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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inkassoforderung unverschämt hoch - Hilfe/Empfehlungen benötigt!


King Rollo
2024-06-07, 09:36:13
Hallo zusammen!

Kurz zum Hintergrund: vor ein paar Monaten stellte ich merkwürdige Bewegungen auf meinem Bankkonto fest. Irgendjemand buchte in unregelmäßigen, größeren Abständen kleine Beträge ab per Einzugsermächtigung – mal 5 Euro, mal 7 Euro, mal 4,30 Euro. Da ich diese Abbuchungen nicht zuordnen konnte, befürchtete ich eine Missbrauchs-Masche und buchte die Beträge, bei denen das noch möglich war, zurück – insgesamt 6x in einem Gesamtwert von 27,70 Euro.

Kürzlich erhielt ich nun ohne weitere Vorwarnung 6x Post von einem Inkasso-Unternehmen! Wie sich herausstellte, handelt es sich bei den Beträgen um die Kosten von Mittagessen in meiner Firmenkantine, die ich, wenn ich mal dort bin, per EC-Karte bezahle.

Nun ist mir vollkommen klar, dass die von mir durchgeführten Rückbuchungen vielleicht etwas vorschnell waren und dass das alles mit Gebühren und Mehraufwand verbunden ist. Wo mir aber echt die Worte fehlen, sind die Beträge, mit denen das Inkasso-Unternehmen jetzt um sich wirft! Nicht nur, dass direkt sechs Einzelfälle eröffnet wurden (was die Kosten grundsätzlich in die Höhe treibt) – aus den 27,70 Euro sind jetzt 329,17 Euro geworden!

Das kann doch nicht deren Ernst sein, oder? Wie um alles in der Welt kann es sein, dass die ohne weitere Vorwarnung oder Mahnung fast das 12-fache verlangen?

Ich habe natürlich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert; das sei alles rechtens so und ich soll froh sein, dass es nicht direkt zur Staatsanwaltschaft gegangen sei. Aber ich könne ja per E-Mail einen Vergleich anfragen. Das habe ich umgehend getan und bei allen Beträgen 35% der Forderung angesetzt. Daraufhin meldete sich über 2 Wochen lang niemand, weshalb ich gestern nochmal telefonisch nachfragte. Ich erhielt die Auskunft dass wieder Briefe zu mir unterwegs seien, bei denen sich die neue Forderung bei ca. 75% belaufen wird.

Wie gesagt: es war mein Fehler und ich verstehe, dass ich nicht einfach nur 27,70 Euro zurückzahlen kann und alles ist wieder OK. Aber diese geforderten Beträge sind doch vollkommen fernab jeder Verhältnismäßigkeit! Oder?!

An wen kann ich mich nun wenden? Es geht mir vor allem darum, ein Gefühl zu bekommen, was in so einem Fall wirklich realistisch/verhältnismäßig ist! Natürlich habe ich auch schon die Internetsuche bemüht, aber ich habe keine Ahnung, welche Seiten davon seriös sind!

Wenn also jemand eine Empfehlung oder Erfahrungen mit dem Thema hat, dann gern her damit! Herzlichen Dank!

redpanther
2024-06-07, 09:47:29
Wer den Schaden hat, braucht für spott nicht zu sorgen? Ist zu LoLig... :-)

Ist die Geldforderung berechtigt, prüfen Sie trotzdem die Inkassogebühren ganz genau. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einer Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt hierzu beraten. Denn nicht alle geltend gemachten Kosten sind auch angemessen.
https://www.schuldnerberatung.de/inkasso/#mit-welchen-inkassogebuehren-ist-zu-rechnen

Bitte.

Anadur
2024-06-07, 09:50:47
Achtung keine rechtliche Beratung:

1. Kontakt zur Kantine herstellen und schnellstmöglich die ursprünglichen Kosten dort bezahlen.
2. Bestätigung der Kantine besorgen, dass die Kosten bezahlt wurden.
2.1 Falls die Kantine das Geld nicht mehr will, beim Inkasso ausschließlich diese Kosten zahlen.
3. Dem Inkasso das mitteilen und ab dann jeglichen Kontakt einstellen.
4. Falls ein Mahnbescheid eingeht, diesem umgehend widersprechen.
5. Falls das Inkasso dann tatsächlich vor ein Gericht will, guten Anwalt besorgen. Der macht dann den Rest.

Karümel
2024-06-07, 09:53:13
Wurde bei den Buchungen der Einzugsermächtigung kein "Grund/ Betreff" angegeben?

Rooter
2024-06-07, 10:31:32
Mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Ansonsten würde ich es wie Anadur machen.

MfG
Rooter

Dr. Lars Sahmströhm
2024-06-07, 10:37:29
Ich habe natürlich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert; das sei alles rechtens so und ich soll froh sein, dass es nicht direkt zur Staatsanwaltschaft gegangen sei.
;D Das ist wie wenn eine Flusskrabbe den Aal anruft, um sich zu erkundigen, ob sie ihm auch schmeckt.

Aber ich könne ja per E-Mail einen Vergleich anfragen. Das habe ich umgehend getan und bei allen Beträgen 35% der Forderung angesetzt.
Du bezweifelst die Rechtmäßigkeit der Kostenaufstellung (zurecht), aber statt diese anzuzweifeln, wirfst du direkt einen Vergleich in den Raum, ergo: legitimierst du deren Kostenaufstellung.

Daraufhin meldete sich über 2 Wochen lang niemand, weshalb ich gestern nochmal telefonisch nachfragte. Ich erhielt die Auskunft dass wieder Briefe zu mir unterwegs seien, bei denen sich die neue Forderung bei ca. 75% belaufen wird.
Straßenhändlertaktik. Das Souvenir wird bei 1000% angepriesen und nach kurzen Verhandlungen (Kopfdrehung) kostet es plötzlich 750% und wenn der Interessent hartnäckig bleibt, wird bei 150% verkauft und alle sind glücklich.

