Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter erhöht Nebenkosten mündlich. Rechtens?
Shaft
2024-07-19, 19:12:06
Hallo,
Gestern sprach mich mein Vermieter an, Auf Grund gestiegener Kosten soll ich jetzt höhere Nebenkosten, dies jetzt zum 01.08 zahlen.
Ich bin irritiert, da ich auch nichts schriftlich erhalten habe, so soll das rechtens sein?
Das erste was ich tun werde, das das schriftlich festgehalten. Zweitens, laut google muss das 3 Monate vorher angekündigt werden?
Bitte um einen kurzen Rat.
Danke.
Cubitus
2024-07-19, 19:14:39
Er soll dir das schriftlich begründen.
mercutio
2024-07-19, 19:19:40
Es müsste ja eine Nebenkosten Abrechnung vorliegen, aus denen eine hohe Nachzahlung für Dich ersichtlich ist - darauf einigt man sich dann über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung.
BlacKi
2024-07-19, 19:26:04
bei mir kam die nebenkostenerhöhung nachträglich, incl. nachzahlungsaufforderung. allerdings schriftlich aufgerechnet was wie wo teurer geworden ist. rein mündlich ist das wohl eher keine option.
readonly
2024-07-19, 19:56:44
Nebenkosten gibt es nichts zu erhöhen. Das sind ja nur die tatsächlichen Kosten. Wenn er begründen kann dass eine Erhöhung der Vorrauszahlung gerechtfertigt ist, sollte er das schriftlich machen.
Duran05
2024-07-19, 20:18:30
Hast du bereits eine Abrechnung erhalten?
Es ist leider zulässig die tatsächlich anfallenden Kosten weiterzugeben.
Du kannst auch eine Anpassung verlangen.
Ohne Nachweis würd ich es nicht akzeptieren denn das ist ein kostenloser Kredit wo Zinsen auflaufen.
Viele Vermieter glauben sie müssen sich an keine Regeln halten. Du kannst auch Einsicht in die vorliegenden Rechnungen verlangen.
So oder so wird wohnen aber teurer. Grundsteuer legt die Kommune fest da gibt's mächtige Defizite.
Mortalvision
2024-07-19, 20:31:05
Jap. Lass Dir seine Abrechungen zeigen und versichere umgekehrt, dass Du ab Monat X gerne angemessen erhöhte Vorauszahlungen leistest.
Shaft
2024-07-19, 21:18:05
Abrechnung habe ich erhalten und muss knapp 400 Euro zahlen. Vermieter meine aber das sich jetzt die Kosten für Gas verdoppeln und somit Folge die Abrechnung nächstes Jahr wesentlich höher ausfallen werden. Und um die Kosten halbwegs zu decken, soll ich jetzt mehr zahlen.
Zugeben, bisher musste ich immer die Abrechnung auf 2 Monate splitten, anders kann ich das nicht handeln.
Mortalvision
2024-07-19, 23:25:44
400:12 = 33,33 irgendwas. Also, wenn Du ca. 30 EUR mehr zahlen sollst monatlich, wäre das okay. Jetzt im Vorhinein schon die Vorauszahlungen so anzupassen, damit nächstes Jahr vermutlich nix nachgezahlt werden kann, das geht nicht. Sprich, zahl mal 100 EUR monatlich mehr, weil ... könnte ja sein ... ist nicht zulässig imho
Annator
2024-07-20, 01:12:27
Hallo,
Gestern sprach mich mein Vermieter an, Auf Grund gestiegener Kosten soll ich jetzt höhere Nebenkosten, dies jetzt zum 01.08 zahlen.
Ich bin irritiert, da ich auch nichts schriftlich erhalten habe, so soll das rechtens sein?
Das erste was ich tun werde, das das schriftlich festgehalten. Zweitens, laut google muss das 3 Monate vorher angekündigt werden?
Bitte um einen kurzen Rat.
Danke.
