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Alt 2004-08-02, 17:45:55   #1 (im Thread / einzeln)
rade0n
Platinum Member
 
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Registriert: 2003-06-01
Beiträge: 1.369
wann verjährt rechnung ?

hiho, ich wollte mal von meinem vater aus fragen ab wann eine rechnung verjährt ?
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Alt 2004-08-02, 17:56:29   #2 (im Thread / einzeln)
Einfachkrank
Gold Member
 
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Beiträge: 626
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Also ich bin mir nicht sicher, aber so weit ich weiß ist eine Rechnung nach genau einem Jahr verjährt, ABER nur wenn bis dahin keine Mahnung gekommen ist...

Das kommt dann auch ein bischen auf die Firmen an, manche Firmen hetzen dir dann nach der dritten Mahnung ruck zuck einen Rechtsanwalt auf den Pelz und andere machen gar nichts...

Über 5 Millionen Menschen hören HipHop. Schreib dich nicht ab! Lern Reden und Gehen :-D
www.michael-eberhardt.de
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Alt 2004-08-02, 18:27:21   #3 (im Thread / einzeln)
Panasonic
Gast
 
Beiträge: n/a
30 Jahre oder nie, habs vergessen.

Edit: natürlich muss eine Rechnung zeitnah ausgestellt worden sein, damit Sie gültig ist.

Geändert von Panasonic (2004-08-02 um 18:27:57 Uhr)
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Alt 2004-08-02, 18:29:04   #4 (im Thread / einzeln)
rade0n
Platinum Member
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Registriert: 2003-06-01
Beiträge: 1.369
Zitat:
Original geschrieben von Panasonic
30 Jahre oder nie, habs vergessen.

Edit: natürlich muss eine Rechnung zeitnah ausgestellt worden sein, damit Sie gültig ist.
30 jahre o _ O

bei uns geht es um 2 jahre ohne mahnungen.
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Alt 2004-08-02, 18:30:52   #5 (im Thread / einzeln)
Panasonic
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Original geschrieben von rade0n
30 jahre o _ O

bei uns geht es um 2 jahre ohne mahnungen.
Zwei Jahre ohne Mahnung? Dürfte interessant sein.
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Alt 2004-08-02, 18:35:42   #6 (im Thread / einzeln)
rade0n
Platinum Member
Threadstarter
 
Benutzerbild von rade0n
 
Registriert: 2003-06-01
Beiträge: 1.369
hum das hab ich gerade von nem kumpel erfahren, doch richtig schlau werde ich daraus auch nicht:

Zivilrecht

Zivilrechtliche Ansprüche können verjährt sein, wenn seit Bestehen des Anspruches eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist. Der möglicherweise zugrunde liegende Vertrag ist dann aber nicht erloschen. Der Schuldner muss zunächst die Einrede erheben, die Forderung sei verjährt. Die Einrede der Verjährung ist peremptorisch (dauerhaft). Sie ist eine rechtshemmende Einrede. Ein Anspruch verjährt in der Regel innerhalb von drei Jahren. Der Beginn der Verjährungsfrist ist regelmäßig das Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Gläubiger muss zugleich auch den Anspruch und die Person des Schuldners kennen. Für Schadensersatzansprüche bestehen längere Verjährungsfristen, kürzere Verjährungsfristen sind im Kauf- und Werkvertragsrecht vorgesehen. Die Verjährung kann gehemmt werden (z.B. durch Stundung), sie kann jedoch auch neu beginnen (früher als Unterbrechung bezeichnet), wenn der Schuldner beispielsweise anerkennt.

trifft das fettgedruckte auf uns zu?
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Alt 2004-08-02, 19:15:49   #7 (im Thread / einzeln)
netzer
Silver Member
 
Benutzerbild von netzer
 
Registriert: 2001-06-12
Beiträge: 499
bei z.b. handwerkerechnunen ein jahr ab der letzten rechnung oder mahnung.
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Alt 2004-08-02, 19:21:06   #8 (im Thread / einzeln)
Silent Hunter
Admiral Member
 
Benutzerbild von Silent Hunter
 
Registriert: 2002-05-08
Beiträge: 2.472
Zitat:
Original geschrieben von rade0n
30 jahre o _ O
nein, das ist der Mord oder so.
Üblich sind 5 jahre.

"Am PC beschäftigst du dich mehr mit dem Betriebssystem, am Mac mit den Anwendungen!"
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Alt 2004-08-02, 19:29:21   #9 (im Thread / einzeln)
sei laut
Insane Member
 
Benutzerbild von sei laut
 
Registriert: 2004-01-20
Ort: Im Wunderland
Beiträge: 19.715
Mord verjährt nie, da man ja auch theoretisch Lebenslang bekommt... (is imho auch das einzige, was NIE verjährt)

die 30 Jahre waren was anderes..

Gruß
seiLaut

Freudig und mit unserem Segen, lassen wir uns in Ketten legen. (Autor unbekannt/vergessen)

Mutter zu Tochter: Das Leben ist Schmerz, gewöhn dich besser dran. (aus "Tödliche Weihnachten")
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Alt 2004-08-02, 19:32:34   #10 (im Thread / einzeln)
darph
Insane Member
 
Benutzerbild von darph
 
Registriert: 2003-08-24
Ort: Nicht in Hof
Beiträge: 15.448
http://www.zyklop.de/inkasso_service...okt03.htm~main

Also hier steht drei Jahre.

