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#1 (im Thread / einzeln) |
Silver Member
Registriert: 2005-07-06
Beiträge: 491
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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Ich habe heute einen netten Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, die behaupten, ich hätte mir vor über 2 Jahren einen Crack für Call of Juarez runter geladen. Die wollen jetzt 500 Euro (150 Anwaltsgebühren + 350 Schadensersatz). Außerdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und das alles innerhalb von 14 Tagen. Sieht alles ziemlich glaubwürdig aus. Die Kanzlei ist Schutt und Waetke aus Karlsruhe.
Was ist zu tun? |
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#2 (im Thread / einzeln) |
Master Member
Registriert: 2005-09-15
Ort: Am Rand der Erdscheibe
Beiträge: 8.612
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() die behaupten, ich hätte mir vor über 2 Jahren einen Crack für Call of Juarez runter geladen. |
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#3 (im Thread / einzeln) |
Silver Member
Threadstarter Registriert: 2005-07-06
Beiträge: 491
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Also das Spiel hatte ich definitv im Original, wenn ich da einen Crack geladen habe, dann weil ich ohne DVD spielen wollte oder weil es vielleicht nicht sauber gelaufen ist kann mich echt nicht mehr erinnern.
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#5 (im Thread / einzeln) |
Master Member
Registriert: 2005-09-15
Ort: Am Rand der Erdscheibe
Beiträge: 8.612
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein. |
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#6 (im Thread / einzeln) |
Master Member
Registriert: 2005-09-15
Ort: Am Rand der Erdscheibe
Beiträge: 8.612
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein. ![]() Geändert von EvilOlive (2008-12-04 um 19:26:53 Uhr) |
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#7 (im Thread / einzeln) |
Silver Member
Threadstarter Registriert: 2005-07-06
Beiträge: 491
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein. ![]() |
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#8 (im Thread / einzeln) |
basti333
Gast
Beiträge: n/a
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
was zu tun ist?
naja, da gibt es keine eindeutige antwort. Scheust du das risiko? Würdest du ungern vor gericht oder hast du keine lust diesen ****** geld hinterher zu werfen? erst einmal ist zu sagen: es spielt keine rolle ob du ihn heruntergeladen hast. Die haben vmtl. nur eine IP- adresse als beweis. Die reicht eigentlich nichts aus, aber um diese ansicht bei unseren (in sachen IT-kompetenz) verblödeten gerichten durchzusetzen, müsste man wohl bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Natürlich kann man auch darauf spekulieren das schon ein richter in erster oder zweiter instanz eine ip-adresse als beweis ablehnt, aber dann würde wohl die kanzlei weitermachen bis zur letzten instanz. Klar ist: Die wollen nicht vor gericht, die hoffen das alle abgemahnten zahlen, wenn sie sich die sonst anfallenden gerichtskosten vor augen halten. Was ich jetzt NICHT weiß: Verjähren urheberrechtsverletzungen nach 2 jahren? Aber es gäbe noch einen weg, aber auch der ist mit risiko behaftet und er funktioniert nur, wenn du dir den anschluss mit mehreren leutenteilst: Du gehst vor gericht und die anschlussnutzer schieben sich anschließend die schuld gegenseitig in die schuhe. Auf alle fälle würde ich dir aber rate, dich bei einer verbraucherzentrale schlau zu machen. |
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#9 (im Thread / einzeln) |
Master Member
Registriert: 2004-02-10
Beiträge: 7.245
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Ist ja nichts illegales wenn man ein Crack runterladet... was soll das denn für ein Scheiss sein. Ob du ihn nutzt oder nicht, das wissen die ja nicht. Wenn du es original besitzt würde ich den Breif einfach wegwerfen.
![]() Der Begriff des Rassismus überlappt mit dem der Fremdenfeindlichkeit und lässt sich oft nur ungenau von diesem unterscheiden!!!
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#10 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Registriert: 2005-03-04
Ort: Regularistan
Beiträge: 5.701
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Was ich jetzt NICHT weiß: Verjähren urheberrechtsverletzungen nach 2 jahren? |
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#11 (im Thread / einzeln) |
Sven77
Gast
Beiträge: n/a
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Mein Bruder wurde auch wegen CoJ abgemahnt, Antwort war "Wenn ihr Klagen wollt, dann klagt doch ihr *****". Kam dann 2x Angebote mit geringeren Mahngebühren, und irgendwann nichts mehr.. soll kein Tip sein, aber ein kleiner Erfahrungsbericht.
