PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vom Vermieter genötigt?


Gast98
2024-12-10, 12:32:08
Ich befinde mich in einer Situation, in der ich nicht sicher bin was ich machen soll. Beziehungsweise bin ich nicht glücklich mit dem Weg, von dem ich denke, dass ich ihn einschlagen sollte.

Folgende Situation:
- Wir wohnen in einer Mietwohnung
- Wir wohnen im EG
- über uns gibt es weitere Wohnung
- Unsere Toilette ist nicht abgelaufen, da es eine Rohverstopfung in der Hauptleitung gab
- Das wurde behoben, die Rechnung beläuft sich auf 400€
- Grund der Verstopfung waren Fäkalien (so steht das in dem Bericht der Rohrreinigungsfirma)
- Der Vermieter verlangt, dass wir die Rechnung zahlen

Der Vermieter verlangt nun, dass ich das zahle, da es meine Leitung war und auch bei mir die Toilette verstopfte.
Aus meiner Sicht kann es jeder im Haus gewesen sein, denn es war die Hauptleitung. Das ist aber nicht der Punkt, denn ich kann mich natürlich weigern zu zahlen, doch da fängt das Problem an. Dann erhöht er einfach die Miete. Das hat er zwar nicht wortwörtlich gesagt, aber so interpretiere ich sein Verhalten.
Der Vermieter läßt nicht mit sich reden. Andere Mieter im Haus interressieren sich auch nicht dafür.

Was würdet ihr machen?

Nostalgic
2024-12-10, 13:04:39
Mieterverein bzw. Anwalt.

Grundsätzlich ist Rohrreinigung eine eine Sache der Instanthaltung für den Vermieter.
Es sei denn er kann dir beweisen das durch unsachgemäßen Gebrauch z.B. Fett entsorgt, Wäsche gewaschen:freak: usw schuldhaft an der Situation bist.

Miete kann er auch nicht einfach ohne Grund erhöhen.

Haufen
2024-12-10, 13:10:43
Bezahlen.

Wenn bei dir nichts ablief, aber sich auch nichts rausdrückte, wenn das Abwasser der oberen Wohnungen dazu kam, dann kann es durchaus sein, dass nur die "Hauptleitung" deiner Wohneinheit zu war und nicht die des ganzen Gebäudes.
Das ist nun wirklich nichts ungewöhnliches.

Nostalgic
2024-12-10, 13:24:36
Bezahlen.

Wenn bei dir nichts ablief, aber sich auch nichts rausdrückte, wenn das Abwasser der oberen Wohnungen dazu kam, dann kann es durchaus sein, dass nur die "Hauptleitung" deiner Wohneinheit zu war und nicht die des ganzen Gebäudes.
Das ist nun wirklich nichts ungewöhnliches.
:confused:Solang nicht klar ist was die Ursache war würd ich überhaupt nichts zahlen.

Actionhank
2024-12-10, 13:38:06
Bezahlen.

Wenn bei dir nichts ablief, aber sich auch nichts rausdrückte, wenn das Abwasser der oberen Wohnungen dazu kam, dann kann es durchaus sein, dass nur die "Hauptleitung" deiner Wohneinheit zu war und nicht die des ganzen Gebäudes.
Das ist nun wirklich nichts ungewöhnliches.
Ich denke, wenn kein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt, dann muss das der Vermieter zahlen.

Surrogat
2024-12-10, 13:41:31
:confused:Solang nicht klar ist was die Ursache war würd ich überhaupt nichts zahlen.

Absolut! Das wäre sogar als Schuldanerkenntnis zu werten, konkludentes Handeln etc....

Es sei denn er kann dir beweisen das durch unsachgemäßen Gebrauch z.B. Fett entsorgt, Wäsche gewaschen:freak: usw schuldhaft an der Situation bist.

Was ist an Wäsche waschen unsachgemäß?

Nostalgic
2024-12-10, 13:42:41
Was ist an Wäsche waschen unsachgemäß?
Aber doch nicht im Klo!;D

Surrogat
2024-12-10, 13:44:46
Aber doch nicht im Klo!;D

ok, das hatte ich tatsächlich nicht da rein interpretiert, ein Punkt für dich :freak:

Döner-Ente
2024-12-10, 14:21:24
Bezahlen.

Wenn bei dir nichts ablief, aber sich auch nichts rausdrückte, wenn das Abwasser der oberen Wohnungen dazu kam, dann kann es durchaus sein, dass nur die "Hauptleitung" deiner Wohneinheit zu war und nicht die des ganzen Gebäudes.
Das ist nun wirklich nichts ungewöhnliches.

Wenn laut Fachfirma Grund der Verstopfung "Fäkalien" waren, dann handelt es sich bei einer Toilette wohl um sachgemäßen Gebrauch, und da ist m. E. der Mieter spätestens bei allem, was hinter der Wand ist, raus (Link (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/rohrverstopfung-mietrecht_idesk_PI17574_HI639296.html#:~:text=Die%20Beseitigung%20einer%20Rohrve rstopfung%20ist,hat%2C%20als%20Schadensersatz%20ersetzt%20verlangen.&text=Die%20Beseitigungsverpflichtung%20ergibt%20sich%20aus%20%C2%A7%20535%20BGB. ))
Die Frage wäre eher, ob man aus taktischen Gründen trotzdem zahlt, wenn der Vermieter in der Lage wäre, die Miete so zu erhöhen, dass man auf längere Sicht deutlich über dem jetzt im Raum stehenden Betrag zahlt. Aber da müsste man in den Mietsvertrag gucken, um wie viel er erhöhen könnte.

