Theoder
2003-05-01, 11:17:31
ihr habt da ein fragezeichen in den news was gesetzliche garantie angeht.
das kann ich kurz aufklären.
es ist ein mißverständnis das es eine gesetzliche garantie gibt!
es gibt ein gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG!
garantie ist nicht gewährleistung.
gewährleistung bedeutet, es muss für den gesetzlich vorgeschriebenen zeitraum (im moment 2 jahre) gewährleistet werden, das die sache(der prozessor) BEI ÜBERGABE die vereinbarte beschaffenheit hatte( ist nichts vereinbart muss sie eine für die übliche sache gewöhnliche beschaffenheit haben, auf deutsch fehlerfrei sein), § 434 BGB.
Tritt also bei einem prozessor, der bei übergabe in einwandfreien zustand ist, später ein defekt auf, greift die gesetzliche gewährleistung nicht!
natürlich besteht hier ein beweisproblem... daher gibt es bei verbraucherkäufen eine beweislastumkehr in den ersten 6 monaten, dh. tritt in den ersten 6 monaten ein mangel auf muss der hersteller, nicht der käufer, beweisen dass die sache bei übergabe mangelfrei war.
garantie hingegen bedeutet, der hersteller garantiert das die sache über den garantiezeitraum im rahmen der ordnungsgemäßen nutzung einwandfrei funktioniert. garantie ist immer freiwillig und niemals vom gesetzgeber vorgeschrieben!
ein beispiel: ihr kauft einen nicht boxed amd prozessor, der brennt euch nach 8 monaten durch.
wollt ihr jetzt ersatz, so müsst ihr nachweisen das der prozessor aufgrund eines mangels durchgeschmort ist, der schon bei übergabe vorlag!
oftmals ein ding der unmöglichkeit, wesentlich besser steht man da wenn der fehler in den ersten 6 monaten auftritt, dann muss wie gesagt der hersteller beweisen das kein mangel vorlag...
btw, tolle seite, die ich mehrfach die woche ansurfe, ein großes lob von mir.
das kann ich kurz aufklären.
es ist ein mißverständnis das es eine gesetzliche garantie gibt!
es gibt ein gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG!
garantie ist nicht gewährleistung.
gewährleistung bedeutet, es muss für den gesetzlich vorgeschriebenen zeitraum (im moment 2 jahre) gewährleistet werden, das die sache(der prozessor) BEI ÜBERGABE die vereinbarte beschaffenheit hatte( ist nichts vereinbart muss sie eine für die übliche sache gewöhnliche beschaffenheit haben, auf deutsch fehlerfrei sein), § 434 BGB.
Tritt also bei einem prozessor, der bei übergabe in einwandfreien zustand ist, später ein defekt auf, greift die gesetzliche gewährleistung nicht!
natürlich besteht hier ein beweisproblem... daher gibt es bei verbraucherkäufen eine beweislastumkehr in den ersten 6 monaten, dh. tritt in den ersten 6 monaten ein mangel auf muss der hersteller, nicht der käufer, beweisen dass die sache bei übergabe mangelfrei war.
garantie hingegen bedeutet, der hersteller garantiert das die sache über den garantiezeitraum im rahmen der ordnungsgemäßen nutzung einwandfrei funktioniert. garantie ist immer freiwillig und niemals vom gesetzgeber vorgeschrieben!
ein beispiel: ihr kauft einen nicht boxed amd prozessor, der brennt euch nach 8 monaten durch.
wollt ihr jetzt ersatz, so müsst ihr nachweisen das der prozessor aufgrund eines mangels durchgeschmort ist, der schon bei übergabe vorlag!
oftmals ein ding der unmöglichkeit, wesentlich besser steht man da wenn der fehler in den ersten 6 monaten auftritt, dann muss wie gesagt der hersteller beweisen das kein mangel vorlag...
btw, tolle seite, die ich mehrfach die woche ansurfe, ein großes lob von mir.