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#61 (im Thread / einzeln) |
Unregistered
Gast
Beiträge: n/a
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quote:
... auf moralische Rechtfertigung in form eines übergelagerten Kontext keinerlei Wert legt. leonidas schrieb: Wiederspruch in sich selbst: Seit wann gibt es für einen Tötungsakt eine moralische Rechtfertigung? Die gibt es: Tyrannenmord. Demnach müsste die Hintergrundgeschichte von Quake III nur dahingehend umgeschrieben werden, dass man versucht dem tyrannischen Regiem Gladiatorenkämpfe veranstalltender Ausserirdischer zu entkommen! P.S: Die herrschende Moral ist immer die Moral der Herrschenden. |
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#62 (im Thread / einzeln) |
Platinum Member
Registriert: 2002-01-21
Beiträge: 1.469
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echt früh dran mit de UT indizierung....
ICH WILL WoW UND ZWAR SOFORT ![]() >>> PRE VORAB PRE ALPHA SUPER NOOB V 0.0000001 von Blade-IV.de | www.Blade-IV.de Nase ist kompetent ![]() |
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#63 (im Thread / einzeln) |
Unregistered
Gast
Beiträge: n/a
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Originally posted by Unregistered Notwehr ist unstrittig, wenn aktuelle Angriffsituation und einzige Möglichkeit, um dieser Gefahr zu entgehen; ähnlich bei Verteidigungskrieg. |
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#64 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Registriert: 2001-10-01
Ort: Dresden
Beiträge: 5.133
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was ich mich frage: wenn die jetzt schon rtcw und ut indiziert haben - was geht dann ab wenn die medal of honar sehen ?
- i7 990x @ 4,4ghz | 24gib ram | 980ti | 4,5tib hdd raid5 | intel g2 ssd 80gib raid5 | micron c400 ssd 256gib raid5 -
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#65 (im Thread / einzeln) |
Admiral Member
Registriert: 2001-04-20
Beiträge: 2.727
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Ich hab da mal ne interessante Begründung für Indizierungen gelesen:
Spiele, in denen das reflexartige Töten von Menschen oder menschenähnlichen Wesen im Vordergrund steht sind jugendgefährdend. Und das klingt für mich plausibel. Wenn man das alles nüchtern betrachtet, ohne als Gamer voreingenommen zu sein, ist es absolut pervers, eine Genugtuung im Töten eben solcher Lebewesen zu finden. Denn ob man das in der virtuellen oder in der realen Welt tut - am Prinzip, töten aus Selbstzweck, des Spaßes wegen, ändert das nichts. Ist nun die virtuelle Welt auch noch so "realistisch" wie möglich konzipiert (kingpin), dann sollte man sich doch eigentlich mal fragen, was man da eigentlich tut... Ein Erwachsener sollte das natürlich für sich selbst entscheiden können, ob er sich mit solchen Spielen die Zeit vertreiben soll oder nicht... (mir machts übrigens auch spaß) Aber soetwas gehört mit Sicherheit nicht in Kinderhände, einfach deshalb, weil ein 12-jähriger eben noch nicht in der Lage ist, Realität und Fiktion zu unterscheiden. Ich seher zu oft Kinder, die sich grundlos aggressiv gegenüber Gegenständen (zb Mülleimer, Bushaltestellen ![]() ich frage mich nur, warum macht das töten in der virtuellen Welt nur so viel Spaß?
Bitte diesen Hinweis nicht beachten!
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#68 (im Thread / einzeln) |
Gold Member
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Ich finde allgemeine Altersbeschränkungen sowieso idiotisch, jeder Mensch hat ein anderes Verhalt und reagiert unterschiedlich auf verschiedene Ereignisse, so kann man gar nicht sagen, das ein 13jähriger durch UTzoggen agressiv wird, dabei kann(!) es eher noch sein, dass ein 19jähriger durch Games wie RTCW oder ähnlichem agressiv wird...
