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Alt 2010-01-10, 11:38:44   #1 (im Thread / einzeln)
Econic
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Vergehen im Straßenverkehr

Hallo zusammen!

Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen hat es mich gestern Abend gereizt, ein wenig Driften zu gehn.
Also auf zum Supermarktparkplatz.
Beim Verlassen des Parkplatzes hab ich von der Parallelstraße nochmal auf den Parkplatz geschaut und habe dort plötzlich einen Streifenwagen fahren sehen.
Ich weiß nicht ob die mich noch gesehen haben, oder ob ich schon vom Parkplatz war als sie ankamen, der Parkplatz ist relativ groß und hat mehrere Ein/Ausfahrten.
Jetzt meinen Fragen:
Ist es erlaubt auf einem Supermarktparkplatz zu driften, wenn nicht welche Strafe habe ich zu erwarten, falls sie mein Nummernschild haben?
Desweiteren habe ich beim Verlassen des Parkplatzes das Schild: "Verbot der Einfahrt" missachtet, welche Folgen kann das haben?

Mache mir so große Sorgen, da ich mich noch in der Probezeit befinde und alles was Punkte geben könnte für mich sehr teuer wird.
Hoffe ihr könnt mir helfen und ich weiß, dass ich scheiße gebaut habe, also bitte keine Kommentare der Moralaposteln.

Thx econic
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Alt 2010-01-10, 11:40:56   #2 (im Thread / einzeln)
Monkey
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Beiträge: 7.247
Re: Vergehen im Straßenverkehr

eigentlich kann da nix passieren, solange du nix kaputt gemacht hast, und dann ohne den eventuellen schaden zu melden, abgehauen bist.

wegen dem schild, ich denke wenn die dir was wollten hätten sie dich direkt angehalten.

Leer
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Alt 2010-01-10, 11:42:22   #3 (im Thread / einzeln)
sei laut
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Beiträge: 19.715
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Die Polizei hat besseres zutun.
Wenn sie dich gesehen hätten, wären sie dir gefolgt und hätten dich angehalten. Schon allein, um zu überprüfen, wie der Alkoholspiegel ist.

Freudig und mit unserem Segen, lassen wir uns in Ketten legen. (Autor unbekannt/vergessen)

Mutter zu Tochter: Das Leben ist Schmerz, gewöhn dich besser dran. (aus "Tödliche Weihnachten")
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Alt 2010-01-10, 11:46:45   #4 (im Thread / einzeln)
Econic
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Re: Vergehen im Straßenverkehr

Ok, danke schonmal!
War nüchtern und habe auch nichts zerstört auf dem Parkplatz^^
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Alt 2010-01-10, 11:48:45   #5 (im Thread / einzeln)
gasmeister
Platinum Member
 
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Beiträge: 1.389
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Ein Kumpel ist mal auf der Straße gedriftet und musste dafür 10€ zahlen.

Aber wenn sie dich nicht mal angehalten haben, wirds wohl kein Problem geben.
Auf einem leeren Parkplatz kann ja auch nicht viel passieren.

Wer hat das denn nicht schonmal gemacht

mfG
mfG

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Alt 2010-01-10, 11:53:36   #6 (im Thread / einzeln)
ux-3
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Registriert: 2007-11-18
Beiträge: 19.503
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Zitat von gasmeister Beitrag anzeigen
Wer hat das denn nicht schonmal gemacht
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Alt 2010-01-10, 11:55:49   #7 (im Thread / einzeln)
Philipus II
Grandmaster Member
 
Registriert: 2006-12-03
Ort: München
Beiträge: 10.849
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Solange du weder dort nix kaputt gemacht hast, hättest du wohl nichts über einem Verwarngeld zu befürchten. Da sie dich aber nicht angehalten haben, hat sich das Thema wohl eh erledigt.

