Nasenbaer
2003-09-10, 15:16:54
Ich benötige mal eure Hilfe in Sachen Gewährleistungsrecht.
Und zwar habe ich mir am 16.11.01 einen Brenner bestellt dieser war allerdings schon nach sehr kurzer Zeit defekt und ich habe ihn dann am 21.12.01 reklamiert.
Erst am 14.03.2002 habe ich ein Ersatzprodukt geliefert bekommen.
Habe ich nun auf diese Ersatzlieferung schon 2 Jahre Gewährleistungsanspruch oder doch nur ein halbes da ich es noch 2001 reklamierte?
Mfg Nasenbaer
Und zwar habe ich mir am 16.11.01 einen Brenner bestellt dieser war allerdings schon nach sehr kurzer Zeit defekt und ich habe ihn dann am 21.12.01 reklamiert.
Erst am 14.03.2002 habe ich ein Ersatzprodukt geliefert bekommen.
Habe ich nun auf diese Ersatzlieferung schon 2 Jahre Gewährleistungsanspruch oder doch nur ein halbes da ich es noch 2001 reklamierte?
Mfg Nasenbaer