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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermietung: Nebenkostenerstattung


AtTheDriveIn
2024-04-29, 12:13:51
Hypothetische Frage zu einer Nebenkostenkalkulation. Hab einen Knoten im Gehirn.

Geleistete Zahlung an Stadtwerke 2023: 2000€
Kosten nach Anschlussrechnung 2023: 1500€
Erstattung demzufolge: 500€

Wohneinheit A: 40% des Verbrauchs
Wohneinheit B: 60% des Verbrauchs

Müsste Wohneinheit A und B dann beide 50% der Erstattung zurückbekommen?

Danke :)

readonly
2024-04-29, 12:19:49
Nö anteilig 🤓

AtTheDriveIn
2024-04-29, 12:28:54
Anteilig 60% A und 40% B?

readonly
2024-04-29, 12:46:39
Anteilig 60% A und 40% B?

Anteilig nach Verbrauch und Vorrauszahlung. Wenn A 40% verbraucht hat und nur 30% vorausgezahlt hat, B 60% verbraucht aber 70% der Gesamtsumme gezahlt hat, dann bekommt A entsprechend weniger oder nix.


Muss man auseinanderdröseln. Kann man nicht einfach querziehen.

AtTheDriveIn
2024-04-29, 12:51:02
Es gibt nur Monatspauschalen für alle Nebenkosten. D.h. keine Vorauszahlungen explizit für Stadtwerke. Kann ich dann mit gleichen Anteilen rechnen? Dann würden doch 60% der Erstattung an den mit 40% des Verbrauchs gehen oder?

readonly
2024-04-29, 13:00:55
Es gibt nur Monatspauschalen für alle Nebenkosten. D.h. keine Vorauszahlungen explizit für Stadtwerke. Kann ich dann mit gleichen Anteilen rechnen? Dann würden doch 60% der Erstattung an den mit 40% des Verbrauchs gehen oder?

Für die Monatspauschale gibt es ja auch eine Aufschlüsselung, damit lässt sich der Anteil der von dem jeweiligen Mieter in die Gesamtüberweisung gegangen ist, ja genau erfassen. Dann wird die Gesamtsumme erfasst. Was hat der Mieter gezahlt, was hätte er zahlen müssen. Die Differenz ist zu erstatten (bzw in Rechnung zu stellen wenn es andersrum ist)

Du bist Mieter oder Vermieter?

Döner-Ente
2024-04-29, 13:17:28
Es gibt nur Monatspauschalen für alle Nebenkosten. D.h. keine Vorauszahlungen explizit für Stadtwerke.
Trotzdem muss es ja einmal im Jahr eine Aufschlüsselung geben, welche Nebenkosten anhand welcher Umlagemaßstäbe auf die Mieter umgelegt werden.

AtTheDriveIn
2024-04-29, 13:41:52
Für die Monatspauschale gibt es ja auch eine Aufschlüsselung, damit lässt sich der Anteil der von dem jeweiligen Mieter in die Gesamtüberweisung gegangen ist, ja genau erfassen. Dann wird die Gesamtsumme erfasst. Was hat der Mieter gezahlt, was hätte er zahlen müssen. Die Differenz ist zu erstatten (bzw in Rechnung zu stellen wenn es andersrum ist)

Du bist Mieter oder Vermieter?


Ich bin weder Mieter noch der Vermieter. Ich "helfe" jemanden der Vermieter ist. ;)

Es gibt im Mietvertrag eine 150€ Nebenkostenpauschale und dort ist festgehalten, wofür diese insgesamt verwendet wird (Winterdienst, Müllgebühr, Erdgas, Wasser, Gemeinschaftsstrom, etc.). Keine Aufschlüsselung. Erste Jahr der Vermietung. 150€ Nebenkosten ist ein Schätzwert.

Wenn laut Vorauszahlungsplan mit den Stadtwerken 2000€ gesetzt sind. Dann ist doch zumindest klar, das jede Einheit mit 1000€ und damit 83,3€ pro Monat (Gas, Wasser, Strom) geplant war. Dann kann ich das doch einfach so machen?

Einheit B:
Tatsächliche Kosten: 1500€ * 60% / 12M= 75€
Guthaben: (83,3€-75€) x 12=99,6€

Einheit A:
Tatsächliche Kosten: 1500€ * 40% / 12M= 50€
Guthaben: (83,3€-50€) x 12=399,6€

myMind
2024-04-29, 14:05:46
Lies dir mal z.B. dies hier durch: Abrechnungsmaßstab: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/abrechnungsmassstab-betriebskosten.html

Es gibt IMO Abrechnung nach Fläche, nach Personen oder verbrauchs- und verursacherabhängig.

