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Alt 2011-06-20, 16:02:45   #1 (im Thread / einzeln)
kunibätt
Platinum Member
 
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
Nullbeleg bei Akademikern

Mit Nullbeleg meine ich den Nachweis zu erbringen, nicht vorbestraft zu sein.
Inwiefern ist das eigentlich im Arbeitsalltag von Relevanz?
Und für welche Berufsgruppen besonders?

Der Hintergrund ist, dass ich irgendwie immer mehr Studenten sehe, die sich (besoffen) derart danebenbenehmen, dass man meinen könnte, dass das irgendwelche Straßenschläger seien, die mit einem Sauerstoffmangel auf die Welt gekommen sind. Es geht hier also um Pöbeln und Schlägereien nicht um den lieben Alk
Mal davon abgesehen, dass ich mich jedesmal frage, in welcher Sonderziehung die ihr Abitur gewonnen haben, hält mich schon alleine der Gedanke an Arbeitslosigkeit davon ab, irgendwem prollend aufs Maul zu hauen- außerdem bin ich auch nicht der Typ dafür.
Anyway, für z.B. einen Juristen müsste eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung schon im Vorfeld das absolute Karriereaus bedeuten, oder?

Wäre interessant darüber mal etwas Genaueres zu erfahren.

Geändert von kunibätt (2011-06-20 um 16:04:32 Uhr)
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Alt 2011-06-20, 16:14:00   #2 (im Thread / einzeln)
Shink
Master Member
 
Registriert: 2007-07-09
Ort: Oberndorf
Beiträge: 9.822
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Öh... bin kein Jurist aber: Ich kann mir nicht vorstellen dass in den mir bekannten Firmen irgendjemand Bedenken hätte einen gut ausgebildeten Techniker, Forscher oder Manager mit... öh... "Handschlagqualitäten"... einzustellen.
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Alt 2011-06-20, 16:35:46   #3 (im Thread / einzeln)
kunibätt
Platinum Member
Threadstarter
 
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Sieht bestimmt genial im Lebenslauf aus :
"Ich bin überaus sozial kompetent, habe Kindern und Eltern in Uruguay geholfen und ab und zu ein paar Schädel demoliert "
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Alt 2011-06-20, 16:42:59   #4 (im Thread / einzeln)
Philipus II
Grandmaster Member
 
Registriert: 2006-12-03
Ort: München
Beiträge: 10.849
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Im normalen Führungszeugnis tauchen kleinere Delikte nicht auf. Zudem wird das oft gar nicht verlangt.
Wer nicht in den Staatsdienst will und auch keine Zulassung als Rechtsanwalt etc. anstrebt, hat relativ viel Möglichkeiten, das unter den Teppich zu kehren.

Zitat von Geächteter Beitrag anzeigen
Die Erschaffung des Menschen hatte nur einen Grund, er soll die fossilen Brennstoffe wieder in den Kreislauf einbringen.
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Alt 2011-06-20, 16:46:52   #5 (im Thread / einzeln)
Schiller
Grandmaster Member
 
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Beiträge: 13.319
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Re: Nullbeleg bei Akademikern

Mir ist nur bekannt, dass der Arbeitgeber nicht pauschal nach allen Vorstrafen fragen kann, sondern nur nach denen, die für die Arbeitsstelle relevant sind.

Zitat:
Die Frage nach Straftaten ist nicht grundsätzlich unzulässig. Der Arbeitgeber darf nach Straftaten fragen, die für die Stelle, auf die sich der Bewerber bewirbt, von Bedeutung sind und der Bewerber muss darauf wahrheitsgemäß antworten.

Danach ist etwa die Frage des Arbeitgebers an einen Bewerber, der sich als Kassierer bewirbt, nach Verurteilungen wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betrug zulässig, verschweigen dürfte der Bewerber aber eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Bei Tätigkeiten, bei denen der Bewerber Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat, ist die Frage nach Strafen wegen Sexualdelikten und Körperverletzungsdelikten zulässig.

Ein Führungszeugnis dürfen Arbeitgeber deswegen nur bei „sicherheitsrelevanten“ Tätigkeiten verlangen, etwa bei Tätigkeiten im Sicherheitsbereich von Flughäfen oder bei der Bewachung von gefährdeten Einrichtungen oder Geldtransporten, aber auch bei Tätigkeiten in "sensiblen Bereichen", etwa bei Tätigkeiten im Kindergarten. Behörden dürfen bei der Einstellung von Beamten in der Regel ebenfalls ein Führungszeugnis verlangen.
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_a...tergesetz.html

"Was ist der Unterschied zwischen Irak und Deutschland?" - "Im Irak ist die amerikanische Armee abgezogen."

Quod licet Iovi, non licet bovi.
Divide et impera.

Ein konstruktiver Zorn ist das beste Antidepressivum!