Nostalgic
2024-12-10, 14:25:34
Die Frage wäre eher, ob man aus taktischen Gründen trotzdem zahlt, wenn der Vermieter in der Lage wäre, die Miete so zu erhöhen, dass man auf längere Sicht deutlich über dem jetzt im Raum stehenden Betrag zahlt. Aber da müsste man in den Mietsvertrag gucken, um wie viel er erhöhen könnte.
Was will er den erhöhen? Wegen einer einmaligen Handwerkerleistung?
Das ist Instandsetzung und kann nicht wie Modernisierung zur Mieterhöhung führen.

Haufen
2024-12-10, 15:14:49
Ich denke, wenn kein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt, dann muss das der Vermieter zahlen.Stimmt, ich hatte nicht nur Scheiße, sondern auch Toilettenpapier in übermäßiger Menge im Kopf. :(

Nostalgic
2024-12-10, 15:27:39
- Grund der Verstopfung waren Fäkalien (so steht das in dem Bericht der Rohrreinigungsfirma)
Von Toilettenpapier oder anderen Fremdkörper die fahrlässige Schuld vermuten lassen lese ich nichts.

Haufen
2024-12-10, 15:40:56
Ich sagte bereits, dass mein ursprünglicher Kommentar von einer irrtümlich angenommenen Situation ausging. (Zumindest meinte ich es so, ohne es explizit aufzuschreiben, Entschuldigung.)

Nostalgic
2024-12-10, 16:26:58
Und ich hab den letzten Kommentar nicht richtig verstanden :redface:Mea culpa

T86
2024-12-10, 16:37:12
Zu klären gibt es auch ob es eine Haupt Leitung in der Wohnung gibt.
Normal sind die Toiletten in direkter Nähe zum Fall Strang
Diesen Meter Rohr Länge bekommt man in der Regel aber auch selbst frei
Mit nem pömpel wenn doch mal was ist.

An dem Fall Strang hängt normal jedes Bad was darüber liegt mit dran.
Wenn die Verstopfung im Keller war dann ist das höchst unwahrscheinlich
Das das nur euere Leitung ist.
Außer es liegt über eurem Bad kein weiteres. Zb wenn laden lokale zu Wohnraum werden ist die Aufteilung schon mal anders.
Oder in einem 2 Familien Haus mit Einliegerwohnung teilt man auch schon mal anders auf

ilPatrino
2024-12-10, 16:50:40
Was will er den erhöhen? Wegen einer einmaligen Handwerkerleistung?
Das ist Instandsetzung und kann nicht wie Modernisierung zur Mieterhöhung führen.
als wenn man für mieterhöhungen einen grund bräuchte. ein anlaß reicht allerdings bei privatvermietern gerne mal aus

Nostalgic
2024-12-10, 18:48:37
als wenn man für mieterhöhungen einen grund bräuchte. ein anlaß reicht allerdings bei privatvermietern gerne mal aus
Das mag schon sein. Aber dieser muss auch richtig begründend werden.
Bei den Mieterrechten stehen mir oft die Haare zu Berge wenn ich sehe was manche Vermieter sich versuchen rauszunehmen.
Und damit durch kommen.

Philipus II
2024-12-10, 19:46:58
Im Endeffekt ist das halt immer ein Lotto-Spiel. Es ist denkbar, dass man die Rechnung bezahlt und der Vermieter dann doch die Miete erhöht. Es besteht aber natürlich auch die Chane, dass man durch die freiwillige Einmalzahlung von 400 Euro dauerhaft Miete spart. Ich halte es für unmöglich, hier eine Prognose abzugeben.

Man könnte mal prüfen, welche Mieterhöhung heute zulässig wäre. Handelt es sich um eine Staffel- oder Indexmiete? Was zahlst du heute? Wann wurde zuletzt erhöht? Seit wann besteht der Vertrag? Gibt es eine lokale Mietpreisbremse? Was sagt der Mietspiegel? Vielleicht ist es für deine Entscheidungsfindung hilfreich zu wissen was dem Vermieter theoretisch zusteht.

Heelix01
2024-12-10, 20:33:31
Was will er den erhöhen? Wegen einer einmaligen Handwerkerleistung?
Das ist Instandsetzung und kann nicht wie Modernisierung zur Mieterhöhung führen.

Du hast das mit Mieten noch nicht verstanden oder ? :D
Grundlegend kannst du alle 15 Monate erstmal die Miete erhöhen, natürlich ohne irgendwelche Begründung.
Mietendeckel gibt es in einigen wenigen Städten ja, trifft das hier zu ? Chance ist gering.

Es ist leicht, ihn fragen warum man es zahlen solle, man sei sich keiner Schuld bewusst und das dies aus dem Schreiben nicht hervor geht.
Wenn es darauf zurückzuführen ist das nur deine Leitung betroffen war, zahlst du halt warum ? Weil du es warst und es menschlich fair ist.
Fun Fakt … es sind immer die Nutzer schuld an einer Verstopfung, IMMER :D (wenige Ausnahmen bei defekten Leitungen außen vor)
Ob andere Parteien auch betroffen waren geht aus dem Eingangstext nicht hervor. Er schreibt ja nur seine Toilette lief nicht ab.