Wenn also jemand eine Empfehlung oder Erfahrungen mit dem Thema hat, dann gern her damit! Herzlichen Dank!
Der Fehler begann damit, nicht direkt auf das Konto des Kantinenbetreibers zurück zu überweisen, sondern überhaupt mit den Inkassobüro Kontakt aufzunehmen. Die hätten dich nicht verklagt, auch nach einem widersprochenen Mahnbescheid, schon allein, weil der Schaden bereits reguliert worden wäre und das Gericht die Klage gar nicht zugelassen hätte, ganz abgesehen davon, dass diese Firmen nicht klagen. Die handeln entweder im Auftrag, also leiten nur Rechnungen weiter oder kaufen selbst Titel ein, also bereits gerichtlich festgestellte Schuldverhältnisse idr von bankrotten Leuten, bei denen sie nach 17 Jahren und 241 Briefen an 6 Adressen mit etwas Glück 10% der Gesamtsumme bekommen. In erstem Fall hätten sie nicht geklagt, weil das Gericht ihnen den Mittelfinger gezeigt hätte für die über 300 Euro für das "Weiterleiten im Auftrag" von 6 Fehlbeträgen (~5-10€ für gescheiterte Lastschrift +2 Euro Portokosten hätte das Gericht pro Posten maximal bewilligt bzw. gar kein Verfahren eröffnet, sondern ein Schiedsverfahren bzw. die gütige Einigung angemahnt). Und der zweite Fall trifft auf dich nicht zu.

interzone
2024-06-07, 11:22:14
Dass keine ordentlichen und zuordbare Posten der Kantine auf dem Konto erscheinen, würde ich denen aber mal unter die Nase reichen.
Inkassounternehmen wollen das maximale aus seinen "Kunden" pressen - das ist nun einmal das Geschäftsmodell, und dass für jede Buchung ein eigener Fall aufgemacht wird, ist zumindest fragwürdig.

Ich würde versuchen die Sache mit der Kantine klären, wenn rechtsschutzversichert das dem Anwalt übergeben, und ansonsten mal recherchieren, wie solche Fälle gerichtlich ausgegangen sind, was für Kosten auf einen zukommen, und dann entscheiden, was ich zu zahlen bereit wäre.

Zoroaster
2024-06-07, 11:36:50
Rückbuchungen erzeugen im allgemeinen recht hohe Bankgebühren für den Abbucher. Der Bärenanteil der 329,17 € besteht mit Sicherheit aus 6x Strafgebühr der Bank!

sven2.0
2024-06-07, 12:02:13
Achtung keine rechtliche Beratung:

1. Kontakt zur Kantine herstellen und schnellstmöglich die ursprünglichen Kosten dort bezahlen.
2. Bestätigung der Kantine besorgen, dass die Kosten bezahlt wurden.
2.1 Falls die Kantine das Geld nicht mehr will, beim Inkasso ausschließlich diese Kosten zahlen.
3. Dem Inkasso das mitteilen und ab dann jeglichen Kontakt einstellen.
4. Falls ein Mahnbescheid eingeht, diesem umgehend widersprechen.
5. Falls das Inkasso dann tatsächlich vor ein Gericht will, guten Anwalt besorgen. Der macht dann den Rest.

Wenns beim Inkasso ist, ist die Kantine raus. Das ist ja der Sinn von Inkasso-Unternehmen.

/dev/NULL
2024-06-07, 12:49:12
Rückbuchungen erzeugen im allgemeinen recht hohe Bankgebühren für den Abbucher. Der Bärenanteil der 329,17 € besteht mit Sicherheit aus 6x Strafgebühr der Bank!
War die Rückbuchungsgebühr nicht irgendwo so 6€ oder so? Von "Banken dürfen verlangen was sie wollen musste sie ja auch weg.
https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/verbraucherrecht/ruecklastschriftgebuehren-was-unternehmen-verlangen-duerfen/

"Wie hoch dürfen die Rücklastschriftgebühren sein?
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig. Das entschieden das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).

Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren darf der Gläubiger Mahngebühren veranschlagen, deren Höhe bei maximal 2,50 Euro liegen darf."

Zoroaster
2024-06-07, 13:18:05
Ich dachte, die wären mal deutlich erhöht worden und sind quasi überall mindestens (deutlich) zweistellig?
Hat sich wohl wieder geändert? Recht so.

Argo Zero
2024-06-07, 13:38:46
Was sagt denn deine Firma / Leitung Kantine dazu?

Duran05
2024-06-07, 13:42:09
https://www.juraforum.de/news/wie-hoch-darf-eine-ruecklastschriftgebuehr-sein_247466

Ich bin mir ziemlich sicher das derartig hohe Forderungen nicht durchsetzbar sind.
Du musst aber genau hinschauen wofür die Gebühren anfallen. Es gibt ja auch Mahngebühren... nicht nur Rücklastschriftgebühren.

Demnach musst du dem jetzt widersprechen und auf Nichtzahlung verweisen.
Den ursprünglichen Betrag wirst du ja wohl zahlen wollen und alles andere geht nur noch durch Kommunikation oder notfalls Anwalt.

Tatsächlich ist es so, dass Unternehmen nur Rücklastschriftgebühren in Höhe der entstandenen Kosten verlangen dürfen. Diese liegen in der Regel bei 3,- € und ergeben sich dadurch, dass sie seitens der Bank dem Gläubiger auferlegt werden. Wenn nun ein Unternehmen höhere Gebühren verlangt, ist dies gemäß der Rechtsprechung des BGH unzulässig. Andere Gerichte bestätigen dieses Urteil:

Das Landgericht Dortmund hält eine Rücklastschriftgebühr einer Fluggesellschaft in Höhe von 50,- € für unzulässig [LG Dortmund, 25.05.2007, 8 O 55/06]

Das Landgericht Hamburg erklärte eine Gebühr von 15,- €, die ein Mobilfunkanbieter für nicht erfolgte Lastschriften verlangte, für rechtswidrig [LG Hamburg, 06.05.2014, 312 O 373/13]

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht befand, dass selbst eine Pauschale von 10,- €, die ein Mobilfunkanbieter seinen säumigen Schuldners abverlangte, nicht zulässig sei [OLG S-H, 26.03.2014, 2 U 7/12]

Zu beachten ist, dass neben den Bankgebühren in Höhe von 3,- € auch noch eine Mahngebühr fällig werden kann, diese bewegt sich allerdings in einem Rahmen um 2,50 €, wodurch sich immer noch keine horrenden Endbeträge von 10,- € und mehr ergeben.

