Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag - Paragraphen
reallord
2024-10-04, 10:59:22
Hey,
ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und habe Morgen einen Besichtigungstermin.
Nun hat mir der potentielle Vermieter vorhin mitgeteilt, dass er einen Haus und Grund Mietvertrag (Link: https://www.haus-und-grund-vertrag.de/landingpage.html?gad_source=1 ) als Vorlage verwenden wird, da dieser die Interessen von Vermieter und Mieter in gleichem Maße berücksichtigt.
Außerdem wird's eine Indexmiete, was mir auch ziemlich ungünstig erscheint.
Also hab ich mir mal dazu ein Muster angeguckt und ich kann gerade nicht erkennen, wo hier meine Interessen sonderlich berücksichtigt werden.
Haus und Grund:
$ 10 - Benutzung der Mieträume
Keinerlei Erwähnung, ob ggf. weitere Personen einziehen können (z.B. Partner)? Muss ich das klären?
$ 13 - Krafträder, Motorroller, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor
"dürfen nur mit Einwilligung der Vermieters... untergestellt werden"
Ich möchte mir ein Ebike anschaffen, das hier trifft dann nur zu, wenn ich eins mit >25 km/h + Nummernschild hätte. Also irrelevant, denk ich.
$ 15 - Waschen in der Wohnung
"Aufstellen solcher Maschinen ist dem Vermieter...anzuzeigen."
"Das Aufhängen der Wäsche zum Trocknen in der Wohnung, Loggia und auf dem Balkon ist unzulässig."
Im Grundriss ist ein Anschluss in der Wohnung für eine WaMa vorgesehen, aber es gibt unterm Dach einen Waschraum mit Anschlüssen + Leinen.
Bin ich verpflichtet den zu nutzen? Nach den Fotos vom Eingang zu urteilen, seh ich da 10 Briefkästen == 10 Parteien. Ich glaub nicht, dass die alle ihre Wäsche gleichzeitig aufhängen können.
Muss ich vermutlich auch klären.
$ 18 - Instandhaltung der Mieträume
"Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen bis zu 125€ im Einzelfall..."
Ist das normal?
$ 22 - Betreten der Mieträume
"Dem Vermieter...steht in angemessenen Abständen.. die Besichtigung der Mieträume an Werktagen zwischen 10 und 13h und 15 und 19h sowie an Sonn- und Feiertagen..nach Anmeldung frei.
Kein max Zeitlimit, ggf. pro Woche? Theoretisch kann er, sagen wir, jeden zweiten Tag vorbeikommen?
Zum Vergleich hab ich mir mal einen anderen Mustervertrag angeguckt.
Mieterbund (https://mieterbund.de/service/checks-formulare/mietvertrag/):
$ 10 - Der Mieter kann jederzeit seinen Ehegatten, Lebenspartner oder Familienangehörigen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen.
Wirkt wesentlich Mieter-freundlicher. Ggf. kommt dann halt eine Anpassung der Nebenkosten.
§ 11 - Haushaltsmaschinen
"Der Mieter darf in den Mieträumen Haushaltsmaschinen (z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner) aufstellen."
Keine Aussage zum Trocken der Wäsche in der Wohnung, also implizit erlaubt?
$ 15 -
Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mieträume, soweit wichtige Gründe (Haus- oder
Wohnungsverkauf, Kündigung, Reparaturen) dies erfordern, zusammen mit Interessenten oder
Handwerkern nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter betreten. Dabei hat er auf die Arbeitszeit
des Mieters oder sonstige persönliche Hinderungsgründe Rücksicht zu nehmen. Besichtigungen
sind im Regelfall auf 3 Stunden an einem Tag pro Woche zu beschränken
Insgesamt wirkt der H+G Mietvertrag (ist aber erstmal ja nur das Muster, konkreten Vertrag hab ich ja nicht, bzw. keine Ahnung, ob ich bis dahin überhaupt komme) eher wie ein Vertrag zugunsten des Vermieters.
Oder seh ich das hier falsch?
Mir ist nun klar, dass keiner hier in meiner Situation steckt, aber Wohnungsmarkt in Großstadt ist halt schwierig.