Stress vermeiden und das richtige machen, gerade bei privaten Vermietern, sonst gibt es irgendwann die Kündigung oder bis zum Anschlag Mieterhöhungen.

Mortalvision
2024-12-10, 21:25:38
Miete darf auch nicht wesentlich über Vergleichsmiete hinausgehen. Nur als Hinweis.

Nostalgic
2024-12-10, 22:49:32
Du hast das mit Mieten noch nicht verstanden oder ? :D
Grundlegend kannst du alle 15 Monate erstmal die Miete erhöhen, natürlich ohne irgendwelche Begründung.

BGB § 558a sagt nein

Es ist leicht, ihn fragen warum man es zahlen solle, man sei sich keiner Schuld bewusst und das dies aus dem Schreiben nicht hervor geht.

Der Vermieter läßt nicht mit sich reden. Andere Mieter im Haus interressieren sich auch nicht dafür.
Offensichtlich klappt die Kommunikation nicht.

Wenn es darauf zurückzuführen ist das nur deine Leitung betroffen war, zahlst du halt warum ? Weil du es warst und es menschlich fair ist.
Fun Fakt … es sind immer die Nutzer schuld an einer Verstopfung, IMMER :D (wenige Ausnahmen bei defekten Leitungen außen vor)
Ob andere Parteien auch betroffen waren geht aus dem Eingangstext nicht hervor. Er schreibt ja nur seine Toilette lief nicht ab.

Stress vermeiden und das richtige machen, gerade bei privaten Vermietern, sonst gibt es irgendwann die Kündigung oder bis zum Anschlag Mieterhöhungen.
menschlich fair. Der war gut:D
Der Mieter muss nicht (wahrscheinlich) nicht zahlen. Warum soll er?
Es ist auch keine Kleinreperatur. 400€ ist auch kein Papenstiel wo man drüber hinweg sehen kann.

Kündigung? Da lachen doch die Hühner. Auf welcher Basis?
Schon mal versucht wen rauszukündigen? Viel Spass dabei.
Die Mieterhöhungen oder sagen wir mal die Aufforderung kann so oder so kommen ob der aufmuckende Mieter endlich weiss wo sein Platz ist und brav ja und Amen sagt oder nicht.

Ich sag ja nicht das man refelxartig in den Kleinkrieg ziehen soll und am Ende ein unversöhliches Miet- und Vertrauensverhältniss hat aber beide sollten sich aber bewusst sein was ihre Rechte und Pflichten sind.

GBWolf
2024-12-10, 23:19:51
Kann der Vermieter das nicht am Ende des Jahres auf alle Hausbewohner in der Nebenkostenabrechnung umlegen?

Nostalgic
2024-12-10, 23:30:13
Jedenfalls kann er das ganze von der Steuer absetzten. Daher versteh ich die Aufregung des Vermieters nicht.

Heelix01
2024-12-10, 23:40:48
BGB § 558a sagt nein

Oh man genau deswegen steigen die Mieten jedes Jahr um 2-3% weil es nicht möglich ist … Du kennst den Sachverhalt 0, da er sich Sorgen um eine Erhöhung macht wohnt er aktuell vermutlich recht günstig ;)
Bzgl. Mietendeckel gibt es in 300 von 11.000 Gemeinden



menschlich fair. Der war gut:D
Der Mieter muss nicht (wahrscheinlich) nicht zahlen. Warum soll er?
Es ist auch keine Kleinreperatur. 400€ ist auch kein Papenstiel wo man drüber hinweg sehen kann.

Unfug, wenn der Mieter es zu verschulden hat zahlt das natürlich der Mieter, der Vermieter muss nicht aufkommen wenn der Mieter etwas beschädigt hat und wie gesagt solange kein design issue bei der Auslegung der Rohre und diese nicht defekt sind verursacht IMMER der Nutzer das Problem.

Kündigung? Da lachen doch die Hühner. Auf welcher Basis?
Schon mal versucht wen rauszukündigen? Viel Spass dabei.

Hab ich getan, Mieter haben vom Einzug bis zum aussprechen der Kündigung 10 Monate drin gewohnt. Viel Gemotze, sinnloses Schreiben des Mieterschutzbund das sie den Grund anzweifeln und nicht ausziehen werden etc.
Ich hab es meiner Anwältin gegeben und sie gebeten sich drum zu kümmer, Ziel: so schnell wie möglich raus. Das Kündigungsschreiben war auch von der Anwältin aufgesetzt :) .
Lange Rede kurzer Sinn 4 Monate nach dem Übergeben der Kündigung waren sie weg und an unseren Lebensumständen selbst hatte sich nichts geändert zwischen Einzug und Kündigen und trotzdem waren die Aussichten auf erfolgreiche Klage bei quasi 100% :) laut meiner Anwältin und zweit Meinung durch Vermieterbund.

Edit: zur Beruhigung ja die Mieter waren Deppen, und nein der Eigenbedarf war nicht vorgetäuscht, das Objekt wird heute von uns auch bewohnt.