Filp
2024-06-07, 13:57:50
Toller Umgang mit den Angestellten ;D

sven2.0
2024-06-07, 13:59:26
Ich bin mir ziemlich sicher das derartig hohe Forderungen nicht durchsetzbar sind.


Natürlich nicht, aber so arbeiten Inkasso-Unternehmen. Schocken, dann Druck aufbauen indem man bei der nächsten Forderung abstruse Mahngebühren aufschlägt um noch mehr Druck aufzubauen. Meist mit unrealistischen Fristen. Irgendwann knicken dann viele ein und denn Gewinn nimmt das Inkasso-Unternehmen mit.
Falls das nicht funktioniert geht es irgendwann in die andere Richtung und sie geben einem aus reinem Mitgefühl 50% Rabatt, der Restbetrag ist aber immer noch viel zu hoch.
Oft ist es so das man das aussitzen kann und irgendwann gibt das eine Inkasso-Unternehmen auf und verkauft die Schulden an das nächste und es geht von vorne los.

Toller Umgang mit den Angestellten ;D

100% ist der Kantinenbetreiber nicht die Firma bei der man angestellt ist und Rückbuchungen sind ja schon jast Ladendiebstahl.

Filp
2024-06-07, 14:14:38
100% ist der Kantinenbetreiber nicht die Firma bei der man angestellt ist und Rückbuchungen sind ja schon jast Ladendiebstahl.
Da der Arbeitgeber sich den Betreiber reingeholt hat, trenne ich da nicht.

Argo Zero
2024-06-07, 14:21:35
Da der Arbeitgeber sich den Betreiber reingeholt hat, trenne ich da nicht.

Wenn ich dir ein Restaurant empfehle und du ne Lebensmittelvergiftung hast, bin ich dann auch Schuld oder? xD

Filp
2024-06-07, 14:25:15
Wenn ich dir ein Restaurant empfehle und du ne Lebensmittelvergiftung hast, bin ich dann auch Schuld oder? xD
Dummer Vergleich.

Chrisch
2024-06-07, 14:49:08
Naja, der AG hat doch damit je nach Kantine absolut nichts zu tun. Bei uns im Betrieb ist z.B. auch ein externer Catering Service, AG stellt nur die Räumlichkeiten.

Filp
2024-06-07, 14:53:47
Naja, der AG hat doch damit je nach Kantine absolut nichts zu tun. Bei uns im Betrieb ist z.B. auch ein externer Catering Service, AG stellt nur die Räumlichkeiten.
Wenn ich als AG einen Kantinenbetreiber bei mir einbringe und der dann bei jeder Gelegenheit die Mafia auf meine Angestellten hetzt, würde ich die Verträge aber kündigen.
Andersrum erwarte ich als Arbeitsnehmer auch mehr und würde mir nen anderen Job suchen, wenn ich am Arbeitsplatz nicht sicher vor der Mafia bin.

Chrisch
2024-06-07, 14:59:06
Kannst ja mal im Supermarkt einkaufen, die Summe per Rücklastschrift zurück buchen und gucken was passiert.

Die ganzen Unternehmen haben doch keine Lust mehr sich mit sowas zu beschäftigen, das will schließlich auch bezahlt werden (Personal was sich darum kümmert etc). Noch dazu kommen die ja auch denke ich mal nicht ohne weiteres an die Personenbezogenen Daten (außer halt Name). Die verkaufen sowas einfach an Inkassounternehmen um den Schaden möglichst gering zu halten und was dann passiert ist nicht mehr deren Problem.

Scheiße gebaut hat hier nur eine Person, was natürlich nicht die überzogenen Kosten der Inkasso rechtfertigt. Aber zu letzterem kann ich nichts sagen da ich damit noch nie Erfahrungen gemacht habe.

sven2.0
2024-06-07, 15:16:32
Wenn ich als AG einen Kantinenbetreiber bei mir einbringe und der dann bei jeder Gelegenheit die Mafia auf meine Angestellten hetzt, würde ich die Verträge aber kündigen

Dicker, weisst du was eine Rückbuchung ist?

Filp
2024-06-07, 15:19:35
Dicker, weisst du was eine Rückbuchung ist?
Ein Unternehmen, dass sich der Inkassomafia bedient gehört gecancelt. Ende.

Dunkeltier
2024-06-07, 15:22:19
Ich hatte auch schon öfters Fragezeichen, wofür/wovon bestimmte Abbuchungen bei mir waren. Da ich extrem viel direkt mit dem Handy/PayPal bezahle. Aber wenn ich darüber nachdenke, fällt es mir in der Regel immer wieder ein. Und gerade bei so kleinen regelmäßigeren Beträgen von 4-8 Euro für ein Mittagessen und das man öfters die Kantine aufsucht...da müsste doch mal der Groschen fallen? Nachdem die Forderung mehr oder weniger anerkannt und auch kein Rechtsbeistand im Vorfeld aufgesucht wurde, kommt man aus der Nummer noch schwerlich wieder hinaus. Man könnte noch versuchen eine Verbraucher-Schutzzentrale einzuschalten. Und klar könnte man auch den Rechtsanwalt + Rechtsweg mit ungewissen Ausgang aufsuchen. Aber ich würde dem Ganzen kein gutes Geld mehr hinterher schmeißen und es eher unter Lehrgeld verbuchen. Ist zwar bitter, aber vielleicht lernt man ja so daraus sich wieder mehr mit den eigenen Finanzen (Ein- und Ausgaben) auseinander zu setzen. Ist nur meine persönliche Meinung.

Duran05
2024-06-07, 15:24:25
Nein bitte nicht zahlen. Das ist kein Lehrgeld sondern eher Abzocke.

Er sollte die genannte Summe zahlen plus 6* die vom Gericht festgelegten Beträge.