.(\ /)
.() ....This is sick darphinator. You give him eggroll and he will lophe you long time.
(> <)......
Darum gleicht jeder, der auf meine Worte hört und tut, was ich sage,
einem klugen Mann, der sein Haus auf felsigen Grund baut..........................
darph ist offline Computer-Informationen von darph anzeigen   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2004-08-02, 20:08:13   #11 (im Thread / einzeln)
Marcel
Avantgarde Member
 
Benutzerbild von Marcel
 
Registriert: 2001-07-30
Beiträge: 4.013
§§194ff BGB, insb. 195BGB, sagt: Drei Jahre.
Das sah früher (vor 2001) aber noch etwas anders aus... *staun über inhalt des alten BGBs*

edit:
Hier findet Ihr die Paragraphen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...023101377.html

Geändert von Marcel (2004-08-02 um 20:10:03 Uhr)
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Alt 2004-08-03, 01:10:55   #12 (im Thread / einzeln)
rade0n
Platinum Member
Threadstarter
 
Benutzerbild von rade0n
 
Registriert: 2003-06-01
Beiträge: 1.369
ok danke an alle hat sich dann wohl geklärt ; )
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Alt 2004-08-03, 03:39:34   #13 (im Thread / einzeln)
Gast
Gast
 
Beiträge: n/a
miet-nebenkostenabrechung:

Zitat:
BGB § 556 Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
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Alt 2004-08-03, 17:29:25   #14 (im Thread / einzeln)
FeuerHoden
Avantgarde Member
 
Benutzerbild von FeuerHoden
 
Registriert: 2003-04-15
Beiträge: 5.802
Übrigens: Mord verjährt in Deutschland nach 10 Jahren.
Gab mal einen Fall wo man die Leiche eines Mädchens oder einer Frau gefunden hat und die Polizei 10jahre lang versucht hat den Mörder zu finden. Die haben gesagt dass es langsam eilt weil der Mörder 10 Jahre nach der Tat nicht mehr belastet werden kann.
FeuerHoden ist offline   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2004-08-03, 17:50:21   #15 (im Thread / einzeln)
Marcel
Avantgarde Member
 
Benutzerbild von Marcel
 
Registriert: 2001-07-30
Beiträge: 4.013
Zitat:
Original geschrieben von FeuerHoden
Übrigens: Mord verjährt in Deutschland nach 10 Jahren.
Gab mal einen Fall wo man die Leiche eines Mädchens oder einer Frau gefunden hat und die Polizei 10jahre lang versucht hat den Mörder zu finden. Die haben gesagt dass es langsam eilt weil der Mörder 10 Jahre nach der Tat nicht mehr belastet werden kann.
Zitat:
§78 StGB Verjährung
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
Zitat:
§211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Da ging's mit den 10 Jahren also wohl um die Verjährung einer anderen Straftat, die damit im Zusammenhang stand, oder aber es kannte jemand die Paragraphen nicht.

edit:
Gesamtes StGB gibt's da: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html

nochmal edit:
Fußnote zum §78: "§ 78 Abs. 2: IdF d. Art. 2 Nr. 3 G v. 26.6.2002 I 2254 mWv 30.6.2002" - kann also sein, dass die Nichtverjährung von Mord erst 2002 neu gekommen ist.

Geändert von Marcel (2004-08-03 um 17:52:38 Uhr)
Marcel ist offline   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2004-08-03, 19:38:00   #16 (im Thread / einzeln)
cyrix1
Hardcore Member
 
Benutzerbild von cyrix1
 
Registriert: 2002-06-20
Beiträge: 1.820
Zitat:
Original geschrieben von FeuerHoden
Übrigens: Mord verjährt in Deutschland nach 10 Jahren.
Gab mal einen Fall wo man die Leiche eines Mädchens oder einer Frau gefunden hat und die Polizei 10jahre lang versucht hat den Mörder zu finden. Die haben gesagt dass es langsam eilt weil der Mörder 10 Jahre nach der Tat nicht mehr belastet werden kann.
Ne, das is was anderes, wie Marcel schon geschrieben hat.

Oder was meinst du warum Polizisten in solche Sendungen wie "Ungelöste Morde" auch noch 20 Jahre nach dem Begehen des Mordes nach Hinweisen suchen (wegen DNA/DNS-Tests)

außerdem wäre das unfug in einem rechtsstaat, dass man nach 10 jahren nicht mehr wegen eines mordes ins gefängnis (hoffentlich lebenlang) gesteckt werden kann.

cyrix1 ist offline   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2004-08-03, 19:39:34   #17 (im Thread / einzeln)
Duran05
Master Member
 
Registriert: 2001-10-28
Beiträge: 8.268
Zitat:
Original geschrieben von cyrix1
Ne, das is was anderes, wie Marcel schon geschrieben hat.

Oder was meinst du warum Polizisten in solche Sendungen wie "Ungelöste Morde" auch noch 20 Jahre nach dem Begehen des Mordes nach Hinweisen suchen (wegen DNA/DNS-Tests)

außerdem wäre das unfug in einem rechtsstaat, dass man nach 10 jahren nicht mehr wegen eines mordes ins gefängnis (hoffentlich lebenlang) gesteckt werden kann.
Das wäre sicher komisch
Jemanden ermorden, sein Geld abkassieren... die nächsten 10 Jahre auswandern (Mexiko oder so ) und wieder zurück kommen als wäre nichts gewesen
Duran05 ist offline   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
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