Nostalgic
2024-12-11, 00:02:09
Oh man genau deswegen steigen die Mieten jedes Jahr um 2-3% weil es nicht möglich ist … Du kennst den Sachverhalt 0, da er sich Sorgen um eine Erhöhung macht wohnt er aktuell vermutlich recht günstig ;)
Bzgl. Mietendeckel gibt es in 300 von 11.000 Gemeinden [QUOTE]
Selbstverständlich kenn ich den Sachverhalt beim TE null, wir spekulieren alle rum.

Unfug, wenn der Mieter es zu verschulden hat zahlt das natürlich der Mieter, der Vermieter muss nicht aufkommen wenn der Mieter etwas beschädigt hat und wie gesagt solange kein design issue bei der Auslegung der Rohre und diese nicht defekt sind verursacht IMMER der Nutzer das Problem. Verschulden ist unsachgemäßer Gebrauch und muss bewiesen werden. Verstopfung durch Fäkalien ist normale Abnutzung uns somit Instandhaltung.

Hab ich getan, Mieter haben vom Einzug bis zum aussprechen der Kündigung 10 Monate drin gewohnt. Viel Gemotze, sinnloses Schreiben des Mieterschutzbund das sie den Grund anzweifeln und nicht ausziehen werden etc.
Ich hab es meiner Anwältin gegeben und sie gebeten sich drum zu kümmer, Ziel: so schnell wie möglich raus. Das Kündigungsschreiben war auch von der Anwältin aufgesetzt :) .
Lange Rede kurzer Sinn 4 Monate nach dem Übergeben der Kündigung waren sie weg und an unseren Lebensumständen selbst hatte sich nichts geändert zwischen Einzug und Kündigen und trotzdem waren die Aussichten auf erfolgreiche Klage bei quasi 100% :) laut meiner Anwältin und zweit Meinung durch Vermieterbund.
Aha, etwas mehr Kontext wär ja ganz schön bei dieser Protzgeschichte.

E39Driver
2024-12-11, 10:00:17
Ich würde es pragmatisch sehen. Hängt ihr an eurer Wohnung, habt bisher einen alten und günstigen Mietvertrag ohne jährliche Erhöhung und bisher auch ein gutes Verhältnis zu eurem Vermieter? Ja dann zahlt diese 400€ einmalig und gut ist. Private Vermieter haben auch nichts zu verschenken und nur eine sehr geringe Marge.

Ist die Wohnung eh zu klein und in nächster Zeit ein Umzug geplant, dann könnt ihr hingegen auch auf Konfrontation gehen. Wird das Mietverhältnis natürlich dann komplett vergiften und ist auch nicht gesagt, ob ihr im Rechtsstreit erfolgt habt.

Ich gebe aber zu bedenken in Deutschland herrscht starker Wohnraummangel. Neuverträge sind in den letzten 12 Monaten je nach Region zwischen 10 - 15% teurer geworden. Ein weiterer Anstieg der Mietpreise ist absehbar, da der Neubau quasi zum erliegen gekommen ist und auf der anderen Seite das starke Bevölkerungswachstum durch Einwanderung weiter geht.

w0mbat
2024-12-11, 23:35:58
Oh man genau deswegen steigen die Mieten jedes Jahr um 2-3% weil es nicht möglich ist … Du kennst den Sachverhalt 0, da er sich Sorgen um eine Erhöhung macht wohnt er aktuell vermutlich recht günstig ;)
Du hast geschrieben, eine Mieterhöhung sei "natürlich" ohne Begründung möglich. Was nicht stimmt. Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden.

Er zeigt dir dazu den passenden Paragrafen und anstatt einzusehen, dass er recht hat, kommst du mit so einem Kommentar. Ich liebe die Internetforenkultur :freak:

ilPatrino
2024-12-11, 23:54:26
Du hast geschrieben, eine Mieterhöhung sei "natürlich" ohne Begründung möglich. Was nicht stimmt. Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden.

Er zeigt dir dazu den passenden Paragrafen und anstatt einzusehen, dass er recht hat, kommst du mit so einem Kommentar. Ich liebe die Internetforenkultur :freak:
ja, pro forma ist eine begründung notwendig. "deine miete ist niedriger als die ortsübliche vergleichsmiete" reicht völlig. und wenn das alle machen und neue mietverträge deutlich drüber sind, steigt auch die ortsübliche vergleichsmiete regelmäßig, was ein netter kreislauf ist. und rechtlich völlig sauber.

Heelix01
2024-12-12, 06:19:36
Du hast geschrieben, eine Mieterhöhung sei "natürlich" ohne Begründung möglich. Was nicht stimmt. Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden.


Es ist keine Begründung im eigentlichen Sinne, du musst diese nicht mit gestiegenen Kosten Argumentieren etc. es genügt zu sagen du zahlst mir zu wenig. Also wenn das für die Begründen einer Erhöhung ist, okay es muss “Begründet” werden.

Duran05
2024-12-12, 09:01:27
Erste Grundregel: Auch wenn du alles aus deiner Tasche bezahlst kann er jederzeit die Miete erhöhen!

Das ist kein Grund nachzugeben! Viele wollen ja gerne das der Mieter alles bezahlt aber Instandhaltung gehört in die Mietkosten!
Modernisierung zahlt er auch nicht direkt selber sondern rechnet sie später über die Erhöhung ab.

Duran05
2024-12-12, 09:03:44
Es ist keine Begründung im eigentlichen Sinne, du musst diese nicht mit gestiegenen Kosten Argumentieren etc. es genügt zu sagen du zahlst mir zu wenig.