Einen Stundenlohn von 240 Euro können die auf jeden Fall nicht ansetzen.
Sind die Beträge gezahlt und per Brief mitgeteilt und widersprochen, wird die Firma das Verfahren verlieren und zahlt damit auch die Kosten.

"An wen kann ich mich nun wenden?" - da gibt es nur eine Antwort: An die Firma die das Inkasso eintreibt.

siegemaster
2024-06-07, 23:05:01
Ein Unternehmen, dass sich der Inkassomafia bedient gehört gecancelt. Ende.

Wenn man einen Cashservice-Anbieter nutzt (der also das Kartenterminal bereitstellt und Zahlungen verwaltet, was in Zeiten von Kreditkartenzahlungen für kleine Unternehmen eigentlich unumgänglich ist) ist die Abnahme von Forderungen durch Inkassodienste fast immer kostenlos inbegriffen. Ein Unternehmen, dass das nicht nutzt, ist dumm.

Florida Man
2024-06-08, 07:05:25
Du hast Dein Konto nicht im Griff und hast unrechtmäßig Rückbuchen durchgeführt. Was soll die Kantine bitte machen? Natürlich holt die sich das "geklaute" Geld zurück. Und das eine Inkassofirma einen gewissen Sockelbetrag verlangt, ist doch auch völlig klar. Es entstanden Aufwände. Und natürlich will die Bank auch noch ihre Gebühren. Da sind die gut 300 Euro völlig angemessen.

Timolol
2024-06-08, 19:18:12
Du hast Dein Konto nicht im Griff und hast unrechtmäßig Rückbuchen durchgeführt. Was soll die Kantine bitte machen? Natürlich holt die sich das "geklaute" Geld zurück. Und das eine Inkassofirma einen gewissen Sockelbetrag verlangt, ist doch auch völlig klar. Es entstanden Aufwände. Und natürlich will die Bank auch noch ihre Gebühren. Da sind die gut 300 Euro völlig angemessen.

Sehe ich auch so. Der Aufwand ob 1€ oder 1000€ ist ja für das Inkasso unternehmen der selbe. Und wenn man sich mal so die Stundenlöhne anguckt...
Wegen den paar € nimms als Lehrgeld. Das man das bei MEHREREN Abbuchungen nicht checkt obwohl man mit der Karte in der Kantine zahlt ist schon arg verpeilt... Was stand auf dem Kontoauszug? Irgendwie kann mans immer zuordnen.

00-Schneider
2024-06-08, 19:24:34
Sind die Gebühren wucher? -> Ja.

Lohnt es sich wegen 300 Euro zum Anwalt(der auch Geld kostet) zu rennen und zig Stunden/Nerven in dieses Thema zu investieren? -> Nein.

Einige dich mit denen auf 75% und verbuch es als Lehrgeld.

thomas62
2024-06-08, 19:41:58
Das ganze ding ist absolut unglaubwürdig !!

Warum ?

Aus eigener erfahrung kann ich dazu nur sagen bevor Inkasso kommt , kommen etliche Briefe mit zahlungsaufforderung.

lg

Chrisch
2024-06-08, 19:59:42
Muss aber nicht
Es ist nicht klar geregelt, wann ein Anbieter eine Forderung ohne vorherige Mahnung direkt an ein Inkassounternehmen weitergeben und Ihnen die Kosten hierfür auferlegen kann. Einerseits hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Gläubiger Anspruch auf den Ersatz eines "Verzugsschadens" hat, zu dem auch angemessene Entgelte eines Inkassounternehmens gehören können. Wenn es für den Verzug keiner Mahnung bedurfte, muss der Verbraucher dann auch die nach Verzugseintritt angefallenen Inkassokosten zahlen. Denn diese gehören dann mit zum Verzugsschaden.

Andererseits sieht das Gesetzbuch Gläubiger aber auch in der Pflicht zu verhindern, dass die Zusatzkosten für Sie als Schuldner unverhältnismäßig hoch werden. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale NRW, dass Anbieter ihren Kund:innen zuerst wenigstens eine Mahnung schicken, bevor sie ein teure Inkassobüro einschalten. Viele Anbieter tun das auch. Gesetz ist dies aber nicht. Liegt Zahlungsverzug vor, haben Verbraucher:innen zurzeit keine Handhabe, sich gegen die Zahlung der Inkassokosten grundsätzlich zu wehren. Nur die Höhe der Kosten ist dann angreifbar.

PatkIllA
2024-06-08, 20:16:16
Aus eigener erfahrung kann ich dazu nur sagen bevor Inkasso kommt , kommen etliche Briefe mit zahlungsaufforderung.
Ich habe mal eine Telekomrechnung gekürzt und über ein Jahr später kam aus dem Nichts ein Inkasso an, weil die Telekom anteilig die CallbyCall Anbieter gekürzt hatte.

Dr. Lars Sahmströhm
2024-06-09, 07:59:34
Und das eine Inkassofirma einen gewissen Sockelbetrag verlangt, ist doch auch völlig klar. Es entstanden Aufwände. Und natürlich will die Bank auch noch ihre Gebühren. Da sind die gut 300 Euro völlig angemessen.
Ich hab mal meine DSL-Rechnung nicht bezahlt, bzw. weil ich nicht aufgepasst hatte, wurde die Lastschrift storniert. Das ganze hat folgendes gekostet:

-0,68 Euro Bankgebühren
-7,00 Euro Gebühren des Telekommunikationsbetreibers f. die Rückbuchung

Nun besitze ich zwar einen Vertrag mit der Firma, in dem die 7 Euro Gebühr geregelt sind, allerdings sind diese 7 Euro bereits in einem juristischen Grenzbereich (siehe Erklärung von Duran05 aus Post #13) (https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=13555754&postcount=13), der überhaupt nur einigermaßen wasserfest für diese Firma ist, weil ich ihnen das unterschrieben habe. Dagegen zu klagen würde für mich vor diesem Hintergrund schwieriger.

