Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzen - Steuernachzahlung bei ALG-Bezug
Der_Korken
2024-11-03, 22:29:14
Ich habe eine steuerrechtliche Frage bezüglich des Progressionsvorbehalts bei ALG1-Bezug: Ich habe öfter gelesen, dass bei ALG1-Bezug eine Steuernachzahlung droht, weil die Bezüge selbst zwar nicht versteuert werden, aber bei der Ermittlung des Lohnsteuersatzes als "fiktives" Einkommen gezählt werden. Eventuell habe ich die Mechanik nicht richtig verstanden, aber wenn ich das im Kopf mal überschlage, komme ich immer zu dem Schluss, dass man als Angestellter, der in einem Kalenderjahr x Monate ALG1 bezogen hat (1 <= x <= 11), eigentlich nie in Steuerschuld kommen kann, sofern das eigene Gehalt vor und nach ALG nicht extrem schwankt.
Begründung: Bei jeder Monatsabrechnung wird ein Abschlag für die Lohnsteuer einbehalten und als Grundlage für den einbehaltenen Steuersatz wird der Bruttolohn * 12 genommen (quasi als geschätztes Jahreseinkommen). Wenn ich aber nicht das ganze Jahr über arbeite, dann wird für den Abschlag immer ein zu hohes Jahreseinkommen annehmen und zu hoch ausfallen, selbst wenn für die fehlenden Monate die ALG-Bezüge für den Steuersatz berücksichtigt werden.
Beispiel: Bei 60K Bruttogehalt im Jahr und 6 gearbeiteten Monaten hätte ich 30K zu versteuerndes Einkommen, aber die Abschläge beinhalten bereits den Steuersatz für 60K. Wenn ich z.B. noch 12K ALG bekommen habe, dann muss ich trotzdem nur 30K versteuern, aber eben zum Steuersatz von 42K. Das ist natürlich als wenn ich ALG1 nicht bezogen hätte, aber immer noch weniger als ich durch die Abschläge bereits bezahlt habe. Ich müsste in diesem Beispiel also trotz ALG1 sogar noch Geld rausbekommen. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Duran05
2024-11-03, 22:55:05
Warum rechnest du es nicht einfach aus? Dann gibts keine Fragen mehr.
https://www.steuertipps.de/service/rechner/steuer-bei-lohnersatzleistungen-progressionsvorbehalt/
https://www.n-heydorn.de/progressionsrechner.html
Doch man kann nachzahlen müssen! Das liegt daran das du die Beträge freistellen kannst und daher nicht genug einzahlst.
Außerdem kann das Einkommen schwankend sein wegen veränderter Stundenzahl jeden Monat.
Absetzbeträge spielen auch noch eine Rolle. Pauschale plus Versicherungen und andere Beträge.
Wenn du viel Geld zurückbekommen würdest wird das ja aufgerechnet, meistens hat man damit Glück aber immer würde ich nicht behaupten.
Schon einige sind vom Elterngeld überrascht worden.
Ich würde es auch anders beschreiben:
Gezahlt wird nur für die Monate die du gearbeitet hast, im ALG1 Bezug zahlst du nicht, es wird erst am Jahresende nachträglich versteuert und zwar die Gesamtsumme.
BlacKi
2024-11-04, 00:31:46
Ich müsste in diesem Beispiel also trotz ALG1 sogar noch Geld rausbekommen. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
das alg1 kommt zum einkommen hinzu. es ist zwar selbst steuerfrei, aber es ist wie bei dem kurzarbeitergeld:
Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt hängt mit dem Steuersatz zusammen. „Progression“ bedeutet ganz einfach „Steigerung“. In unserem Fall steigt der Steuersatz. Eigentlich steuerfreie Lohnersatzleistungen – wie das Kurzarbeitergeld – werden auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
https://www.steuern.de/kurzarbeitergeld-steuer
kurzgesagt
du hast für 30k (6 monate beschäftigung) steuern gezahlt, hast aber 50k einkommen gehabt und deshalb verändern sich der steuersatz auf die ersten 6 monate beschäftigung. das ist dann die nachzahlung.
NiCoSt
2024-11-04, 08:47:01
Genau. Die % Steuern die du auf dein normales Einkommen (nicht ALG) zahlen musst erhöhen sich einfach. Und zwar auf den % Betrag, den du zahlen müsstest, wenn du dein normales Einkommen und das ALG zusammenrechnest.
