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Blackpitty
2025-01-01, 12:54:13
Gutes neues Jahr euch allen noch!

Frage zu einer Nebenkostenabrechnung.

3Familienhaus, ein Vermieter, Sohn vom Vermieter wohnt in einer Etage, Rest vermietet.

Zentralheizung mit Öl, Extra Heizungszähleruhren je Wohnung(genauer gehts nicht) Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler je Wohnung.

Seit 30Jahren gibt es die Nebenkostenabrechnung komplett aufgeschlüsselt mit Gesammtkosten/Verbrauch und Literpreis Heizöl fürs komplette Haus und dann jedem umgerechnet der Anteil anhand der Zählerstände der Wohnungen.

Nun rief mich der Vermieter(80Jahre alt...) an er hätte seine Aufschriebe von 2023 nicht mehr gefunden ob ich ihm die Werte noch hätte weil er die Nebenkostenabrechnung für 2023 noch machen muss.

Ich ihm die Werte(fotografiere alles immer) gegeben.

Nun bekomme ich eine Nebenkostenabrechnung in der plötzlich nur noch ich als Wohnung auftauche, die anderen Wohnungen stehen nicht mehr dabei.

Es fehlt:

-Gesamtheizkosten
-Gesamtwarmwasserkosten
-Gesamtkaltwasserkosten
-Heizölpreis
-Verbrauchtes Heizöl

Das einzige was auf die 3 Parteien umgelegt wurde sind Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heckenschnitt usw.(und das auch nur ersichtlich weil mein wert x 3 ergibt den Gesammtwert, sonst stand das in einer Tabelle und jede spalte war eine Wohnung)


Aus meiner Sicht riecht mir das danach das er von den anderen keine Werte hat und nun irgendwas zusammengerechnet hat bzw. keine Gesammtwerte besitzt.

Für mich ist die Abrechnung so inakzeptabel weil ich nichts nachvollziehen kann.

Der Knackpunkt ist auch der das ich den identischen Zählerverbrauch habe wie 2022 bei warm und Kaltwasser und weis das kein Heizöl eingekauft wurde und somit der alte Preis von 87 cent besteht.

2022 bekam ich 160€ zurück und nun soll ich 100€ nachzahlen, das stimmt vorn und hinten nicht.

Was ist denn in einem Mehrfamilienhaus verpflichtend in der Nebenkostenabrechnung stehen zu haben?

Nicht das ich mir selbst ein Ei lege wenn ich ihm sage ich bezahle das ohne Rechnungsgrundlage nicht

Stormtrooper
2025-01-01, 13:11:28
Die Gesamtkosten (Heizung und Wasser) müssen definitiv komplett aufgeführt werden.

Daredevil
2025-01-01, 13:22:14
Natürlich muss alles korrekt aufgeführt werden, damit du alles auch richtig nachvollziehen kannst.
Imho hast du drei Möglichkeiten, wenn du dir sicher bist, dass die Daten "geschätzt" worden sind.

1. Das offensichtlichste ist, du widersprichst dem 80 jährigen Vermieter und streitest dich vermutlich zeitintensiv um irgendwas um die 200€
2. Du zahlst die Nachzahlung, weil dir die Zeit und der ärger zu schade ist und man dem Rentner nicht in seinem hohen Alter auf den Sack gehen möchte
3. Du rufst ihn an, schilderst deine Vermutung anhand deiner Belege und bietest ihm an irgendwas in der Mitte von dem vorher 160€ Rückzahlung und jetzt 100€ Nachzahlung als Einigung vorzuschlagen.
Er hat kein Bock drauf in seinem Lebensabend auf sowas, du solltest ebenso auf sowas kein Bock haben. Wenn ein paar Hundert Euro für dich lebensentscheidend sind und du aus Prinzip recht haben möchtest, go your way. Letzteres meine ich auch nicht Wertend, wenn ein Vermieter es nicht mehr hinbekommt, seinen Pflichten nachzukommen, sollte er kein Vermieter mehr sein. Ich würde in dem Fall vermutlich, weil er eben auch ehrlich bei war dir gegenüber, erstmalig Lösung drei wählen und kommunizieren.
Wenn er sich quer stellt und auf stur macht, kann man ihm immer noch auf den Sack gehen.

