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#1 (im Thread / einzeln) |
Platinum Member
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
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Nullbeleg bei Akademikern
Mit Nullbeleg meine ich den Nachweis zu erbringen, nicht vorbestraft zu sein.
Inwiefern ist das eigentlich im Arbeitsalltag von Relevanz? Und für welche Berufsgruppen besonders? Der Hintergrund ist, dass ich irgendwie immer mehr Studenten sehe, die sich (besoffen) derart danebenbenehmen, dass man meinen könnte, dass das irgendwelche Straßenschläger seien, die mit einem Sauerstoffmangel auf die Welt gekommen sind. Es geht hier also um Pöbeln und Schlägereien nicht um den lieben Alk ![]() Mal davon abgesehen, dass ich mich jedesmal frage, in welcher Sonderziehung die ihr Abitur gewonnen haben, hält mich schon alleine der Gedanke an Arbeitslosigkeit davon ab, irgendwem prollend aufs Maul zu hauen- außerdem bin ich auch nicht der Typ dafür. Anyway, für z.B. einen Juristen müsste eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung schon im Vorfeld das absolute Karriereaus bedeuten, oder? Wäre interessant darüber mal etwas Genaueres zu erfahren. Geändert von kunibätt (2011-06-20 um 16:04:32 Uhr) |
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#2 (im Thread / einzeln) |
Master Member
Registriert: 2007-07-09
Ort: Oberndorf
Beiträge: 9.822
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Öh... bin kein Jurist aber: Ich kann mir nicht vorstellen dass in den mir bekannten Firmen irgendjemand Bedenken hätte einen gut ausgebildeten Techniker, Forscher oder Manager mit... öh... "Handschlagqualitäten"... einzustellen.
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#3 (im Thread / einzeln) |
Platinum Member
Threadstarter Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Sieht bestimmt genial im Lebenslauf aus :
"Ich bin überaus sozial kompetent, habe Kindern und Eltern in Uruguay geholfen und ab und zu ein paar Schädel demoliert ![]() |
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#4 (im Thread / einzeln) |
Grandmaster Member
Registriert: 2006-12-03
Ort: München
Beiträge: 10.849
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Im normalen Führungszeugnis tauchen kleinere Delikte nicht auf. Zudem wird das oft gar nicht verlangt.
Wer nicht in den Staatsdienst will und auch keine Zulassung als Rechtsanwalt etc. anstrebt, hat relativ viel Möglichkeiten, das unter den Teppich zu kehren. ![]() Die Erschaffung des Menschen hatte nur einen Grund, er soll die fossilen Brennstoffe wieder in den Kreislauf einbringen. |
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#5 (im Thread / einzeln) |
Grandmaster Member
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Mir ist nur bekannt, dass der Arbeitgeber nicht pauschal nach allen Vorstrafen fragen kann, sondern nur nach denen, die für die Arbeitsstelle relevant sind.
Die Frage nach Straftaten ist nicht grundsätzlich unzulässig. Der Arbeitgeber darf nach Straftaten fragen, die für die Stelle, auf die sich der Bewerber bewirbt, von Bedeutung sind und der Bewerber muss darauf wahrheitsgemäß antworten. "Was ist der Unterschied zwischen Irak und Deutschland?" - "Im Irak ist die amerikanische Armee abgezogen." Quod licet Iovi, non licet bovi. Divide et impera. Ein konstruktiver Zorn ist das beste Antidepressivum! "Alles Urdenken geschieht in Bildern: darum ist die Phantasie ein so nothwendiges Werkzeug desselben, und werden phantasielose Köpfe nie etwas Großes leisten, - es sei denn in der Mathematik." Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung, Zweiter Band, Zum ersten Buch, zweite Hälfte, Kapitel 7 StGB § 129 (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat |
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#6 (im Thread / einzeln) |
Master Member
Registriert: 2004-09-21
Beiträge: 9.538
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
und was hat das ganze pauschal mit Akademikern zu tun?
ich als Student fühle mich ernsthaft diskriminiert!!!11111
Ignoreliste: Vader, Hallo, Kamikaze, HDPaul, gnahr, Mosher, mercutio, Plutos, RMC.
Geändert von Watson007 (2011-06-20 um 16:54:16 Uhr) |
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#8 (im Thread / einzeln) |
Moderator
Registriert: 2006-03-13
Ort: Utinam ne Hof
Beiträge: 18.475
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Im Gesundheitswesen wird auch ein Führungszeugnis gefordert.
P3 500|Riva TNT2|512MB RAM|Win98SE SP3 ![]() You better not make pingu angry... ![]() derpinguin ![]() RESISTANSEN IS FUTILE! ![]() Pingu beweist ebenfalls Gespür fürs Wesentliche, den nehmen wir gleich als LGBQTIA+ und Anti-Mobbing Beauftragten mit! |
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#9 (im Thread / einzeln) |
Fanatic Member
Registriert: 2004-08-15
Ort: Stuttgart
Beiträge: 35.559
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Bei einer Tätigkeit als Aushilfe auf 400€-Basis im Verkauf musste ich ein Führungszeugnis vorlegen, bei einem Praktikum in einer Forschungsabteilung eines bekannten Unternehmens interessanterweise nicht.