"Alles Urdenken geschieht in Bildern: darum ist die Phantasie ein so nothwendiges Werkzeug desselben, und werden phantasielose Köpfe nie etwas Großes leisten, - es sei denn in der Mathematik."
Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung, Zweiter Band, Zum ersten Buch, zweite Hälfte, Kapitel 7


StGB § 129
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat
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Alt 2011-06-20, 16:52:10   #6 (im Thread / einzeln)
Watson007
Master Member
 
Registriert: 2004-09-21
Beiträge: 9.538
Re: Nullbeleg bei Akademikern

und was hat das ganze pauschal mit Akademikern zu tun?

ich als Student fühle mich ernsthaft diskriminiert!!!11111

Ignoreliste: Vader, Hallo, Kamikaze, HDPaul, gnahr, Mosher, mercutio, Plutos, RMC.

Geändert von Watson007 (2011-06-20 um 16:54:16 Uhr)
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Alt 2011-06-20, 16:59:00   #7 (im Thread / einzeln)
kunibätt
Platinum Member
Threadstarter
 
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Natürlich nicht alle. Ist eben nur meine persönliche Wahrnehmung und so
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Alt 2011-06-20, 17:03:10   #8 (im Thread / einzeln)
derpinguin
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Beiträge: 18.475
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Im Gesundheitswesen wird auch ein Führungszeugnis gefordert.

P3 500|Riva TNT2|512MB RAM|Win98SE SP3
Zitat von Cyphermaster Beitrag anzeigen
You better not make pingu angry...
Zitat von Baalzamon Beitrag anzeigen
derpinguin
Kosten: 1xGrün, 2xBlau
Spezailfertigkeit:
1xGrün: derpinguin zählt den Rest der Runde als Moderator und hat alle Vort- und Nachteile eines Moderators.
3xBlau: derpinguin bringt eine Kreatur aus dem Friedhof zurück auf deine Hand. derpinguin wird vernichtet.

''Längst vergangenes wahnsinniges Lachen echot noch immer durch das verlassene Krankenhaus. Komm nicht näher, komm nicht rein, den ER wartet hier. You better not make pingu angry...''
Zitat von resistansen Beitrag anzeigen
RESISTANSEN IS FUTILE!
Zitat von Acid-Beatz Beitrag anzeigen
Pingu beweist ebenfalls Gespür fürs Wesentliche, den nehmen wir gleich als LGBQTIA+ und Anti-Mobbing Beauftragten mit!
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Alt 2011-06-20, 17:04:07   #9 (im Thread / einzeln)
Spasstiger
Fanatic Member
 
Registriert: 2004-08-15
Ort: Stuttgart
Beiträge: 35.559
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Bei einer Tätigkeit als Aushilfe auf 400€-Basis im Verkauf musste ich ein Führungszeugnis vorlegen, bei einem Praktikum in einer Forschungsabteilung eines bekannten Unternehmens interessanterweise nicht.
Bei ersterer Stelle haben die mir sogar mit Kündigung gedroht, weil ich das Führungszeugnis angeblich nicht eingereicht habe. Der Filialleiter hatte es verschlampt. Nachdem ich es ein zweites Mal beantragt und erhalten hatte und die Abgabefrist längst verstrichen war, tauchte das erste Zeugnis auf einmal wieder auf und alles war gut.

Mark Rein: "You know, people are such snobs, with this "oh, it's not about graphics" thing. That's such nonsense. It's totally about graphics!"
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Alt 2011-06-20, 17:06:59   #10 (im Thread / einzeln)
kunibätt
Platinum Member
Threadstarter
 
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Also ist eine Vorstrafe wohl nicht so ein K.O-Kriterium wie ich bislang annahm.
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Alt 2011-06-20, 17:08:54   #11 (im Thread / einzeln)
derpinguin
Moderator
 
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Registriert: 2006-03-13
Ort: Utinam ne Hof
Beiträge: 18.475
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Es kommt drauf an. Ist die Vorstrafe im Führungszeugnis aufgeführt oder nicht und ist die Tat relevant für den Bereich. Wegen eines Verkehrsvergehens wird dich der Arbeitgeber wohl nur dann ablehenen, wenn du als Fahrer eingestellt wirst, im Verkauf juckts wohl keinen. Anders siehts da bei Diebstahl, Unterschlagung usw. aus.

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Zitat von Cyphermaster Beitrag anzeigen
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Zitat von Baalzamon Beitrag anzeigen
derpinguin
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3xBlau: derpinguin bringt eine Kreatur aus dem Friedhof zurück auf deine Hand. derpinguin wird vernichtet.

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Zitat von resistansen Beitrag anzeigen
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Alt 2011-06-20, 17:11:55   #12 (im Thread / einzeln)
<glory>
Senior Member
 
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Registriert: 2004-09-21
Beiträge: 234
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Muss mir morgen auch ein Führungszeugnis für ne Promotionsstelle beantragen, hab ich mich auch schon gefragt ob man dann abgelehnt wird, wenn man ne Vorstrafe hat, oder was das sonst für einen Sinn haben soll...

