Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probezeit früher beendet als geplant
Morbid Angel
2003-10-09, 22:15:31
Moin
Also ich hab am 1. August angefangen zu arbeiten...
Meine Probezeit ist normalerweise 3 Monate gewesen...
Naja und der Chef kam halt zu mir und hatte mich gebeten ins Büro zu kommen, hat dann halt alles gesagt ob ich dableiben will, wie mir die Arbeit gefällt und sowas...
Ist das üblich das die Probezeit früher beendet wird ?
Ja und kann das positiv oder irgendwie negativ sein ?
TitusXP
2003-10-09, 22:18:59
das ist doch eigentlich positiv!
schliesslich koennen die dich jetzt nicht einfach rausschmeissen! von dem her sehe ich da nur positives, bei der angelegenheit!
Gruss Titus
ernesto.che
2003-10-09, 22:20:34
POsitives Zeichen, IMHO geht kürzer als 3 Monate aber nicht.
Original geschrieben von ernesto.che
POsitives Zeichen, IMHO geht kürzer als 3 Monate aber nicht. Liegt im ermessen deines Chefes!
Bloss länger dürfen sie nicht.
Sehr Positiv
Herzlichen Glückwunsch. Arbeite weiter so.
Marcel
2003-10-09, 22:51:15
Original geschrieben von Gast
Bloss länger dürfen sie nicht.
Wie, die Höchstdauer für die Probezeit ist nur noch 3 Monate?
@Morbid Angel: Gratulation! Besser kann's in der neuen Stelle doch gar nicht anlaufen.
Original geschrieben von Marcel
Wie, die Höchstdauer für die Probezeit ist nur noch 3 Monate?
@Morbid Angel: Gratulation! Besser kann's in der neuen Stelle doch gar nicht anlaufen.
POsitives Zeichen, IMHO geht kürzer als 3 Monate aber nicht.
Darauf hin
Liegt im ermessen deines Chefs!
Bloß länger dürfen sie nicht.
im Ermessen deines Chefs liegt sie zu verkürzen aber nicht über 3 Monate zu verlängern also 3 Monate ist das Maximum (sonnst hat es aber hoffe ich jeder richtig verstanden)
{655321}-Hades
2003-10-09, 23:21:31
Öhm, ich wäre vorsichtig...
Könnte so ein Ding sein wie "Ich tu mal so, als wäre Probezeit durch, dann gucken wir mal ob er sich immer noch so vorbildlich verhält."
Hab da allerdings keine Erfahrung drin ;)
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos gekündigt werden. Einen Azubi kann man nach der Probezeit nicht ohne Angabe von wichtigen Gründen kündigen.
Da ich mit Personalbetreuung zu tun habe sehe ich das auch mehr als positiv. Denke mal das du gute Arbeit machst und dich daher dein Chef behalten will.
Vor Ablauf der Ausbildungszeit können die Vertragsparteien das Ausbildungsverhältnis lediglich während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch diese Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Ablauf der Probezeit können Sie Ihrem Auszubildenden nur noch aus wichtigem Grund und fristlos kündigen.Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unzumutbar ist. Im Rahmen der dabei vorzunehmenden Abwägung ist die besondere Situation des Ausbildungsverhältnisses, insbesondere die Jugendlichkeit und der Entwicklungsstand des Auszubildenden und die Sie als Ausbilder treffende Ausbildungs- und Erziehungspflicht, zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass an eine Auflösung des Ausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit hohe Anforderungen gestellt werden. Einmalige Verfehlungen reichen z. B. für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung regelmäßig nicht aus. Vielmehr bedarf es wiederholter Pflichtverletzungen, die zunächst mehrfach abzumahnen sind. Das soll sogar für kleinere Diebstähle gelten.
Original geschrieben von Roak
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos gekündigt werden. Einen Azubi kann man nach der Probezeit nicht ohne Angabe von wichtigen Gründen kündigen.
Da ich mit Personalbetreuung zu tun habe sehe ich das auch mehr als positiv. Denke mal das du gute Arbeit machst und dich daher dein Chef behalten will. Ähh dein erster satz ist aber so nicht richtig! da gehört ein Während rein und das nach raus :)
@Gast. Ich denke schon das es so stimmt. Daher habe ich auch einen Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz angefügt. :)
Original geschrieben von Gast
Ähh dein erster satz ist aber so nicht richtig! da gehört ein Während rein und das nach raus :) Nach der Probezeit kann nicht fristlos gekündigt werden! Weil da bist du dann Azubi!
Es geht aber trotzdem falls der Azubi auch nur ein Stück firmen Papier klaut :)
Karlsson
2003-10-09, 23:49:24
:uhippie:
Original geschrieben von Gast
Nach der Probezeit kann nicht fristlos gekündigt werden! Weil da bist du dann Azubi!
Es geht aber trotzdem falls der Azubi auch nur ein Stück firmen Papier klaut :)
Steht doch oben das man "nur" fristlos kündigen kann. Egal wie, wichtig ist doch das nach der Probezeit ein Azubi nicht ohne weiteres entlassen werden kann. Warum also sollte sein Chef die Probezeit verkürzen wenn er nicht zufrieden ist.
Original geschrieben von Roak
Steht doch oben das man "nur" fristlos kündigen kann. Egal wie, wichtig ist doch das nach der Probezeit ein Azubi nicht ohne weiteres entlassen werden kann. Warum also sollte sein Chef die Probezeit verkürzen wenn er nicht zufrieden ist. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos gekündigt werden.
Vor Ablauf der Ausbildungszeit können die Vertragsparteien das Ausbildungsverhältnis lediglich während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
dein satz sagt aber genau das gegenteil aus oder meinst du nicht.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos gekündigt werden.
so wäre es richtig
Nach Ablauf der Probezeit können Sie Ihrem Auszubildenden nur noch aus wichtigem Grund und fristlos kündigen.