Mir gefällt die Wohnung, also will ich nicht zu viele 'unbequeme' Fragen stellen, aber seht ihr hier ggf. irgendein No-Go? Oder ist das noch im Rahmen?
Bin dankbar für jeden Kommentar.
maximum
2024-10-04, 11:57:19
Das ist ziemlich normal. Partner darf immer einziehen, wenn es genug Platz gibt. Vermieter darf die Wohnung nur besichtigen, wenn es um Nachvermietung oder Verkauf geht und nicht einfach so. Und ja Haus und Grund ist natürlich auf Vermieterseite. Mein Vertrag war eine uralte Vorlage da ist man die Hälfte der Klauseln überholt und ungültig. Ich glaube du machst dir da zuviele Gedanken. Indexmiete ist aber natürlich gültig. Bei kleiner Inflation aber ok und es darf nicht anderweitig erhöht werden. Und wer soll bitte nachweisen ob du Wäsche im Badezimmer auf der Leine trocknest? Es geht da natürlich um Schimmel also lüften etc muss man natürlich.
blackbox
2024-10-04, 12:03:53
Auf dem Balkon soll man keine Wäsche trocknen dürfen? Und in der Wohnung auch nicht?
Natürlich darf man das.
Vermieter darf die Wohnung nur besichtigen, wenn es um Nachvermietung oder Verkauf geht und nicht einfach so.
Eine Besichtigung jährlich um Renovierungs- und Reparaturbedarf zu prüfen dürfte durchaus auch drin sein. Mit Anlass sicher auch häufiger.
Die Kleinreparaturklausel ist normal.
maximum
2024-10-04, 13:00:50
Eine Besichtigung jährlich um Renovierungs- und Reparaturbedarf zu prüfen dürfte durchaus auch drin sein. Mit Anlass sicher auch häufiger.
Die Kleinreparaturklausel ist normal.
Aber soweit ich weiß nicht einfach so vorsorglich ohne dass Reparaturbedarf gemeldet wurde.
Surrogat
2024-10-04, 13:01:18
einfach den Vertrag unterschreiben, wenn da was sittenwidriges drin ist, ist es automatisch ungültig
Effektiv werden die für dich den Vertrag sowieso nicht umschreiben und stattdessen den zweitbesten Anwärter auf die Wohnung nehmen
sun-man
2024-10-04, 13:19:17
"Das Aufhängen der Wäsche zum Trocknen in der Wohnung, Loggia und auf dem Balkon ist unzulässig."
Hier geht es wohl eher um Bettlaken und Co. Wenn Du jetzt auch noch im 3. Stock wohnst und der Balkon Blickdicht ist? Wer will das wie kontrollieren ob da Socken und Schlübbis hängen. Ich persönlich finde, dass ein Trockner eh dazu gehört.
PS:
Klauseln in Hausordnung oder Mietvertrag, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagen, sind unwirksam. Auch wenn in der Hausordnung geschrieben steht, dass die nasse Wäsche ausschließlich in einem dafür vorgesehenen Trockenraum aufgehängt werden darf, bedeutet das für euch nicht, dass ihr eure Wäsche nicht trotzdem in der Wohnung oder auf dem Balkon trocknen dürft.
https://wohnglueck.de/artikel/waesche-trocknen-balkon-59483
Kleinreparaturen sind auch normal im Mietvertrag.
Döner-Ente
2024-10-04, 13:19:57
Effektiv werden die für dich den Vertrag sowieso nicht umschreiben und stattdessen den zweitbesten Anwärter auf die Wohnung nehmen
Das da. Man nimmt als Privatmann bzw. fachjuristisch nicht beschlagener Laie ja gerade deswegen Musterverträge von solchen Fachverbänden/-Organisationen, weil man davon ausgeht bzw. darauf vertraut, dass die schon genau wissen, was da rein gehört und was nicht und weil man keine Lust hat, daran selber rumzufeilen.