CSI
2025-01-01, 13:31:44
Aus meiner Sicht riecht mir das danach das er von den anderen keine Werte hat und nun irgendwas zusammengerechnet hat bzw. keine Gesammtwerte besitzt.
So siehst aus, er hat es verpennnt (oder ähnliches) und versucht nun, um die Fristen einzuhalten (bis 31.12.2024 muss ja die Nebenkostenabrechnung von 2023 vorliegen), auch wenn sie fehlerhaft sein dürfte.

Da du anrecht auf eine korrekte Abrechnung hast (und die bisher ja auch immer vorlag), würde ich zuerst das Gespräch suchen (aber zeitnah). Stellt er sich quer, Mieterschutzbund oder Anwalt (beides hat aber erstmal keine aufschiebene Wirkung bei einer Zahlung)

Einfach zahlen würde ich nicht, denn die nächste Abrechnung wird dann garantiert auch fehlerbehaftet sein (so er das ganze dann noch macht)

Blackpitty
2025-01-01, 13:50:21
danke euch, also dann weis ich auch warum er unbedingt um 31. Früh vorbeikommen wollte obwohl ich gar keine Zeit hatte.

Das witzige ist, die Abrechnung für 2022 mit der Gutschrift von 160€ habe ich dieses Frühjahr(2024) im März bekommen. somit nach der frist von einem Jahr 3Monate zu spät

Hab mich mit der Frist nie beschäftigt bzw. kam die Rechnung sonst immer innherhalb des nächsten Jahres.

Ich werde nicht irgendwas bezahlen bzw. wenn wie jetzt nichts stimmt.

Werd ihn kontaktieren und das Problem schildern. Im Mieterschutzbund bin ich auch.

Als Zahlungsfrist steht "zeitnah" was gegoogelt 30Tage Zeit bedeutet.

#44
2025-01-01, 13:57:43
Einfach zahlen würde ich nicht, denn die nächste Abrechnung wird dann garantiert auch fehlerbehaftet sein (so er das ganze dann noch macht)
Dabei aber auch bedenken, dass Zählerablesung und NK-Erstellung durch eine Drittfirma voll Umlagefähig ist. Ein Kompromiss könnte dich günstiger kommen.

Zur Abschätzung: 2019 hat mein Vermieter 315€ auf drei Parteien umgelegt.

Blackpitty
2025-01-01, 14:15:56
Dabei aber auch bedenken, dass Zählerablesung und NK-Erstellung durch eine Drittfirma voll Umlagefähig ist. Ein Kompromiss könnte dich günstiger kommen.

Zur Abschätzung: 2019 hat mein Vermieter 315€ auf drei Parteien umgelegt.

das sagte er schon vor einem Jahr das er das von einer Firma machen lassen will, weil sein Sohn der im Haus wohnt (und das von seinem Vater aus machen sollte) einfach nicht geschissen bekommt und sein Vater schon meinte(auch jetzt wieder) das kann er nicht leiden wenn das so schleifen gelassen wird alles viel zu spät usw.

Die 2 verstehen sich nicht gut...

Und nur mal so, in Summe geht es bei mir nicht um 80€ Nachzahlung dieses Jahr sondern 260€ weil ich bekam das Jahr zuvor 160€ raus und soll nun 100 nachzahlen obwohl die Energiekosten und mein Verbrauch identisch sind in beiden Jahren.

:edit: habe ihn gerade kontaktiert.(ja Feiertag heute, ist mir völlig egal weil er wenn er was wissen will mich auch an Feiertagen oder Sonntags zu unmöglichen Zeiten anruft.)

Habe ihm das Problem geschildert. Er sagte er hat die Rechnung nicht eingeworfen oder gesehen, das war sein Sohn. Ich soll ihm die Rechnung zukommen lassen und er kümmert sich drum...

Na da bin ich ja gespannt. Ich sagte ihm, wie soll dieser Heizkosten und Warmwasserkostenpunkt zustande kommen wenn es keine Gesammtkoste und Grundkosten gibt wie in den anderen Jahre, ob das ausgewürfelt wurde.

Sagte er ja das kann ja nicht sein das geht so ja nicht.

#44
2025-01-01, 16:17:50
Und nur mal so, in Summe geht es bei mir nicht um 80€ Nachzahlung dieses Jahr sondern 260€ weil ich bekam das Jahr zuvor 160€ raus und soll nun 100 nachzahlen obwohl die Energiekosten und mein Verbrauch identisch sind in beiden Jahren.

Schon klar. Darum schrieb ich ja von einem Kompromiss.
Aber wenn das eh relativ klar darauf hinaus läuft, dass da für die nächste Abrechnung ein Dienstleister eingeschalten wird, dann lohnt das auch nicht.

