leben kannst Du ganz einfach direkt anrufen. Die können Auskunft erteilen, ob ein Übertragungsanspruch besteht, oder warum nicht. Was steht zur Auszahlung an (jaja, nur so wenig, s.o. Steuern), gibt es zusätzliche Leistungen, und wie muss man das veranlassen (alter AG ist VN, über den muss das laufen). Der Innendienst hat nichts mit Vertrieb zu tun, das so nebenbei.
Versuch aber nicht den Vertreter oder Makler anzurufen, über den das damals abgeschlossen wurde oder der jetzt betreut, das führt zu nichts!
Alles andere ist unsinniges Rätselraten.
boxleitnerb
2024-01-13, 18:09:31
Ein neuer AG muss die BaV übrigens übernehmen (auch wenn manche davon erstmal nichts wissen wollen :D ). Hatte das Thema Ende 2022 auch.
Hast du dazu eine Quelle? Geht das auch rückwirkend (wäre seit Oktober 2020)?
Edit:
Ok, scheinbar nicht. Ich hatte mit dem Makler damals gesprochen, die Begründung warum eine Übernahme nicht möglich sei, weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr. Hätte ich mehr nachbohren sollen...
vBulletin®, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.