Es ist im vorliegenden Fall ziemlich mistig, wenn man die Wohnung haben will, mit einigen Paragraphen des Mustervertrages (berechtigterweise) ein Problem bzw. Klärungsbedarf hat, auch nicht weiß, ob der Vermieter überhaupt 1:1 auf Umsetzung sämtlicher Regelungen des Mustervertrages bestehen würde oder ob da nicht gut Spielraum zur gütlichen Einigung bestünde, jeglicher Versuch, das abzuklären, aber die Gefahr mit sich bringt, dass eben einfach der nächste Interessent, der keine Fragen stellt, genommen wird.
/dev/NULL
2024-10-04, 13:38:23
Als Vermieter würde ich auch einen Haus und Grund Mietvertrag nehmen, der ist zumindest rechtlich einigermaßen aktuell und sicherlich weniger angreifbar, als ein handgeschriebener.
Die Kleinreparaturklausel ist normal und soll eigentlich den Mieter davor schützen jeden scheiss aufgebrummt zu bekommen und gleichzeitig den Vermieter auch davor bewahren jeden Kleinkram reparieren zu müssen.
Indexmiete (an Inflation gekoppelt) ist doch ok, keine Scherereien mit "wir machen mal spontan 20% mehr" und keine Gefahr für den Vermieter da abgehängt zu werden.
Ich hab bei mir Staffelmiete vereinbart, die lag anfangs leicht über, dann unter der Inflation, war aber auch für alle planbar.
-> keinen Kopf machen ausser Du hast noch 20 Wohnungen in Aussicht- hier ist man als Mieter vermutlich eher froh irgendwas zu bekommen.
Mortalvision
2024-10-04, 15:11:08
Du kannst bei Dir übrigens wohnen lassen, wen Du willst. Dauerhaft, heute, übermorgen. Das ist eine extrem dumme Klausel. Wenn Du aber dafür Miete kassierst, betreibst Du ein Untermieterverhältnis, ggf. ist das ausgeschlossen?
Steht auch etwas zu Haustieren drinnen? Wenn ja, gilt das zu 99% auch für andere Mieter. Falls Du also nicht auf Hundegebell oder Winseln stehst, lass es lieber.
Korfox
2024-10-04, 15:37:14
Nein kannst du nicht. Angehörige nach schriftlicher Anzeige ja, ansonsten ca. 6 Wochen und beides nur solange keine Überbelegung des Wohnraumes eintritt.
reallord
2024-10-04, 16:28:58
Das ist ziemlich normal. Partner darf immer einziehen, wenn es genug Platz gibt. Vermieter darf die Wohnung nur besichtigen, wenn es um Nachvermietung oder Verkauf geht und nicht einfach so. Und ja Haus und Grund ist natürlich auf Vermieterseite. Mein Vertrag war eine uralte Vorlage da ist man die Hälfte der Klauseln überholt und ungültig. Ich glaube du machst dir da zuviele Gedanken. Indexmiete ist aber natürlich gültig. Bei kleiner Inflation aber ok und es darf nicht anderweitig erhöht werden. Und wer soll bitte nachweisen ob du Wäsche im Badezimmer auf der Leine trocknest? Es geht da natürlich um Schimmel also lüften etc muss man natürlich.
Klingt schon mal gut.
...Die Kleinreparaturklausel ist normal.
Ok.
einfach den Vertrag unterschreiben, wenn da was sittenwidriges drin ist, ist es automatisch ungültig
Direkt sittenwidrig aufgefallen ist mir da nix, aber ist ja auch nur das Muster von H+G direkt.
Effektiv werden die für dich den Vertrag sowieso nicht umschreiben und stattdessen den zweitbesten Anwärter auf die Wohnung nehmen
Ja, zu viele Fragen, Mieter zu 'unbequem' -> Next please.
Hier geht es wohl eher um Bettlaken und Co. Wenn Du jetzt auch noch im 3. Stock wohnst und der Balkon Blickdicht ist? Wer will das wie kontrollieren ob da Socken und Schlübbis hängen. Ich persönlich finde, dass ein Trockner eh dazu gehört.
