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Alt 2008-12-04, 19:17:58   #1 (im Thread / einzeln)
Panda
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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Ich habe heute einen netten Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, die behaupten, ich hätte mir vor über 2 Jahren einen Crack für Call of Juarez runter geladen. Die wollen jetzt 500 Euro (150 Anwaltsgebühren + 350 Schadensersatz). Außerdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und das alles innerhalb von 14 Tagen. Sieht alles ziemlich glaubwürdig aus. Die Kanzlei ist Schutt und Waetke aus Karlsruhe.

Was ist zu tun?
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Alt 2008-12-04, 19:19:17   #2 (im Thread / einzeln)
EvilOlive
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Panda Beitrag anzeigen
die behaupten, ich hätte mir vor über 2 Jahren einen Crack für Call of Juarez runter geladen.
Und hast du den Crack runtergeladen?
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Alt 2008-12-04, 19:21:55   #3 (im Thread / einzeln)
Panda
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Also das Spiel hatte ich definitv im Original, wenn ich da einen Crack geladen habe, dann weil ich ohne DVD spielen wollte oder weil es vielleicht nicht sauber gelaufen ist kann mich echt nicht mehr erinnern.
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Alt 2008-12-04, 19:23:41   #4 (im Thread / einzeln)
Popeljoe
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.

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Alt 2008-12-04, 19:25:22   #5 (im Thread / einzeln)
EvilOlive
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Popeljoe Beitrag anzeigen
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.
Nach über zwei Jahren?
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Alt 2008-12-04, 19:26:29   #6 (im Thread / einzeln)
EvilOlive
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Popeljoe Beitrag anzeigen
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.
Der Crack bleibt auch mit Rechnung eine Urheberrechtsverletzung.

Geändert von EvilOlive (2008-12-04 um 19:26:53 Uhr)
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Alt 2008-12-04, 19:28:20   #7 (im Thread / einzeln)
Panda
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Popeljoe Beitrag anzeigen
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.
Hab ich nicht mehr, ist viel zu lange her. Außerdem wird ja nicht der Download sondern das Bereitstellen zum Upload abgemahnt und da ist es unerheblich ob ich das Original hatte oder nicht.
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Alt 2008-12-04, 19:31:59   #8 (im Thread / einzeln)
basti333
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

was zu tun ist?

naja, da gibt es keine eindeutige antwort. Scheust du das risiko? Würdest du ungern vor gericht oder hast du keine lust diesen ****** geld hinterher zu werfen?

erst einmal ist zu sagen:
es spielt keine rolle ob du ihn heruntergeladen hast. Die haben vmtl. nur eine IP- adresse als beweis. Die reicht eigentlich nichts aus, aber um diese ansicht bei unseren (in sachen IT-kompetenz) verblödeten gerichten durchzusetzen, müsste man wohl bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Natürlich kann man auch darauf spekulieren das schon ein richter in erster oder zweiter instanz eine ip-adresse als beweis ablehnt, aber dann würde wohl die kanzlei weitermachen bis zur letzten instanz.
Klar ist: Die wollen nicht vor gericht, die hoffen das alle abgemahnten zahlen, wenn sie sich die sonst anfallenden gerichtskosten vor augen halten.

Was ich jetzt NICHT weiß: Verjähren urheberrechtsverletzungen nach 2 jahren?

Aber es gäbe noch einen weg, aber auch der ist mit risiko behaftet und er funktioniert nur, wenn du dir den anschluss mit mehreren leutenteilst: Du gehst vor gericht und die anschlussnutzer schieben sich anschließend die schuld gegenseitig in die schuhe.

Auf alle fälle würde ich dir aber rate, dich bei einer verbraucherzentrale schlau zu machen.
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Alt 2008-12-04, 19:36:56   #9 (im Thread / einzeln)
F5.Nuh
Master Member
 
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Beiträge: 7.245
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Ist ja nichts illegales wenn man ein Crack runterladet... was soll das denn für ein Scheiss sein. Ob du ihn nutzt oder nicht, das wissen die ja nicht. Wenn du es original besitzt würde ich den Breif einfach wegwerfen.

Der Begriff des Rassismus überlappt mit dem der Fremdenfeindlichkeit und lässt sich oft nur ungenau von diesem unterscheiden!!!
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Alt 2008-12-04, 19:37:36   #10 (im Thread / einzeln)
Marscel
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Registriert: 2005-03-04
Ort: Regularistan
Beiträge: 5.701
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von basti333 Beitrag anzeigen
Was ich jetzt NICHT weiß: Verjähren urheberrechtsverletzungen nach 2 jahren?
Nein, dürfte nicht, da Verstoß mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet wird, da kann man ihn noch 5 Jahre später belangen.
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Alt 2008-12-04, 19:38:17   #11 (im Thread / einzeln)
Sven77
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Mein Bruder wurde auch wegen CoJ abgemahnt, Antwort war "Wenn ihr Klagen wollt, dann klagt doch ihr *****". Kam dann 2x Angebote mit geringeren Mahngebühren, und irgendwann nichts mehr.. soll kein Tip sein, aber ein kleiner Erfahrungsbericht.
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Alt 2008-12-04, 19:48:02   #12 (im Thread / einzeln)
MatzeG
Gesperrt
 