Es gibt keinen (solchen) Vertrag zwischen dem Kantinenkunden und der Kantine, es gibt wenn überhaupt nur einen Aushang in der Kantine, in dem -wenn überhaupt- auf die Abwicklung der Zahlungsdienste mithilfe von Inkassofirma xy hingewiesen wird. Das ist zu wenig, um daraus sittenwidrige Forderungen gegenüber dem "Zechpreller" durchsetzen zu können. Kein Gericht in Deutschland wird von dem Kantinenkunden verlangen, dass er auf die Webseite der Inkassobude geht, um sich dessen sittenwidrige Preistabelle für den Fall der ungewollten Zechprellung durchzulesen und sein stillschweigendes Einverständnis zu dieser Abzocke hätte erklären müssen, bevor er sich ein Glas Milch hätte bestellen können.

Nein bitte nicht zahlen. Das ist kein Lehrgeld sondern eher Abzocke.
Richtig.

Supermärkte hatten Schwierigkeiten 60€* Strafgebühr für Ladendiebstahl einzufordern, weil das Zivilrecht verlangt, dass der Dieb seine Vertragszustimmung hierzu erteilt, sobald er die Schwelle des Ladens übertritt, was der Grund ist, warum man heute kaum noch einen Supermarkt betreten kann, ohne dieses Schild im direkten Blickfeld zu haben. Kein sichtbares Schild am Eingang = Keine (Zivil)Strafe für Diebe. Die Supermärkte hätten von ihren Langfingern vor dieser Rechtsprechung/Änderung daher nur den Warenwert einklagen können und keinen Cent mehr. *Mittlerweile sind es 100 Euro.

Der Kantinenzechpreller wird in diesem Fall um Ebenen schlechter gestellt, als ein ertappter Ladendieb!


Was ich als nonchalanter Nonfickgeber tun würde, wenn ich keinen Rechtsschutz hätte (keine Rechtsberatung!).

Wenn Inkassofirma:

a) Im Auftrag von Kantine:
-Begleichung der Ausstände +angemessener Zins (angemessen sind idr 5,5-9%) auf dasselbe Kantinen-Konto zurück (Zins im Betreff erwähnen). Das müsstest du dann etwas kompliziert ausrechnen, kannst aber auch großzügig aufrunden. 0-Kommunikation mit Inkasso. Briefe ignorieren. Mahnbescheid in Toto widersprechen. Du bist durch Bestellung in der Kantine keinen Vertrag mit der Inkassofirma eingegangen und bestehst darauf.

b) Inkasso ist Gesamtgläubiger:
-Dann wirds teurer. Inkasso darf 3-5 Euro pro Erinnerungsbrief und ein paar andere Gebühren (z.B. Recherche deiner Adresse, Abfrage deiner Bonität etc.) verlangen, plus angemessenem Zins und die Ausstände. Wahrscheinlich irgendwas um ~50€ Gebühren aber da müsstest du nochmal recherchieren. Auch hier würde ich darauf pochen, dass ich keinen Vertrag mit der Inkassofirma eingegangen bin und nur das allernötigste bezahlen, allen Fantasiegebühren widersprechen. Wenn nach Zahlung der korrekten Beträge noch ein Mahnbescheid mit Fantasiegebühren kommt: In Toto widersprechen.

Si|encer
2024-06-09, 11:09:58
Wo soll in 2024, in einer Welt wo solche Vorgänge größtenteils automatisiert sind 300 € gerechtfertigt sein ? Natürlich ist das Abzocke, wie immer bei Inkassofirmen die mit Drohgebärden versuchen die Schuldner einzuschüchtern.

King Rollo
2024-06-09, 11:37:07
Du hast Dein Konto nicht im Griff und hast unrechtmäßig Rückbuchen durchgeführt. Was soll die Kantine bitte machen? Natürlich holt die sich das "geklaute" Geld zurück. Und das eine Inkassofirma einen gewissen Sockelbetrag verlangt, ist doch auch völlig klar. Es entstanden Aufwände. Und natürlich will die Bank auch noch ihre Gebühren. Da sind die gut 300 Euro völlig angemessen.

Sehe ich vollkommen anders! Fast das 12-fache zu verlangen vom eigentlichen Betrag ist reine Abzocke! Wo wäre denn bitte das Problem gewesen, einfach nochmal nachzufragen bei mir? Und dass ein paar zusätzliche Gebühren und ein gewisser Aufwand entstanden ist, bestreite ich ja gar nicht! Aber aus nicht mal 28 Euro Fehlbetrag gleich knapp 300 machen zu wollen, ist unverschämt und unangemessen!

Sehe ich auch so. Der Aufwand ob 1€ oder 1000€ ist ja für das Inkasso unternehmen der selbe. Und wenn man sich mal so die Stundenlöhne anguckt...
Wegen den paar € nimms als Lehrgeld. Das man das bei MEHREREN Abbuchungen nicht checkt obwohl man mit der Karte in der Kantine zahlt ist schon arg verpeilt... Was stand auf dem Kontoauszug? Irgendwie kann mans immer zuordnen.

Es freut mich für dich, wenn 300 Euro für dich ein Betrag ist, der dir völlig egal sein kann.
Und ja, es waren mehrere Rückbuchungen meinerseits. Aber eben alle "am Stück". Also aus meiner Sicht ein einzelner Vorgang aus einem einzigen Missverständnis heraus.
Wie kam es zu dem Missverständnis? Der Betreff der Abbuchung war so kryptisch, dass es nicht eindeutig ersichtlich war, dass es sich um Abbuchungen der Kantine handelte.
Und da ich seit Corona fast nur noch von zu Hause aus arbeite, bin ich eben nur noch in sehr unregelmäßigen, teils größeren Abständen im Büro.

Das ganze ding ist absolut unglaubwürdig !!

Warum ?

Aus eigener erfahrung kann ich dazu nur sagen bevor Inkasso kommt , kommen etliche Briefe mit zahlungsaufforderung.

lg

Da gab es wohl mal vor einiger Zeit eine Gesetzesänderung, die dazu führte, dass solche Fälle wie bei mir jetzt (Zahlung unrechtmäßig zurückgebucht; Konto nicht gedeckt) direkt ohne weitere Mahnung(en) an Inkasso gegeben werden darf.