PS:
Klauseln in Hausordnung oder Mietvertrag, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagen, sind unwirksam. Auch wenn in der Hausordnung geschrieben steht, dass die nasse Wäsche ausschließlich in einem dafür vorgesehenen Trockenraum aufgehängt werden darf, bedeutet das für euch nicht, dass ihr eure Wäsche nicht trotzdem in der Wohnung oder auf dem Balkon trocknen dürft.
https://wohnglueck.de/artikel/waesche-trocknen-balkon-59483
Fair, ist allerdings 1.OG, das könnte man schon sehen, wenn man will.
Das da. Man nimmt als Privatmann bzw. fachjuristisch nicht beschlagener Laie ja gerade deswegen Musterverträge von solchen Fachverbänden/-Organisationen, weil man davon ausgeht bzw. darauf vertraut, dass die schon genau wissen, was da rein gehört und was nicht und weil man keine Lust hat, daran selber rumzufeilen.
Es ist im vorliegenden Fall ziemlich mistig, wenn man die Wohnung haben will, mit einigen Paragraphen des Mustervertrages (berechtigterweise) ein Problem bzw. Klärungsbedarf hat, auch nicht weiß, ob der Vermieter überhaupt 1:1 auf Umsetzung sämtlicher Regelungen des Mustervertrages bestehen würde oder ob da nicht gut Spielraum zur gütlichen Einigung bestünde, jeglicher Versuch, das abzuklären, aber die Gefahr mit sich bringt, dass eben einfach der nächste Interessent, der keine Fragen stellt, genommen wird.
Siehe oben. -> Next please
...Indexmiete (an Inflation gekoppelt) ist doch ok, keine Scherereien mit "wir machen mal spontan 20% mehr" und keine Gefahr für den Vermieter da abgehängt zu werden.
Okay, kein Plan, wie oft Vermieter sonst erhöhen. In den 3,5 Jahren WG Zimmer A gab's keine Erhöhung und in den 2,5 Jahren WG Zimmer B ebenfalls nicht.
-> keinen Kopf machen ausser Du hast noch 20 Wohnungen in Aussicht- hier ist man als Mieter vermutlich eher froh irgendwas zu bekommen.
Sooo schlimm ist der Wohnungsmarkt nun auch nicht. Ich müsste halt nur mehr zahlen, weniger m² akzeptieren, auf den Geschirrspüler verzichten oder eine schlechtere Lage in Kauf nehmen. ;)
Steht auch etwas zu Haustieren drinnen? Wenn ja, gilt das zu 99% auch für andere Mieter. Falls Du also nicht auf Hundegebell oder Winseln stehst, lass es lieber.
Steht zumindest in der Anzeige und im Mustervertrag drin -> Keine Haustiere. Ich hab ja auch keine, allerdings hätte ich vielleicht irgendwann gerne mal 2 Katzen. Aber das ist eher Zukunftsmusik, erstmal überhaupt ne Wohnung haben.
Vielen Dank erstmal fürs zahlreiche Feedback.
Mal sehen, ob ich überhaupt die anderen Kandidaten ausstechen kann. :redface:
Duran05
2024-10-04, 16:39:28
Indexmiete bedeutet, du wirst regelmäßige Erhöhungen bekommen. Ich hoffe das ist dir klar, die werden meistens schon im Vertrag festgeschrieben.
Das normale Mieterhöhungsverfahren wird damit außer Kraft gesetzt.
§ 15 ist ungültig, es darf gewaschen werden und es muss dem Vermieter auch nicht angezeigt werden.
§ 18 ist nicht ganz normal, Kleinreperaturen gehen dem Gesetz nach bis 100 Euro, alles darüber hinaus zahlt der Vermieter.
Du würdest dich für 125 Euro verpflichten.
Wenn einer einzieht musst du das immer anzeigen. Längere Besuche von einigen Wochen sind komplett irrelevant.
Ja natürlich kann der auch Termine zur Besichtung machen aber nur nach Absprache. Und er muss auch rücksicht auf die eigenen Bedürfnisse nehmen, wenn du nie zuhause wärst muss der Termin verschoben werden können.
Okay, kein Plan, wie oft Vermieter sonst erhöhen. In den 3,5 Jahren WG Zimmer A gab's keine Erhöhung und in den 2,5 Jahren WG Zimmer B ebenfalls nicht.
Schau bitte mal reddit Mietforum.
