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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Optimale Nutzung der Steuerfreibeträge bei Kindern?


boxleitnerb
2024-10-18, 20:16:00
Mir ist klar, dass ich für eine definitive Aussage einen Anwalt/Steuerberater brauche. Aber würde meine (Schnaps?)Idee trotzdem mal vorstellen.

Kind hat ja einen Grundfreibetrag von 12096 Euro und zusätzlich noch den Sparerpauschbetrag von 1000 Euro, also ziemlich ordentlich.

Normalerweise hat das Kind ja nicht so viele Kapitalerträge, dass das ansatzweise ausgenutzt wird, zumindest zu Beginn einer Ansparphase von 18 Jahren.

Nun gibt es ja Kettenschenkungen, also über eine weitere Person.
In der Wirtschaftswoche steht in einem Artikel zu einer zweckgebundenen Schenkung mit (frei???) gestaltbaren Bedingungen:

Auflagen für die Verwendung von Geld für
die Kinder lassen sich individuell zuschneiden. In Ihrem
Fall soll das Geld nur für die Ausbildung der Kinder
verwendet werden. Damit dürften Sie als Eltern das Geld
zwar für die Kosten einer Privatschule nutzen.
Hortgebühren dürften aber eher nicht zu diesem Zweck
passen. Ist die Auflage dagegen so gestaltet, dass sie alle
Verwendungszwecke für die Kinder zulässt, dann sind
beide Kosten abgedeckt.
Quelle: https://www.wiwo.de/my/finanzen/steuern-recht/schenkung-was-eltern-beim-umgang-mit-geld-fuer-die-kinder-beachten-sollten/29836098.html

Ich bin aber nicht sicher, ob dies für Eltern möglich ist oder wie in dem Beispiel nur für andere Verwandtschaftsgrade, hier Großeltern.

Nun könnte man folgendes Szenario betrachten:

Eltern schenken Geld an die Großeltern.
Diese schenken es zweckgebunden an das Kind wie oben beschrieben.
Mit den steuerfreien Erträgen aus z.B. einem ETF des Kindes zahlen die Eltern dann Hobbies, Kita, Privatschule usw. Je nach Kosten-/Ertragsverhältnis bleib das Depot konstant oder wächst etwas weiter - schrumpfen sollte es nicht. Die Freibeträge werden besser ausgenutzt.


Da für die Erzeugung höherer Kapitalerträge ja größere Summen früh verschenkt werden, könnte man auf die monatliche Sparrate für das Kind als Ausgleich verzichten. Und das Geld, was man für Kita und Co. ausgeben müsste, wiederum selbst ansparen (und Steuern zahlen).

Klingt irgendwie halb illegal - wenn es so einfach wäre, würde es dann nicht jeder machen? Lohnt sich das überhaupt?
Wie denkt ihr darüber?

P.S.
Zitat angepasst, in dem Beispiel wurden diese Verwendungszwecke ausgeschlossen. Scheinbar ist man aber frei bei der Gestaltung...

readonly
2024-10-18, 20:53:10
Ich hab ChatGPT o1 mal gefragt. Bin gespannt wie die Profis die Antworten sehen.

...
Ihre Idee, durch Kettenschenkungen und zweckgebundene Schenkungen an das Kind die steuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen, wirft einige komplexe steuerliche und rechtliche Fragen auf.

1. Einkünftezurechnung (§ 39 AO): Wenn Eltern Vermögenswerte auf ihr Kind übertragen, aber weiterhin die Kontrolle darüber behalten oder wenn die Erträge zur Deckung von Kosten verwendet werden, die eigentlich von den Eltern zu tragen sind (z. B. Lebenshaltungskosten, Ausbildung), könnten die Einkünfte steuerlich den Eltern zugerechnet werden.

2. Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO): Das deutsche Steuerrecht enthält Regelungen, die den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung verhindern sollen. Wenn eine Konstruktion hauptsächlich dazu dient, Steuern zu sparen, und keinen wirtschaftlichen Hintergrund hat, kann dies als missbräuchlich eingestuft werden.

3. Kettenschenkungen: Das Finanzamt könnte Kettenschenkungen als Umgehungstatbestand betrachten, insbesondere wenn sie nur dazu dienen, höhere Freibeträge auszunutzen. Schenkungen sollten immer tatsächlich und nicht nur formal erfolgen.

4. Zweckgebundene Schenkungen: Zweckgebundene Schenkungen können Einschränkungen unterliegen. Wenn Großeltern Geld mit der Auflage schenken, dass es für bestimmte Zwecke verwendet wird, müssen diese Bedingungen klar definiert und rechtlich zulässig sein.

5. Verantwortlichkeiten der Eltern: Kosten für die Erziehung und Ausbildung eines Kindes gelten grundsätzlich als elterliche Pflicht. Die Finanzierung solcher Kosten über die Erträge des Kindes könnte steuerlich problematisch sein.

Warum macht das nicht jeder? Die meisten Menschen vermeiden solche Konstruktionen aufgrund der genannten rechtlichen Unsicherheiten und des Risikos einer steuerlichen Nachprüfung. Zudem können die administrativen Aufwendungen und potenziellen Rechtsstreitigkeiten die erwarteten Steuervorteile übersteigen.

Empfehlung: Es ist wichtig, die geplanten Schritte mit einem erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu besprechen. Sie können Ihre individuelle Situation bewerten und Ihnen rechtssichere Wege aufzeigen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen dabei, die möglichen Konsequenzen Ihrer Idee besser einzuschätzen.

Marscel
2024-10-18, 21:06:02
Ja, das touchiert Grenzfälle in mindestens zwei verschiedenen Steuerartern, mit Konsequenzen für Beteiligte z. B. im unerwarteten Todesfall, einmal im Sozialrecht, einmal im Zivilrecht, und geht optimistisch bei der Anlageform aus.

Rechtlich und finanziell gute Ideen seh ich da nicht.