Es gibt ja z.B. auch Grundgebühren bei der Strom- und Wasserversorgung. Also feste Kosten unabhängig vom Verbrauch. Es macht im Prinzip ja wenig Sinn die Verbrauchsabhängig umzulegen. So ganz trivial ist das nicht. Der Vermieter hat einen gewissen Gestaltungsspielraum. Was sagt denn der Mietvertrag?

readonly
2024-04-29, 14:10:10
Wenn laut Vorauszahlungsplan mit den Stadtwerken 2000€ gesetzt sind. Dann ist doch zumindest klar, das jede Einheit mit 1000€ und damit 83,3€ pro Monat (Gas, Wasser, Strom) geplant war. Dann kann ich das doch einfach so machen?

Einheit B:
Tatsächliche Kosten: 1500€ * 60% / 12M= 75€
Guthaben: (83,3€-75€) x 12=99,6€

Einheit A:
Tatsächliche Kosten: 1500€ * 40% / 12M= 50€
Guthaben: (83,3€-50€) x 12=399,6€

Aehmm, leider ist das nicht so leicht. Das muss alles auseinander gedröselt werden. Zum Teil, nach Verbrauch, Fläche oder Personenzahl.

Wie der Vorposten geschrieben hat, das sollte (und muss imho) im Mietvertrag aufgeschlüsselt sein. Gibt ja auch für alles Belege die entsprechend von Mieter angefordert werden können. Ist etwas Excel Gedöns

AtTheDriveIn
2024-04-29, 14:43:44
Personenzahl und Fläche sind gleich. Verbräuche sind über einzelne Zähler ermittelt und 60/40. Den Grundbeträgen für die Zähler etc. werden 50/50 geteilt. Soweit sehe ich da wenig Schwierigkeiten. Geht rein logisch um die Aufteilung von Guthaben der Stadtwerke, die dann als Soll/Haben in die weiteren Berechnung einfließt.

Das ist ein Standardmietvertag von Haus&Grund aus 2022, denke ist rechtlich so in Ordnung. Da sich Nebenkosten jährlich ändern, würde das eigentlich keinen Sinn machen, dort etwas aufzuschlüsseln nach Werten.


Ich hab hier noch einen Nebenkostenrechner von WISO, den ich im Anschluß füttere, aber die Logik wollte ich in Excel erkennen.

Duran05
2024-04-29, 14:58:50
Da sich Nebenkosten jährlich ändern, würde das eigentlich keinen Sinn machen, dort etwas aufzuschlüsseln nach Werten.


Äh, doch. Das muss für den Mieter nachvollziehbar sein.
Und er darf auch die Rechnungen einsehen die der Vermieter erhalten hat.

Ihr habt doch die Zählerstände... wieso rechnest du nicht danach?
Grundgebühr vermutlich gleich... Verbrauch musst du nach Einzelverbrauch abrechnen (KWh Gas oder Öl etc.). Den ermittelten Prozentsatz kannst du dann auf den Verbrauch umlegen.

Du musst demnach auch jährlich neu abrechnen. Wenn du das nicht machst würde ich das nicht bezahlen... da nicht nachvollziehbar!
Und vielleicht mal in den Mietvertrag reinschauen, da steht normal auch drin wie abgerechnet wird... das kannst du auch nicht "einfach" umändern.

AtTheDriveIn
2024-04-29, 15:40:26
Äh....Natürlich kann der Mieter einsehen was bezahlt wurde. Er bekommt doch die Abrechnung, wo genau und jährlich aufgeschlüsselt wird, was die tatsächlichen Nebenkosten waren und ob er Geld zurück oder nachzahlen muss. :redface:

Im Mietvertrag stehen welche Punkte unter Nebenkosten fallen und wie hoch der Nebenkostenbeitrag ist, mit dem Hinweis das der Wert angepasst werden kann, wenn sich die Kosten erhöhen. Zum Zeitpunkt des Mietvertrages, waren keine Werte oder Rechnungen bekannt, da Neubau. Wo ist also die fehlende Nachvollziehbarkeit?

Ja Zählerstände habe ich. Verteilungsschlüssel auch. Es geht nur um die Aufteilung des "Guthabens".

Duran05
2024-04-29, 15:49:38
Wenn du den Verteilungsschlüssel hast, wo ist dann das Problem mit der Aufteilung?
Du rechnenst:
Heizung - Anteil %A / %B)
Wasserverbrauch, Abwasser (nach Verbrauch wenn Zähler je Haushalt vorhanden)

Du müsstest doch sehen wieviel der Haushalt genutzt hat, demnach ist das Guthaben nicht beliebig aufzuteilen sondern nach der genutzten Menge.
Wäre ja sonst scheiße wenn derjenige der gespart hat für den Vielnutzter mitzahlt... bei 5 EUR macht keiner einen Aufriss, bei 100, 200, 500 Euro schon.

myMind
2024-04-29, 16:00:58
Es geht nur um die Aufteilung des "Guthabens".
Wenn das die reinen Verbrauchskosten sind und nach Verbrauch abgerechnet wird, dann sieht das mathematisch für mich Ok aus.

Aber warum so kompliziert, wenn du die echten Zahlen hast? Warum nicht die tatsächlichen Kosten pro Einheit ermitteln und die Abschläge dann abziehen?