Ich kenn das gar nicht anders, die Mieterhöhung kommt alle ~2 Jahre. Und er kann bis 20 % erhöhen. ;)
Da hast du einfach nur Schwein. Die neu gerechnete Grundsteuer die kann 1:1 auf den Mieter umgelegt werden, das gilt für 2025, 2026...
Korfox
2024-10-04, 17:56:54
Bezüglich Katze:
Kleintiere können nicht untersagt werden. Katzen sind keine Kleintiere, da sie sich frei in der Wohnung bewegen. Der Vermieter muss also zustimmen. Wobei man sich auch Gedanken machen sollte, ob man einer Katze die reine Stubenhaltung antun möchte.
/dev/NULL
2024-10-04, 18:31:54
In vielen Tierheimen bekommt man nur noch zwei oder mehr Stubenkatzen und das auch nur, wenn man selber immer daheim arbeitet..
reallord
2024-10-04, 19:01:58
Indexmiete bedeutet, du wirst regelmäßige Erhöhungen bekommen. Ich hoffe das ist dir klar, die werden meistens schon im Vertrag festgeschrieben.
Das normale Mieterhöhungsverfahren wird damit außer Kraft gesetzt.
Passt.
§ 15 ist ungültig, es darf gewaschen werden und es muss dem Vermieter auch nicht angezeigt werden.
Ging mehr ums Trocknen, aber wurde ja schon geklärt.
§ 18 ist nicht ganz normal, Kleinreperaturen gehen dem Gesetz nach bis 100 Euro, alles darüber hinaus zahlt der Vermieter.
Du würdest dich für 125 Euro verpflichten.
Naja, wegen 25€ mehr mach ich kein Fass auf. Ist ja immer noch nur Mustervertrag. Echten Vertrag sehe ich ja nur, wenn ich weit genug im Auswahlprozess komme.
...die Mieterhöhung kommt alle ~2 Jahre. Und er kann bis 20 % erhöhen. ;)
Da hast du einfach nur Schwein. Die neu gerechnete Grundsteuer die kann 1:1 auf den Mieter umgelegt werden, das gilt für 2025, 2026...
Schwein 'nur' vorher oder auch jetzt wegen Indexmiete? Hab ich das Umlageproblem mit der neuen Grundsteuer bei Indexmiete?
Bezüglich Katze:
Kleintiere können nicht untersagt werden. Katzen sind keine Kleintiere, da sie sich frei in der Wohnung bewegen. Der Vermieter muss also zustimmen.
Japp, ggf. suche ich mir dann halt ne Wohnung in Ruhe, wo ich Katzen halten kann/darf. Aber das ist noch ne Weile hin.
Wobei man sich auch Gedanken machen sollte, ob man einer Katze die reine Stubenhaltung antun möchte.
Absolut, Internet sagt 50m² für eine, 60m² für zwei Katzen. Und idealerweise ein vernetzter Balkon, den würde ich dann auch vernetzen lassen. Freigänger will ich aber definitiv nicht. Aber, Zukunftsmusik. Erstmal wohnen.
In vielen Tierheimen bekommt man nur noch zwei oder mehr Stubenkatzen und das auch nur, wenn man selber immer daheim arbeitet.. Du meinst es gibt keine Einzeltiervermittlung? Passt für mich eh, sollen ja zwei werden. Eine alleine ist doof, die brauchen einen Spielgefährten. Job ist aber eh 100% Homeoffice.
Mortalvision
2024-10-04, 19:12:52
Nein kannst du nicht. Angehörige nach schriftlicher Anzeige ja, ansonsten ca. 6 Wochen und beides nur solange keine Überbelegung des Wohnraumes eintritt.
Danke, hat sich da mal was geändert?
Ich meine, im Zweifelsfall zieht die Person für einen Tag aus und gleich wieder ein? Oder sie war meine Freundin/Lebenspartner für nen Tag. Wer will das denn nachweisen? Wer kontrolliert die Anzeige?
Falls die Person natürlich Stress macht, sieht das ggf. anders aus, das kann ich verstehen.
Duran05
2024-10-04, 19:13:29
Hab ich das Umlageproblem mit der neuen Grundsteuer bei Indexmiete?