Aber auch hier kann ich nur nochmal betonen, wie abgrundtief krank und falsch es ist, sich hinter solchen Gesetzen zu verstecken und sie völlig unverhältnismäßig auszureizen!

Und weil die Frage hier mehrfach aufkam: die Kantine ist bei uns nur eingemietet. Mein Arbeitgeber und auch der Betriebsrat können hier rein gar nichts tun.

Mortalvision
2024-06-09, 11:51:08
Bevor Du oder jemand anderes etwas zurückbuchen lasst: Man kann bei der anderen Bank (ISBN wird ja angezeigt) den Kontoinhaber ermitteln und ihn über die Bank anschreiben, warum er diese oder jene Abbuchung gemacht hat und die eigenen Kontaktdaten gleich mitgeben. Wäre auch eine Möglichkeit gewesen.

Denn merke: Abbuchungen setzen ein SEPA-Lastschrift Mandat voraus, oder die Identifikation/PIN/Unterschrift, wenn es über die EC-Karte läuft. Also dass so eine Lastschrift ohne Deine Zustimmung vorgenommen wird, ist leider extrem unwahrscheinlich, wenngleich nicht unmöglich.

Korfox
2024-06-09, 12:10:58
Die meisten Menschen haben es nicht gesperrt, dass die Abbuchung von Kleinbeträgen (<50€) per EC ohne weitere Legitimation möglich ist.

Palpatin
2024-06-09, 21:11:51
Wie kam es zu dem Missverständnis? Der Betreff der Abbuchung war so kryptisch, dass es nicht eindeutig ersichtlich war, dass es sich um Abbuchungen der Kantine handelte.

Unabhängig vom Betreff müsste doch dabei gestanden sein das es eine Kartenzahlung war? Wenn von meinem Konto Kartenzahlungen abgebucht werden, von denen ich glaube sie nicht gemacht zu haben. Ist doch der logische erste Schritt, falls ich meine Karte noch habe mit der Bank zu klären was da los war.

Florida Man
2024-06-09, 21:56:01
Sehe ich vollkommen anders! Fast das 12-fache zu verlangen vom eigentlichen Betrag ist reine Abzocke! Wo wäre denn bitte das Problem gewesen, einfach nochmal nachzufragen bei mir?
Warum hast Du nicht einfach mal nachgefragt, bevor Du die die Rückbuchungen veranlasst hast? Was wäre denn ein "gerechter" Betrag? Und warum?

downforze
2024-06-09, 22:19:59
Hallo zusammen!


An wen kann ich mich nun wenden? Es geht mir vor allem darum, ein Gefühl zu bekommen, was in so einem Fall wirklich realistisch/verhältnismäßig ist! Natürlich habe ich auch schon die Internetsuche bemüht, aber ich habe keine Ahnung, welche Seiten davon seriös sind!

Wenn also jemand eine Empfehlung oder Erfahrungen mit dem Thema hat, dann gern her damit! Herzlichen Dank!

Verhältnissmäßig sind die Kosten der Rückladtschrift zu übernehmen. Mehr nicht. Damit Inkassogebühren vor Gericht anerkannt werden, gibt es hohe rechtl. Ansprüche. Es gibt so etwas wie eine Schadensminderungspflicht. Die Kantine darf ohne Vorwarnung also nicht direkt Inkasso beauftragen.
Ich hatte mit diesem Affenverein auch schon öfter zu tun. Denen 35% anzubieten, war schon der erste Fehler. Stattdessen hättest du klar machen müssen, dass du keinerlei Inkassokosten bezahlen wirst und das auch vor Gericht vertreten wirst. Ich habe in meinem Leben nie einen Euro an die bezahlt und da waren auch zwei Versäumnisse auf meiner Seite.
Was man ansonsten noch machen kann, ist die Legitimierung anzuzweifeln, dass die überhaupt für die Kantine tätig werden dürfen. Wenn sie das nachgewiesen haben, kann man die Höhe der Kosten und die Auflistung an sich anzweifeln. Es gibt Sätze, die anerkannt werden und nicht jeglicher Aufwand darf in Rechnung gestellt werden. Selbstverständlich hält sich kein Inkasso an diese Vorgaben.
Was hier teilweise steht im Sinne von: du hast einen Fehler gemacht und musst deshalb alles zahlen, was die dir in Rechnung stellen.. Unsinn.
Die rechtl Drohung mit Staatsanwalt ist auch Schwachsinn. Maximal kommt ein Mahnbescheid, wonach man 14 Tage lang widersprechen kann. Tut man das, ziehen 90% der Inkassos den Schwanz ein. Wegen 27€ gehen die kaum vor Gericht, denn dann wird ganz genau geschaut, ob die hohen Kosten überhaupt verlangt werden dürfen.

blackbox
2024-06-09, 23:03:11
Um mal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen: Er hat schließlich 6x zurückbuchen lassen!

Also fallen auch 6x Inkassokosten an:

Siehe auch hier, wie sie berechnet werden:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/inkassogebuehren-gesenkt-neue-regeln

Beispielrechnung:

unbezahlte Rechnung: 9,90 Euro
Rechtsanwalts- bzw. Inkassokosten 0,9 Gebühr RVG 27,00 Euro
Auslagenpauschale 20 Prozent, höchstens 20 Euro 5,40 Euro
Insgesamt 32,40 Euro

Hinzu kommt noch die Rückbuchungsgebühr von bis zu 8 EUR.

Das alles x6 und schon ist man bei 330 EUR.

Duran05
2024-06-10, 01:49:29
Eine pauschal erhobene Rücklastschriftgebühr ist unwirksam, wenn die Höhe der tatsächlichen Kosten der Rückbuchung nicht nachweislich äquivalent ist.

Am besten selber mal lesen, die rechnen das auch durch mit Personalkosten und kommen da auf recht geringe Summen. ;)
https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/callmobile_LG_Hamburg_312_O_373_13.pdf

Da wird der Richter sich auch fragen warum das Verfahren nicht in einem rutsch also kostensparsam durchgeführt wurde, das spart dann Inkasso und Personalkosten ein.
Ich würds immer noch nicht zahlen. Nur die ürsprungliche Summe plus die anerkannten Gebühren und das per Brief absichern.
Kommt es zur Klage: Du hast das gesetzliche Soll erfüllt.