Der_Korken
2024-11-04, 16:11:07
Warum rechnest du es nicht einfach aus? Dann gibts keine Fragen mehr.
https://www.steuertipps.de/service/rechner/steuer-bei-lohnersatzleistungen-progressionsvorbehalt/
https://www.n-heydorn.de/progressionsrechner.html
Mir geht es nicht allein darum, von einem Rechner einen Wert ausgespuckt zu bekommen, sondern auch zu verstehen, wie dieser zustande gekommen ist. Bei dem ersten Link wird ein Beispiel vorgerechnet mit 36K Einnahmen und 5K Lohnersatzleistung. Für die fiktiven 41K Einnahmen setzt er dann 19,07% Lohnsteuer an. Wenn ich aber einen anderen Lohnsteuerrechner (https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2024/eingabeformbl2024.xhtml) nehme, bekomme ich für 41K Bruttoeinkommen aber einen viel kleineren Wert raus, nämlich 12,5%. Daher meine Verständnisfrage.
Mir ist klar, dass da noch andere Faktoren reinspielen, aber ich nehme der Einfachheit halber mal keine Kirchensteuern, keine Kinder, Steuerklasse 1, keine sonstigen Einnahmen und Einkünfte an.
Doch man kann nachzahlen müssen! Das liegt daran das du die Beträge freistellen kannst und daher nicht genug einzahlst.
Außerdem kann das Einkommen schwankend sein wegen veränderter Stundenzahl jeden Monat.
(Stark) Schwankenden Einkommen habe ich ja ausgeschlossen. Irgendwelche Freistellungen oder Elterngeld lasse ich auch weg. Mir geht es nur um den Fall, dass man x Monate konstant gearbeitet hat (ohne Freistellungen, andere Bezüge oder Sonderfälle) und dann aber (12-x) Monate ALG1 bekommt.
du hast für 30k (6 monate beschäftigung) steuern gezahlt, hast aber 50k einkommen gehabt und deshalb verändern sich der steuersatz auf die ersten 6 monate beschäftigung. das ist dann die nachzahlung.
Genau, wie sich der Steuersatz verändert, ist mir klar (sofern sich die Lohnsteuerrechner nicht gegenseitig widersprechen, s.o.). Der Punkt ist aber: Ein Arbeitgeber kann am Jahresanfang ja noch nicht vorhersagen wie lange ich im laufenden Jahr arbeiten und was dabei verdienen werde. Deswegen wird bei jeder Monatsabrechnung ein Abschlag auf die Lohnsteuer einbehalten, der davon ausgeht, dass ich diesen Monatsbruttolohn das ganze Jahr über bekommen würde. Aus meinen fiktiven Zahlen des ersten Posts: Wenn ich 5K Brutto verdiene, wird im Januar bereits der "60K-Steuersatz" für den Abschlag benutzt. Für Februar auch, für März auch, usw. Wenn ich jetzt aber Ende Juni aufhöre zu arbeiten und den Rest des Jahres ALG1 bekomme, dann hätte ich trotzdem nicht 60K fiktives Einkommen, sondern vielleicht eher 42K (6*5K Bruttolohn, 6*2K ALG1). Die 30K aus den ersten sechs Monaten sind dann aber nicht dem 42K-Satz, sondern nach dem 60K-Satz versteuert worden, d.h. nach meinem Verständnis würde man trotz ALG1 noch einiges an Geld rausbekommen.
Genau. Die % Steuern die du auf dein normales Einkommen (nicht ALG) zahlen musst erhöhen sich einfach. Und zwar auf den % Betrag, den du zahlen müsstest, wenn du dein normales Einkommen und das ALG zusammenrechnest.
So habe ich das verstanden. Mich wundert nur, warum so krass vor Nachzahlungen gewarnt, weil es imho relativ schwer ist durch ALG1 allein in Steuerschuld zu kommen.
Duran05
2024-11-04, 16:26:47
Google doch einfach mal die konkreten Fälle auch bei reddit solltest du fündig werden.
Es ist leicht in die Nachzahlungsfalle zu kommen. Nur die ersten ~11K Euro im Jahr sind steuerfrei.
Wenn du 2023 viel gearbeitet hast sagen wir mal 70k im Jahr, dann ist dein Krankengeld/ALG1 ziemlich hoch in 2024.
Wenn du im Februar-März arbeitslos wirst, hast du nur 2-3 Monate eingezahlt. Die restlichen 9 Monate werden dann nachgebucht zum Jahresende. Wenn dir jeden Monat hunderte Euro an Einzahlungen fehlten reicht da kein Freibetrag mehr aus.