Gestiegene (Kredit-)Kosten und Inflation sind nie ein Grund zur Mietanpassung. Dafür brauchst du Indexmietverträge und die laufen auf Jahre genau so ohne Änderungen.
Damit fällst du auf die Schnauze.
Er kann das gerichtlich prüfen lassen und wird dann Recht bekommen.
Heelix sollte mal an den richtigen Mieter geraten der sich auskennt oder nen Vater hat. Da bezahlst du dann Hotelkosten und die Differenz zur neuen Miete.
Eine Vortäuschung von Eigenbedarf ist sogar ne Straftat, gab es auch schon Urteile zu. ;)

Mieterhöhung muss begründet sein (es gibt nur bestimmte Gründe) und zeitgleich musst du alle Fristen einhalten.
Etwas was in der Miete und den NK enthalten ist kann nicht herhalten.

Übrigens: Dort wo es keinen Mietspiegel gibt müssen Vergleichswohnungen rausgesucht werden! Wenn die nicht schlüssig sind kannst du auch ablehnen.

E39Driver
2024-12-12, 11:27:06
Ich würde dringend davon abraten auf Ratschläge von Leuten zu hören, die entweder auf dem Mietmarkt aus 2015 stehen geblieben sind oder aber von den neuen Marktrealitäten der letzten 2 - 3 Jahre nicht betroffen sind, da sie zu einer bestimmten privilegierten Gruppe (entweder Bürgergeldbezieher oder am anderen Ende der Skala sehr wohlhabend sind) am Mietmarkt gehören.

Fakt ist man bekommt widerspenstige Mieter früher oder später raus geklagt und auch jede Mieterhöhung bekommt man durch. Alles eine Frage der Zeit und der Rechtsmittel. Diese widerspenstigen Mieter haben dann bei ihrer Neusuche ohne passende Referenzen ganz schlechte Karten. Sie können sich zwar in die 50 Personen-Schlange zur Besichtigung der 4-Zimmer Wohnung einreihen, bekommen werden sie den Zuschlag vom privaten Anbieter aber nicht.

Habe in meinem Freundes-/Familienkreis 2 Leute die sich auf Vermietungen spezialisiert haben. Zum einen ein junger Kerl der billige Ramsch-Objekte aufkauft, fast alles kleine 1 - 2 Zimmer Wohnungen. Wartung und Investitionen alles auf Pfusch und Minimum ausgerichtet. Einziehen lässt er ausschließlich Bürgergeldbezieher. Die Stadt zahlt ihm hier seine Miete direkt aufs Konto, der Mieter kann nie in Verzug kommen. Scheint ein recht einträchtiges Geschäftskonzept zu sein.

Und zum anderen das ältere Ehepaar die etliche Mittelklasseobjekte zwischen 3 bis 5 Zimmern haben. Diese können sich bei Neuvermietungen nicht vor Nachfrage retten. Da wird gerade bei größeren Familientauglichen Wohnungen das Objekt online gestellt und am ersten Tag treffen 50 Anfragen ein. Viele direkt mit ordentlicher Bewerbermappe, Schufa-Auskunft, Referenz des bisherigen Vermieters usw. Sie können sich dann ganz entspannt die 5 besten Bewerbungen aus suchen und die Leute zur Besichtigung einladen. Und dann steht auf der einen Seite der Angebotspreis und auf der anderen Seite das, was der Kandidat wirklich bereit ist zu zahlen...

Jedenfalls das ist die aktuelle Marktrealität. Wer vom Staat keine Wohnung gestellt bekommt oder aber so wohlhabend ist, dass er zu beliebigen Preise ins Luxussegment flüchten kann, hat am Markt ganz schlechte Aussichten in vielen Regionen des Landes. Sprich der klassische Mittelstand ist hier bei der Wohnungssuche aktuell schwer belastet. Von daher meine Empfehlung sehr gründlich zu überlegen, ob man wirklich wegen einer 400€ Rechnung seine Bestandswohnung riskieren möchte

Duran05
2024-12-12, 12:19:07
Fakt ist man bekommt widerspenstige Mieter früher oder später raus geklagt und auch jede Mieterhöhung bekommt man durch.

Fakt ist das es nicht stimmt und krass gelogen ist von einem ungebildeten User.
Ein Anwalt für Mietrecht wird dir sagen, auf eine Mieterhöhung die fehlerhaft ist brauchst du nicht einmal reagieren. Sie ist nicht mal zugestellt worden wenn die Bedingungen (Vorschriften) nicht eingehalten werden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vermietertagebuch-teil-ii-vorgehen-bei-der-verweigerung-einer-rechtmaessigen-mieterhoehung-durch-den-mieter-227769.html
https://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung/475-kuendigung-mieter-mieterhoehung-zustimmung-abgelehnt.html
https://www.mietrechtsiegen.de/mieterhoehung-widersprechen-so-gehen-sie-am-besten-vor/

Solltest du zu illegalen Methoden greifen wie Strom oder Wasserabschaltung, machst du dich der Nötigung oder anderen Vergehen strafbar.
https://kanzlei-finkenzeller.de/content/artikel/versorgungssperre-mietvertrag-00013.html

Alles eine Frage der Zeit und der Rechtsmittel. Diese widerspenstigen Mieter haben dann bei ihrer Neusuche ohne passende Referenzen ganz schlechte Karten. Sie können sich zwar in die 50 Personen-Schlange zur Besichtigung der 4-Zimmer Wohnung einreihen, bekommen werden sie den Zuschlag vom privaten Anbieter aber nicht.

