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2006-10-17, 15:36:13 | #1 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Registriert: 2005-07-14
Beiträge: 4.270
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Unterlassungsverfügung rechtlich zulässig?!
Hallo an alle...
Habe da mal ein paar Fragen, die mich zwar nicht selber betreffen, aber für einen guten Bekannten wichtig wären. Ausgangslage: Er hat(te) bei 1&1 einen Server angemietet, auf dem neben seiner privaten und geschäftlichen HP auch ein paar Sachen unserer kleinen Spielergemeinschaft waren. Nun kam es dazu, dass über die verwendete Forensoftware auf dem Server ein Hack auf eben diesen durchgeführt wurde. Das war dem Angreifer allerdings nicht genug, nein, er musste umbedingt von diesem Server DoS-Attacken starten. 1&1 hat den Server daraufhin vom Netz genommen. So weit, so gut. Jetzt die Probleme: 1) 1&1 will von ihm eine unterschriebene Unterlassungserklärung haben, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Ansonsten wäre eine Strafgebühr i.H.v. 5000 EUR fällig. Ist sowas in Ordnung? Garantieren könnte selbst 1&1 sowas nicht (bei ihren Servern)... 2) Die privaten Sachen sind nicht so tragisch, die Geschäfts-HP wäre allerdings wichtig, da die Kunden die HP erreichen können müssen. Der Server ist allerdings derzeit komplett vom Netz. Lösungsvorschäge, wie er an die Daten kommt und diese am sinnvollsten woandershin überträgt?!
PC-System: AMD Ryzen 5 5600 || MSI B450-A PRO || MSI GeForce RTX 4070 Ventus 3X 12G OC || 2 x 8192 MB Corsair Vengeance LPX DDR4-3000
Spielt gerade:
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2006-10-17, 17:50:46 | #2 (im Thread / einzeln) |
Insane Member
Registriert: 2003-05-28
Beiträge: 20.611
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Re: Unterlassungsverfügung rechtlich zulässig?!
Natürlich ist das rechtens und sollte auch in den AGBs stehen.
Wer einen Rootserver mietet ist für die Sicherheit verantwortlich. Wer sich darüber nicht im klaren ist sollte einen Managed Server nehmen. Dadurch das der Server für DoS Attacken benutzt wurde, wurde auch der Betrieb von 1&1 gestört. Was Liebe heißt weiß nur der, der schonmal geliebt hat. Aber was sie bedeutet weiß nur der, der sie schon einmal verloren hat. nethandsSchnecke (* 1977 - † 26.02.2009) - Ich vermisse euch - Freundin (* 1975 - † 09.06.2008) Both have always a Place in my Heart. Sky komplett mit SGE und Sky+ Pro für 16,99 (endlos) und ZK für 16,99
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2006-10-17, 18:39:56 | #3 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Threadstarter Registriert: 2005-07-14
Beiträge: 4.270
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Re: Unterlassungsverfügung rechtlich zulässig?!
Alles klar, das wollte ich wissen.
Habe mir aus Zeitgründen die AGB nicht angesehen (ist ja nicht mein Server), aber ich wusste ja, dass hier Leute sind, sich mit sowas auskennen. Aber dennoch ne Frage: 100% Sicherheit geht nicht. In dem vorliegenden Fall ist die Attacke durch irgendeine Sicherheitslücke in einem CMS gekommen. Würde er seiner Pflicht nachkommen, wenn er sich darum kümmert, die Software immer auf dem aktuellen Stand zu halten? Irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden. Ich selber bin zwar fit in IT-Security (technisch etc.), aber die rechtliche Seite ist mir eher neu.
PC-System: AMD Ryzen 5 5600 || MSI B450-A PRO || MSI GeForce RTX 4070 Ventus 3X 12G OC || 2 x 8192 MB Corsair Vengeance LPX DDR4-3000
Spielt gerade:
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2006-10-17, 20:04:45 | #4 (im Thread / einzeln) |
Insane Member
Registriert: 2003-05-28
Beiträge: 20.611
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Re: Unterlassungsverfügung rechtlich zulässig?!
Wie gesagt steht das in den AGBs.
Quelle: http://www.1und1.info/xml/order/TcRo...op&__lf=Static Wenn also alte oder ungepatchte Software benutzt wird verstößt man gegen die AGBs. Über die Unterlassungserklärung habe ich zwar jetzt nichts gefunden. Es kann aber sein das dazu etwas in den Unterlagen von 1&1 steht. Was Liebe heißt weiß nur der, der schonmal geliebt hat. Aber was sie bedeutet weiß nur der, der sie schon einmal verloren hat. nethandsSchnecke (* 1977 - † 26.02.2009) - Ich vermisse euch - Freundin (* 1975 - † 09.06.2008) Both have always a Place in my Heart. Sky komplett mit SGE und Sky+ Pro für 16,99 (endlos) und ZK für 16,99
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