Am besten, jeder macht einen Test und wird dann eingestuft, wie sich solche Spiele auf das Verhalten usw. auswirken und dann kann er es kaufen oder nicht! ![]()
Athlon XP 2800+ ¦| 512MB DDR RAM |¦ 2x Maxtor 80GB ¦| no GFX atm |¦ SB Audigy Player ¦| WinME + Win2k Pro SP4 |¦-> more Details
|<| Visit DJ MCK @ mp3.de |<| UT rulz da world ][InstaGib only ![]() :rail: |
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#69 (im Thread / einzeln) |
SHIT HAPPENS!!!
Gast
Beiträge: n/a
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Originally posted by mck |
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#70 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Registriert: 2001-09-20
Ort: Гамбург
Beiträge: 5.305
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Re: UT indiziert
Originally posted by Nefilim *Nasenhaare wachsen schneller.
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#72 (im Thread / einzeln) |
Admiral Member
Threadstarter Registriert: 2001-03-31
Beiträge: 2.336
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Re: Re: UT indiziert
Originally posted by Liszca ![]() Geändert von Nefilim (2002-03-04 um 12:53:40 Uhr) |
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#73 (im Thread / einzeln) |
Junior Member
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F... Indizierung
moin
sach ma das mit der indizierung is ja wohl scheiße. Außerdem wenn jemand ein (indiziertes) Spiel haben will geht er auf den Schulhof fragt und der dritte den man fragt hat das Spiel der brennt es dir dann und fertig. Die denken wohl mit sowas könnten die uns vom UT zocken abhalten. BÄÄ GESCHNITTEN
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MY OPERATING SYSTEM: AMD Athlon TB 1000Mhz @ 1200Mhz AUSUS A7V Mainboard ASUS V7700 GeForce2 GTS Deluxe 512 MB SDRAM LG 16/48 DVD Laufwerk HP (ALDI) 8/4/32 Brenner |
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#74 (im Thread / einzeln) |
3DCenter, Administrator
Registriert: 2001-03-26
Beiträge: 48.475
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Hier die Langfassung der Begründung der BPjS zur Indizierung:
Entscheidung Nr. 6183 (V) vom 22.2.2002 bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28.2.2002 [...] S A C H V E R H A L T Der Ego-Shooter „Unreal Tournament“ (kurz: UT) ist ein Produkt der US-amerikanischen Fa. Epic Megagames, Raleigh, NC/USA. Deutscher Vertriebspartner ist die Infogrames Deutschland GmbH mit Sitz in Dreieich-Sprendlingen. Erscheinungstermin des Spieles war der 26. November 1999. Gegenstand des Indizierungsverfahrens ist die PC-Version mit englischer Sprachausgabe. [...] In den nachfolgenden Disziplinen tritt jeweils ein weiteres Wettkampfziel hinzu, wobei das Eliminieren von Gegnern stets als wesentliche Spielleistung erhalten bleibt. Bei Capture the Flag treten zwei (bzw. bis zu sechs Teams) gegeneinander an. Jedes Team besitzt eine Basis und eine darin befindliche Flagge. Das Ziel besteht nun darin, die gegnerische Flagge zu stehlen und in die eigene Basis zu bringen bzw. die eigene Flagge zu verteidigen. Schafft man es, die Flagge des Gegners zu stehlen, bekommt die eigene Mannschaft einen Punkt. Es gewinnt das Team, das das frei wählbare Punktlimit zuerst erreicht. [...] So futuristisch die Namen der Gegenspieler mitunter klingen, phänotypisch sind sie dem Menschen zumindest dann annähernd nachempfunden, wenn es um die Inszenierungen der Tötungen geht: Sie sterben unter Ausstoßen überaus menschlicher Schmerzensäußerungen (markerschütternde Schreie); die Körper zucken unter der Einwirkung von Schusswaffenprojektilen; Kopf und Extremitäten werden im Extremfall ab- bzw. auseinandergetrennt, um blutig auf Wänden und Boden aufzuklatschen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle („USK“) hat die englischsprachige PC-DOS Version des Spieles „Unreal Tournament“ mit Prüfung vom 31.03.1999 (USK-Registriernr. 