Auch hier verbreitest du inkorrekte Informationen.
Familien können sich auf Immogesellschaften (kommunal) bewerben und bekommen auch eine Wohnung, denn da wird nicht so hart gesiebt wie im kaputten privatmarkt.

Sozialwohnungen aka Wohnberechtigungsschein bekommst du auch wenn du den Nachweis hast.
Es wird sogar gesiebt nach der Qualität. Große Wohnungen bekommen Singles nicht.

Viel Erfolg bei deiner Klage gegen 500 gebildete Juristen. Scheinbar liest du nicht mal die Nachrichten.

PS: Deine Kollegen sind zwielichtige Typen. Von denen holst du dir Rat? Bitte schick Sie wieder nach Hause.

Argo Zero
2024-12-12, 12:42:27
Ich würde dringend davon abraten auf Ratschläge von Leuten zu hören, die entweder auf dem Mietmarkt aus 2015 stehen geblieben sind oder aber von den neuen Marktrealitäten der letzten 2 - 3 Jahre nicht betroffen sind, da sie zu einer bestimmten privilegierten Gruppe (entweder Bürgergeldbezieher oder am anderen Ende der Skala sehr wohlhabend sind) am Mietmarkt gehören.


Joa, würde mit dem Vermieter auch versuchen zu reden.
Wenn die Miete seit vielen Jahren nicht mehr erhöht wurde, hat er einen ganz schönen großen Hebel die Miete zu erhöhen. Dann machste einfach mal etappenweise eine Anpassung an den Mietspiegel und schon rechnen sich die 400 EUR überhaupt nicht mehr.

Duran05
2024-12-12, 12:47:50
Argo, auch der freundlichste Vermieter kann immer noch das Mietschreiben verschicken: Es steht ihm zu. Diese Fälle gab es alle schon.
Ich würde das nur empfehlen bei Verwandschaftsgraden.

Reddit ist voll davon, es gibt sogar absurde Mieterhöhungsverlangen von 80 %:
https://www.reddit.com/r/wohnen/

Der extremfall war hier:
https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/1azj1ek/mieterh%C3%B6hung_%C3%BCber_90/
https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/1fzorva/mieterh%C3%B6hung_von_81/

Dieses Schreiben ist z.B. der billige Versuch am Gesetz vorbei zu agieren: https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/13v7nha/vermieter_will_33_mieterh%C3%B6hung_was_tun/

Argo Zero
2024-12-12, 12:57:36
Wenn der Vermieter die letzten fünf Jahre oder länger keine Miete erhöht hat, kann er das mal schön an den Mietspiegel anpassen. Da helfen auch Geschichten aus Reddit nicht.
Innerhalb von drei Jahren sind 20% möglich. Da sind die 400 EUR halt ein Furz.

Duran05
2024-12-12, 13:07:02
Da zahl ich lieber die Erhöhung, denn die garantiert das keine weitere Erhöhung in den nächsten 15 Monaten erfolgen kann.

Es ist wie so oft vom Einzelfall abhängig. Das sind ja auch nur 480€/12 Monate. :biggrin:
Wie du siehst, der Informierte weiß was er zu tun hat, alle anderen Eiern nur herum oder geben sich mafiösen Strukturen her.
Die Obergrenze ist der Mietspiegel, wenn ausgeschöpft geht da auch nix mehr.

Für Argo habe ich mal einen neuen Fall rausgesucht:
https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/1h6rht3/neuer_vermieter_will_40_mehr_kaltmiete/
Der Anwalt der dort postete freut sich darüber.

ilPatrino
2024-12-12, 13:38:34
Da zahl ich lieber die Erhöhung, denn die garantiert das keine weitere Erhöhung in den nächsten 15 Monaten erfolgen kann.

dafür erfolgt die nächste potentielle erhöhung dann vom neuem normal aus. jede einzelne erhöhung schleppst du bis mietende mit...

Argo Zero
2024-12-12, 13:41:00
Am Ende legst ordentlich drauf aber man hatte dann halt RECHT :D

Nostalgic
2024-12-12, 14:02:32
Am Ende ist auch vieles Psychologie.

Wenn der Vermieter auf dem Powertrip ist und der Mieter sich einschüchtern lässt kommt der auch mit dem wildesten Scheiss durch.

Viele Mieter als auch Vermieter kennen ihre Rechten und Pflichten einfach nicht.

Zum Thema: Generell würde ich es auch immer erst im guten versuchen.
Der Vermieter stellt sich hier aber auch stur.

ilPatrino
2024-12-12, 14:10:46
Wenn der Vermieter auf dem Powertrip ist und der Mieter sich einschüchtern lässt kommt der auch mit dem wildesten Scheiss durch.

oder der vermieter fühlt sich bei zu viel und zu aggressiver gegenwehr angepißt und fährt erst recht die großen geschütze auf. anwälte für mietrecht gibts für beide seiten, und das gesetzbuch gibt viele grauzonen her - und nebenbei kannst du als vermieter jegliche kosten aus dem rechtsstreit von der steuer absetzen

Mortalvision
2024-12-12, 14:12:14
An die autoritätshörigen Foren-User hier: Wo steht denn geschrieben, dass der Mieter der Untertan des Vermieters ist?