Die folgende Aussage ist falsch: Die vorherige Aussage ist wahr.
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Alt 2011-06-20, 17:13:13   #13 (im Thread / einzeln)
kunibätt
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Threadstarter
 
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Mir ging es im Speziellen um selbst angezettelte Schlägereien, also keine Notwehr.
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Alt 2011-06-20, 17:15:53   #14 (im Thread / einzeln)
x-force
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Nullbeleg bei Akademikern

mach dir nicht so viele gedanken! wichtig ist, daß du die qualifikation für deinen job hast.

drogentests oder führungszeugnis würde ich generell ablehnen, egal von wem gefordert. gibt genug jobs, daß ich mir das nicht antuen werde. ich sehe da generell probleme beim datenschutz und den persönlichkeitsrechten(privatssphäre), die durch die ganzen flachzangen ala ich hab ja nichts zu verbergen unnötigerweise aufgeweicht werden.
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Alt 2011-06-20, 17:19:44   #15 (im Thread / einzeln)
kunibätt
Platinum Member
Threadstarter
 
Registriert: 2001-12-13
Beiträge: 1.296
Re: Nullbeleg bei Akademikern

Also ich selbst habe da wirklich nichts zu befürchten, Ehrenwort
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Alt 2011-06-20, 17:36:20   #16 (im Thread / einzeln)
Pinoccio
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Re: Nullbeleg bei Akademikern

Zitat von <glory> Beitrag anzeigen
Muss mir morgen auch ein Führungszeugnis für ne Promotionsstelle beantragen, hab ich mich auch schon gefragt ob man dann abgelehnt wird, wenn man ne Vorstrafe hat, oder was das sonst für einen Sinn haben soll...
Im ÖD ist das Standard.

@TE: Jugendstrafen mit Bewährung - also das, was man für eine(!) Schlägerei meist maximal bekommt, solange keiner bei draufgeht, stehen auch nicht im Führungszeugnis. Außerdem verjähren etwaige Einträge.

Typische Akademikervergehen sind meiner Beobachtung nach auch eher nicht Körperverletzungen sondern BTMG.

mfg
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Alt 2011-06-20, 17:44:06   #17 (im Thread / einzeln)
kunibätt
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Re: Nullbeleg bei Akademikern

Ok, hab jetzt was dazugelernt und kann von mir aus geclosed werden.
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Alt 2011-06-20, 17:46:53   #18 (im Thread / einzeln)
Schiller
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Re: Nullbeleg bei Akademikern

Zitat von Pinoccio Beitrag anzeigen
Typische Akademikervergehen sind meiner Beobachtung nach auch eher nicht Körperverletzungen sondern BTMG.

mfg
Steuerhinterziehung ist auch sehr beliebt.

"Was ist der Unterschied zwischen Irak und Deutschland?" - "Im Irak ist die amerikanische Armee abgezogen."

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Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung, Zweiter Band, Zum ersten Buch, zweite Hälfte, Kapitel 7


StGB § 129
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat
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Alt 2011-06-20, 17:54:37   #19 (im Thread / einzeln)
Philipus II
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Re: Nullbeleg bei Akademikern

Steuerhinterziehung gilt im Geschäftsleben meist als Kavaliersdelikt. Damit ist man aus der Gemeinschaft keineswegs ausgestossen.
Steuerhinterziehung ist zudem kein klassisches Angestelltendelikt.

Zitat von Geächteter Beitrag anzeigen
Die Erschaffung des Menschen hatte nur einen Grund, er soll die fossilen Brennstoffe wieder in den Kreislauf einbringen.
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Alt 2011-06-20, 18:22:48   #20 (im Thread / einzeln)
EureDudeheit
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Re: Nullbeleg bei Akademikern

Zitat von Uhrensohn Beitrag anzeigen
Mit Nullbeleg meine ich den Nachweis zu erbringen, nicht vorbestraft zu sein.
Inwiefern ist das eigentlich im Arbeitsalltag von Relevanz?
Und für welche Berufsgruppen besonders?

Der Hintergrund ist, dass ich irgendwie immer mehr Studenten sehe, die sich (besoffen) derart danebenbenehmen, dass man meinen könnte, dass das irgendwelche Straßenschläger seien, die mit einem Sauerstoffmangel auf die Welt gekommen sind. Es geht hier also um Pöbeln und Schlägereien nicht um den lieben Alk
Mal davon abgesehen, dass ich mich jedesmal frage, in welcher Sonderziehung die ihr Abitur gewonnen haben, hält mich schon alleine der Gedanke an Arbeitslosigkeit davon ab, irgendwem prollend aufs Maul zu hauen- außerdem bin ich auch nicht der Typ dafür.
Anyway, für z.B. einen Juristen müsste eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung schon im Vorfeld das absolute Karriereaus bedeuten, oder?

Wäre interessant darüber mal etwas Genaueres zu erfahren.
Also Juristen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis beim Referendariat einreichen. Aber bis zu einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt man als nicht vorbestraft, das heißt eine Körperverletzung würde nicht im Zeugnis stehen. Für "einfache KV" gibt es meist so 30 Tagessätze ca. kommt halt immer drauf an.
Aber es stimmt schon, die meisten können sich nicht benehmen. Mir wurde schon 3x mein Fahrrad zertrümmert von scheiß Studenten denke ich, stand zumindest an der Uni das Rad.
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