4071/99) als „nicht geeignet unter 18 Jahren“ eingestuft. Damit wurde dem Antrag des Einreichers entsprochen. Im zugehörigen Prüf-Gutachten werden die folgenden Argumente als ausschlaggebend benannt: „Ziel des Spieles ist vorrangig das actionreiche und im Sinne der Programmlogik ´erbarmungslose´ Vernichten der Gegner, die als menschenähnliche Wesen dargestellt sind. Dabei gibt es keine Alternative zum Vernichten der Gegner, es gibt keine anderen Spielaufgaben, es herrscht „Wettbewerbsstimmung“. Wer nicht tötet, siegt nicht und wird selber umgebracht. Die Kämpfe sind kaum in eine Hintergrundgeschichte eingebettet. Es geht vorrangig um das Aufspüren und Abschießen von Gegnern. Das bedeutet einen hohen Stressfaktor. Der Spieler erlebt und steuert die Spielhandlung aus der Ich-Perspektive, so dass sich im Verlauf der Spielhandlung kaum Distanz zum Spielgeschehen entwickeln kann. Die Atmosphäre ist insgesamt düster und sehr bedrohlich. (... ) Wichtig für die Entscheidung des Prüfgremiums war vor allem die Visualisierung der Tötungen: Nach mehreren Schüssen kann man einzelne Leichenteile und Blutlachen auf der Erde deutlich erkennen. Nachschießen zum Zerplatzen der Leichen ist möglich. Diese Darstellungsart von effektvollem Töten beinhaltet auch ein deutliches Indizierungsrisiko (... ). Das Jugendamt Erkelenz beantragt die Indizierung des Computerspieles „Unreal Tournament“, da dessen Inhalt jugendgefährdend i.S. von § 1 I 1 GjS sei. Zur Begründung der Eignung zur Verrohung und Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen wird im wesentlichen ausgeführt: „Das Spiel ´Unreal Tournament´ erscheint bezüglich der Inhalte und der Gewaltdarstellung absolut vergleichbar mit dem bereits indizierten Computerspiel `Quake Arena`. In dem Com-puterspiel `Unreal Tournament` sind detaillierte Gewaltdarstellungen zu beobachten. U.a. wird dem Endgegner durch einen gezielten Kopfschuss der Kopf vom Rumpf abgetrennt. Durch Explosionen werden die Spieler in Stücke gerissen, die Fleisch- und Knochenreste bleiben im Level liegen. Inhaltlich ist das Spiel einzig und allein auf das Töten von Gegnern ausgerichtet. Im Turniermodus gilt es schneller und öfter als die Mitspieler zu töten. Es gibt für den Spieler keine Möglichkeit, anders als durch Gewalteinwirkung in dem Spiel weiterzukommen. Besonders brutale und zahlreiche ´Kills´ werden von dem Programm mit Lob bedacht.“ Die Verfahrensbeteiligten wurden form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag gem. § 15a GjS entschieden werden soll. Sie hat sich nicht geäußert Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den des Computerspieles Bezug genommen. Die Mitglieder des 3er-Gremiums haben wesentliche Teile des Spieles vorgespielt bekommen und sich zugleich durch eigenhändiges Spielen einen Eindruck von dessen „Erlebnisqualität“ verschafft. Die Entscheidung sowie die Entscheidungsbegründung in vorliegender Fassung wurde(n) einstimmig beschlossen und gebilligt G R Ü N D E Das Computerspiel „Unreal Tournament“ (kurz: „UT“) war antragsgemäß zu indizieren. Sein Inhalt ist offenbar geeignet (§ 15a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal „sittlich zu gefährden“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist. Das OVG Münster hat in einer richtungsweisenden Entscheidung (Urteil vom 24.Oktober 1996/20 A 3106/96) noch einmal betont, dass den Zweck des § 15 a GjS die Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens sowie die Entlastung des Zwölfergremiums darstellt.