Palpatin
2024-04-29, 16:02:11
Einfach anhand der Verbräuche, der Kosten pro Einheit und der Grundgebühren ausrechnen wieviel jede Partei genau an Kosten gehabt hat. Das ganze dann mit der Vorauszahlung der jeweiligen Partei gegenrechnen. Das Ergebnis bekommt dann die jeweilige Partei raus. Die beiden Beträge die du dann erhältst müssen zusammengezählt 500€ (dienen als Kontrollsumme) ergeben.

thomas62
2024-04-29, 16:30:09
Der Kumpel sollte sich ne Firma suchen die drauf spezialisiert ist. Hausverwaltung.

Bevor er mit hätte , könnte , wenn und aber auf die Nase fällt und später draufzahlt.

lg

Annator
2024-04-29, 19:58:06
Es gibt nur Monatspauschalen für alle Nebenkosten. D.h. keine Vorauszahlungen explizit für Stadtwerke. Kann ich dann mit gleichen Anteilen rechnen? Dann würden doch 60% der Erstattung an den mit 40% des Verbrauchs gehen oder?

Das ist nicht erlaubt bei Heizkosten. Würde nur gehen wenn das eine Einliegerwohnung wäre. Da das zwei Mieteinheiten sind ist das ja ausgeschlossen.

Also entweder umstellen oder die Erstattung anteilig auszahlen und hoffen das sich keiner sich beschwert.

Sumpfmolch
2024-04-30, 18:50:19
Hypothetische Frage zu einer Nebenkostenkalkulation. Hab einen Knoten im Gehirn.

Geleistete Zahlung an Stadtwerke 2023: 2000€
Kosten nach Anschlussrechnung 2023: 1500€
Erstattung demzufolge: 500€

Wohneinheit A: 40% des Verbrauchs
Wohneinheit B: 60% des Verbrauchs

Müsste Wohneinheit A und B dann beide 50% der Erstattung zurückbekommen?

Danke :)

Ich würde dem Vermieter vorschlagen die Abrechnung einmal richtig, vollständig und jeden einzelnen Posten nach dem Umlageschlüssel zu erstellen (erstellen zu lassen).

Dann ist es einfach alle zukünftigen Abrechnungen korrekt zu machen. Gerade wenn die Anzahl der Mieter sich verändert oder mitten im Jahr jemand auszieht.

Ich verstehe auch die 40%/60% Angabe nicht und halte es für recht unmöglich, dass die tatsächlichen Verbräuche anhand der Zählerstände gerade Prozentwerte ergeben.

Heizung muss abgelesen worden sein. Warm und Kaltwasser muss abgelesen worden sein.


Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie (Neu)vermieter so extrem komplexe Sachen, wie eine Nebenkostenabrechnung, meinen selbst erstellen zu können.
Ohne einige Bücher zum Thema und ein paar dutzend Stunden intensive Einarbeitung ist das chancenlos.

Jeder einzelne Posten gehört einzeln aufgeführt. Dazu jeweils die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel, die Aufschlüsselung auf die Mietparteien und der errechnete Anteil. Und zwar so, dass der Mieter das mit dem Taschenrechner sofort nachvollziehen kann.
Heizkosten/Wasser muss separat aufgelistet werden, weil es verbrauchsabhängig und hier die genauen Zählerstände verwendet werden müssen.


Bezüglich dieser "Stadtwerke" Rechnung habe ich das jetzt so rausgelesen, dass das die Kosten für Gas, Wasser, Strom sind?
Den Mieter ist auf der Nebenkostenabrechnung genau auszuschlüsseln, welche Kosten hier pro Posten angefallen sind. Schließlich werden die Stadtwerke auch separat das Gas, Wasser und Strom in der Rechnung aufgelistet haben.

Strom kann nur Hausstrom gemeint sein, weil jeder in Deutschland Strom mit eigenem Vertrag für seine Wohnung abschließt.
Also:
* Hausstromkosten in € müssen nach Umlageschlüssel in die Abrechnung

Für Kaltwasser muss ein geeichter Zähler vorhanden sein.
Warmwasser muss meistens über die separate Heizkostenabrechnug gemacht werden, weil Heizung und Warmwasser über die gleiche Anlage bereit gestellt werden. Für Warmwasser ist ein geeichter Zähler vorgeschrieben.
Also:
* Kaltwasserkosten anteilig über Zähler
* Warmwasser über Heizkostenabrechung (Gas?)
* Abwasserkosten muss man nach den Warm-/Kaltwasserverbrauch anteilig abrechnen (klar. wer 1m³ Wasser verbraucht, hat auch 1m³ Abwasser erzeugt)

Heizung über Heizkostenabrechnung. Verbrauch meisten 70% anhand der Zähler an den Heizkörpern und 30% pauschal.
Eine korrekte Heizkostenabrechnung macht noch viel weniger Spaß, als die restliche Nebenkostenabrechnung. Deshalb beauftragt da jeder Hausverwalter darauf spezialisierte Unternehmen!