So könnte jeder kommen... 100 verschiedene Inkassoverfahren und am Ende biste pleite dank der Gebühr.

Heelix01
2024-06-10, 03:18:43
Glaub er hat verstanden das es dümmlich war und hier die wenigsten blind eine Rückbuchung veranlasst hätten. :D

Ich würde es wohl einfach zahlen und als “Kacke gelaufen” verbuchen :D

Semmel
2024-06-10, 09:05:25
Ich würde es wohl einfach zahlen und als “Kacke gelaufen” verbuchen :D

Klar, die Rückbuchungen waren dumm und ein Fehler.
Die Lektion wurde glaube ich gelernt.

Dennoch würde auch ich die parasitären Inkassounternehmen nicht so leicht davonkommen lassen. Es ist traurig genug, dass dieses Geschäftsmodell in Deutschland so leicht funktioniert und die meisten Leute einfach einknicken.

Duran05
2024-06-10, 17:18:46
Es gibt keinen Grund gegenüber ein Inkassounternehmen freundlich aufzutreten.
Damit sorgt man lediglich dafür das diese sich stärker ausbreiten oder wieder mit harten Drohungen arbeiten.

Fehler passieren, auch im Inkassobereich.
Wenn der Betrag und die Gebühren abgezahlt sind, abhaken und vergessen. Sollte was nachkommen kannst du getrost darauf hinweisen das die Verbraucherzentrale bereits diverse Gebühren als unzulässig hat einstufen lassen.

Ich streite mich auch wegen 20 Euro. Alles was günstiger ist als ein Brief wird in Frage gestellt. Grundsätzlich.

PS: Das Finanzamt ist auch schon nach einem Brief eingeknickt und hat Fehler korrigiert.

littlejam
2024-06-11, 10:52:47
Dennoch würde auch ich die parasitären Inkassounternehmen nicht so leicht davonkommen lassen. Es ist traurig genug, dass dieses Geschäftsmodell in Deutschland so leicht funktioniert und die meisten Leute einfach einknicken.
Nunja, es gehören immer 2 zu einem Geschäftsmodell.
Parasitär ist da überhaupt nichts.
Es ist wirklich anstrengend seinen Forderungen hinterher zu laufen und erzeugt Aufwand.

Die Kantine hat wahrscheinlich hunderte bis tausende Transaktionen täglich. Da werden die offenen Forderungen natürlich ans Inkasso weiterverkauft. Wieso sollte sich die Kantine mit dem Thema bei jedem einzelnen auseinander setzen?

Würden alle Schuldner bezahlen und würden solche Rückbuchungen nicht statt finden, gäbe es auch kein Inkasso.

Grüße

Dimon
2024-06-11, 12:36:44
Hatten vor etlichen Jahren auch so einen fall, mit EC im Laden bezahlt und wurde mangels Deckung zurückgebucht, per Inkasso kam damals irgendwas mit 180 € für eingekaufte 30 €.

Laut Anwalt damals alles kein Thema, das geschuldete Geld einfach dem Inkasso überweisen und den Rest widersprechen… Die haben sich nach dem dritten Mal nie mehr gemeldet...

Semmel
2024-06-11, 12:52:21
Die Kantine hat wahrscheinlich hunderte bis tausende Transaktionen täglich. Da werden die offenen Forderungen natürlich ans Inkasso weiterverkauft. Wieso sollte sich die Kantine mit dem Thema bei jedem einzelnen auseinander setzen?


Der Kantine mache ich keinen Vorwurf.
Aber es kann nicht sein, dass ein Inkassounternehmen aus den Fehlern ihrer Opfer derartige Gewinne rausschlagen kann, indem sie die Unerfahrenheit und Unwissenheit ihrer Opfer bösartig ausnutzt. Die ursprüngliche Forderung zu verzehnfachen halte ich für Wucher. Die realen Inkassokosten inkl. eines angemessenen Gewinnzuschlags dürften deutlich niedriger sein. Nicht umsonst haben die Gerichte diese Kosten immer wieder zu Gunsten der Opfer gedeckelt.

Dr. Lars Sahmströhm
2024-06-11, 14:51:59
Die realen Inkassokosten inkl. eines angemessenen Gewinnzuschlags dürften deutlich niedriger sein.
Das ist es ja gerade. Der GG sieht kein "Gewinnzuschlagsrecht" für Inkassounternehmen vor, sondern berücksichtigt lediglich eine angemessene Aufwandsentschädigung*, bzw. bedient sich bei dem Mittel der Verzinsung als Instrument, um über Aufwandsersätze hinausgehende "Wiedergutmachung" zu leisten.

Der Gläubiger hat daher von allen Gebühren abgesehen auf jeden Fall Zinsen auf jeden einzelnen Tag zu zahlen, an dem das Geld in seinem Topf lag, statt in dem Topf der Kantine. Ohne den Zins, auch wenn das nur Cent oder wenige Euro sind, ist das Ganze nicht "wasserdicht".

edit:
*Allerdings treten manche Inkassobuden direkt als Anwaltskanzleien auf, um nach Gebührenordnung der Anwälte abrechnen zu können. Das ist ein Graubereich, der mWn noch nicht wirklich geregelt ist. Die Gerichte sind aber auch hier eher auf Seiten der Gläubiger, da es sich letztlich um einen Missbrauch der Gebührenordnung handelt, der auch von den Rechtspflegern tendenziell sehr ungern gesehen wird. Es ist einfach nicht zu rechtfertigen, warum ein Anwalt dafür nötig sein soll simple Rechnungen oder gar erstmalige Mahnungen zu verschicken.

littlejam
2024-06-11, 17:22:56
Der Kantine mache ich keinen Vorwurf.
Aber es kann nicht sein, dass ein Inkassounternehmen aus den Fehlern ihrer Opfer derartige Gewinne rausschlagen kann, indem sie die Unerfahrenheit und Unwissenheit ihrer Opfer bösartig ausnutzt. Die ursprüngliche Forderung zu verzehnfachen halte ich für Wucher. Die realen Inkassokosten inkl. eines angemessenen Gewinnzuschlags dürften deutlich niedriger sein. Nicht umsonst haben die Gerichte diese Kosten immer wieder zu Gunsten der Opfer gedeckelt.
Mir ging es um die "parasitären Inkassounternehmen". Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es eben genauso parasitäre Schuldner gibt. In meinem Fall vornehmlich Beamte und privat Versicherte. Die beziehen eine Leistung, bezahlen aber erst nach der 2. oder 3. Aufforderung.
Sowas an ein Inkasso geben schont Nerven.