Zitat von Geächteter Beitrag anzeigen
Die Erschaffung des Menschen hatte nur einen Grund, er soll die fossilen Brennstoffe wieder in den Kreislauf einbringen.
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Alt 2010-01-10, 11:57:31   #8 (im Thread / einzeln)
redpanther
Admiral Member
 
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Registriert: 2003-11-28
Beiträge: 3.656
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Zitat von ux-3 Beitrag anzeigen
WOOT? Sofort nachholen! Marsch Marsch
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Alt 2010-01-10, 11:59:27   #9 (im Thread / einzeln)
mictasm
Avantgarde Member
 
Benutzerbild von mictasm
 
Registriert: 2002-07-06
Beiträge: 4.066
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Zitat von Econic Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen hat es mich gestern Abend gereizt, ein wenig Driften zu gehn.
Also auf zum Supermarktparkplatz.
Beim Verlassen des Parkplatzes hab ich von der Parallelstraße nochmal auf den Parkplatz geschaut und habe dort plötzlich einen Streifenwagen fahren sehen.
Ich weiß nicht ob die mich noch gesehen haben, oder ob ich schon vom Parkplatz war als sie ankamen, der Parkplatz ist relativ groß und hat mehrere Ein/Ausfahrten.
Jetzt meinen Fragen:
Ist es erlaubt auf einem Supermarktparkplatz zu driften, wenn nicht welche Strafe habe ich zu erwarten, falls sie mein Nummernschild haben?
Desweiteren habe ich beim Verlassen des Parkplatzes das Schild: "Verbot der Einfahrt" missachtet, welche Folgen kann das haben?

Mache mir so große Sorgen, da ich mich noch in der Probezeit befinde und alles was Punkte geben könnte für mich sehr teuer wird.
Hoffe ihr könnt mir helfen und ich weiß, dass ich scheiße gebaut habe, also bitte keine Kommentare der Moralaposteln.

Thx econic
Das Üben ist sogar wichtig, um das Auto wirklich einschätzen zu können. Nur so kannst du "erfahren", wie sich das Auto in Grenzsituationen verhält. Ich würde jeden ermutigen genau das auszuprobieren, um besser vorbereitet zu sein.

Zum Thema: Wie weiter oben bereits geschrieben wurde, die Polizei müsste dich anhalten, wenn sie daran etwas auszusetzen hätten. Du hast dich dabei aber auf einem Privatgrundstück befunden, da könnte höchstens der Besitzer die Polizei holen.

ich habe fußball-tourette...
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Alt 2010-01-10, 12:03:13   #10 (im Thread / einzeln)
DryLand
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Registriert: 2005-09-19
Beiträge: 625
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Zitat von mictasm Beitrag anzeigen
Das Üben ist sogar wichtig, um das Auto wirklich einschätzen zu können. Nur so kannst du "erfahren", wie sich das Auto in Grenzsituationen verhält. Ich würde jeden ermutigen genau das auszuprobieren, um besser vorbereitet zu sein.

Zum Thema: Wie weiter oben bereits geschrieben wurde, die Polizei müsste dich anhalten, wenn sie daran etwas auszusetzen hätten. Du hast dich dabei aber auf einem Privatgrundstück befunden, da könnte höchstens der Besitzer die Polizei holen.

Das Üben hat dennoch dort nichts verloren, sondern sollte wenn beim ADAC o.Ä. gemacht werden. Oder liege ich nun falsch, dass man den Grenzbereich des Autos öffentlich testen sollte
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Alt 2010-01-10, 12:04:37   #11 (im Thread / einzeln)
DraconiX
Hardcore Member
 
Benutzerbild von DraconiX
 
Registriert: 2003-10-14
Beiträge: 1.998
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Ganz im Gegenteil, bei uns ist es sogar so, das man auf zwei speziellen Parkplätzen "driften" darf. Da steht mitunter sogar die Polizei daneben und gibt einem Ratschläge wie man sich besser verhalten kann um ein PKW wieder abzufangen. Es sind nun zwar keine Privatparkplätze ala Aldi, Lidle und co.. sondern welche von der Stadt, aber sie sind nicht abgesperrt oder sonderlich gekenzeichnet. Auf diesen Parkplätzen steht aber auch so gut wie niemand, so das es dort relativ ungefährlich ist.