Also nochmal. Während den 1 - 3 Monaten der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist! Keine kannst du von mir aus auch als fristlos ansehen.
Da seine ja verkürzt werden soll wollte ich auch nur darauf eingehen, dass es NACH der Probezeit nicht mehr so einfach ist einen Azubi "loszuwerden".
Und wie Karlsquell meinte: Leg lieber noch´n "Zahn" zu!
Solange du nichts schriftlich hast sowieso.
Original geschrieben von Roak
Also nochmal. Während den 1 - 3 Monaten der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist! Keine kannst du von mir aus auch als fristlos ansehen.
Da seine ja verkürzt werden soll wollte ich auch nur darauf eingehen, dass es NACH der Probezeit nicht mehr so einfach ist einen Azubi "loszuwerden".
Und wie Karlsquell meinte: Leg lieber noch´n "Zahn" zu!
Solange du nichts schriftlich hast sowieso. lediglich während der Probezeit
Dein Auszug aus dem Ausbildungs Gesetz sagt ausdrücklich das während der Probezeit fristlos ohne Angabe von gründen gekündigt werden kann!
Nach Ablauf dieser Frist ob nun 1 Tag oder 3 Monate braucht man dafür einen triftigen Grund!
Nach Ablauf der Probezeit können Sie Ihrem Auszubildenden nur noch aus wichtigem Grund und fristlos kündigen
Wenn du Gesetze nimmst solltest du sie verstehen
Heißt liegt ein triftiger Grund vor z.b. Diebstahl einer schraube kann man fristlos kündigen!
Nach Ablauf der Probezeit können Sie Ihrem Auszubildenden nur noch aus wichtigem Grund und fristlos kündigen
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos gekündigt werden. Einen Azubi kann man nach der Probezeit nicht ohne Angabe von wichtigen Gründen kündigen.
Aus meinen 2 Sätzen hast du 1 gemacht. Aber ich denke spätestens durch deine "Richtigstellung" weis er jetzt Bescheid.
Original geschrieben von Roak
Aus meinen 2 Sätzen hast du 1 gemacht. Aber ich denke spätestens durch deine "Richtigstellung" weis er jetzt Bescheid. Meinte ich doch! Du hättest nur ein Wort editieren müssen aber nun ist der Thread ein Stück länger :)
Sir Silence
2003-10-10, 17:52:25
Die Probezeit ist gesetzlich mit mindestens 1 und höchstens 3 Monaten geregelt.
Becks
2003-10-10, 19:51:58
ich glaube du MUSST 3 monate probezeit machen!
ist aber nicht schlimm, hab meine schon hinter mir:D
Morbid Angel
2003-10-13, 19:56:05
Mann weiss ja nie, ich sehe das auch wie Hades...
Halt so, mal sehen wie er sich jetzt anstellt :)
Ich müsste insgesamt nur etwas schneller laufen, dann wäre es sehr gut :)
btw: WARUM SPIELEWIESE, ist der Thread so sinnlos ?
ernesto.che
2003-10-13, 20:26:18
Es ist nicht möglich, eine kürzere Probezeit als 3 Monate zu haben. Sie muss _immer_ zwischen 3 und 6 Monaten betragen.
Viking-Warrior
2003-10-13, 22:50:15
Ja, so hab' ich mir das auch gedacht.
Juckt mich persönlich aber nicht mehr, weil ich seit dem Februar schon ausgelernt hab'!
=)
Probezeit
ist eine im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Zeit von mindestens einem und höchstens drei Monaten. Während dieser Zeit können Unternehmer und Auszubildende jederzeit kündigen. Bei Schwierigkeiten solltest Du vor einer möglichen Kündigung erst mit der JAV, dem Betriebsrat oder der IG Metall reden.
Quelle IG Metall
Das lernt man normalerweise in der schule! Spätesten wenn man so einen Ausbildungsvertrag unterschreibt, sollte man sich informieren ob alles rechtens ist!
Ich hoffe konnte helfen
Snatch
2003-10-14, 08:24:53
Also ich würde sagen Glück für dich ;)
Aber dein Cheff muss bescheuert sein.
Im LEBEN NICHT würde ich einem in meiner Firma
dir Probezeit verkürtzen. Vor allem nicht in ner Zeit wo dir eh keiner Wegrennt.
Gruß
Snatch
Snatch
2003-10-14, 08:26:32
SHEISSSSSS BUTTON !!!!!
PLZ KILL !!
Original geschrieben von Snatch
Also ich würde sagen Glück für dich ;)
Aber dein Cheff muss bescheuert sein.
Im LEBEN NICHT würde ich einem in meiner Firma
dir Probezeit verkürtzen. Vor allem nicht in ner Zeit wo dir eh keiner Wegrennt.
Gruß
Snatch Nja kann man so oder so sehen. Wir machen es auch ab und an, wenn wir überzufrieden mit dem Azubi sind! Um ihm zu zeigen das er und sein verhalten, oder innovative Arbeitsweise begrüßt wird. Schließlich muß man heutzutage zusehen das man gute Leute behält!
Morbid Angel
2003-10-14, 20:38:36
Ich sag mal so, auch wenn ich jetzt aus der Probezeit rausbin, werde ich bestimmt nicht so rumeiern wie manch anderer :)
Muss aber sagen, es ist nicht mein Traumjob ;(
Kennt jemand da sone Seite welche Möglichkeiten es gibt zum weiterbilden nach meiner Metall Ausbildung?
Meister
Techniker
Ingenieur
...
vBulletin®, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.