Der hat wohl versucht den einfachen Weg zu gehen. Da du das nicht willst, was okay ist, muss er es halt schriftlich machen. Ist halt 1-2h Aufwand.
*Edit*
Ach zu müde. Dachte geht um die Miete. Nebenkosten fallen halt an und wenn du zuviel immer nachzahlst darf er den monatlichen Betrag erhöhen. Natürlich schriftlich oder du akzeptierst das so wenn das auch Sinn macht.
Mortalvision
2024-07-20, 08:43:15
Trotzdem ist eine schriftliche Forderung seitens des Vermieters sinnvoll, weil oft in den Verträgen steht „Änderungen bedürfen der Schriftform“ oder so ähnlich.
Klar kannst du das mündliche ignorieren, aber dann darfst du dich nicht wundern, wenn die Nachzahlung im nächsten Jahr deutlich höher als 400€ ausfallen wird, die du jetzt schon nachzahlen musst. Alleine deswegen wäre eine Anpassung deinerseits schon Pflicht, zumindest, um die 400€ zu deckeln, denn das ist erstmal die Grundlage zur Berechnung, die du ja anhand deiner Abrechnung vorliegen hast.
Daraus kannst du auch erlesen, was sich wo wie verteuert hat, indem du die Abrechnung aus dem Jahr davor gegenliest.
Ein guter Vermieter allerdings geht hin, kündigt das mündlich an und schiebt das ganze schriftlich hinterher. Ob du dem dann nachkommst, ist dein Bier.
Wenn du aber jetzt schon die Nachzahlung auf zwei Monate verteilen musst, frage ich mich, was du erreichen willst :freak:
Pseudo23
2024-07-20, 10:39:44
400:12 = 33,33 irgendwas. Also, wenn Du ca. 30 EUR mehr zahlen sollst monatlich, wäre das okay. Jetzt im Vorhinein schon die Vorauszahlungen so anzupassen, damit nächstes Jahr vermutlich nix nachgezahlt werden kann, das geht nicht. Sprich, zahl mal 100 EUR monatlich mehr, weil ... könnte ja sein ... ist nicht zulässig imho
"Mit" einer Abrechnung darf der Vermieter die Anpassung der Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe vornehmen. Ziel ist dabei, dass es weder zu einer Nachzahlung, noch zu einer Rückzahlung kommt. Dabei dürfen auch künftige (bekannte) Preisentwicklungen berücksichtigt werden. Dies muss mindestens in Textform passieren.
Duran05
2024-07-20, 16:54:15
Für JobCenter und Wohngeldstelle brauchst du die NK sowieso in Schriftform als Nachweis, demnach sollte man das auf jeden Fall einfordern.
Wenn das Geld so knapp war, kann es sein das du WG Anspruch hast?
Verdopplung vom Gas kommt mir auch komisch vor. Die letzten Monate ist der Preis eher gesunken. Selbst wenn er vorher einen guten 2J Tarif hatte, ist eine Verdopplung nicht unbedingt realistisch.
4,7C Tarife sind praktisch auch schon abgelaufen.
Schau mal nach was er jetzt verlangt... und vergleich das online.
Kann auch sein das es ein Vermieter ist der sich drücken will vor der CO2 Abgabe durch Modernisierung.
Shaft
2024-07-20, 20:35:32
Gerade mit Vermieter gesprochen, "da gibt's nichts schriftliches, das wird mit jedem Vermieter individuell ausgehandelt."
Werde mir das alles am Sonntag mal genauer ansehen und durchrechnen.
00-Schneider
2024-07-20, 20:41:00
Aber eine jährliche Abrechnung gibts trotzdem?
Da ich eh gerade für eine Rechtsklausur "pauke", im BGB gibt es die passende Antwort.