Bei ersterer Stelle haben die mir sogar mit Kündigung gedroht, weil ich das Führungszeugnis angeblich nicht eingereicht habe. Der Filialleiter hatte es verschlampt. Nachdem ich es ein zweites Mal beantragt und erhalten hatte und die Abgabefrist längst verstrichen war, tauchte das erste Zeugnis auf einmal wieder auf und alles war gut. ![]()
Mark Rein: "You know, people are such snobs, with this "oh, it's not about graphics" thing. That's such nonsense. It's totally about graphics!"
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#11 (im Thread / einzeln) |
Moderator
Registriert: 2006-03-13
Ort: Utinam ne Hof
Beiträge: 18.475
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Es kommt drauf an. Ist die Vorstrafe im Führungszeugnis aufgeführt oder nicht und ist die Tat relevant für den Bereich. Wegen eines Verkehrsvergehens wird dich der Arbeitgeber wohl nur dann ablehenen, wenn du als Fahrer eingestellt wirst, im Verkauf juckts wohl keinen. Anders siehts da bei Diebstahl, Unterschlagung usw. aus.
P3 500|Riva TNT2|512MB RAM|Win98SE SP3 ![]() You better not make pingu angry... ![]() derpinguin ![]() RESISTANSEN IS FUTILE! ![]() Pingu beweist ebenfalls Gespür fürs Wesentliche, den nehmen wir gleich als LGBQTIA+ und Anti-Mobbing Beauftragten mit! |
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#12 (im Thread / einzeln) |
Senior Member
Registriert: 2004-09-21
Beiträge: 234
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Muss mir morgen auch ein Führungszeugnis für ne Promotionsstelle beantragen, hab ich mich auch schon gefragt ob man dann abgelehnt wird, wenn man ne Vorstrafe hat, oder was das sonst für einen Sinn haben soll...
Die folgende Aussage ist falsch: Die vorherige Aussage ist wahr.
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#14 (im Thread / einzeln) |
x-force
Gast
Beiträge: n/a
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
mach dir nicht so viele gedanken! wichtig ist, daß du die qualifikation für deinen job hast.
drogentests oder führungszeugnis würde ich generell ablehnen, egal von wem gefordert. gibt genug jobs, daß ich mir das nicht antuen werde. ich sehe da generell probleme beim datenschutz und den persönlichkeitsrechten(privatssphäre), die durch die ganzen flachzangen ala ich hab ja nichts zu verbergen unnötigerweise aufgeweicht werden. |
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#16 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Registriert: 2004-04-10
Beiträge: 6.331
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
![]() Muss mir morgen auch ein Führungszeugnis für ne Promotionsstelle beantragen, hab ich mich auch schon gefragt ob man dann abgelehnt wird, wenn man ne Vorstrafe hat, oder was das sonst für einen Sinn haben soll... @TE: Jugendstrafen mit Bewährung - also das, was man für eine(!) Schlägerei meist maximal bekommt, solange keiner bei draufgeht, stehen auch nicht im Führungszeugnis. Außerdem verjähren etwaige Einträge. Typische Akademikervergehen sind meiner Beobachtung nach auch eher nicht Körperverletzungen sondern BTMG. ![]() mfg |
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#18 (im Thread / einzeln) |
Grandmaster Member
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
![]() Typische Akademikervergehen sind meiner Beobachtung nach auch eher nicht Körperverletzungen sondern BTMG. ![]() "Was ist der Unterschied zwischen Irak und Deutschland?" - "Im Irak ist die amerikanische Armee abgezogen." Quod licet Iovi, non licet bovi. Divide et impera. Ein konstruktiver Zorn ist das beste Antidepressivum! "Alles Urdenken geschieht in Bildern: darum ist die Phantasie ein so nothwendiges Werkzeug desselben, und werden phantasielose Köpfe nie etwas Großes leisten, - es sei denn in der Mathematik." Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung, Zweiter Band, Zum ersten Buch, zweite Hälfte, Kapitel 7 StGB § 129 (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat |
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#19 (im Thread / einzeln) |
Grandmaster Member
Registriert: 2006-12-03
Ort: München
Beiträge: 10.849
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
Steuerhinterziehung gilt im Geschäftsleben meist als Kavaliersdelikt. Damit ist man aus der Gemeinschaft keineswegs ausgestossen.
Steuerhinterziehung ist zudem kein klassisches Angestelltendelikt. ![]() Die Erschaffung des Menschen hatte nur einen Grund, er soll die fossilen Brennstoffe wieder in den Kreislauf einbringen. |
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#20 (im Thread / einzeln) |
Avantgarde Member
Registriert: 2002-11-28
Beiträge: 4.522
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Re: Nullbeleg bei Akademikern
![]() Mit Nullbeleg meine ich den Nachweis zu erbringen, nicht vorbestraft zu sein. Aber es stimmt schon, die meisten können sich nicht benehmen. Mir wurde schon 3x mein Fahrrad zertrümmert von scheiß Studenten denke ich, stand zumindest an der Uni das Rad. |
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