Der_Korken
2024-11-04, 16:34:22
Wenn du 2023 viel gearbeitet hast sagen wir mal 70k im Jahr, dann ist dein Krankengeld/ALG1 ziemlich hoch in 2024.
Wenn du im Februar-März arbeitslos wirst, hast du nur 2-3 Monate eingezahlt. Die restlichen 9 Monate werden dann nachgebucht zum Jahresende. Wenn dir jeden Monat hunderte Euro an Einzahlungen fehlten reicht da kein Freibetrag mehr aus.
Selbst dann müsste das ALG1 im Schnitt höher als mein monatlicher Bruttolohn der ersten 3 Monate sein, damit bei letzteren zu wenig einbehalten wurde. Versteuert wird am Ende der Bruttolohn, niemals aber das ALG selbst.
Edit: Gegooglet habe ich schon eine Menge, aber ich bekomme da nur Ergebnisse, wo entweder die Ausgangslage völlig anders ist oder wo Steuerprogression erklärt wird oder Allgemeinplätze aufgelistet sind ohne konkrete Erklärungen. Ich glaube das Prinzip mit dem Progressionsvorbehalt verstanden zu haben, aber für mich passt nicht zusammen, dass es mit ALG1 und stetigem Verdienst nahezu unmöglich ist in Steuerschuld zu kommen und dem "bei Google vorherrschenden" Tenor, dass Nachzahlungen die Regel statt die Ausnahme sind. Entweder steht in den Google-Treffern nur Mist oder ich habe einen Denkfehler.
Duran05
2024-11-04, 16:50:07
Dann hab ich hier mal einen Fall für dich:
Einkommen in 3 Monaten: 12000 Euro (56 Euro Steuer)
Leistung in 9 Monaten: 18000 Euro durch ALG1
Steuersatz steigt von fast 0 auf 10,43 %, die Mehrbelastung beträgt 1876 Euro.
Es kann nur das gegengerechnet werden was eingezahlt wurde. Bei 56 Euro ergäbe das ein sattes Minus.
Der_Korken
2024-11-04, 16:55:54
Dann hab ich hier mal einen Fall für dich:
Einkommen in 3 Monaten: 12000 Euro(56 Euro Steuer)
Leistung in 9 Monaten: 18000 Euro durch ALG1
Steuersatz steigt von fast 0 auf 10,43 %, die Mehrbelastung beträgt 1876 Euro.
Es kann nur das gegengerechnet werden was eingezahlt wurde. Bei 56 Euro ergäbe das ein sattes Minus.
Das fett markierte ist imho als Angestellter nicht möglich. Zumindest habe ich das noch nicht erlebt, dass ein Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabschlag einbehält bzw. den für das fortlaufende kumulierte Jahreseinkommen jeden Monat neu ausrechnet und somit die ersten Monate im Jahr gar nichts einbehält.
Bei Selbstständigen, OK, da kann ich mir sowas vorstellen, aber das war ja nicht meine ursprüngliche Frage.
Duran05
2024-11-04, 17:02:48
Das fett markierte ist imho als Angestellter nicht möglich. Zumindest habe ich das noch nicht erlebt, dass ein Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabschlag einbehält bzw. den für das fortlaufende kumulierte Jahreseinkommen jeden Monat neu ausrechnet und somit die ersten Monate im Jahr gar nichts einbehält.
Warum sollte der Arbeitgeber etwas einbehalten wenn du im ALG1 steckst?
Natürlich geht das als Angestellter. Die Fälle gab es alle schon.
Du wirst noch in der Probezeit 6 Monate gekündigt. Da wird nichts einbehalten.
Erschwerend kommen hinzu: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Es ist mehr eine Frage des Zeitpunkts wenn man in den bezug fällt.
Du sagst immer das wird nicht besteuert. Im Prinzip wird es es das doch, da ja beides zusammen addiert den Steuersatz ergibt.
Der_Korken
2024-11-04, 17:10:35
Vereinfachtes Beispiel:
Du hast 1x 2.000€ verdient. Das ist besteuert worden als wäre es 1/12 von 24.000€. Also zahlst Du nur etwa auf die Häfte der 2000€ Steuern, die andere Hälfte ist Teil deines Freibetrages.
Jetzt bekommst du noch z.B. 16.000 € ALG. Tschüs Freibetrag. Jetzt musst du auf die 2000€ die Steuern zahlen, die man mehr bezahlen würde, wenn man statt 16.000€ nun 18.000€ verdient. Du versteuerst in diesem Beispiel dann die ganzen 2000€. Also Nachzahlung.