(...) Das Zwölfergremium soll von der Routine haften Anwendung seiner Bewertungsmaßstäbe sowie von solchen Entscheidungen freigestellt werden, die auf der Grundlage seiner bisheri-gen Praxis zweifelsfrei nicht anders als im Sinne des Indizierungsantrages ausfallen können. Danach spricht alles dafür, eine Jugendgefährdung als „offenbar gegeben“ im Sinne des § 15 a GjS Abs. 1 anzusehen, wenn sie sich aus denjenigen abstrakt-generellen Kriterien und Be-wertungsgrundlagen ergibt, die im Plenum der Bundesprüfstelle Anerkennung gefunden haben und als feststehend gehandhabt werden. (...) . Computerspiele, die den Spieler zur Vernichtung menschlichen Lebens auffordern und die Schrecken dieser Vernichtung und deren schmerzhafte Auswirkungen für die Betroffenen zugleich als blutreiches und lustvolles Spektakel inszenieren, sind in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle stets als verrohend und damit sozialethisch desorientierend eingestuft worden. Dies gilt u.a. für eine Reihe „Unreal Tournement“ gleichgearteter Spiele, in denen die Tötung von Menschen mit Hilfe diverser Waffen eine wesentliche Rolle spielt (z.B. „Wolfenstein 3D“, „Doom“, „Quake“, „Blood“, „Blood 2 – The Chosen, „Kingpin“, „Unreality“ etc.). Das antagstellende Jugendamt hat hier zu Recht den Vergleich zum indizierten Computerspiel „Quake-Arena“ gezogen und auf eine desensibilisierende und verrohende Wirkung der de-taillierten Gewaltinszenierung in „Unreal Tournament“ (gezielter Kopfschuss; Zerlegen von menschlichen Gegnern in Fleisch-, Blut- und Knochenreste) abgestellt. Besonders kritisch wurde gewürdigt, dass sich die Inszenierung des gezielten Abschlachtens in Form eines vermeintlich unterhaltsamen und sportlichen Wettbewerbes vollzieht. Das 3er-Gremium der Bundesprüfstelle hat sich dieser Einschätzung nach umfangreicher Würdigung des Spieles sowie des Vorgutachtens der UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle (USK) nahtlos angeschlossen. „Unreal Tournament“ gehört nach Auffassung des 3er-Gremiums zu einer neuen Generation von Ego-Shootern, die ihre Töte-oder-werde-getötet - Philosophie mit großer Selbstverständlichkeit verficht und auf moralische Rechtfertigung in Form eines übergelagerten Kontext keinerlei Wert legt. So ist insbesondere in den Maps des Death-Match-Modus die rasant schnelle Tötung einer vorab festgelegten Anzahl an Gegnern reiner Selbstzweck. Augenfälligstes Indiz hierfür sind die Prädikate, mit denen der Spieler von einer computergenerierten Stimme versehen wird, der die rasanteste Tötungs-Orgie „hinlegt“: Schafft das Spielersubstitut es, fünf oder mehr Gegner zu erledigen, ohne selbst dabei das Zeitliche zu segnen, so befindet er sich auf einem „Killing Spree“. Mit der Verleihung des entsprechenden Titels („Killing Spree“; „Rampage“; „Domination“, „Unstoppable“; „Godlike“) ist die Warnung an die Gegenspieler verbunden, dass sie es hier mit jemand zu tun ha-ben, mit dem nicht zu scherzen ist. Vergleichbar prämiert werden - „Amokläufe“: Hat der Spieler einen Gegner erledigt, bleiben ihm drei Sekunden