Das betrifft alle Mieter im neuen Jahr. Auch die Immobilienbesitzer kommen nicht um die Steuer herum.
Plane also nicht zu eng wenn die Nebenkosten deutlich anziehen.
Katzen sind in der Regel auch kein Thema, die Kleintiere können nicht verboten werden. Wenn er meint das machen zu müssen dann lässt du ihn halt einfach nicht mehr "einfach so" erscheinen sondern die Türe zu. ;)
Ich meine, im Zweifelsfall zieht die Person für einen Tag aus und gleich wieder ein? Oder sie war meine Freundin/Lebenspartner für nen Tag. Wer will das denn nachweisen? Wer kontrolliert die Anzeige?
Kannst du halt nicht kontrollieren. Wenn der Vermieter nachstellt oder einen Detektiv anheuern möchte dann bewegt er sich schon im grenzbereich.
Und mehrere Wochen übernachtung sind für Gerichte in der Regel auch zulässig, handelt sich ja nur um besuche.
Nebenkosten mag schon sein das er das anpassen möchte aber ich finde das sehr scheinheilig. Ich heize nicht eine Sekunde länger nur weil wer da ist. Zahlen musst du so oder so nach Jahreswechsel.
Duran05
2024-10-04, 19:15:42
*del
Korfox
2024-10-04, 22:20:17
Danke, hat sich da mal was geändert?
Ich meine, im Zweifelsfall zieht die Person für einen Tag aus und gleich wieder ein? Oder sie war meine Freundin/Lebenspartner für nen Tag. Wer will das denn nachweisen? Wer kontrolliert die Anzeige?
Falls die Person natürlich Stress macht, sieht das ggf. anders aus, das kann ich verstehen.
Die letzten rund 10 Jahre hat sich da nichts geändert. Eingetragene Lebensgemeinschaften werden nicht wie Ehen gehandhabt entsprechend auch Beziehungen nicht.
Alle anderen Themen sind ganz gut machbar als Mieter aber beim Thema unzulässige Wohnraumüberlassung, Untermiete, Besuch über >6 Wochen würde ich eher dafür sorgen mich mit dem Vermieter gut zu vertragen bevor es da ausartet. Wir hatten vor 10 Jahren meine Schwester und kürzlich meine Mutter jeweils über 6 Wochen hier und ich war in beiden Fällen nach Recherche froh, dass wir einfach dem Vermieter bzw. der Vermieterin mündlich bescheid geben konnten und sie absolut fein damit war. Obwohl es Familie ist.
Mancko
2024-10-05, 00:55:14
Indexmiete bedeutet, du wirst regelmäßige Erhöhungen bekommen. Ich hoffe das ist dir klar, die werden meistens schon im Vertrag festgeschrieben
Bei einer Staffelmiete werden sie im Vertrag festgeschrieben. Bei der Indexmiete ist die Mieterhöhung an den Verbraucherpreisindex vom statistischen Bundesamt gekoppelt und die Erhöhung muss dann schriftlich mit Verweis auf die Berechnung mit dem Index bzw. dessen Steigerung angekündigt werden.
Indexmiete ist eigentlich so schlecht nicht. Die Mietervereine und linken Politiker haben zwar die letzten 3 Jahre darüber gemeckert wie das denn sein kann (wegen der höheren Inflation) und blah aber mit keinem Stück erwähnt, dass in den 10 Jahren zuvor mit niedriger Inflation die Indexmiete nur sehr geringe Anpassungen zugvelassen hat, in der Regel geringere als mit Staffelmiete oder ortsüblicher Vergleichsmiete. Ich finde Indexmiete eigentlich fair für beide Seiten. Der Vermieter kann nicht mehr erhöhen als die allgemeine Preissteigerung, was für den Mieter Sicherheit bedeutet und der Vermieter wiederum sichert seine Mieteinnahmen gegen Inflation ab.