Laut §560 BGB Abs. 1 Satz 1, 2 sowie Abs. 4 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html) ist die Bekanntgabe einer Erhöhung der Betriebskosten vom Vermieter an den Mieter immer in Textform geltend zu machen. Abweichungen davon, die einen Nachteil des Mieters zur Folge haben, sind laut §560 BGB Abs. 6 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html) unzulässig. :smile:
Stormtrooper
2024-07-21, 06:39:14
Da ich eh gerade für eine Rechtsklausur "pauke", im BGB gibt es die passende Antwort.
Ja, aber im Gegensatz zur Miete bringt ihm das nichts.
Ja er muss die Betriebskosten schriftlich geltend machen, wird er hoffentlich auch spätestens mit der Endabrechnung machen.
Es gibt also drei Möglichkeiten.
1. Der Vermieter kündigt sie schriftlich an, dann muss er zahlen.
2. Der Vermieter kündigt sie mündlich an und will schriftlich für die Abschlagszahlung schreiben, dann zahlt er spätestens bei der Endabrechnung ordentlich nach.
3. Der Mieter akzeptiert die mündliche Mitteilung, passt die Zahlungen an und im besten Fall bekommt er Ende des Jahres etwas zurück.
Aber zahlen muss er so oder so.
Kurgan
2024-07-21, 07:30:00
400:12 = 33,33 irgendwas. Also, wenn Du ca. 30 EUR mehr zahlen sollst monatlich, wäre das okay. Jetzt im Vorhinein schon die Vorauszahlungen so anzupassen, damit nächstes Jahr vermutlich nix nachgezahlt werden kann, das geht nicht. Sprich, zahl mal 100 EUR monatlich mehr, weil ... könnte ja sein ... ist nicht zulässig imho
die Nebenkostenvorrauszahlung soll so in etwa die ddurchschnittlichen tatsächlichen Kosten abdecken. ein gesetzliche grenze gibt es nicht, aber soll halt angemessen sein.
imho ist es eher fair vom vermieter zu sagen: pass mal auf, mit deiner bisherigen nkvz wirst du mit einer in 3 monaten vor winterbeginn greifenden nahezu verdopplung der heizkosten in eine riesen nachzahlung laufen. was ist dir lieber? monatlich mehr oder alles auf einen schlag?
gültigkeit: prinzipiell sind fast alle arten von verträgen auch mündlich abschliessbar und gültig (BGB)
aber:
1. weis das mal nach was da abgesprochen wurde ohne schriftstück
2. gerade in mietverträgen steht meist "nebenabreden bestehen nicht", was die gültigkeit nach BGB mal eben komplett aushebelt.
ps: oha, wusste das oben mit dem bgb nicht. bin aber auch schon über 20 jahre aus mietverträgen raus ;)
Shaft
2024-07-21, 09:43:33
Also Endabrechnung gibt es jedes jahr.
Zahlen muss ich so oder so wie ich das sehe.
Was mich stört, es gibt nichts schriftliches.
Wenn du aber jetzt schon die Nachzahlung auf zwei Monate verteilen musst, frage ich mich, was du erreichen willst :freak:
Ich zitiere ich mal selbst, weil der TE immer noch nicht das ganze beantwortet hat oder will. Was willst du also erreichen?
Zahlen mussst du auf jeden Fall deine tatsächlichen Nebenkosten, einfacher ist es immer, den Monatsabschlag zu erhöhen, um in keine hohe Nachzahlung zu laufen, die du scheinbar eh nicht bedienen könntest (läuft beim Strom ja nicht viel anders).
Und auch nochmal, die Berechnungsgrundlage für deinen monatlichen Abschlag ist immer die letzte Nebenkostenabrechnung. Hier musst du schon 400€ nachzahlen (ca. 33€/Monat). Falls du bisher angenommen 100€ an monatlichen Nebenkosten gezahlt hast, solltest du nun mindestens (aus eigenem Antrieb) 133€ pro Monat zahlen, begründet der Vermieter schriftlich höhere Nebenkosten (weil was auch immer teurer geworden ist), sollte der Mieter über einen noch höheren Abschlag nachdenken - oder sich eine neue Wohnung suchen. :uconf3:
Duran05
2024-07-21, 16:16:07
Umziehen wird nicht allzu viel bringen, in der gleichen Kommune wird er ähnliche Gas und Stromkosten und Grundsteuern haben. ;)
Finde den Punkt mit den Gaskosten nachwievor unschlüssig. Warum verdoppelt sich der Tarif?