Und ja, ich bin mir bewusst, dass ein Umzug und ggf. neue, höhere Preise für eine neue Mietwohnung gezahlt werden müssen.

Aber das Bezahlen einer Rechnung, deren Sach- oder Dienstleistung jemand anders in Auftrag gegeben hat, würde ich mir sehr genau überlegen. Und das ist bitte unabhängig vom Mietverhältnis zu sehen.

Wäre ich an der Stelle des TE, würde ich freundlich antworten, dass ein direkter Beweis oder Nachweis nicht möglich ist, die Rechnung nicht zu zahlen sei. Andererseits würde ich dem Vermieter Verständnis schenken, und ihn dazu ermuntern, ggf. überalterte Rohrsysteme zu tauschen im Gegenzug zu einer kleinen Mieterhöhung von z.B. 10 EUR im Monat. Von saubereren Rohren hat nämlich jeder was.

Duran05
2024-12-12, 14:13:08
dafür erfolgt die nächste potentielle erhöhung dann vom neuem normal aus. jede einzelne erhöhung schleppst du bis mietende mit...

Nope.
Ich war immer freundlich zum Vermieter und habe mehr gemacht als ich musste, es gab trotzdem 3 Erhöhungen in 5,5 Jahren.

Und saniert wird eben auch nichts, nur auf doppeltes Nachfragen wird mal einer geschickt.

Du solltest nicht unbedingt so reden als wüsstest du alles. Er kann nicht mal um 1 € erhöhen, der Mietsatz ist bis zum 08/2025 fest, der Mietspiegel is schon ausgeschöpft in meiner Region.
Und danach wird er vielleicht 8-10% Spielraum bekommen für 3 Jahre. 2 Jahre gilt der neue Mietspiegel ohne Ausnahme.

"Einfacher Wohnraum" = einfacher Tarif. Nicht 3fach Verglasung gibt schon Abzüge, altes Baujahr gibt erhebliche Abzüge, bei uns liegst du damit schon bei max. 7€/qm.
Im Anhang für alle Unglaubwürdigen... das gilt für 60qm!

ilPatrino
2024-12-12, 14:20:56
nicht immer nur von deiner situation ausgehen. es schrammt ja nicht jeder am maximum des möglichen entlang und nicht in jeder gegend gibt es genug wohnungen, daß man als vermieter abstriche für "einfacher wohnraum" hinnehmen muß

Duran05
2024-12-12, 14:21:24
oder der vermieter fühlt sich bei zu viel und zu aggressiver gegenwehr angepißt und fährt erst recht die großen geschütze auf.

Du betreibst Täter-Opferumkehr.
Das Rohr ist auch ein Mietbestandteil. Wenn es wer anderes verschuldet hat warum sollte er dafür zahlen?

Zahlst du auch für Fremde den Cocktail wenn sie dir das vor die Füße legen?
In diesem Fall würde ich aus Kulanz maximal 50:50 vorschlagen aber keine 100% Übernahme.
Schönheitsreperaturen sind im Mietvertrag geregelt und gelten meist bis 100 oder 150 €

Am Ende ist auch vieles Psychologie.

Wenn der Vermieter auf dem Powertrip ist und der Mieter sich einschüchtern lässt kommt der auch mit dem wildesten Scheiss durch.

Das ist der wichtigste Punkt und größte Lifehack den du hier erwähnst.
Wenn er einmal damit durchkommt weiß er das du ein unterwürfiger Mensch bist und er sich auch noch Teppich, Tapete und anderes Zeug überlegen darf was du ersetzen sollst.

People Pleaser haben in diesem Land immer das nachsehen.

Argo Zero
2024-12-12, 14:39:04
An die autoritätshörigen Foren-User hier: Wo steht denn geschrieben, dass der Mieter der Untertan des Vermieters ist?


Er ist halt der Eigentümer. Wenn du einen Arsch als Vermieter hast, hat der in der Regel nichts anderes zu tun im Leben als seinen Frust an anderen Menschen auszulassen.

In dem Fall: 400 EUR latzen oder höhere Miete und am Ende noch mehr latzen.
Ich würde in dem Fall Variante 3 wählen. Nicht zahlen und ausziehen ^^

Duran05
2024-12-12, 14:43:17
Argo, es gibt noch eine dritte Option, die der Klugheit.

Die Rechnung weiterschicken, das Handwerksunternehmen bescheid geben das er die Zahlung übernehmen muss und abwarten.

Wenn er klagt, verliert, bleibt er auf den Kosten sitzen und zahlt nach.
So kann ein Arsch mit positiven Mitteln gestellt werden.

Ausziehen muss man nicht. Bei der Oma bitte auch auf Konflikt schalten, wenn die einmal Lunte gerochen hat kommt Sie häufiger mit mehr an.
Die Story ist nicht einmal, sondern 100fach erforscht.

ilPatrino
2024-12-12, 14:57:03
Ich würde in dem Fall Variante 3 wählen. Nicht zahlen und ausziehen ^^
ist in der aktuellen situation das beste für den vermieter, weil der neue vertrag ohne altlasten wie mietspiegel ausgepreist werden kann. das gilt dann auch für deinen neuen vermieter. life hacks sahen mal anders aus...

aber ich glaube, mit einem mieter die duran würde ich sehr schnell genervt alle register ziehen und seine miete würde dauerhaft am oberen ende des möglichen liegen...