Scheint aber bisher ganz korrekt zu sein, der VM.

Daredevil
2025-01-01, 16:40:17
Na das klingt doch vernünftig von ihm, halt uns auf dem laufenden. :)

CSI
2025-01-01, 16:58:29
Sohn bekommt nichts auf die Reihe und muss trotzdem die Abrechnung machen. Kannste dir nicht ausdenken.
Nächstes Jahr dann externe Firma und uU Hausverwaltung

Timolol
2025-01-01, 18:45:26
Hört sich fast an wie bei uns im Haus. Von uns 3 Parteien kann auch niemand die Berechnungen machen. Macht dann je nach Lust und Laune die Tochter der Alten. Die ganzen excel Tools hat nur die Tochter. Ich will mich da nicht reinfuchsen und die 2 anderen Parteien können & wollen es auch nicht.
Bei uns werden die Heizkosten irgendwie nach m2 berechnet. Zähler an den Heizungen gibt es nicht. Kann ja so auch nicht korrekt sein. Und wie es richtig sein soll weis eh keiner…

Wird in Zukunft auch jemand gegen Bezahlung machen müssen, ist ja zudem ne recht komplexe Angelegenheit…
Dann zahlt jeder seinen Beitrag & dafür sind die Abrechnungen fair.

Heelix01
2025-01-01, 20:20:02
Total easy Hausverwaltung übergeben die komplett alles macht und die Kosten anteilig auf die Mieter umlegen.
Die Kosten von 20-50€ mtl. pro WE sind für die Mieter halt ärgerlich, aber eine logische Konsequenz aus Gejammer an der NK Abrechnung.

PuppetMaster
2025-01-01, 20:28:24
Die Heizkostenverordnung ist weder lang noch sonderlich kompliziert:

https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html

Interessant dürfte dieser Teil sein:

§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden.
[...]

§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
[...]
(2) Ausstattungen zur Verbrauchserfassung [...] müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann. [...]
(3) Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung [...] müssen bis zum 31. Dezember 2026 die Anforderungen [...] durch Nachrüstung oder Austausch erfüllen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.
[...]

§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. Wenn der Gebäudeeigentümer entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert hat, hat der Nutzer das Recht, bei der Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 3 vom Hundert zu kürzen.
Dasselbe ist anzuwenden, wenn der Gebäudeeigentümer die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mitteilt. [...]


Kurzfassung: Verbrauchserfassung/Zählerpflicht ja, kann mit zentralen Wärmemengenzahlern oder mit (Funk-)Heizkostenverteiler pro Heizkörper erfolgen. Ab 31.12.2026 müssen diese fernablesbar sein.

Ab drei Wohneinheiten ist das Pflicht, bei zwei Wohneinheiten kann man sich noch rauswinden. ("Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.")

Der Passus "im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich" trifft selten zu, einen Funk-Heizkostenverteiler kann man fast überall installieren.

Wenn die Bestimmungen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden kann der Mieter die Abrechnung nach § 12 kürzen.

Duran05
2025-01-01, 20:47:24
Du hast das Recht die Rechnungen einzusehen.
Wenn dir das dubios erscheint, dann mache es! Entweder gehste dort vorbei zum einsehen oder er schickt dir eine Kopie zu.

Außerdem muss die Abrechnung für 2023 bis Ende 2024 vorliegen sonst bist du raus und er kann nicht wirklich nachfordern.

Viele Vermieter nehmen es nicht sehr genau vorallem seit sie jetzt den CO2-Anteil tragen müssen wird da verschleiert wie sonst was.

Die Kosten von 20-50€ mtl. pro WE sind für die Mieter halt ärgerlich, aber eine logische Konsequenz aus Gejammer an der NK Abrechnung.

Das ist keine Garantie für eine korrekte Abrechnung.
Das Recht hat er weiterhin Daten einzusehen und Einspruch einzulegen.

Tech'em hat bei uns mal die Ablesungen gemacht, da kam der Vermieter dabei die wollten knapp 2000 Euro für die Erstellung haben... er hat den Vertrag dann wieder aufgelöst.

Blackpitty
2025-01-02, 09:00:49
danke euch.

Er sagte am Telefon selbst er habe kein Heizöl eingekauft(erst dieses Jahr was ich ja gesehen hatte als der LKW da stand)

bin gespannt was draus wird.

Extern ablesbar ust hier im Haus nur Kaltwasser im Keller und Stromzähler, Rest ist in den Wohnungen