Und in dem konkreten Fall hier ist es eben nicht eine Forderung, sondern 6.
Siehe blackbox.
Es ist nicht einmal 30€ Schulden, sondern 6x 5€ Schulden.
Jede Einzelne hat pauschale Aufwände, die vom Inkasso natürlich maximal ausgereizt werden und natürlich auch nicht zusammengefasst werden.

Deswegen sind es eben nicht 80€ Kosten für 30€ Schulden, sondern 300€ Kosten für 6x 5€ Schulden.

Grüße

/dev/NULL
2024-06-11, 18:47:47
Siehe link von Blackbox hier. Kleiner 50€ -> 30€ gebühren sind bei 6 Einzelforderungen dann 6*30 € 180 und keine 300 .. ob man bei 6 gleichen Forderungen die gleichen Gebühren geltend machen kann - zumindest versucht es die Inkasso.

Verbraucherzentrale kontaktieren.

Stormtrooper
2024-06-12, 09:22:59
Siehe link von Blackbox hier. Kleiner 50€ -> 30€ gebühren sind bei 6 Einzelforderungen dann 6*30 € 180 und keine 300 .. ob man bei 6 gleichen Forderungen die gleichen Gebühren geltend machen kann - zumindest versucht es die Inkasso.

Verbraucherzentrale kontaktieren.
Wenn man aber etwas rumliest.
Ja, die eigentlich Inkassogebühr beträgt vielleicht rund 30€.

Dazu kommen noch Auslagenpauschale, die eigentliche Forderung, Verzugszinsen, Umsatzsteuer auf den Betrag und die Gebühr für die Rücklastschrift.

Also 50-60€ pro Fall halte ich durchaus für realistisch.

downforze
2024-06-14, 00:32:57
Da kann eben nicht alles schön hochgerechnet werden, damit am Ende eine ordentliche Bereicherung herauskommt.
254 (2) BGB

King Rollo
2024-06-18, 07:33:43
Hallo zusammen. Kurzes Update zu dieser Sache: Wie es scheint, hat nun alles ein glückliches Ende gefunden! :)

Ich hatte ja mit der Kantine und deren Rechnungsabteilung Kontakt. Die waren auch auf meiner Seite. Die Abrechnung selbst lief aber einen dedizierten Anbieter und der wiederum hatte noch einen weiteren Anbieter für die Abwicklung im Hintergrund.

Dorthin Kontakt aufzubauen, war gar nicht so leicht; zum Glück stand ich ganz am Anfang mal auf CC und hatte zumindest eine E-Mail-Adresse. Nach mehreren Mails mit der dringenden Bitte um Kontaktaufnahme und Klärung der Angelegenheit, kam irgendwann eine genervte E-Mail zurück, dass die Sache an Inkasso abgetreten sei und dass es jetzt keine Handhabe mehr gäbe! Zusätzlich wurde auf die Waageschale gelegt, dass es sich ja um mehrfaches Fehlverhalten handelt und dass das Inkasso-Unternehmen mir ja schon ein Vergleichsangebot unterbreitet hätte (ca. 280 Euro statt 330).

Daraufhin schrieb ich eine lange, freundliche E-Mail, in der ich den Sachverhalt nochmal darlegte (es war ein Missverständnis; es war für mich ein einzelner Vorgang; warum wurde vorher nicht gemahnt oder einfach bei mir nachgefragt; Unverhältnismäßigkeit der Gesamtkosten; nicht eindeutig identifizierbare Abbuchung auf dem Kontoauszug) ... und siehe da: am nächsten Tag hatte ich Antwort in meiner Inbox, in der mir zum einen Verständnis für meine Situation gezeigt wurde und zum anderen, dass das Mahnverfahren für den Moment ausgesetzt sei und sich jemand bzgl. einer endgültigen Lösung bei mir melden wird!

So war es dann auch: zwei Tage später rief mich (mit unterdrückter Rufnummer) das Inkasso-Unternehmen an und bot mir einen Gesamtvergleich in Höhe von 95 Euro an. Diesem stimmte ich natürlich sofort zu, und es ist nun auch schon bezahlt und das zugehörige unterschriebene Dokument auf dem Weg zurück.

Von daher habe ich meine Lektion gelernt und ich habe nicht komplett den Glauben an die Menschheit und das Universum verloren! ;)

redpanther
2024-06-18, 09:09:51
Mal ein Konkretes Aktuelles Beispiel von meiner Tochter wie es Amazon macht.
Anscheinend hatte sie gerade nicht genügend Geld auf ihrem Konto und es konnte der Rechnungsbetrag nicht wie üblich abgebucht werden.

Die haben dann einen Brief geschrieben, das sie doch bitte das Geld überweisen soll.
Dazu kamen 3€ Rückbuchungs Gebühr, also ihr Lehrgeld.

Argo Zero
2024-06-18, 09:37:00
Siehe mein Beitrag 12. Immer erstmal mit den Menschen reden und wissen, dass der erste Ansprechpartner vllt kein Bock hat und man zu einem anderen gehen kann.
Mir ist es teilweise ein Rätsel, warum das nicht Tat Nr. 1 ist. Ein langer Beitrag im Internet hilft da nicht wirklich.

King Rollo
2024-06-18, 12:35:27
Ein langer Beitrag im Internet hilft da nicht wirklich.

Wieso nicht? So bekommt man Einblicke in Erfahrung anderer und kann seinen eigenen Fall besser einschätzen.

Das gleichzeitig auch das Gespräch mit den beteiligten Parteien gesucht wird, um eine Lösung zu finden, ist dabei für mich selbstverständlich!