Duran05
2024-12-12, 15:02:43
@ilPatrino (https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/member.php?u=8076)
Mit deiner Diskriminierung kommst du nicht allzu weit. Dann würde ich mich darüber informieren warum die anderen Mietparteien nicht mehr zahlen müssen und du die Menschen im Haus ungleich behandelst.

Am Ende gewinnst du damit gar nichts und hast alle gegen dich. Ich kenn deine anderen Beiträge auch, bei dem Thema bist du echt seltsam drauf.

Du bist in Deutschland = deutsche Gesetze.
Und es gibt immer einen der besser informiert ist wie du und dir dein Leben zur Hölle machen kann. Denk einfach drüber nach.

ilPatrino
2024-12-12, 15:13:33
@ilPatrino (https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/member.php?u=8076)
Mit deiner Diskriminierung kommst du nicht allzu weit. Dann würde ich mich darüber informieren warum die anderen Mietparteien nicht mehr zahlen müssen und du die Menschen im Haus ungleich behandelst.

Am Ende gewinnst du damit gar nichts und hast alle gegen dich. Ich kenn deine anderen Beiträge auch, bei dem Thema bist du echt seltsam drauf.

Du bist in Deutschland = deutsche Gesetze.
Und es gibt immer einen der besser informiert ist wie du und dir dein Leben zur Hölle machen kann. Denk einfach drüber nach.
für die höhe der miete zählen vertragsfreiheit und deutsche gesetze. warum sollte ich alle gegen mich haben, wenn ich ungleichmäßig erhöhe? warum sind die restlichen mieter sauer auf mich, wenn sie mitkriegen, daß ich nur deine miete erhöhe?

Duran05
2024-12-12, 15:15:08
Weil ein Arsch von Vermieter der sich nicht an die Gesetze hält und unberechtigte Forderungen stellt - dies auch öfter bei anderen tut.

So wie ein Dieb auch immer bei anderen klaut und nicht bei sich selber.
Muss man das jetzt ausführen?

Du gehst offenbar davon aus das man sich das gefallen lassen muss: Irrtum!
Allein für die Scheiße die du hier gut redest kannst du zu einer Strafe verdonnert werden, die ist dann 400 € + Gerichtskosten + Auslagen.
Die Vertragsfreiheit hat die Grenzen im Mietgesetz.

Und nochn Tipp: Du hast auch nicht mit Sympathie oder Entgegenkommen zu rechnen wenn du Rechte mit Füßen trittst.
Was du in anderen Ländern machst ist uns egal. Vielleicht findest du dort 'Freiheit'.

Argo Zero
2024-12-12, 15:41:35
ist in der aktuellen situation das beste für den vermieter, weil der neue vertrag ohne altlasten wie mietspiegel ausgepreist werden kann. das gilt dann auch für deinen neuen vermieter. life hacks sahen mal anders aus...


Für den Vermieter ändert sich gar nichts und du als Mieter hast die Möglichkeit auf eine neue moderne Wohnung.
Genau das habe ich 2020 rum gemacht.
Lieber zahle ich nach Mietspiegel und habe eine moderne Wohnung mit toller Garage als eine uralte Wohnung.
Aber muss jeder selber wissen, was für ihn das richtige ist.

ilPatrino
2024-12-12, 15:54:06
Für den Vermieter ändert sich gar nichts
naja doch, bei neuvermietung bist du freier in der preisfindung als bei bestehenden verträgen...

der rasante anstieg der mieten dank wohnungsmangel kommt langsam sogar in der ostdeutschen pampas an...da ist wohnungssuche ziemlich schwierig, vor allem moderne, große wohnungen sind am markt ziemlich rar und entsprechend teuer...

Rancor
2024-12-13, 08:25:15
Offenbar gibt es noch genug Leute die sich diese Wohnungen leisten können. Irgendwann wird das nicht mehr der Fall sein und dann fallen die Preise wieder.

Mortalvision
2024-12-13, 08:30:40
Der rasante Anstieg ist das Luftholen vor dem Fall. Viele Ausländer werden weiterziehen, wenn bei uns die Wirtschaft lahmt, oder gar nicht erst kommen. Vom sterbenden Altersberg unserer Gesellschaft ganz zu schweigen…

ilPatrino
2024-12-13, 12:43:25
Der rasante Anstieg ist das Luftholen vor dem Fall. Viele Ausländer werden weiterziehen, wenn bei uns die Wirtschaft lahmt, oder gar nicht erst kommen. Vom sterbenden Altersberg unserer Gesellschaft ganz zu schweigen…
bevor die preise massiv runtergehen, wird wohnraum wieder verknappt...wie schon in den späten 90ern...

Nostalgic
2024-12-13, 13:48:55
Freunde. Erinnert euch bitte daran das hier soziale Angelegenheiten sind.

Für den Powi Thread: hier entlang ---> Extreme Unzufriedenheit wegen Wohnsituation und Immobilienmarkt (https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=601102)

mercutio
2024-12-13, 15:44:16
@TE: Könnte es ein Fall für Deine Haftpflicht-Versicherung sein? Die würde ich mal anrufen und fragen, ob die in so einem Fall die Kosten übernehmen.