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Alt 2010-01-10, 12:21:31   #12 (im Thread / einzeln)
Simon Moon
Insane Member
 
Benutzerbild von Simon Moon
 
Registriert: 2002-05-07
Ort: Moon-Cave
Beiträge: 17.933
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Re: Vergehen im Straßenverkehr

Zitat von Econic Beitrag anzeigen
Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen hat es mich gestern Abend gereizt, ein wenig Driften zu gehn.
Das ist natürlich blöd, dass soviel Zeit vergangen ist. Besser wärs gewesen, du hättest uns gestern Bescheid gesagt.

Nun, um sicherzugehen, gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit. Ich nehme mal an, sie haben dich gestern nicht von vorne gesehen, als du den Parkplatz verlassen hast, oder?

Gut, wenn dem so ist, kannst du jetzt in den Wagen steigen und etwas aus deinem Wohnquartier heraus fahren. Aber pass auf, dass dich dabei niemand bemerkt, das ist wichtig. Wenn du dann einen schönen Waldrand oder eine lange Allee gefunden hast, kannst du anhalten. Nun kommt der schwierigste Teil.

Als Erstes musst du einen dicken Ast suchen. Der Ast sollte so geformt sein, dass du ihn stabil zwischen Fahrersitz und Gaspedal spannen kannst. Jetzt richtest du dein Auto möglichst frontal auf einen etwa 100 - 150m weit entfernten Baum. Die Entfernung ist deshalb wichtig, weil deine Karre noch beschleunigen muss und, wie du vielleicht schon erraten hast, du noch Zeit zum rauspringen brauchst. Es ist darum auch wichtig, einen genau sitzenden Ast zu nehmen, der beim Aufprall nicht verklemmt und verräterische Spuren hinterlässt. Denn jetzt kommt der Clou!

Aber erst musst du noch unbemerkt nachhause schleichen. Pass dabei auf, kein Taxi zu nehmen oder Autostopp zu machen. Wenn du zuhause bist, trinkst du einen Tee und gehst danach zum Telefon. Da erklärst du der Polizei dann, dass dein Wagen geklaut worden sei. Du hättest es gerade eben bemerkt, als du Pizza holen wolltest.

Wenn du alles richtig gemacht hast, wird die Polizei dann davon ausgehen, dass irgendein Spasskiddie dein Auto geklaut hat und du hast keine Strafe zu befürchten.

🍏🍏🍏GOLDEN APPLE BOARD 🍏🍏🍏

Geändert von Simon Moon (2010-01-10 um 12:23:33 Uhr)
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Alt 2010-01-10, 13:23:37   #13 (im Thread / einzeln)
Shaft
Grandmaster Member
 
Registriert: 2003-08-31
Beiträge: 10.633
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Kommt auf die Laune der Beamten an, musst bedenken es sind auch nur Menschen.

Die werden vielleicht nur gelacht haben und gedacht was für ein depp.

Also so lange keine Gefährdung von Personen oder der Stvo anzunehmen sind, sollte nüscht passieren und wenn hätte sie dich gleich angehalten, dazu wären sie sogar verpflichtet im angenommen Fall.

Geändert von Shaft (2010-01-10 um 13:46:36 Uhr)
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Alt 2010-01-10, 13:37:53   #14 (im Thread / einzeln)
KakYo
Hardcore Member
 
Registriert: 2003-05-08
Beiträge: 1.801
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Ist denn der Supermarktparkplatz überhaupt öffentlicher Verkehrsraum ausserhalb der Öffnungszeiten? (Und auch innerhalb)

Aber auch falls er das ist, die zu erwartende Strafe ist gering. Wurde mal wegen Wheelie-Fahren mim Motorrad angehalten (wird ja wahrscheinlich ähnlich eingestuft sein wie driften) und der freundliche Polizist meinte das ist prinzipiell erlaubt, ausser man gefährdet jemanden. Ich solle es doch bitte nur ausserhalb der Ortschaft machen wenn keiner um mich rum ist oder vom abfliegenden Mopped getroffen werden kann
Hab dann nen 10er bezahlt wegen Gefährdung. Aber das wird wohl auch alles nen bisschen im Ermessen des Beamten liegen.
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Alt 2010-01-10, 13:41:40   #15 (im Thread / einzeln)
Spasstiger
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Registriert: 2004-08-15
Ort: Stuttgart
Beiträge: 35.559
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Normalerweise gilt auf Supermarktparkplätzen die StVO. D.h. angepasstes Fahren, Rechts vor Links, etc.
Driften auf Eis ist kein angepasstes Fahren und kann sicherlich mit einem Bußgeld belegt werden.