Registriert: 2008-12-01
Ort: Berlin
Beiträge: 162
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Panda Beitrag anzeigen
Also das Spiel hatte ich definitv im Original, wenn ich da einen Crack geladen habe, dann weil ich ohne DVD spielen wollte oder weil es vielleicht nicht sauber gelaufen ist kann mich echt nicht mehr erinnern.
http://www.google.de/search?hl=de&q=...le-Suche&meta=
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Alt 2008-12-04, 19:49:24   #13 (im Thread / einzeln)
Panda
Silver Member
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Registriert: 2005-07-06
Beiträge: 491
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Was mich wundert: Warum kommen die jetzt nach zwei Jahren erst an?
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Alt 2008-12-04, 19:57:40   #14 (im Thread / einzeln)
fdk
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Beiträge: 3.363
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Marscel Beitrag anzeigen
Nein, dürfte nicht, da Verstoß mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet wird, da kann man ihn noch 5 Jahre später belangen.
Die Abmahnung geht nach Zivilrecht und hat mit Strafrecht nix zu tun. Wenn du wg. eines Urheberrechtsverstoßes angeklagt bist bekommst du Post vom Staatsanwalt, nicht von Kanzlei Hinz&Kunz .

Die kommen nun damit an weil sie gerade Luft haben, und evtl. nicht neueres abzumahnen gibt. Vlt. leeren sie auch noch die Karteileichen bevor der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wird.
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Alt 2008-12-04, 20:00:07   #15 (im Thread / einzeln)
derwalde
Avantgarde Member
 
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Beiträge: 4.120
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von MatzeG Beitrag anzeigen
http://www.google.de/search?hl=de&q=...le-Suche&meta=
übel....
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Alt 2008-12-04, 20:08:51   #16 (im Thread / einzeln)
basti333
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

ach, ganz vergessen: kam das per einschreiben oder normaler post?

wenn zweites der fall wäre, würde ich den brief erstmal bei seite legen, das hat null rechtsgültigkeit...
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Alt 2008-12-04, 21:06:50   #17 (im Thread / einzeln)
Panda
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Beiträge: 491
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Das kam nicht per Einschreiben.

Übel ist natürlich, wenn man sich kontinuierlich irgendwelches Zeug runterlädt, kann man sich ja offensichtlich nie sicher sein, dass da Jahre später noch ein Abmahnschreiben kommt. Gibts da eigentlich Verjährungsfristen?
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Alt 2008-12-04, 21:23:03   #18 (im Thread / einzeln)
Pennywise
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Lag eine Vollmacht möglichst im Original dabei?

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

http://www.heise.de/newsticker/foren...-1629544/read/

Wenn nein, änderst Du die Unterlassungserklärung ab mit dem ergänzenden Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" möglichst detailliert auf den Vorgang zusammenfassen und nicht zu allgemein gehalten, und schickst die ab. Der Anwalt müsste Dir dann eine neue Abmahnung schicken, da Du die Unterlassungserklärung aber schon abgegeben hast, kann er das nicht mehr. Es besteht keine Dringlichkeit mehr. Er hat dann zwar die Unterlassungserklärung von Dir, in der Du aber nur bestätigst solch ein Vergehen zukünftig nicht zu begehen. Die Gebühren kann er sich dann in die Haare schmieren.

Das ist nur ein Tipp von einem Rechtslaien und ohne Gewähr. Im Zweifel würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Geändert von Pennywise (2008-12-04 um 21:23:34 Uhr)
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Alt 2008-12-04, 21:25:03   #19 (im Thread / einzeln)
basti333
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Zitat von Panda Beitrag anzeigen
Das kam nicht per Einschreiben.

Übel ist natürlich, wenn man sich kontinuierlich irgendwelches Zeug runterlädt, kann man sich ja offensichtlich nie sicher sein, dass da Jahre später noch ein Abmahnschreiben kommt. Gibts da eigentlich Verjährungsfristen?


Wenn du etwas legales runterlädst und du denkst eine abmahnfirma könnte es mit etwas verbotenen verwechseln (), beachte ein paar dinge:
Wenn möglich kein P2P, sondern direktes runterladen
Wenn es P2P sein muss, benutze ausländische seiten und/oder mach es außerhalb der geschäftzeiten. Die IP-Adressen werden von den abmahn-heinis manuel erfasst, ich denke die werden da weder nachts noch am wochenende leute sitzen haben (dann müsste man ja unnötig zuschläge zahlen).
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Alt 2008-12-04, 21:34:01   #20 (im Thread / einzeln)
Schiller
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Benutzerbild von Schiller
 
Registriert: 2003-05-01
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Beiträge: 13.319
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Daten werden schon lange nicht mehr manuell erfasst. Mittlerweile gibt es auch Software, die P2P-Netzwerke durchsucht und automatisch nach vorgegebenen Parametern IPs etc. loggt. Berühmt dadurch/dafür: Logistep

BTW: http://board.gulli.com/search.php?searchid=16493485

"Was ist der Unterschied zwischen Irak und Deutschland?" - "Im Irak ist die amerikanische Armee abgezogen."

Quod licet Iovi, non licet bovi.
Divide et impera.

Ein konstruktiver Zorn ist das beste Antidepressivum!

"Alles Urdenken geschieht in Bildern: darum ist die Phantasie ein so nothwendiges Werkzeug desselben, und werden phantasielose Köpfe nie etwas Großes leisten, - es sei denn in der Mathematik."
Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung, Zweiter Band, Zum ersten Buch, zweite Hälfte, Kapitel 7


StGB § 129
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat
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