Zeit, einen weiteren Spieler auszuschalten, um so einen sogenannten „Double Kill“ zu erreichen. Behält er diesen Tötungsabstand bei, steigert sich seine Leistung zum Multi-, Ultra- bzw. Monster-Kill; - „Head Shots“: Enthauptung des Gegners durch gezielten Nackenschuss, - sowie „First Blood“: Der erste „Abschuss“ in jeder Map. Der Inhalt der Prädikates „Killing Spree“ („spree“ lt. Langenscheidt- „Spaß, Jux, Orgie“) ist hier gewisser Maßen Programm: Es geht um nicht mehr, als das möglichst effektive und lust-volle Abschlachten, Massakrieren menschlich agierender Gegenspieler. Der immense Stress, der aus der beständig lauernden Gefährdung durch Mit-Wettbewerber sowie permanenten Zeitdruck entsteht, erhält durch die Möglichkeit des splatter-artigen Zer-legens der Gegner ein vermeintlich „positives“ – und Genugtuung verschaffendes Gegenge-wicht, was zu einer wohlwollenden Wahrnehmung der an sich grausam angelegten Tötungs-szenarien beiträgt. Zwar ist das lustvolle „Zersplattern“ der menschlich aussehenden Gegen-spieler vom Programmablauf nicht zwingend vorgeschrieben, gleichwohl macht es einen we-sentlichen Spielanreiz aus, was nicht zuletzt die Rezension des Internetmagazins „tHE uNKNOWN softWARE 1997-2001“ bestätigt: Ego-Shooter waren noch nie so blutig und schnell wie in ´Unreal Tournament´. Denn hier treten Sie gegen computergenerierte Bots oder Onlinegegner in einem Alle-gegen-alle, Töte-oder-werde-getötet Spiel an. (... ) Lassen sie sich nicht vom Wort „Tournament“ im Titel des Spiels beirren, denn ´Unreal Tournament´hat mit mittelalterlichen Ritterturnieren überhaupt nichts gemein. Gegner in den Hinterhalt zu locken und sie gemeinsam mit anderen von hinten in Kleinteile zu schießen gehört hier einfach dazu. Und als wäre das nicht genug, können Sie ihre Opfer verspotten, während Sie sie ins Jenseits befördern. Die Bots des Einzelspielermo-dus kennen eine ganz Reihe von fiesen, frauenfeindlichen Sprüchen (... ) Festzuhalten bleibt: Die Entwickler von „UT“ setzen aus absatzstrategischen Gründen vor-nehmlich auf den „Erbarmungslos-Kick“, den „Kick“, der aus dem Bewusstsein herrührt, mit einem ethischen Minimalkonsens: der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, zu bre-chen und dabei Vergnügen und Spielspaß zu empfinden. Nicht Distanzierung von, sondern die Identifikation mit diesem Normverstoß ist im Spiel angelegt. Das Rattern der mitgeführten (Schuß-)Waffe, lebensecht animierte Todeskämpfe, röchelnde Sterbelaute, auf Boden und gegen Wände klatschende Extremitäten verdichten sich de facto zu einer Art „Todesrausch“ und damit zu einer Erlebnisqualität, die eine „bejahende (An-)Teilnahme“ am Gewaltgesche-hen, wie sie die aktuelle Rechtsprechung zum § 131 StGB als Indiz für Gewaltverherrlichung und -verharmlosung fordert, fördert. Mit einer derartigen Inszenierung brutaler und menschenvernichtender Gewalt als maßgeblich interessanter Spielhandlung wirkt „Unreal Tournament“ der Ausbildung von Empathie entge-gen – einer emotionalen Fähigkeit, die im Kindes- und Jugendalter ausgebildet werden muss und eine wesentliche Grundlage für moralische Entscheidungen darstellt. Alleine dieser Bei-trag zu einer schwerwiegenden sozialethischen Desorientierung reicht als Indiz für eine Ju-gendgefährdung hin, die dem oberen Bereich der Skala des § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS zuzuordnen ist. [...] Das 3er-Gremium hat zur Ermittlung der Werkhöhe deutschsprachige Internetseiten mit aus-führlichen