Wann hat der Vermieter den letzten Tarif geschlossen? Die letzten Monate war ja eher Entspannung angesagt.
Oder hat er mehr Geld für die Wartungsarbeiten angesetzt?
Um die Zahlung kommt man nicht drum herum, aber:
(5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Heelix01
2024-07-21, 17:10:03
Da es hier 0 sinnvolle Informationen gibt, TE scheint die selbst nicht zu haben :D kann man hier nur raten :D .
Fakt ist wenn NK angefallen sind wirst du es am Ende zahlen, das Konzept mit der Wirtschaftlichkeit … ist eine Riesen Grauzone.
Als Vermieter einfach Wärme Vertrag schließen und das Thema komplett auslagern Mieter haben zwar höhere Kosten aber man seine Ruhe.
Man sieht ja auch gleich die Leute hier welche den Gas preis monieren, ohne zu wissen von wo man kommt wo es hin geht, viel zu stressig! Auslagern!
Opprobrium
2024-07-21, 17:17:31
Was mich stört, es gibt nichts schriftliches.
Dann bitte den Vermieter freundlich um eine schriftliche Erhöhung, idealerweise samt Aufrechnung was, wie, warum etc.
Oder habt ihr ein stark gestörtes Verhältnis das Du Dich da irgendwie vor scheust? :confused:
Kann durchaus sein, daß das bald von selbst kommt, weil um den August rum glaub der Standardtermin für Nebenkostenabrechnung ist.
Vielleicht hat er Dich also nur mündlich vorab informiert und die Schriftform folgt ohnehin in Kürze :)
Shaft
2024-07-21, 18:15:11
Ich zitiere ich mal selbst, weil der TE immer noch nicht das ganze beantwortet hat oder will. Was willst du also erreichen?
Zahlen mussst du auf jeden Fall deine tatsächlichen Nebenkosten, einfacher ist es immer, den Monatsabschlag zu erhöhen, um in keine hohe Nachzahlung zu laufen, die du scheinbar eh nicht bedienen könntest (läuft beim Strom ja nicht viel anders).
Und auch nochmal, die Berechnungsgrundlage für deinen monatlichen Abschlag ist immer die letzte Nebenkostenabrechnung. Hier musst du schon 400€ nachzahlen (ca. 33€/Monat). Falls du bisher angenommen 100€ an monatlichen Nebenkosten gezahlt hast, solltest du nun mindestens (aus eigenem Antrieb) 133€ pro Monat zahlen, begründet der Vermieter schriftlich höhere Nebenkosten (weil was auch immer teurer geworden ist), sollte der Mieter über einen noch höheren Abschlag nachdenken - oder sich eine neue Wohnung suchen. :uconf3:
Ich möchte vor allen eins, eine schriftliche Vereinbarung.
Und warum ich die Rechnung splitten muss?
Naja, wir hatten Corona Lockdown, Kurzarbeit, Inflation und mein Arbeitgeber war was Lohn an geht, sehr knausrig.
Tja, das hatte alles Schäden hinterlassen und eine finanzielle Belastung.
Blöderweise hatte sich bis 2023 Endabrechnung Nebenkosten und Stromanbieter überschnitten. Da geht das nun mal nicht anders.
Ach ja, Single, somit eingehend Steuerklasse eins, da bleibt schon nicht viel von dem Lohn.
Umziehen wird nicht allzu viel bringen, in der gleichen Kommune wird er ähnliche Gas und Stromkosten und Grundsteuern haben. ;)
Finde den Punkt mit den Gaskosten nachwievor unschlüssig. Warum verdoppelt sich der Tarif?