Moment. Wenn ich 1x2K verdiene und dann 16K ALG bekomme, dann habe ich 18K fiktive Einnahmen. Also müssten die 2K mit einem 18K-Steuersatz besteuert werden bei der Steuererklärung. Allerdings wurde beim Auszahlen der 2K bereits ein 24K-Steuersatz verwendet, um den Abschlag zu berechnen. Somit wäre ich nach wie vor im Plus.
Der Freibetrag ist bei der Berechnung des 18K- bzw. 24K-Steuersatzes bereits berücksichtigt (sprich, der Satz fängt in beiden Fällen erst bei 11,x Tausend an größer Null zu werden).
Moment. Wenn ich 1x2K verdiene und dann 16K ALG bekomme, dann habe ich 18K fiktive Einnahmen. Also müssten die 2K mit einem 18K-Steuersatz besteuert werden bei der Steuererklärung. Allerdings wurde beim Auszahlen der 2K bereits ein 24K-Steuersatz verwendet, um den Abschlag zu berechnen. Somit wäre ich nach wie vor im Plus.
Da ist dein Denkfehler! Nein, vermutlich meiner. Siehe unten.
Der_Korken
2024-11-04, 17:31:27
In der Berechnung DEINER Steuerschuld spielen 24k keine Rolle mehr sondern 16k und 18k.
Das Finanamt guckt was du bei 16k im Jahr zahlen musst. Und was Du bei 18k im Jahr mehr zahlen musst.
Das widerspricht den bisherigen Erklärungen, die ich zum Progressionsvorbehalt gelesen habe. Wenn das so ablaufen würde, müsste man grundsätzlich immer was nachzahlen. Dem scheint in der Praxis nicht so zu sein. Außerdem wäre die Nachzahlung bei deiner Erklärung nicht davon abhängig wieviel Steuern ich schon bezahlt habe. Das kann definitiv nicht sein.
Beispiel: Wir nehmen als erstes Beispiel die 2K Lohn und 16K ALG (aus deinem Beispiel oben) und als zweites Beispiel das gleiche Szenario, aber die 2K Lohn sind jetzt auf zwei Monate verteilt. Dann würde ich zweimal 1K zum 12K-Steuersatz versteuern, was zusammen definitiv günstiger ist als einmal 2K zum 24K-Satz zu versteuern. In beiden Beispielen müsste ich aber jetzt den gleichen Betrag nachzahlen, da in beiden Fällen geguckt wird, was ich von 16K auf 18K mehr zahlen müsste. Da stimmt was nicht!
Duran05
2024-11-04, 17:38:43
Wie kann denn dein Arbeitgeber wissen was du bis zum Dezember verdienst?
Das Finanzamt rechnet in Steuerjahren, folglich Januar - Dezember.
Du verwechselst manchmal auch festes Gehalt mit Stundenlöhnen.
Die Summen ändern sich auch stetig und zwar jeden Monat.
Je länger der Monat = mehr Geld.
Überstunden gemacht? Mehr Geld
Die Monatssicht bringt dir doch nichts wenn du weißt das die Jahressummen wichtig sind.
Alles über 12000 wird einfach versteuert und zusatzleistungen kommen oben drauf.
Richtig scheiße wäre das bei einem Erbfall oder anderen Zahlungen durch Todesfälle (Miethaus = Mieteinnahmen).
Außerdem wäre die Nachzahlung bei deiner Erklärung nicht davon abhängig wieviel Steuern ich schon bezahlt habe.
Dein Abschlag wird natürlich als Anzahlung angerechnet. Aber bei der Berechnung der Steuer ist er irrelevant.
Wenn das so ablaufen würde, müsste man grundsätzlich immer was nachzahlen.
Nicht wenn Du z.B. eine Zeit lang keine Leistung erhalten hast, kurze Zeit sehr gut verdient hast (Z.B. 10.000€ einen Monat verdient und 8000€ ALG) oder schlicht andere Werbungskosten (z.B. berufsbedingter Umzug) hattest.
Beispiel: Wir nehmen als erstes Beispiel die 2K Lohn und 16K ALG (aus deinem Beispiel oben) und als zweites Beispiel das gleiche Szenario, aber die 2K Lohn sind jetzt auf zwei Monate verteilt. Dann würde ich zweimal 1K zum 12K-Steuersatz versteuern, was zusammen definitiv günstiger ist als einmal 2K zum 24K-Satz zu versteuern. In beiden Beispielen müsste ich aber jetzt den gleichen Betrag nachzahlen, da in beiden Fällen geguckt wird, was ich von 16K auf 18K mehr zahlen müsste. Da stimmt was nicht!
