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Alt 2006-12-21, 13:57:04   #1 (im Thread / einzeln)
Das gute A
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"Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Moin,

ich habe im Sommer diesen Jahres meine Ausbildung beendet (ging knapp 2 Jahre), wurde dann direkt im Juli fest übernommen im Ausbildungsbetrieb.

Jetzt schaue ich heute auf mein Konto und sehe dort einen größeren 3-stelligen Betrag mehr beim Nettolohn als sonst??? Direkt in die Buchhaltung, der Kollege ruft beim Steuerbüro an und die sagen: "Das ist alles richtig, der Herr xxxx hat eine Rückzahlung von zuviel gezahlten Steuern für die 2 Jahre Ausbildung bekommen...".

Häää, ich denke das Geld gibts vom Finanzamt zurück?? Was isn das?

Grüße

Ich habe meine Wellensittiche "Einer" und "Zwei" genannt. Sollte Einer sterben, habe ich immer noch Zwei
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Alt 2006-12-21, 14:07:54   #2 (im Thread / einzeln)
GBWolf
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Zumal man in der Ausbildung eh keine Steuern zahlt.

Aber vielleicht rufst du selber mal deinen Sachbearbeiter in der Buchhaltung an und fragst, der ist ja wohl der einzige der sowas erklären kann

lG

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Alt 2006-12-21, 14:12:04   #3 (im Thread / einzeln)
Johnny Silencio
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Wenn du nachgefragt hast und man dir bescheinigte, das alles seine Richtigkeit hat, einfach die Klappe halten und sich über das zuätzliche Weihnachtsgeld freuen.
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Alt 2006-12-21, 14:32:06   #4 (im Thread / einzeln)
aCiD
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Zitat von GBWolf:
Zumal man in der Ausbildung eh keine Steuern zahlt.
Natürlich zahlt man in der Ausbildung Steuern, kommt halt immer drauf an wieviel Geld du verdienst. Ich hab im 4. LJ ein kleines bisschen Steuern zahlen müssen.

Greetz
aCiD

Es gibt nichts gefährlicheres als die Autos, die auf der Autobahn immer so dicht vor einem herfahren....

keepin' it real since '85
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Alt 2006-12-21, 14:42:10   #5 (im Thread / einzeln)
Ajax
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Also in Bayern bekommt man eine Steuererstattung nur vom Finanzamt. Und dann leider uach nur, wenn man seine Steuererklärung abgegeben hat.
Was ist denn das für ein Steuerbüro?

Erscheine du jetzt, o Tod, und wirf einen Blick des Mitleids auf mich!



http://www.danasoft.com/sig/sch.jpg
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Alt 2006-12-21, 14:55:06   #6 (im Thread / einzeln)
Das gute A
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Also, in der Buchhaltung können die das nicht genau sagen, da das Geld, also die Gehaltszahlungen, über ein externes Steuerbüro abgewickelt werden.

Dort sagte man ja was von einer Rückzahlung von Steuern oder von Zuvielzahlungen und dass das alles seine Richtigkeit hätte mit dem Geld.

Ich muss wohl meinen Gehaltszettel abwarten, den gibts aber erst nach den Feiertagen in der ersten Januarwoche. Ich freu mich jetzt mal, das Geld darf ich so oder so behalten, da das alles korrekt ist.

Kanns sein, dass ich Geld zurückbekomme, weil ich über 2 Jahre jetzt fälschlich (Behördenfehler) als evangelisch gemeldet war und eigtl. katholisch bin? Macht das solche Summen aus? Anmerkung: Ich habe wenig Azubigehalt bekommen, also keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Grüße

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Alt 2006-12-21, 15:00:43   #7 (im Thread / einzeln)
GBWolf
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Die Kirchensteuer macht 9% der Lohnsteuer, dürfte also beim Azubi Gehalt gegen Null tendieren...

Aber warts doch einfach ab

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"Das Leben ist doch eine einzige Aneinanderreihung verschiedener Sketche!"
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Alt 2006-12-21, 15:55:35   #8 (im Thread / einzeln)
-Duke-
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Das dürfte der sogenannten "interne Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber" sein. Dabei wird die Summe der monatlichen Lohnsteuern auf den Endbetrag der passenden Jahreslohnsteuer gesenkt.
Solltest Du also in der ersten Jahreshälfte wenig verdient haben, dann hast du aufs Jahr gesehen für die zweite Jahreshälfte zuviel Steuern bezahlt, diese wird dir in diesem Verfahren schon vor deiner Steuererklärung wieder angerechnet.
Bei deiner Steuererklärung fällt die Erstattung natürlich um eben diesen Betrag geringer aus .

Frohe Weihnachten!
-Duke- ( u.a. Lohnsachbearbeiter )
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Alt 2006-12-21, 16:30:18   #9 (im Thread / einzeln)
Stormtrooper
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Denk ich auch ... dein Gehalt wurde falsch berechnet und du hast zuviel Lohnsteuer bezahlt, dann wickelt der Arbeitgeber das mit dem FA ab und du bekommst vom Arbeitgeber das zuvielgezahlte Geld, daß hat aber nichts mit der eigentlichen Einkommenssteuererklärung zu tun.

Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können. (Abraham Lincoln)
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Alt 2006-12-21, 16:46:45   #10 (im Thread / einzeln)
Das gute A
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Re: "Steuerrückzahlung" wegen Azubi-Zeit: Wie, was? Helft mal

Zitat von -Duke-:
Das dürfte der sogenannten "interne Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber" sein. Dabei wird die Summe der monatlichen Lohnsteuern auf den Endbetrag der passenden Jahreslohnsteuer gesenkt.
Solltest Du also in der ersten Jahreshälfte wenig verdient haben, dann hast du aufs Jahr gesehen für die zweite Jahreshälfte zuviel Steuern bezahlt, diese wird dir in diesem Verfahren schon vor deiner Steuererklärung wieder angerechnet.
Bei deiner Steuererklärung fällt die Erstattung natürlich um eben diesen Betrag geringer aus .

Frohe Weihnachten!
-Duke- ( u.a. Lohnsachbearbeiter )
Cool, danke euch für die super Erklärung (auch an Stormtrooper). Dann freuts mich ja umso mehr :-)

Viele Grüße und schöne Feiertage,
euer A


p.s.: Da geh ich doch mit meiner Freundin erstmal lecker essen heute Abend

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