Wann hat der Vermieter den letzten Tarif geschlossen? Die letzten Monate war ja eher Entspannung angesagt.
Oder hat er mehr Geld für die Wartungsarbeiten angesetzt?
Um die Zahlung kommt man nicht drum herum, aber:
Bringt nichts, wird nur alles Teurer hier, das beginnt schon bei der Miete. Faktisch ist Momentan der Zustand in der Tat am günstigsten.
Shaft
2024-07-21, 18:20:03
Dann bitte den Vermieter freundlich um eine schriftliche Erhöhung, idealerweise samt Aufrechnung was, wie, warum etc.
Oder habt ihr ein stark gestörtes Verhältnis das Du Dich da irgendwie vor scheust? :confused:
Kann durchaus sein, daß das bald von selbst kommt, weil um den August rum glaub der Standardtermin für Nebenkostenabrechnung ist.
Vielleicht hat er Dich also nur mündlich vorab informiert und die Schriftform folgt ohnehin in Kürze :)
Ja Zitat. Verhältnis ist gut.
Gerade mit Vermieter gesprochen, "da gibt's nichts schriftliches, das wird mit jedem Vermieter individuell ausgehandelt."
Werde mir das alles am Sonntag mal genauer ansehen und durchrechnen.
Ich möchte vor allen eins, eine schriftliche Vereinbarung.
Provokant gefragt, warum? Ja, sie steht dir zu, aber wenn der Vermieter ein dummer Vermieter ist (und das scheint so zu sein), dann wird er dir keine geben. Er begründet nichts, er kündigt nur an, dumm gelaufen. Kannst ja dagegen klagen, aber dann kannst du dir auch eine neue Wohnung suchen.
Daher, Nebenkosten anhand der letzten Nebenkostenabrechnung neu ansetzen (also laut dir mindestens um 33€ erhöhen, denn diese Kosten fallen auf jeden Fall an, wenn etwas nicht billiger wird), denn das ist dein schriftlicher Nachweis. Alles darüber hinaus ist dann deine Sache. Erhöhst du um insgesamt 50€, deine Sache, machst du es nicht, auch deine Sache, aber am ende zahlst du eh, weil dann die nächste Nebenkostenabrechnung deine neue schriftliche Vereinbarung ist.
Duran05
2024-07-22, 16:51:38
Das Thema bei derartigen Gesellen ist, man weiß nie ob er korrekt abrechnet weil da die nötigen Informationen fehlen.
Für ihn wäre es sinnvoller gewesen zum 1. Januar die Erhöhung zu schicken. Dann lässt es sich leichter abgleichen.
Nunja, man sollte seinem Vermieter freundlich darauf hinweisen das man nur Rechnungen bezahlt die schlüssig sind. Wenn er es verschusselt ist das nicht Mieters Sache.
Notfalls mit Gericht, bei groben Ungereimtheiten.
Wer nicht fair handelt, der braucht auch nicht fair behandelt zu werden. Akzeptiert man einmal eine Ungereimtheit folgen noch viele weitere. Das ist leider so, da viele es sich bequem machen.
(Hast du Geld? Klar... oh ich brauche noch was, hast du was da?)
/dev/NULL
2024-07-22, 17:03:34
Die Nebenkostenabrechnung muss alle Kosten belegen und spätestens nach 12 Monaten (?) vorlegen.
Du musst die Kosten zahlen, sofern die stimmen/belegt sind. Wenn nicht kannst Du widersprechen.
Zahlst Du nicht kommst Du in Verzug und kannst außerordentlich gekündigt werden.
Ich hab als Vermieter meinen Mietern alle Rechnung vorgelegt eine entsprechende Abrechnung gemacht und die haben dann 30 Tage zur Nachzahlung - die war z.t. 600€ wegen gestiegenerVersicherungen und Abwasserpreise -> die haben selber vorgeschlagen 50€ mehr zu zahlen - das nächste Jahr waren es dann 46€ oder so, die man daneben lag
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