Spielbeschreibungen und –kommentierungen herangezogen, die über Eingabe des Spiel-Titels in die Suchmaschinen „Google“ und „AltaVista“ ermittelt wurden. Hier wird „UT“ ausnahmslos positiv gewürdigt: Als ... Adrenalin treibender Shooter mit exzellenter, wenn auch etwas betagter Grafik, der bei seinem Erscheinen für Furore sorgte und die Charts der „10 interessanten Computerspiel-Titel“ auf „macinplay.de“ noch im Mai 2001 (also ca. 1,5 Jahre nach Erscheinen) anführte. Im Rahmen von Spieler-Bewertungen erreicht „UT“ nicht selten 9,5 von 10 möglichen Punkten, wobei insbesondere die komplexen Turnierkarten, das sehr gutes Handling, der sehr gute Sound und die sehr gute Grafik, intelligente Gegner und Waffen eine Rolle spielen. Positiv werden darüber hinaus die zahlreichen Möglichkeiten zum Internet-Download von zusätzliche Maps, Skins, Voices und Mutators vermerkt, die ei-nen stetigen Ausbau der Originalversion ermöglichen und eine Individualisierung des Ga-meplays erlauben. Sowohl das Spielziel als auch die schlichte Rahmenhandlung werden in einigen „Reviews“ negativ verbucht, so z.B. auf macinplay.de: ... fragwürdiges Spielziel, nicht zu empfehlen Personen, die Realität mit Virtualität verwechseln... . Das Gremium hat in der Gesamtschau dieser Aspekte die Güte von Technik, Grafik und Akustik und von aus deren Zusammenspiel hervorgehender atmosphärischer Dichte anerkannt. Es ist gleichzeitig der Überzeugung, dass in der besonderen Brutalität, mit der die Tötungsvorgänge präsentiert werden, eine grausame und unmenschliche Gesinnung aufscheint und diese der Jugendgefährdung eine Schwere verleiht, die eine andere Entscheidung als die zu Gunsten des Jugendschutzes nicht zulässt. [...] Obschon der „Release“ von „UT“ nunmehr mehr als zwei Jahre zurückliegt, scheint das Interesse der Spieler ungebrochen. So lieferte die Eingabe des Spieltitels in die Suchmaschine „Altavista“ bei Beschrän-kung auf deutschsprachige Seiten immerhin noch 13.435 Einträge. Zahlreiche UT-Clans sind auch weiterhin aktiv und auch bei den über das Internet verbreiteten individuell erstellten „Mods“ sind weitere Zuwächse zu verzeichnen. |
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#75 (im Thread / einzeln) |
Admiral Member
Registriert: 2001-03-29
Beiträge: 3.974
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Originally posted by Leonidas (Die meinen schon Quake 3 Arena, oder? ![]() Originally posted by Leonidas |
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#76 (im Thread / einzeln) |
Platinum Member
Registriert: 2002-03-03
Beiträge: 1.160
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Originally posted by Voodoo3Killer |
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#78 (im Thread / einzeln) |
Silver Member
Registriert: 2001-08-03
Beiträge: 455
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Originally posted by Leonidas ![]() |
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#79 (im Thread / einzeln) |
CPU-Guru
Registriert: 2001-12-15
Beiträge: 5.043
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Originally posted by Leonidas Originally posted by Leonidas Originally posted by Leonidas btw: was ist gegen Schnelligkeit zu sagen? Originally posted by Leonidas btw @CannedCaptain: Lies dir mal das Thema dieses Threads durch, und dann das was du dazu schreibst. Fällt dir (wie mir) irgendeine Diskrepanz auf? Geändert von GloomY (2002-03-07 um 03:48:24 Uhr) |
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