Ich nutze auch immer die Haus und Grund Mietverträge bei meiner vermieteten Wohnung. Klar sind die etwas mehr im Sinne des Vermieters und die der Mietervereine im Sinne des Mieters aber so richtig große Abweichungen gibt es nicht, da im deutschen Mietmarkt extrem viel bereits gesetzlich geregelt ist. Bei uns ist das ganze für Mieter mehr als human. Einfach mal in einem angelsächsischen Land wie z.B. in Australien, USA etc. eine Wohnung mieten, dann weiß man wovon ich spreche. Da gibt es so gut wie keine Sicherheit und es kann zuweilen beliebig erhöht werden. Deswegen mieten die Leute dort auch nicht lange und schauen so schnell wie möglich an die eigene Wohnung oder das eigene Haus zu kommmen.
ImmortalMonk
2024-10-06, 15:51:34
Die letzten rund 10 Jahre hat sich da nichts geändert. Eingetragene Lebensgemeinschaften werden nicht wie Ehen gehandhabt entsprechend auch Beziehungen nicht.
.
Das ist so aber nicht richtig und wäre mir auch neu.
Zwar gibt es folgenden Umstand:
Unverheirateter Partner:in gilt als Dritte:r
Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof meinte. Ein:e Mieter:in sei ohne Erlaubnis des Vermieters bzw. der Vermieterin nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietwohnung einem:einer Dritten zu überlassen. Das bestimme Paragraph 540, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der:Die Lebenspartner:in sei ein:e Dritte:r im Sinne des Gesetzes. Anders, so der Bundesgerichtshof, als beispielsweise Besucher:innen oder Familienangehörige des Mieters bzw. der Mieterin.
aber eben auch diesen
Berechtigtes Interesse genügt für den Einzug
Aber auch das Zusammenziehen oder das Zusammenleben mit einem:einer Dritten, einem:einer Lebenspartner:in, kann der:die Vermieterin letztlich weder verhindern noch verbieten. Auch das steht im Gesetz. Nach Paragraph 553, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der:die Mieter:in Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme eines:einer Dritten, wenn er:sie ein berechtigtes Interesse hat. Das ist bei der Begründung einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft natürlich der Fall.
schlussendlich und das kann man überall nachlesen, ist die Zustimmung des Verieters bei Einzug des Partner reine Formsache.
Erlaubnis des Einzugs reine Formsache
Der:Die Vermieter:in muss dem Nachzug des Partners bzw. der Partnerin grundsätzlich zustimmen.
Hier betonte der Bundesgerichtshof, dass der auf höchst persönlichen Motiven beruhende und auch nicht näher zu begründende Wunsch des Mieters bzw. der Mieterin, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft einzugehen, praktisch immer ausreicht, um ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme des:der "Dritten" in die Wohnung darzulegen. Dann könnte der:die Vermieter:in die Erlaubnis nur verweigern, wenn es durch die Aufnahme des:der Lebensgefährten zu einer Überbelegung der Wohnung käme. Das wiederum ist kaum vorstellbar.
Dass der:die Vermieter:in um Erlaubnis gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen also eine reine Formalie.
Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/nachzug-des-partners.html#:~:text=Ein%20berechtigtes%20Interesse%20rechtfertigt%20den,Formal it%C3%A4t%2C%20sofern%20keine%20%C3%9Cberbelegung%20entsteht.
Mitteilen muss es dem Vermieter sowieso, weil das natürlich Auswirkung auf die Nebenkostenabrechnung hat.
.
Korfox
2024-10-06, 19:13:48
Es steht explizit da, dass Partner anders behandelt werden als Ehepartner/Angehörige. Ich habe nicht geschrieben wie sich das genau differenziert, weil ich keinen Bock hatte das rauszusuchen.
ImmortalMonk
2024-10-06, 19:29:15
Es steht explizit da, dass Partner anders behandelt werden als Ehepartner/Angehörige. Ich habe nicht geschrieben wie sich das genau differenziert, weil ich keinen Bock hatte das rauszusuchen.
Das ist im Kontext aber irrelevant. Dein Post suggeriert halt, dass der Vermieter den Einzug des Lebenspartners untersagen kann, weil der Lebenspartner als dritte Person im Sinne von BGB §540 zu betrachten ist und würde es nur diesen Paragraphen geben, würde das auch zutreffen.
Aber Recht ist halt schon etwas komplexer. Es gibt halt noch BGB §553
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