Du würdest erst eine geringere Abschlagzahlung leisten (fast Null). Aber Du würdest am Ende die gleiche Steuer zahlen müssen. Da Du weniger angezahlt hast, müsstest Du noch mehr nachzahlen als im ersten Fall.
Anders als ich es zuerst verstanden hatte, wird das eigene Einkommen mit dem Gesamtsteuersatz der Summe besteuert. Von daher ergibt dein Einwand mit 18k Sinn!
Damit komme ich nochmal auf Deine Frage zurück, warum so oft von Nachzahlungen die Rede ist. Das tritt sicher dann auf, wenn Du das ganze Jahr ein angemessen versteuertes Gehalt bekommst, aber steuerfreie Sozialleistungen on top, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die erhöhen Deinen Steuersatz über den vom Finanzamt vorgesehen Betrag und werden zu einer Nachzahlung führen. Wenn hingegen die Steuern für ein Jahresbrutto bemessen waren, welches Du auch mit Sozialleistungen nicht mehr erreichst, solle es evtl. sogar eine Rückzahlung geben.
Sorry für die Verwechslung.
-Duke-
2024-11-04, 21:37:43
Es sind halt zuviele Faktoren zu berücksichtigen um zu erkennen, ob es zu einer Einkommensteuernachzahlung durch die Entgeltersatzleistungen/Progressionsvorbehalt kommt:
Verhältnis von monatlichem Bruttolohn zu Gesamtbruttolohn zu Höhe der Entgeltersatzleistung, Höhe der einbehaltenen und anzurechnenden Lohnsteuer.
Und weil das auch das Finanzamt weiß, gibt es nach §46 EStG, Abs.2 Nr 2 eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn die Entgeltersatzleistungen im Jahr 410€ übersteigen.
Es macht auch wenig Sinn ohne alle Jahreszahlen zu kennen, irgendetwas hochrechnen zu wollen.
Und so bleibt halt nur der gut gemeinte Hinweis: Gibt es Einnahmen, die unter dem Progressionsvorbehalt stehen, rechne mal lieber vorsichtshalber mit einer Nachzahlung...
Der_Korken
2024-11-05, 21:32:52
Anders als ich es zuerst verstanden hatte, wird das eigene Einkommen mit dem Gesamtsteuersatz der Summe besteuert. Von daher ergibt dein Einwand mit 18k Sinn!
Damit komme ich nochmal auf Deine Frage zurück, warum so oft von Nachzahlungen die Rede ist. Das tritt sicher dann auf, wenn Du das ganze Jahr ein angemessen versteuertes Gehalt bekommst, aber steuerfreie Sozialleistungen on top, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die erhöhen Deinen Steuersatz über den vom Finanzamt vorgesehen Betrag und werden zu einer Nachzahlung führen. Wenn hingegen die Steuern für ein Jahresbrutto bemessen waren, welches Du auch mit Sozialleistungen nicht mehr erreichst, solle es evtl. sogar eine Rückzahlung geben.
Sorry für die Verwechslung.
Alles gut. Selbst wenn man solche Sachen online recherchiert, findet man viele vereinfachende oder ungenaue Erklärungen, sodass man bei den Details doch wieder Fehler macht. Zumindest geht mir das so. Die Sache mit den laufenden Sozialleistungen verstehe ich, d.h. gerade Lohnaufstockung trotz durchgehender Beschäftigung führt fast zwangsläufig zur Nachzahlung. Der letzte Satz macht mich optimistisch, dass meine Überlegung wohl tatsächlich richtig ist.
Es sind halt zuviele Faktoren zu berücksichtigen um zu erkennen, ob es zu einer Einkommensteuernachzahlung durch die Entgeltersatzleistungen/Progressionsvorbehalt kommt:
[..]
Und so bleibt halt nur der gut gemeinte Hinweis: Gibt es Einnahmen, die unter dem Progressionsvorbehalt stehen, rechne mal lieber vorsichtshalber mit einer Nachzahlung...
Ich weiß um die vielen Faktoren, deswegen habe ich den Fall maximal eingegrenzt (s.o.). Von einer Nachzahlung gehe ich tatsächlich nicht mehr aus, eher das Gegenteil. Ich kann ja nächstes Jahr irgendwann berichten :freak:
vBulletin®, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.