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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bei warenrückgabe - geld zurück oder gutschein ?


ghostdog
2003-05-19, 22:39:31
hi,
kann mir vieleicht jemand sagen ob geschäfte im allgemeinen dazu verpflichtet sind das geld zurück zu erstatten oder können sie auch ein warengutschein ausstellen ?

(kumpel hat eine wakü gekauft die angeblich in einen mittelgrossen tower passen sollte,was aber nicht der fall war und jetzt fühlt er sich ein bisschen angepieselt,weil er nur ein gutschein bekommen hat)

also,ist das mit dem warengutschein "rechtens" oder hat er einen anspruch auf das geld ?

EureDudeheit
2003-05-19, 22:59:21
geld zurück liegt im ermessen des geschäftes, dazu verpflichtet sind sie nicht, normalerweise immer gutschein

Axel
2003-05-19, 23:09:51
Wenn er die Sachen im Versandhandel gekauft hat und innerhalb von 14 Tagen zurückschickt, kann er meiner Meinung nach auch sein Geld zurückverlangen.
Ansonsten hat er keine Ansprüche, die Ware zurückzugeben und das Geld zu verlangen.

Hamster
2003-05-19, 23:14:13
doch, eigentlich kann er sein geld zurückverlangen. ich kanns jetzt nicht belegen, aber afaik kann man von einem kauf zurücktreten, wenn eine versprochene leistung nicht erbracht wird. dann muss er sein geld zurück bekommen. gutschein ist unzulässig.

dasselbe gilt, wenn er das teil innerhalb von 14 tage zurückbringt (rgal ob im laden oder versand).

Kenny1702
2003-05-19, 23:26:43
Originally posted by Hamster
dasselbe gilt, wenn er das teil innerhalb von 14 tage zurückbringt (rgal ob im laden oder versand).

Es ist nicht egal, ob Laden oder Versand, jedoch sind die meißten Händler so kulant und machen es:), zumindest wenn man höflich ist;), denn die wollen ja, daß du auch wieder kommst.

Hamster
2003-05-19, 23:43:28
doch. du hast auch im laden ein 14-tätiges rückgaberecht.

allerdings auch nur auf ungeöffnete oder mangelhafte ware.


erst was darüber hinaus geht, ist kulanz.

JFZ
2003-05-20, 00:16:41
Originally posted by Hamster
doch, eigentlich kann er sein geld zurückverlangen. ich kanns jetzt nicht belegen, aber afaik kann man von einem kauf zurücktreten, wenn eine versprochene leistung nicht erbracht wird. dann muss er sein geld zurück bekommen. gutschein ist unzulässig.


Glaub ich auch. Was anderes wäre es gewesen, wenn er selber schudl wäre und sich irgendwas nicht passendes geholt hätte.

Wenn die ihm aber gesagt haben, daß die in den Tower passt, dann kann er sien Geld zurückverlangen...

Beeblebrox
2003-05-20, 07:54:25
Originally posted by Hamster
doch. du hast auch im laden ein 14-tätiges rückgaberecht.

allerdings auch nur auf ungeöffnete oder mangelhafte ware.


erst was darüber hinaus geht, ist kulanz.


Wie kommst Du denn darauf? In welche Gesetztestafel ist das eingemeiselt?
In dem Fall mit der Wakü würde ich sagen, dass eine zugesicherte Eigenschaft der Ware fehlt, also Geld zurück. Allerdings nur wenn "mittelgrosser Tower" genau definiert ist, wenn er also z.B. im gleichen Laden gekauft wurde und die Verkäufer behaupten, die Wakü passt da rein.

stabilo_boss13
2003-05-20, 08:32:10
Nach den Vorschriften des deutschen Kaufrechts (§ 437 BGB) stehen dem Käufer verschiedene, abgestufte Rechte zu, wenn ihm der Verkäufer eine mit Fehlern behaftete Ware geliefert hat: Zunächst kann der Käufer Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen. Wenn Nachbesserung bzw. Umtausch scheitern, nicht möglich oder unzumutbar (in der Regel gelten 3 Nachbesserungen als zumutbar) sind, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Erstattung des Kaufpreises und Rückgabe der Ware) oder den Kaufpreis mindern. Er kann auch Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Von diesen Rechten des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache strikt zu unterscheiden sind jedoch folgende freiwillige Sonderrechte: In dem Bestreben, dauerhafte und zufriedene Kunden zu gewinnen, räumen Einzelhändler ihren Kunden vielfach - trotz Lieferung absolut einwandfreier Ware - die Sonderrechte der Warenrückgabe und des Umtausches ein. Hierbei handelt es sich also nicht um ein gesetzliches Rückgabe- bzw. Umtauschrecht. Der Käufer kann somit die gekaufte Ware nicht ohne weiteres zurückgeben, wenn ihm der gekaufte Gegenstand nachträglich nicht mehr gefällt oder er den Preis plötzlich für zu hoch ansieht. Voraussetzung für die Rückgabe bzw. den Umtausch ist immer eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Eine Ausnahme besteht lediglich bei den sog. Fernabsatzgeschäften, d.h. bei Einkauf per Katalog, Internet usw. Hier kann der private Letztverbraucher seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen bzw. die gekaufte Ware zurückgeben.

Das wird häufig durcheinander gebracht.

Es gibt kein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht. Dies ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Die einzige Ausnahme sind Bestellungen nach dem Fernabsatzgesetz.

ghostdog
2003-05-20, 09:15:02
danke für alle eure antworten,

@stabilo_boss13
big thx,genau sowas hab ich gesucht :)

Beeblebrox
2003-05-20, 10:03:32
Was stabilo_boss13 geschrieben hat, ist schon richtig. Aber handelt es sich hier um eine fehlerhafte Sache? Die Wakü funktioniert doch, oder? Die Frage ist, ob der Verkäufer zugesichert hat, sie funktioniert genau in dem Midi-Tower.

ghostdog
2003-05-20, 10:30:58
genau das meinte ich ja
ich bin eigendlich der meinung das er mit dem gutschein leben muss,da die ware ja nicht beschädigt ist,und ihm (so wie ich das verstanden habe) angeboten wurde die wakü ohne aufpreis in den tower einzubauen bzw. "einzupassen"
ob er jetzt bezüglich des towers eine 100%ige zusage bekommen hat,weiss ich jetzt nicht,kann natürlich auch sein das sowas gesagt wurde wie:"äh,ja die müsste da eigendlich schon reinpassen"
naja is jetzt wohl auch egal,ich hab ihm vorhin gesagt das er vom gutschein erstmal ne 9700 bestellten soll und ich ihm das geld gebe,so bekommt er zumindest schonmal ein grossteil wieder,zwar nicht vom laden aber immerhin... :)