Mark Rein: "You know, people are such snobs, with this "oh, it's not about graphics" thing. That's such nonsense. It's totally about graphics!"
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Alt 2010-01-10, 14:01:12   #16 (im Thread / einzeln)
sun-man
Fanatic Member
 
Benutzerbild von sun-man
 
Registriert: 2002-02-08
Beiträge: 28.434
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Kleiner Tip: Nur dort wo man sehr sehr genau weiß das da keine Randsteine irgendwo mittig sind. Das geht böse ins Auge. Ist mir zwar noch nie passiert, aber ich kenne genu Stories aus dem Netz nach denen die Leute danach mit 3 Rädern auf dem Parkplatz standen.

Hab das erste mal seit 18 Jahren nen Automatik....keine Ahnung ob man da die Handbremse ziehen kann und ob das so gut ist.

Dieses Posting wurde bereits gemeldet. Weiteres melden ist unnötig.

sun-man ist offline   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2010-01-10, 14:04:07   #17 (im Thread / einzeln)
derpinguin
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Registriert: 2006-03-13
Ort: Utinam ne Hof
Beiträge: 18.475
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Handbremse ziehen zum driften? Falsches Auto...

P3 500|Riva TNT2|512MB RAM|Win98SE SP3
Zitat von Cyphermaster Beitrag anzeigen
You better not make pingu angry...
Zitat von Baalzamon Beitrag anzeigen
derpinguin
Kosten: 1xGrün, 2xBlau
Spezailfertigkeit:
1xGrün: derpinguin zählt den Rest der Runde als Moderator und hat alle Vort- und Nachteile eines Moderators.
3xBlau: derpinguin bringt eine Kreatur aus dem Friedhof zurück auf deine Hand. derpinguin wird vernichtet.

''Längst vergangenes wahnsinniges Lachen echot noch immer durch das verlassene Krankenhaus. Komm nicht näher, komm nicht rein, den ER wartet hier. You better not make pingu angry...''
Zitat von resistansen Beitrag anzeigen
RESISTANSEN IS FUTILE!
Zitat von Acid-Beatz Beitrag anzeigen
Pingu beweist ebenfalls Gespür fürs Wesentliche, den nehmen wir gleich als LGBQTIA+ und Anti-Mobbing Beauftragten mit!
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Alt 2010-01-10, 14:06:57   #18 (im Thread / einzeln)
Philipus II
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Registriert: 2006-12-03
Ort: München
Beiträge: 10.849
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Wir haben uns immer an einem Parkplatz nähe Schule getroffen, der aber ausserhalb des Orts lags und zudem nicht einsehbar war.
Das Problem war, dass es da manchmal recht voll wurde, da schon 3 andere die gleiche Idee hatten
Mein Corsa ist da aber eh langweilig...

Zitat von Geächteter Beitrag anzeigen
Die Erschaffung des Menschen hatte nur einen Grund, er soll die fossilen Brennstoffe wieder in den Kreislauf einbringen.
Philipus II ist offline Computer-Informationen von Philipus II anzeigen   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2010-01-10, 15:15:04   #19 (im Thread / einzeln)
sun-man
Fanatic Member
 
Benutzerbild von sun-man
 
Registriert: 2002-02-08
Beiträge: 28.434
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Zitat von derpinguin Beitrag anzeigen
Handbremse ziehen zum driften? Falsches Auto...
Nö, Heckantrieb.

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sun-man ist offline   Mit Zitat antworten Beitrag zum Zitieren auswählen
Alt 2010-01-10, 15:20:54   #20 (im Thread / einzeln)
(del)
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Vergehen im Straßenverkehr

Kann es sein, daß das auch Wohnhäuser in der Nähe sind und jemand die Bullen gerufen hat, weil du zur späten Stunde nicht notwendigerweise im ersten Gang wie Sau gelärmt hast? Driften im 3ten rollend geht auf einem Parkplatz schlecht
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