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#12 (im Thread / einzeln) |
Gesperrt
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Also das Spiel hatte ich definitv im Original, wenn ich da einen Crack geladen habe, dann weil ich ohne DVD spielen wollte oder weil es vielleicht nicht sauber gelaufen ist kann mich echt nicht mehr erinnern. |
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#14 (im Thread / einzeln) |
Admiral Member
Registriert: 2008-11-13
Beiträge: 3.363
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Nein, dürfte nicht, da Verstoß mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet wird, da kann man ihn noch 5 Jahre später belangen. ![]() Die kommen nun damit an weil sie gerade Luft haben, und evtl. nicht neueres abzumahnen gibt. Vlt. leeren sie auch noch die Karteileichen bevor der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wird. |
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#17 (im Thread / einzeln) |
Silver Member
Threadstarter Registriert: 2005-07-06
Beiträge: 491
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Das kam nicht per Einschreiben.
Übel ist natürlich, wenn man sich kontinuierlich irgendwelches Zeug runterlädt, kann man sich ja offensichtlich nie sicher sein, dass da Jahre später noch ein Abmahnschreiben kommt. Gibts da eigentlich Verjährungsfristen? |
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#18 (im Thread / einzeln) |
Pennywise
Gast
Beiträge: n/a
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Lag eine Vollmacht möglichst im Original dabei?
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung http://www.heise.de/newsticker/foren...-1629544/read/ Wenn nein, änderst Du die Unterlassungserklärung ab mit dem ergänzenden Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" möglichst detailliert auf den Vorgang zusammenfassen und nicht zu allgemein gehalten, und schickst die ab. Der Anwalt müsste Dir dann eine neue Abmahnung schicken, da Du die Unterlassungserklärung aber schon abgegeben hast, kann er das nicht mehr. Es besteht keine Dringlichkeit mehr. Er hat dann zwar die Unterlassungserklärung von Dir, in der Du aber nur bestätigst solch ein Vergehen zukünftig nicht zu begehen. Die Gebühren kann er sich dann in die Haare schmieren. Das ist nur ein Tipp von einem Rechtslaien und ohne Gewähr. Im Zweifel würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Geändert von Pennywise (2008-12-04 um 21:23:34 Uhr) |
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#19 (im Thread / einzeln) |
basti333
Gast
Beiträge: n/a
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
![]() Das kam nicht per Einschreiben. Wenn du etwas legales runterlädst und du denkst eine abmahnfirma könnte es mit etwas verbotenen verwechseln ( ![]() Wenn möglich kein P2P, sondern direktes runterladen Wenn es P2P sein muss, benutze ausländische seiten und/oder mach es außerhalb der geschäftzeiten. Die IP-Adressen werden von den abmahn-heinis manuel erfasst, ich denke die werden da weder nachts noch am wochenende leute sitzen haben (dann müsste man ja unnötig zuschläge zahlen). |
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#20 (im Thread / einzeln) |
Grandmaster Member
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Die Daten werden schon lange nicht mehr manuell erfasst. Mittlerweile gibt es auch Software, die P2P-Netzwerke durchsucht und automatisch nach vorgegebenen Parametern IPs etc. loggt. Berühmt dadurch/dafür: Logistep
BTW: http://board.gulli.com/search.php?searchid=16493485 "Was ist der Unterschied zwischen Irak und Deutschland?" - "Im Irak ist die amerikanische Armee abgezogen." Quod licet Iovi, non licet bovi. Divide et impera. Ein konstruktiver Zorn ist das beste Antidepressivum! "Alles Urdenken geschieht in Bildern: darum ist die Phantasie ein so nothwendiges Werkzeug desselben, und werden phantasielose Köpfe nie etwas Großes leisten, - es sei denn in der Mathematik." Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung, Zweiter Band, Zum ersten Buch, zweite Hälfte, Kapitel 7 StGB § 129 (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat |
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